Friedhelm Henke - SIS®-Planungshilfe

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Um eine professionelle und gute Pflegequalität zu gewährleisten, ist die Pflegeplanung gemäß §§ 4 und 5 des Pflegeberufsgesetzes eine «Vorbehaltene Tätigkeit» der Pflegefachkräfte. Diese Arbeitshilfe stellt daher die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs sowie die Analyse, Evaluation und Sicherung der Pflege in den Fokus. Entlang der sechs Themenfelder der SIS® umfasst sie sämtliche relevanten Formulierungshilfen aus dem Begutachtungsinstrument (BI) des MDS, aus allen Expertenstandards des DNQP sowie aus den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) des MDK und dem GKV-Spitzenverband. Diese kompakte SIS®-Planungshilfe dient als Checkliste zur individuellen Maßnahmenplanung entsprechend des Projekts zur Entbürokratisierung und Vereinfachung der Pflegedokumentation. Die 2. Auflage wurde um die QPR für die ambulante Pflege ergänzt.

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• … kann sich mit Armkraft ohne personelle Hilfe umsetzen (z. B. Bett – Rollstuhl, Rollstuhl – Toilette).

Probleme

• … kann nur aus eigener Kraft aufstehen oder sich umsetzen, wenn er/sie eine Hand oder einen Arm gereicht bekommt (personelle Hilfe).

• … kann beim Aufstehen und Umsetzen nur im geringen Maße mithelfen (die Pflegekraft muss beim Hochziehen, Halten, Stützen und Heben erhebliche Kräfte aufbringen).

• … kann beim Aufstehen und Umsetzen nicht mithelfen und muss gehoben und getragen werden.

2.5 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches

Sich innerhalb einer Wohnung oder im Wohnbereich einer Einrichtung zwischen den Zimmern sicher bewegen. Als Richtwert für übliche Gehstrecken innerhalb einer Wohnung gelten mindestens acht Meter.

Ressourcen

• … kann sich ohne Hilfe einer anderen Person fortbewegen.

• … kann sich unter Nutzung von Hilfsmitteln (Rollator, Rollstuhl, Stock oder sonstigen Gegenständen) fortbewegen.

• … kann sich überwiegend selbstständig fortbewegen, sofern Hilfsmittel (z. B. Rollator oder Gehstock) von einer anderen Person bereitgestellt werden, welche die Aktivität aus Sicherheitsgründen beobachtet und die zu pflegende Person gelegentlich durch Unterhaken unterstützt.

Probleme

• … kann nur wenige Schritte gehen oder sich mit dem Rollstuhl nur einige Meter fortbewegen.

• … kann nur mit Stützung oder Festhalten einer Pflegeperson gehen und sich ansonsten (wenn überhaupt) nur krabbelnd oder robbend fortbewegen.

• … muss getragen werden oder vollständig im Rollstuhl geschoben werden.

2.6 Treppensteigen

Überwinden von Treppen zwischen zwei Etagen.

Ressourcen

• … kann ohne Hilfe einer anderen Person in aufrechter Position eine Treppe steigen.

Probleme

• … benötigt (wegen des erhöhten Sturzrisikos) beim Treppensteigen die Begleitung durch eine Person.

• … kann nur mit Stützen oder Festhalten einer anderen Person Treppen steigen.

• … muss getragen oder mit Hilfsmitteln transportiert werden, kann sich nicht selbst am Transport beteiligen.

2.7 Kriterien aus dem Expertenstandard Dekubitusprophylaxe

• Bei Bedarf Verwendung eines Assessment-Instrumentes und Wiederholung desselbigen bei Veränderung der Pflegesituation.

• Initiale Information und Angebot zur Beratung zu Risiko und empfohlenen Maßnahmen, ggf. zur Anwendung von Hilfsmitteln.

• Individuelle Bewegungen planen – mit dem/der Betroffenen und ggf. Angehörigen und anderen beteiligten Berufsgruppen.

• Je nach Risiko regelmäßige Bewegung, Mikrobewegungen, scherkräftearme Transfers, Förderung der Eigenbewegungen.

• Einsatz von Hilfsmitteln vereinbaren, wenn erforderlich (fachliche Einschätzung).

2.8 Kriterien aus dem Expertenstandard Erhaltung und Förderung der Mobilität

• Regelmäßige Einschätzung der Mobilität in individuell festzulegenden Abständen sowie bei Veränderungen der mobilitätsrelevanten Einflussfaktoren.

• Der pflegebedürftigen Person sowie den Angehörigen differenzierte Informationen und Beratungen sowie unter Berücksichtigung der bei der Einschätzung erkannten Ressourcen, Wünsche und Probleme fachliche Anleitungen anbieten.

• Mobilitätsfördernde Umgebungsgestaltung.

• Durchführung und Koordination zielgerichteter Maßnahmen zur Förderung der Eigenaktivität mit der zu pflegenden Person, den Angehörigen sowie mit allen beteiligten Berufsgruppen und Sicherstellung der kontinuierlichen Umsetzung des Maßnahmenplans.

2.9 Kriterien aus dem Expertenstandard Sturzprophylaxe

• Pflegefachliche Einschätzung mit Klärung des individuellen Sturzrisikos und Wiederholung derselbigen bei Veränderung der Pflegesituation und bei einem Sturz.

• Initiale Information und Angebot zur Beratung zum Risiko und zu empfohlenen Maßnahmen, ggf. zur Anwendung von Hilfsmitteln.

• Individuelle Bewegungen planen – mit dem/der Betroffenen und ggf. Angehörigen und anderen beteiligten Berufsgruppen.

• Ggf. Vereinbarung einer individuellen Umgebungsanpassung mit dem/der Betroffenen und ggf. Angehörigen.

• Einsatz von Hilfsmitteln vereinbaren, wenn erforderlich (fachliche Einschätzung).

2.10 Arbeitshilfen zur Maßnahmenplanung

2.10.1 Explizite Maßnahmenschwerpunkte

2.10.1.1 Mobilität und deren Entwicklung

• Hilfe beim Aufstehen- und/oder Zubettgehen

• Hilfe beim An- und Auskleiden

• Hilfe beim Stehen

• Hilfe beim Gehen

• Hilfe beim Treppensteigen

• Hilfe beim Verlassen und/oder Wiederaufsuchen der Wohnung

• Evaluation der Mobilität (nach Fachvorbehalt der Bezugspflegefachkraft) in geeigneten Abständen: Darin die Einschätzungen mit der tatsächlichen Situation vergleichen ( картинка 3 Kap. 2.10.1.5 2.10.1.5 Kontrakturprophylaxe • Mobilisation (aktive, aktiv-assistive, resistive und passive Bewegungsübungen): Die betroffenen Gelenke des Pflegebedürftigen werden mindestens dreimal täglich in jeweils drei Wiederholungen bewegt. • Lagerung (physiologische Mittelstellung/Funktionsstellung) Vgl. Mobilität und deren Entwicklung ( Kap. 2.10.1.1 ). – Kontrakturprophylaxe).

2.10.1.2 Dekubitusprophylaxe/gewebeschonende Lagerung

• Bewegungstagesplan

• Mikrolagerungen/-positionierungen

• Mikrostimulationen/-lagerungen

• Verlaufsdarstellung und Anpassung der Mobilisationsmaßnahmen

• Lagerungs-/Positionierungstagesplan

• Hilfsmitteleinsatz

2.10.1.3 Sturzprophylaxe

• Übungen zur Steigerung der Kraft und Balance

• Anregung und Überprüfung zur Anpassung der Medikation durch den Arzt

• Verbesserung der Sehfähigkeit

• Anpassung der Umgebung (Beseitigung von Stolperfallen, Einsatz von Gehhilfen)

• Verwendung von Hüftprotektoren, Niedrigbetten, Anti-Rutsch-Matten, Sensormatten, Personenortungssystemen, Nachtlichtern, Geh- und Haltehilfen, Bodenlagerungen, Therapieplatten, Bettseitengittern und anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen (nur mit rechtfertigendem Einverständnis bzw. bei Gefahr im Verzug)

2.10.1.4 Dokumentation von Sturzereignissen

• Ort des Sturzes

• Grund (Entstehungsursachen) des Sturzes

• Sturzvorgang und die näheren Umstände des Sturzes (z. B. Beobachtungen von Pflegebedürftigen, außergewöhnliche Ereignisse)

• Zustand des Pflegebedürftigen unmittelbar vor und nach sowie während des Sturzes

• Folgen des Sturzes

• Ähnlichkeiten zu vorausgegangenen Stürzen

• Analyse des Sturzes (zur künftigen Sturzvermeidung)

2.10.1.5 Kontrakturprophylaxe

• Mobilisation (aktive, aktiv-assistive, resistive und passive Bewegungsübungen): Die betroffenen Gelenke des Pflegebedürftigen werden mindestens dreimal täglich in jeweils drei Wiederholungen bewegt.

• Lagerung (physiologische Mittelstellung/Funktionsstellung)

Vgl. Mobilität und deren Entwicklung ( картинка 4 Kap. 2.10.1.1 2.10 Arbeitshilfen zur Maßnahmenplanung 2.10.1 Explizite Maßnahmenschwerpunkte 2.10.1.1 Mobilität und deren Entwicklung • Hilfe beim Aufstehen- und/oder Zubettgehen • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfe beim Stehen • Hilfe beim Gehen • Hilfe beim Treppensteigen • Hilfe beim Verlassen und/oder Wiederaufsuchen der Wohnung • Evaluation der Mobilität (nach Fachvorbehalt der Bezugspflegefachkraft) in geeigneten Abständen: Darin die Einschätzungen mit der tatsächlichen Situation vergleichen ( Kap. 2.10.1.5 2.10.1.5 Kontrakturprophylaxe • Mobilisation (aktive, aktiv-assistive, resistive und passive Bewegungsübungen): Die betroffenen Gelenke des Pflegebedürftigen werden mindestens dreimal täglich in jeweils drei Wiederholungen bewegt. • Lagerung (physiologische Mittelstellung/Funktionsstellung) Vgl. Mobilität und deren Entwicklung ( Kap. 2.10.1.1 ). – Kontrakturprophylaxe). ).

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