Heiko Artkämper - Vernehmungen

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In der Praxis der Strafverfolgung führen Polizeibeamte regelmäßig eigenverantwortlich Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten im Ermittlungsverfahren durch. Die Vernehmung selbst ist ein höchst vielschichtiger Vorgang, der beim Vernehmenden psychologische, kriminalistische und juristische Fachkenntnisse erfordert.
Wie man polizeiliche Vernehmungen professionell und erfolgreich meistert, zeigt dieses Buch in verständlicher Weise auf. Jedes Kapitel ist in sich eigenständig gehalten und informiert umfassend zum jeweiligen Themenkomplex.
Angereichert mit zahlreichen Praxistipps und Grafiken bietet dieses Handbuch Polizeibeamten Handlungssicherheit in den vielfältigsten Vernehmungssituationen.
Die vorliegende Neuauflage wurde umfassend überarbeitet und ergänzt. So wurden u.a. Kapitel zur Anhörung von Kindern und zu unternehmensinternen Befragungen und Vernehmungen neu aufgenommen. Ferner wurden Gesetzesänderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt.

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Vernehmungen

Taktik Psychologie Recht

6. Auflage

von

Dr. Heiko ArtkämperStaatsanwalt (GL)

Thorsten FlorenLehrbeauftragter an der HSPV NRW

Karsten SchillingKriminalhauptkommissar a.D.

Mit Beiträgen von

Christoph KellerPolizeidirektor

Dr. Philipp MetzgerRegierungsdirektor

Dr. Lennart MayDiplom-Psychologe

Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche - фото 1

Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.deabrufbar.

E-Book

6. Auflage 2021

© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb; Hilden/Rhld., 2021

ISBN 978-3-8011-0902-8 (EPUB)

Titel Nr. 102099

Buch (Print)

6. Auflage 2021

© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb; Hilden/Rhld., 2021

Druck und Bindung: Mediaprint, Paderborn

ISBN 978-3-8011-0879-3

eISBN 978-3-8011-0902-8

Alle Rechte vorbehalten

Unbefugte Nutzungen, wie Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung oder Übertragung können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Satz und E-Book: VDP GMBH Buchvertrieb, Hilden

www.vdpolizei.de

E-Mail: service@vdpolizei.de

Vorwort zur sechsten Auflage

Wer fragt, bekommt Antworten – wer richtig fragt, bekommt die richtigen Antworten. Informationsakquise ist für sämtliche Berufe mit Vernehmungs- und Befragungspraxis von täglicher und essenzieller Bedeutung.

Der Spagat zwischen praktischer Anwendung einerseits und gesetzlich-theoretischem Hintergrundwissen andererseits ist ungeschriebene Geschäftsgrundlage einer jeden Vernehmung. Die Tatsache, dass eine autoritär veranlasste Zwangskommunikation zur Aufklärung einer Straftat beitragen kann, soll und muss, erschwert die Kommunikation, macht sie aber nicht unmöglich. Es wurde in den Vorauflagen darauf hingewiesen, dass die Wahrscheinlichkeit, bereits bei der erstmaligen Begehung einer Straftat aufzufallen, gering ist. Beschuldigte, die in flagranti gestellt werden, sind in aller Regel keine Erst- oder Einmaltäter. Will man im Sinne einer Qualitätsoffensive der Kriminalität konsequent und erfolgreich begegnen, ist die Vernehmung wichtiger denn je: Auch dies ist das Ziel einer gelungenen Vernehmung, die – entgegen der Wissenschaftshörigkeit mancher – weiterhin einen Kernbereich der Tätigkeit im Rahmen der Strafverfolgung darstellt.

Anregungen und Wünsche der Leser, die an uns herangetragen wurden, fanden – soweit möglich – erneut Berücksichtigung.

Die Pensionierung von Karsten Schilling hat die Autoren dazu bewegt, „frisches Blut“ zur Aktualisierung hinzuzuziehen: Thorsten Floren tritt seit dieser Auflage sukzessive die Nachfolge an und verstärkt so den Praxisbezug. Sämtliche Änderungen wurden berücksichtigt, sodass die Veröffentlichung sich auf aktuellem Stand befindet.

Dortmund/Steinheim/Unna, im Januar 2021

Heiko Artkämper

Thorsten Floren

Karsten Schilling

Aus dem Vorwort zur fünften Auflage (2018)

Anregungen und Wünsche der Leser, die an die Autoren herangetragen wurden, fanden – soweit möglich – erneut Berücksichtigung, ohne dass dadurch die Struktur gegenüber den Vorauflagen geändert werden musste.

Aus dem Vorwort zur vierten Auflage (2017)

Die Notwendigkeit einer Neuauflage der vergriffenen Veröffentlichung fällt in eine Zeit, in der Gesetzesänderungen zu erwarten stehen. Unter anderem der seit dem Jahr 2016 diskutierte Rohentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz – Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens – könnte im Falle seiner Umsetzung zu gravierenden Änderungen betreffend die Dokumentation von Vernehmungen führen. Diese wurden – soweit möglich – in die Ausführungen integriert und werden im Zusammenhang im Kapitel 18.7 dargestellt.

Aus dem Vorwort zur dritten Auflage (2014)

Erörterungen zu den Grundzügen der Wahrnehmung, der Kommunikation und der Vernehmungstechnik wurden ergänzt und erweitert.

Soweit die im Jahre 2013 in Kraft getretenen Änderungen der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes teilweise eigenständige Belehrungspflichten eingeführt haben, die durch ihre Aufnahme als Querverweise wenig benutzerfreundlich sind, wurden allerdings auch strukturelle Änderungen vorgenommen, die der besseren Verständlichkeit dienen sollen.

Völlig neu eingeführt wurde das Kapitel zu Vernehmungen in besonderen Verfahrensarten (insbesondere Disziplinarverfahren). Hier ist es gelungen, für diese Spezialmaterien zwei kompetente und renommierte Gastautoren (POR Christoph Keller und ORR Philipp Metzger) zu gewinnen.

Aus dem Vorwort zur ersten Auflage (2010)

In der Praxis der Strafverfolgung werden Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten im Ermittlungsverfahren regelmäßig eigenverantwortlich von Polizeibeamten durchgeführt.

Hierbei entstehen Kommunikationsprozesse, die von psychologischen und sozialen Faktoren abhängig und neben der sozialen Kompetenz des Vernehmenden an die Kenntnis kriminalistisch-methodischer und juristischer Vorgaben geknüpft sind.

Diese polizeilichen Vernehmungen sind in weitaus größerem Maße für den Ausgang eines Strafverfahrens relevant, als es Polizeibeamten oftmals bekannt ist. Das Feedback durch die Justiz lässt häufig zu wünschen übrig. In vielen Fällen hängen Freispruch und/oder Verurteilung allein von der Qualität und der Verwertbarkeit einer solchen Vernehmung ab. Die polizeiliche Vernehmung rückt daher häufig in den Mittelpunkt einer strafrechtlichen Hauptverhandlung.

Polizeiliche Vernehmungen mögen „aus Erfahrung gut“ sein; was aber passiert, wenn genau diese Erfahrung fehlt? „Ohne Erfahrung gut“ ist eine Fiktion und eine unerreichbare Leistungsvorgabe; sie kann nicht erwartet werden. Erfolgreiche Vernehmungen bedürfen eines Grundstockes an sozialwissenschaftlichen, kriminologischen, kriminalistischen und juristischen Kenntnissen sowie einer gewissen Lebenserfahrung. Alle vorgenannten Aspekte können aber keinesfalls eine erforderliche Vernehmungserfahrung und -praxis auch nur ansatzweise ersetzen.

Das „Bauchgefühl“ eines vernehmenden Polizeibeamten entwickelt sich; damit er dabei auf gewisse Grundlagen zurückgreifen kann, will diese Veröffentlichung Handlungssicherheit in Vernehmungssituationen vermitteln. Es versteht sich, dass es dabei ausschließlich um die theoretische Vernehmungskompetenz und nicht die Sozialkompetenz geht.

Vernehmungen müssen von einer professionellen – aber neutralen – Neugier geprägt sein, die sach- und personenbezogen ist und von einem kriminalistischen Denken dominiert wird. Die Fragen, die der Vernehmende stellt, steuern die Qualität der Antworten; Fragen und Antworten bilden eine Symbiose.

Dieses Buch soll dem Leser den Einstieg in eine schwierige Materie erleichtern, aber zugleich auch als späterer Wegbegleiter in besonderen Situationen eine Hilfe sein. Bei der Umsetzung dieser Konzeption wurde versucht, die einzelnen Kapitel „autark“ zu gestalten, sodass der Leser allein durch die Lektüre eines Themenabschnittes umfassend informiert wird. Die damit verbundenen Wiederholungen bei einer Gesamtlektüre des Werkes haben die Verfasser bewusst in Kauf genommen.

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