Heiko Artkämper - Vernehmungen

Здесь есть возможность читать онлайн «Heiko Artkämper - Vernehmungen» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Vernehmungen: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Vernehmungen»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

In der Praxis der Strafverfolgung führen Polizeibeamte regelmäßig eigenverantwortlich Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten im Ermittlungsverfahren durch. Die Vernehmung selbst ist ein höchst vielschichtiger Vorgang, der beim Vernehmenden psychologische, kriminalistische und juristische Fachkenntnisse erfordert.
Wie man polizeiliche Vernehmungen professionell und erfolgreich meistert, zeigt dieses Buch in verständlicher Weise auf. Jedes Kapitel ist in sich eigenständig gehalten und informiert umfassend zum jeweiligen Themenkomplex.
Angereichert mit zahlreichen Praxistipps und Grafiken bietet dieses Handbuch Polizeibeamten Handlungssicherheit in den vielfältigsten Vernehmungssituationen.
Die vorliegende Neuauflage wurde umfassend überarbeitet und ergänzt. So wurden u.a. Kapitel zur Anhörung von Kindern und zu unternehmensinternen Befragungen und Vernehmungen neu aufgenommen. Ferner wurden Gesetzesänderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt.

Vernehmungen — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Vernehmungen», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

3.2.1Objektiver und subjektiver Befund

278 Regelmäßig wird eine frühe Zuständigkeit der Kriminalpolizei angenommen, die in Anlehnung der Unterscheidung zwischen Personal-und Sachbeweis 1 den subjektivenund den objektiven Befundgetrennt voneinander betrachtet.

Der Tatortist regelmäßig Bestandteil des objektiven Befundes, in dem nicht veränderbare, feststehende Umstände erfasst werden. Sie lassen sich auf verschiedene Arten dokumentieren (strukturierter Bericht, Fotografie, Skizze, Rasteraufnahmen, Vermessungen pp.) und dienen als feste, unveränderbare Grundlage.

Zunächst unabhängig davon wird der subjektive Befund aufgenommen. In der Erstaufnahme ist das die „Anhörung“ (= Vernehmung) der Personen, die Angaben zur Sache machen können.

3.2.2Personen

279 Möglichst früh sollten Menschen, die Angaben zum Geschehen machen können, in ihre prozessuale Rolle eingeordnet werden. Zunächst muss erkannt werden, ob überhaupt der Verdacht einer Straftat besteht. Wenn ja, muss ebenfalls frühzeitig der Status der Auskunftsperson geklärt werden.

280 Die wichtigste Unterscheidung ist, ob gegen die jeweilige Person ein Tatverdacht bestehen kann oder nicht. Daran orientiert sich die frühzeitige Belehrung, wobei es sich im Zweifel anbietet, eher den Beschuldigtenstatus anzunehmen. Bereits daraus lässt sich ableiten, dass jede Person einzeln und unabhängig von anderen vernommen werden muss.

281 Ferner kommt es auf die Dokumentationdessen an, was die Person selbst wahrgenommen hat. Dabei ist ein möglichst direkter Bezug zum Geschehen von wesentlichem Vorteil. Gehörtes – von Dritten oder gar Vierten – wird immer mehr verfälscht sein.

Praxistipp:
282 Jeder Sachverhalt sollte bereits bei der Erfassung/Aufnahme in objektiveund subjektiveFeststellungen unterteilt werden. Personen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, sind einzeln und getrennt von anderen zu befragen bzw. zu vernehmen. Eine frühzeitige, detailreiche Vernehmung kann für spätere Ermittlungen und für das Strafverfahren wichtige (und oft nicht nachholbare) Grundlage sein. Dem vorgeschaltet muss die Festlegung des Status im Strafprozess – damit einhergehend die Belehrung – sein.

3.3Wahrheitsfindung

283 Auf diese Art werden die ersten Grundlagen geschaffen, anhand derer die Ermittlungen fortgeführt werden, die aber auch für den späteren Prozess von elementarer Bedeutung sind. Durch den späteren inhaltlichen Vergleich zwischen den objektiven Umständen und dem jeweilig Wahrgenommenen kann das tatsächliche Geschehen (= Wahrheit) ermittelt werden. Fällt der objektive Bereich weg (wie bei vielen Beziehungsdelikten), kommt es umso mehr darauf an, inhaltlich ausgefeilte Details zur Verfügung zu haben, die in Vernehmungsprotokollen erfasst sind.

3.4Inhalte

Folgerichtig müssen Inhalte dokumentiert werden.

Beispiel:

284Die Frage „Was haben Sie gesehen/gehört/wahrgenommen?“ muss dominieren und insbesondere dem „Warum“ vorgeschaltet sein. Ebenso vorrangig sind Definitionsfragewörter: Wo, Wann, Wie .

285 Offenbart der Vernommene Schlussfolgerungen, die er selbst getroffen hat, muss dokumentiert werden, auf welcher Grundlage er das getan hat. So reduziert sich der Inhalt auf das tatsächlich Wahrgenommene.

3.5Wahrgenommenes, Information und Schlussfolgerung(en)

286 Die Vermengung von Wahrgenommenem, Information und Schlussfolgerung ist ein Phänomen, das in jedem Gespräch und nahezu jeder Vernehmung vorkommt.

287 Besonders im Bereich der Straßenverkehrsdelikte erlebt man immer wieder die Vermischung von Tatsachenwahrnehmungen, Interpretationen und Erfahrungen. Ein Zeuge oder auch ein Beschuldigter vermengtregelmäßig seine Wahrnehmungenmit eigenen Lebenserfahrungen. Er nimmt für sich schon bei der Wahrnehmung, beim Speichern der Informationen, bei der Verarbeitung und erst recht bei der Wiedergabe in einer Vernehmungssituation 2eine Wertung vor, die im Verfahren oder einfach auch nur bei dem Versuch der Wahrheitsfindung eine bemerkenswerte „Vernebelung“ zur Folge hat.

288 Der bei der Schutzpolizei immer wieder belächelte „Knallzeuge“ ist erst auf das Geschehen aufmerksam geworden, nachdem er den bezeichnenden „Knall“ gehört hat. Nachdem.Seine Schilderungen zum Unfallhergang (Geschehnisse vor dem „Knall“ also) dürften regelmäßig eher auf seine eigenen Schlussfolgerungen zurückzuführen sein und weniger auf selbst wahrgenommene Umstände. Diese Wahrnehmungssituation macht ein anderes Beispiel noch deutlicher.

Beispiel:

289Ein Zeuge soll zum Ablauf eines Verkehrsunfalls befragt werden. Die Frage nach dem Unfallhergang beantwortet er mit den Worten: „Der war viel zu schnell!“

290 So kann die Aussage eines Zeugen lauten, auf Grund derer glücklicherweise niemand verurteilt werden wird. Sie dürfte aber eine der meist getätigten Aussagen sein, die in Straf- oder auch Bußgeldverfahren vorkommen.

3.5.1Analyse der Aussage

291 Die Aussage bedarf einer Analyse ihrer Bestandteile „schnell“ – „zu schnell“ – „viel zu schnell“:

292 Das Wort „schnell“ allein verdient schon seine eigene Betrachtung. Was ist „schnell“? Der Zeuge muss gefragt werden, was er denn darunter versteht, und seine Wertungfällt sofort noch tiefer in eine Wertungsposition. „Schnell“ beinhaltet schon eine Wertung, mit diesem Begriff kann kein Ermittler etwas anfangen. Was meint also der Zeuge? – So wie ein Radfahrer? – Nein, schneller. Das wären so etwa mehr als 10 km/h, je nach Vorstellung von der Geschwindigkeit eines Radfahrers (die bereits bis max. 60 km/h reichen dürfte). Langsamer als ein Auto auf einer Umgehungsstraße? – Also etwa zwischen 60 und 100 km/h.

293 Die in der Bekundung „zu schnell“ enthaltene Wertung muss man wohl nicht erläutern, sondern man muss sich fragen, an welchen Werten der Zeuge sich orientiert. Schneller als erlaubt, schneller als die Technik seines Fahrzeugs es zulässt, schneller als die Situation es zulassen würde? Offen bleibt, wo das Vergleichsniveau ist, an dem der Zeuge sich orientiert oder zu orientieren können glaubt.

294 „Viel zu schnell“. Was ist denn „viel“? Solche Aussagen müssen einen polizeilichen Vernehmungsbeamten und später einen Richter verärgern, werden sie nicht kritisch hinterfragt. Ebenso wenig ist definiert, was „wenig“ ist. Derartige Mengenangaben nehmen im allgemeinen Sprachgebrauch breiten Raum ein, sind aber wenig aussagekräftig – genauer gesagt: nichtssagend.

295 Interessant ist auch die Antwort im Hinblick auf die Frage der Täterschaft einer bestimmten Person und damit dem Kernbereich der Tatsachenaufklärung: „Der!“ Wer ist das denn? Wahrscheinlich dürfte der Fahrer gemeint sein, konkret sogar nur das Auto; wer hat es gefahren, wer hat am Steuer gesessen? Ein Mann oder eine Frau? Hat der Zeuge den Fahrer erkannt? Regelmäßig hat er nur das Auto gesehen, das seiner Meinung nach „viel zu schnell“ war.

296 Im Ergebnis beinhaltet die Bekundung eigentlich gar nichts:Der Fahrer ist unbekannt, und die gefahrene Geschwindigkeit kann so nicht ermittelt werden. Vielleicht ist es als Ergebnis zulässig, zu behaupten, dass es dieses Auto war, zumindest aber ein gleich aussehendes mit vielleicht diesem abgelesenen Kennzeichen. Eine scheinbar „sichere“ Aussage entpuppt sich als Flop.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Vernehmungen»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Vernehmungen» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Vernehmungen»

Обсуждение, отзывы о книге «Vernehmungen» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x