Bild 3: Abdichtung auf Sauberkeitsschicht unter Bodenplatte
Verstärkungen {Verstärkungen} an Übergängen, Anschlüssen u. a.
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Für längenorientierte Bauteile oder Abdichtungsleistungen ist bei der Ermittlung des Längenmaßes die größte Bauteillänge zu berücksichtigen. |
Bei gebogenen Bauteilen wird die äußere abgewickelte Länge der Abrechnung zugrunde gelegt. Diese Regelung gilt auch für Abdichtungen oder Abdichtungsverstärkungen über Fugen, an Übergängen, Kehranschlüssen, rückläufigen Stößen, Abschlüssen, Kanten und Kehlen.
Bild 4: Randanschluss an einer Gebäudeinnenecke
Fugen
Fugen {Fugen} werden übermessen.
Rückläufige Stöße, Kehranschlüsse {Kehranschlüsse}
Maße von rückläufigen Stößen, z. B. bei Wannenkonstruktionen, werden sowohl in der Länge als auch in der Fläche ermittelt. Die Länge wird durch die größte Bauteillänge bestimmt. Die Fläche des Stoßes wird bei der Fläche der Wandabdichtung und zusätzlich auch bei der Fläche der Sohlenabdichtung berücksichtigt.
Bild 5: Kehranschluss
S1 + S2 = Sohlenabdichtung
W1 + W2 = Wandabdichtung
Übermessungsregeln nach ATV DIN 18336, Ziffer 5.3
Bei der Ermittlung der abrechnungsfähigen Mengen sind die nachstehenden aufgeführten Bauteile bzw. Konstruktionsmerkmale besonders zu beachten. Abhängig von der für die Leistung zutreffenden Abrechnungseinheit und Einzelgröße der „Unterbrechung“ sind die Maße und Mengen der genannten Bauteile der jeweiligen Einzelleistung unberücksichtigt zu lassen bzw. von der Gesamtmenge abzuziehen.
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Abzüge |
Flächenmaß |
Aussparungen für Öffnungen und Durchdringungen über 2,5 m2 Einzelgröße |
Längenmaß |
Unterbrechungen über 1,0 m Einzellänge |
Bild 6: Rohrdurchführung
Futterrohr 300 mm Außendurchmesser,
Fläche: 0,07 m2 → Wandabdichtungsfläche ohne Abzug
Betonarbeiten
Anwendungsbereich
Die Ausführungen von Betonarbeiten sind im Allgemeinen nach den Regeln der ATV „Betonarbeiten“ DIN 18331 abzurechnen. Die ATV umfasst Leistungen zur Herstellung von Bauteilen aus bewehrtem oder unbewehrtem Beton jeder Art.
Für alle anderen Arbeiten mit Beton gelten spezifische Regelungen mit eigenen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen. Dazu gehören:
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Einpressarbeiten → ATV DIN 18308 |
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Spritzbetonarbeiten → ATV DIN 18314 |
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Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten → ATV DIN 18313 |
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Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln → ATV DIN 18316 |
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Betonwerksteinarbeiten → ATV DIN 18333 |
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Betonerhaltungsarbeiten → ATV DIN 18349 |
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Estricharbeiten → ATV DIN 18353 |
Die Inhalte der DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ sind stets zusätzlich zu den spezifischen Regelungen zu berücksichtigen. Bei Widersprüchen gelten die gewerkebezogenen Regelungen der DIN 18331 vorrangig.
Checkliste Abrechnungseinheiten nach ATV DIN 18331
In Leistungsverzeichnissen gelten gem. Ziffer 0.5 der ATV die folgenden Abrechnungseinheiten für die Ausführung von Betonarbeiten und alle damit in direkter Verbindung stehenden Nebenleistungen und Besonderen Leistungen.
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Betonarbeiten |
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Raummaß (m3) getrennt nach Bauart und Maßen |
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Massige Bauteile, z. B. Fundamente, Stützmauern, Widerlager, Füll- und Überbeton |
Brückenüberbauten, Pfeiler |
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Vorsorge- und Schutzmaßnahmen, z. B. Erwärmen des Betons |
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Flächenmaß (m2) getrennt nach Bauart und Maßen |
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Sauberkeitsschichten |
Wände, Silo- und Behälterwände, wandartige Träger, Brüstungen, Attiken, Fundament- und Bodenplatten, Decken |
Fertigteile |
Auskragungen, Balkone |
Treppenlaufplatten mit oder ohne Stufen, Treppenpodestplatten |
Herstellen von Aussparungen und Profilierungen |
Schließen von Aussparungen |
Dämmstoff-, Trenn- und Schutzschichten |
Abdeckungen |
Besondere Ausführungen von Betonflächen, z. B. Anforderungen an die Schalung, nachträgliche Bearbeitung |
Schalung |
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Schutzmaßnahmen der Schalung bzw. der Betonoberfläche |
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Längenmaß (m) getrennt nach Bauart und Maßen |
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Stützen, Pfeilervorlagen, Balken, Fenster- und Türstütze, Unter- und Überzüge |
Fertigteile |
Stufen |
Auskragungen |
Herstellen von Schlitzen, Kanälen, Profilierungen |
Schließen von Schlitzen und Kanälen |
Herstellen von Fugen, einschließlich Liefern und Einbauen von Fugenbändern, Fugenblechen, Verpressschläuchen, Fugenfüllungen |
Betonpfähle |
Umwehrungen |
Schalung für Decken-, Wand- und Plattenränder, Schlitze, Kanäle, Profilierungen |
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Anzahl (Stück) getrennt nach Bauart und Maßen |
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Stützen, Pfeilervorlagen, Balken, Fenster- und Türstütze, Unter- und Überzüge |
Fertigteile, Fertigteile mit Konsolen, Winkelungen und dergleichen |
Stufen |
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Herstellen von Aussparungen und Profilierungen |
Schließen von Aussparungen |
Herstellen von Vouten, Auflagerschrägen, Konsolen |
Einbauen bzw. Liefern und Einsetzen von Einbauteilen, Bewehrungsanschlüssen, Verwahrkästen, Dübelleisten, Ankerschienen, Verbindungselementen, gedämmten Anschlusskörben und dergleichen |
Betonpfähle, Herrichten der Pfahlköpfe, Fußverbreiterungen |
Abdeckungen, Umwehrungen |
Schalung für Aussparungen, Profilierungen, Vouten und Konsolen |
Verkonfektionierte Formteile, z. B. Ecken und Knoten bei Fugenbändern |
Fertigteile mit besonders bearbeiteter oder strukturierter Oberfläche |
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Vorsorge- und Schutzmaßnahmen, z. B. Heizen der Schalung, Auftauen von Eisbildungen, Einhausungen |
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Masse (kg, t) getrennt nach Bauart und Maßen |
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Schneiden, Biegen und Verlegen von Bewehrungen und Unterstützungen |
Einbauteile, Verbindungselemente und dergleichen |
Abrechnungsgrundregeln nach ATV DIN 18331, Ziffer 5 „Abrechnung“
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