Grundsätzlich hatte der Dienstleister eine Vielzahl an Fehlern bei der Ausführung seiner Arbeiten gemacht: Wenn Arbeiten (egal welcher Art) ausgeführt werden, so sollte sich die ausführende Reinigungskraft zuerst einmal selber kontrollieren. Hierbei ist darauf zu achten, ob das Ergebnis gemäß den Anforderungen des Auftraggebers erbracht worden ist, ob alle Bereiche abgedeckt wurden und ob eventuell Nebenbereiche verschmutzt worden sind.
Im vorliegenden Fall haben sich die Reinigungskräfte zwar selber kontrolliert und ihnen sind die Glanznester aufgefallen, dem Sachverständigen wurde jedoch erklärt, dass man ja die Grundreinigung bereits ausgeführt hatte und die Glanznester nicht zu entfernen gewesen seien. Maßnahmen zur Beseitigung dieser Glanznester wurden nicht getroffen. Natürlich wurden im Vorfeld schon Fehler bei der Ausführung gemacht. Dennoch hätte man diese Glanznester auch nachträglich noch partiell bearbeiten können, um sie zu entfernen.
Mögliche Ursachen für die Glanznester/Reste des alten Pflegefilms: Es wurde keine ausreichende Menge an Grundreinigerlösung auf die Fläche aufgebracht. Grundsätzlich spricht man davon, dass je nach Saugfähigkeit des Werkstoffs circa 250 Milliliter pro Quadratmeter Reinigungsflotte aufgebracht werden. Die alten Gebäudereiniger werden sich hierbei immer noch an die Eselsbrücke erinnern, dass so viel Reinigungsflotte auf den Boden aufgetragen werden muss, dass ein Streichholz gerade darauf schwimmen kann.
Die Einwirkzeit des Grundreinigers wurde nicht eingehalten. Vielfach wird vergessen, dass die Einwirkzeit auch die Zeit ist, in der die Grundreinigerlösung nicht antrocknen darf. Des Weiteren ist bei den Angaben des Herstellers darauf zu achten, dass man sich im Vorfeld darüber informiert, ob es eventuell Änderungen in der Angabe der Einwirkzeit gegeben hat. Im Zuge von Veränderungen (neue Komponenten in Pflegefilmen oder Grundreinigungsmitteln, Veränderung in Werkstoffen, Erfahrungen et cetera) kommt es immer wieder dazu, dass die ursprünglich einmal angegebenen Einwirkzeiten sich ändern.
Die Dosierung des Grundreinigers muss gemäß den Herstellerangaben durchgeführt werden. Natürlich ist es aus ökologischer und ökonomischer Sicht manchmal sinnvoll, die Konzentration der Reinigungsflotte zu verändern, jedoch muss der Dienstleister immer im Hinterkopf behalten, dass das geschuldete Ergebnis zu erzielen ist. Und: Eine Trockenfilmsanierung ersetzt nie die klassische nach Grundreinigung.
Glanznester nennt man Bereiche, in denen nach einer erfolgten Grundreinigung noch alte Pflegefilmreste zu erkennen sind.
Im vorliegenden Fall sind den Mitarbeitern nach erfolgter Arbeit die Glanznester zwar aufgefallen, sie wurden jedoch nicht entfernt.
Tipps vom Gutachter
Es ist ratsam, wie in allen anderen Bereichen auch, eine Kurzdokumentation durchzuführen, um diese bei einem eventuell auftretenden Schadensfall verwenden zu können.
Vor der Abnahme von Arbeiten durch den Kunden oder durch Sachverständige sollte der Dienstleister darauf bedacht sein, seine eigenen Arbeiten zu kontrollieren.
Personalschulungen helfen in vielen Fällen, den Ausbildungsstand auf ein Niveau zu heben, der die Fehlerquote bei der Ausführung von Arbeiten minimiert.
9. Elastischer Bodenbelag –
Grundreinigung
PVC mit aufgetrockneten Flecken
Die Grundreinigung elastischer Bodenbeläge ist immer noch eine Herausforderung. Zumindest wenn der Objektbetreiber sich aus Kostengründen dazu entschließt, den Auftrag dafür an einen Haushaltsservice ohne Fachkenntnis zu vergeben.
Im vorliegenden Fall stritt man schon einige Monate lang über die Ausführung der Grundreinigung mit anschließender Beschichtung auf einem PVC-Bodenbelag in einer Arztpraxis. Nach der durchgeführten Grundreinigung zeigte sich nämlich nach rund zwei Wochen ein unerfreuliches Bild: In weiten Bereichen des Bodenbelags in fast allen Räumen waren deutliche Flecken zu erkennen (siehe Bild 1).
Bei genauer Betrachtung war festzustellen, dass die Flecken immer dort anzutreffen waren, wo Randbereiche und/oder Vertiefungen im Bodenbelag waren. Die Randbereiche der Flecken waren relativ deutlich von den umliegenden Flächen abgegrenzt und meistens bogenförmig.
Haarsträubende Unkenntnis
Die Befragung der dort eingesetzten Putzfrau, die auch gleichzeitig Inhaberin des Haushaltsservices war, stellte sich als sehr schwierig aufgrund der mangelnden bzw. gar nicht vorhandenen Fachkenntnisse dar. Es wurde „irgendein Grundreiniger mit so einer Maschine“ benutzt und auch der beschriebene Ablauf der Grundreinigung war haarsträubend.
Schließlich stellte sich heraus, dass ein Grundreiniger aus dem Baumarkt benutzt wurde, die Beschichtung lieferte ein befreundeter Hausmeister aus einer Schule, aber statt einer Einscheibenmaschine wurde die Grundreinigung mit einem kleinen Automaten durchgeführt. In allen Bereichen, wo der Automat gedreht wurde, um die Richtung zu ändern, fanden sich ähnlich gelagerte Flecken, wie sie Bild 1entnommen werden können.
Auch hierbei wurde aufgrund von Unkenntnis der Automat falsch eingesetzt. Überlappend mit einem Automaten fahren? Fehlanzeige! Dadurch wurde natürlich bei jeder Richtungsänderung vom Saugfuß nicht die komplette Schmutzflotte aufgenommen. Diese trocknete auf und wurde nachträglich auch nicht entfernt. Diese Reste der Schmutzflotte verblieben auf dem PVC-Boden und wurden anschließend überbeschichtet.
Zum Medizinmann statt zum Facharzt
Der Arzt, der den Haushaltsservice beauftragt hatte, konnte sich nicht erklären, wie man eine Grundreinigung derart schlecht durchführen könne, und war natürlich über so viel Unkenntnis der Inhaberin im Nachhinein entsetzt. Im vorliegenden Fall hatte der Arzt – bildlich gesprochen – nicht einen Facharzt aufgesucht, sondern sich lieber für einen Medizinmann entschieden, weil der ja billiger war. Die Frage, die sich nun aber stellte, war, wie die mangelhaft ausgeführte Grundreinigung mit geringen Mitteln wieder behoben werden kann bzw. wie Schadensbegrenzung betrieben werden könnte (siehe Bild 2). Hierzu wurde ein Expressgrundreiniger aufgesprüht, der ein Klarspülen nicht erfordert. Da der Haushaltsservice nur eine Schicht aufgetragen hatte, war die Beschichtung schnell gelöst und erforderte noch nicht einmal den Einsatz eines Pads, sondern ließ sich mit einem Mikrofasertuch aufnehmen.
Und dennoch: Im weiteren Verlauf wurde deutlich, dass sich eine einheitliche Optik nur durch eine erneute Grundreinigung durch einen Fachbetrieb herstellen ließ. Eine Zwischenlösung, bei der die Flecken wie oben beschrieben partiell mit einem Expressgrundreiniger gereinigt würden, und die Übergänge der nachträglich beschichteten Stellen in Highspeed zu polieren, war aufgrund der Vielzahl der Flecken nicht ratsam. Hinzu kam, dass die Randbereiche nicht manuell bearbeitet wurden und hier noch mit alten Beschichtungsresten zu rechnen war.

Bild 1: Das Schadensbild zeigte Flecken mit einer deutlichen bogenförmigen Abgrenzung.

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