Praxisratgeber rationell reinigen - Schadensfälle in der Gebäudereinigung

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Schadensfälle in der Gebäudereinigung: краткое содержание, описание и аннотация

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Schäden rechtzeitig erkennen und vermeiden! Schadensfälle in der Gebäudereinigung sind keine Seltenheit. Die meisten Schäden entstehen jedoch nicht mutwillig, sondern aus Unkenntnis oder Unwissenheit. Der vorliegende Ratgeber liefert eine praxisgerechte Aufbereitung von zahlreichen Schäden mit wichtigen Tipps von Gutachtern und Sachverständigen. Unverzichtbar für die tägliche Reinigungspraxis, wenn es darum geht Schäden frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden, aufgetretene Schäden fehlerfrei zu analysieren, Missverständnisse bereits bei der Auftragsvergabe zwischen Kunde und Gebäudereiniger zu vermeiden. Alle Schäden wurden verständlich aufbereitet und mit bewährten Handlungsanleitungen unterlegt, um Reinigungsarbeiten zu erleichtern. Der Ratgeber dient damit auch als roter Faden in der Ausbildung sowie zur schnellen Einweisung vor Ort, um als Gebäudereiniger selbst Schäden zu vermeiden.

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12. Feinsteinzeugfliesen – Mangelhafte Reinigung aufgrund falscher Ausrüstung

13. Feinsteinzeugfliesen – Vergrauung durch falsches Reinigungsmaterial

14. Feinsteinzeugfliesen – Vergrauung durch falsche Reinigungsmittel

15. Feinsteinzeugfliesen – Vergrauungsmerkmale/Überpflege

16. Fliesenboden – Grundreinigung

17. Granitboden – Mangelhafte Reinigung

18. Gumminoppenboden – Schaden durch Alkoholreiniger

19. Linoleumboden – Missachtung der Pflegeanleitung und falsche Reinigungsmaßnahmen

20. Linoleumboden – Polierschatten

21. Parkettboden – Gesundheitliche Probleme

22. Parkettboden – Unzureichende Vorbereitung des Unterbodens

23. Parkettboden – Wiederaufbereitung

24. Parkettboden – Verstrichungen

25. Pflastersteine – Brandschaden

26. Pflastersteine – Braune Verfärbungen

27. Steinteppich – Zu geringe Reinigungsleistung

28. Verschiedene Bodenbeläge – Bitumen-Schmierereien

II. Glas, Fassade, Sonstige

29. Armaturen – Kratzer durch ungeeignete Reinigungs-utensilien

30. Armaturen – Kratzer durch ungeeignetes Reinigungsmittel

31. Edelstahlgeländer – Kontaktkorrosion

32. Eloxalfassade – Miserabler Zustand aufgrund nicht durchgeführter Reinigung

33. Fensterrahmen – Allmählichkeitsschäden durch falsches Reinigungsmittel

34. Glasfläche – Kratzer durch Glashobel

35. Glasfläche – Streitfall um die Definition der Reinigung

36. Industriereinigung – Fettig-ölige Verschmutzung

37. Klinkerfassade – Graffiti

38. Lebensmittelverarbeitender Betrieb – Gesundheitsgefährdung durch Taubenkot

39. Natursteinfassade – Farbveränderungen

40. Objektreinigung – Flurschaden durch Arbeitsbühne

41. Schulreinigung – Mangelhaftes Ergebnis

42. Sonnenschutzanlagen – Ablösung der Beschichtung

43. Sonnenschutzfolien – Nichtbeachtung der Reinigungsanforderungen

44. Unterhaltsreinigung – Mangelhafte Reinigung trotz Leistungsverzeichnis

45. Wintergarten – Anderweitige Beschädigung nach durchgeführter Reinigung

III. Sachverständige

Sachverständige

1. Akazienholzterrasse –

Verwitterung

Von unten aufgeweicht

Trotz regelmäßiger Pflege durch den beauftragten Gebäudereiniger wiesen die Fliesen einer Terrasse aus Akazienholz nach drei Jahren starke Verwitterungserscheinungen auf. Schnell wurde versucht, dem Gebäudereiniger die Schuld in die Schuhe zu schieben. Doch der Gutachter wies nach, dass die Versäumnisse beim Hersteller zu suchen waren.

Holzterrassen erfreuen sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. Egal ob Bankirai, Douglasie, WPC oder Holzfliesen. Mittlerweile finden sich auf Terrassen, egal ob im gewerblichen oder privaten Bereich, Naturhölzer wieder. Normalerweise werden die Hölzer gerade im Außenbereich besonders behandelt, um diese vor Verwitterung zu schützen. Im vorliegenden Fall entschied sich ein Privatkunde für Holzfliesen aus Akazienholz, die vom Dienstleister regelmäßig gepflegt werden sollten.

Zur Erklärung: Akazienholz ist von einem grüngelben Ton, der im Laufe der Zeit nachdunkelt und eine goldbraune Färbung erhält. Akazienholz ist noch fester und härter als Eiche und gehört zu den wenigen Holzarten der sogenannten Resistenzklasse 1 und kann auch ohne Imprägnierung im Außenbereich verwendet werden. Pilzen, Schädlingen und der Verwitterung gegenüber ist Akazienholz eigentlich unempfindlich.

Dennoch traf der Eigentümer folgende Maßnahmen: Direkt nach der Lieferung und dem Verlegen wurden die Holzfliesen vom Dienstleister angeschliffen und mittels eines hochwertigen Holzöls behandelt. Um die Holzflächen in den Wintermonaten zu schonen, wurden die Holzfliesen entfernt und trocken eingelagert. Vor der Nutzung im Frühjahr wurden die Holzfliesen wiederum angeschliffen und erneut geölt.

Nach nunmehr drei Jahren stellte sich folgendes Schadensbild dar: Die Holzfliesen wiesen starke Verwitterungserscheinungen auf. In vielen Bereichen waren sie gebrochen; es gab großflächige Stellen, aus denen Holzpartikel herausgebrochen waren; in vielen Bereichen war das Holz so porös und bröselig, dass man die Holzstücke zwischen den Fingern zerreiben konnte.

Wie so oft wurde nach erfolgter Reklamation versucht, den schwarzen Peter sofort dem Gebäudereiniger in die Schuhe zu schieben. Eigentlich schon offensichtlich, dass hier dem Gebäudereiniger mit Sicherheit keine Schuld zugewiesen werden kann. Dies liegt schon allein darin begründet, dass eine jährliche Pflege vorgenommen worden ist, um eigentlich einen langen Werterhalt der Akazienfliesen sichern zu können.

Spurensuche führt zum Hersteller

Um der Ursache des miserablen Zustandes der Terrasse auf die Spur zu kommen, führte der Gutachter einige Tests durch. Dabei konnte er feststellen, dass es aufgrund der bauartbedingten Fliesenstruktur nicht zu einer Staunässe unterhalb der Fliesenkonstruktion gekommen ist. Darüber hinaus konnte er aufgrund der Lage der Terrasse witterungsbedingte Veränderungen nach nur drei Jahren ausschließen.

Die Kontaktaufnahme zum Hersteller ergab schließlich, dass es bei genau diesen Fliesen schon mehrfach zu Reklamationen gekommen ist. Das lässt darauf schließen, dass diese Fliesen für den Außenbereich nicht geeignet sind.

Im vorliegenden Fall kamen zwei Aspekte deutlich zum Ausdruck. Zum einen waren die Akazienfliesen, obwohl so verkauft, nicht vorbehandelt. Das führte dazu, dass sich nach Verlegen und der Oberflächenbehandlung Regenwasser im unteren Bereich der Fliesen sammelte, in das Holz eindrang und das Holz von unten durchweichte. Das entstehende Tauwasser in den Morgenstunden tat ein Übriges, um diesen Effekt noch zu verstärken.

Die milden Temperaturen im Sommer begünstigten schließlich das Wachstum von Pilzen, die das Holz von unten durchweichten. Es kam schließlich dazu, dass sich einzelne Elemente von den Grundplatten lösten und die Holzstruktur von unten heraus aufgeweicht worden ist.

Tipps vom Gutachter

Es ist ratsam, wie in allen anderen Bereichen auch, eine Kurzdokumentation durchzuführen, um diese bei einem eventuell auftretenden Schadensfall verwenden zu können.

Holz ist ein Naturprodukt und besteht nicht nur aus der Nutzschicht/Oberseite, die begangen wird, sondern auch aus der zur Nutzung und Bewitterung abgewandten Seite. Es ist ratsam, sofern die Möglichkeit besteht, den Kunden schon im Vorfeld darauf hinzuweisen, um dort eventuell tätig zu werden, und die Unterseite ebenfalls durchs Ölen zu schützen.

Holzterrassen erfreuen sich großer Beliebtheit allerdings muss das Holz - фото 2

Holzterrassen erfreuen sich großer Beliebtheit, allerdings muss das Holz entsprechend (vor)behandelt werden.

Nach drei Jahren sind die Holzfliesen stark verwittert und an vielen Stellen - фото 3

Nach drei Jahren sind die Holzfliesen stark verwittert und an vielen Stellen brechen Holzteile heraus.

Das Holz ist zum Teil so porös und bröselig dass man die Holzstücke zwischen - фото 4

Das Holz ist zum Teil so porös und bröselig, dass man die Holzstücke zwischen den Fingern zerreiben kann.

2. Basaltboden –

Ölflecken

Ölflecken auf neuem Boden

Private Hausbauer sind oftmals leidgeprüft. Langwierige Grundstückssuche, zähe Bankgespräche, während der Bauphase immer wieder Probleme auf der Baustelle. Wer glaubt, mit Bauabnahme und Schlüsselübergabe aus dem Schneider zu sein, irrt, wie der vorliegende Schadensfall zeigt.

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