4. Betonwerkstein –
Unprofessionelle Beschichtung
Schlampige Arbeit
Der Marmor stellt sich als Betonwerkstein heraus. Der Dienstleister rechnet etwas ab, was er nicht ausgeführt hat. Und die Beschichtung ist dermaßen schlampig und unprofessionell durchgeführt, dass sich Blasen bilden und es zu Verkratzungen kommt.
„Wir benötigen schnelle Hilfe, beim Umzug hat das Möbelunternehmen den polierten Marmor komplett verkratzt!“ So der Anruf einer Firma, die eine neue Büroetage angemietet hatte.
Man wunderte sich zwar schon zu Beginn des Einzuges über den Zustand des Bodens im Eingangsbereich, aber die Problematik stellte man erst einmal hinten an, da die firmeneigene Reinigungskraft ihre Arbeit noch nicht aufgenommen hatte und das Tagesgeschäft nach Umzug erst einmal mit Priorität behandelt wurde.
Erst als der Hausmeister den Zustand des Eingangsbereichs bemängelte und gleichzeitig darauf hinwies, dass „der Marmor“ gerade erst frisch poliert und der Zustand wieder herzustellen sei, nahm man sich des Problems an.
Deutliche Kratzer
Deutlich sind die Kratzer im Bild 1zu sehen, allerdings ist auch gleich zu erkennen, dass „der Marmor“ tatsächlich ein Agglomerat mit Natursteinkorn ist, also ein Kunststein mit entsprechenden Zuschlägen an Natursteinen.
Zur Beseitigung des Schadens wurde empfohlen, die Beschichtung mittels Grundreinigung zu entfernen und das Agglomerat tatsächlich zu schleifen und zu polieren. Zu beachten war hierbei vor allem der angrenzende und baulich nicht getrennte Bodenbereich. Das Agglomerat wurde durch Parkettflächen im Aufzugsbereich und Nadelfilzflächen im Bürobereich optisch aufgewertet, so dass diese Flächen vor der Grundreinigungsflotte zu schützen sind. Empfohlen wurde eine „Randbearbeitung“ mit einem Expressgrundreiniger, um die Reinigungsflotte geringer zu halten und die angrenzenden Flächen nicht zu beschädigen.
Beschichtung zu dick aufgetragen
Im Bild 2ist deutlich zu sehen, dass man von Seiten des Objektbetreibers zwar dem Dienstleister den Auftrag zum Polieren gegeben hatte und dieser auch „Schleif- und Polierarbeiten“ abgerechnet hatte, doch ausgeführt wurde lediglich eine Beschichtung mit einer Metallic-Dispersion.
Deutlich ist im Fugenbereich zu erkennen, dass die Oberfläche beschichtet wurde, auch wenn der Hausmeister davon schwer zu überzeugen war. Hinzu kommt noch – wie zu erkennen ist – wie schlampig gearbeitet wurde. Die Beschichtung wurde so dick aufgetragen, dass sich im gesamten Bereich Blasen bildeten, die beim Einzug in den Bürokomplex mit dazu beigetragen haben, dass eingetragener Schmutz etc. die Oberfläche so verkratzen konnten, wie in den Bildern dargestellt. Erschwerend kommt dann noch hinzu, dass der Bodenbelag ohne Grundreinigung einfach überbeschichtet wurde, wie auf dem Bild 3zu erkennen ist.

Bild 1: Der beanstandete „Marmor“-Boden stellte sich als Betonwerkstein heraus. Die Kratzer sind deutlich zu sehen.

Bild 2: Schleif- und Polierarbeiten wurden zwar abgerechnet, ausgeführt wurde aber lediglich eine Beschichtung mit einer Metallic-Dispersion.

Bild 3: Überbeschichteter Betonwerkstein ohne vorherige Grundreinigung.
Tipps vom Gutachter
Wenn beschichten, dann richtig
Betonwerkstein ist ein Agglomerat mit Naturstein-Korn, Zement und Pigmenten gebunden. Aus gegossenen Blöcken können Treppenstufen, Bodenplatten und Wandverkleidungen geschnitten werden, die aufgrund ihrer homogenen Farbstruktur und der günstigen Preise gerne genutzt werden.
Wenn beschichten, dann bitte richtig. Alle Hersteller schreiben zur Anwendung auf ihre Produkte, dass diese dünn aufgetragen werden sollen.
Kunststeine, die poliert werden können, sollten nicht nur aus optischen Gründen poliert werden. Die Gefahr der Schädigung der Oberfläche durch die Grundreinigungsflotte kann dadurch ausgeschlossen werden.
5. Bodenplatten (Stein) –
Mangelhafte Grundreinigung
Bei der Grundreinigung verkalkuliert
Nach einer Grundreinigung verblieben auf den im Objekt neu verlegten Bodenplatten Flecken. Der ausführende Gebäudedienstleister hatte mit stark haftenden Verschmutzungen nicht gerechnet, war aber auch leider nicht in der Lage, die vorliegende Verschmutzung im Nachhinein zu entfernen.
Nach Umbaumaßnahmen führte der Dienstleister in einem großen Objekt Grundreinigungsarbeiten durch. Schon nach der Ausführung wurden vom Objektbetreiber Flecken auf den verlegten Bodenplatten bemängelt, die der Dienstleister nicht entfernen konnte. Der Sachverständige, der hinzugezogen wurde, vermutete eine eventuell vorliegende Verunreinigung durch ein Epoxy-Fugenmaterial.
Eine Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und auch die Aussage des Bodenlegers konnten, zumindest in der Theorie, Epoxidharze ausschließen. Somit wurde vor Ort eine Überprüfung durchgeführt. Als Nachweis wurde eine Säure genutzt, die bei Rückständen von Epoxydharz rot aufschäumt. Auch dieser Praxistest konnte die Verwendung von Epoxidharzen ausschließen.
Das Schadensbild nach der durchgeführten Grundreinigung stellte sich folgendermaßen dar: Im gesamten Bereich, in dem die Bodenplatten verlegt worden waren, zeigten sich dunkle schattenartige Flecken, die scheinbar im Kunststein waren.
Ausgehend davon, dass der Fachbetrieb die Grundreinigungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt hat wurde kurz aufgelistet, welche Ursachen für die Flecken vorhanden sein könnten. Eine Imprägnierung, Kristallisation oder sonstige Oberflächenvergütungen wurden nicht durchgeführt, sodass dies als Fehlerquelle ausgeschlossen werden konnte.
Leitfaden beachten
An dieser Stelle sei auch noch einmal jeder Gebäudedienstleister auf den „Leitfaden für mineralische Bodenbeläge“ hingewiesen, der von der Europäischen Forschungsgemeinschaft Reinigungs- und Hygienetechnologie (FRT) herausgebracht worden ist. Dieser kann kostenlos unter www.frt.de heruntergeladen werden.
Die Frage die sich nun stellte, war, ob der Gebäudereinigerfachbetrieb durch unsachgemäße Vorgehensweise keine ausreichenden Maßnahmen zur Entfernung der Verschmutzung getroffen hat oder ob es sich um einen Verlegefehler handelte.
Da keine Anzeichen für einen Verlegefehler vorhanden waren, musste davon ausgegangen werden, dass entweder ein Produktionsfehler vorlag oder aber die Grundreinigung nicht den allgemeinen Kenntnissen entsprechend durchgeführt worden ist.
Schlechte Vorbereitung auf die Arbeiten
Scheinbar hatte sich der Dienstleister keine Gedanken darüber gemacht, mit welchen Arten von Verschmutzungen zu rechnen war, und ist davon ausgegangen, dass im wesentlichen lose aufliegender Bauschmutz zu entfernen war.
Mit haftenden oder gar stark haftenden Verschmutzungen hat der Dienstleister überhaupt nicht gerechnet und war folgerichtig auch gar nicht darauf vorbereitet, diese zu entfernen. Erschreckend an diesem Fall war jedoch, dass der Dienstleister mit dem von ihm eingesetzten Personal gar nicht in der Lage war, die Verschmutzung zu entfernen.
Während der Bauphase wurden die Bodenplatten an mehreren Stellen in dem Bereich, in dem sie verlegt worden sind, zwischengelagert. Die Verschmutzung kann keinem Bereich direkt zugeordnet werden, sondern befindet sich im gesamten Objekt. Wenn man nun davon ausgeht, dass der Bodenleger die Bodenplatten durchmischt, um produktionsbedingte Abweichungen optisch nicht auffallend wirken zu lassen, dann liegt die Vermutung nahe, dass die Verschmutzung schon vor dem Verlegen auf den einzelnen Platten war.
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