CV-Bodenbeläge sind feuchtigkeitsbeständig, weich, fußwarm und dämpfen den Trittschall.
Jedoch sollten Sie folgende Punkte beachten:
Spitze Gegenstände können den Boden beschädigen;
auf Stühle und Tische mit Gummifüßen sollte verzichtet werden, weil diese zu einer klassischen Migration führen;
auf abrasive Reinigungsmittel wie Scheuerpulver oder abrasive Pads sollte verzichtet werden;
auf die Verwendung von Lösungsmitteln sollte ebenfalls verzichtet werden, weil diese die Nutzschicht des CV-Belags angreifen können;
darüber hinaus ist der Boden empfindlich gegen Hitze.
7. Elastischer Bodenbelag –
Falsche Unterhaltsreinigung
Falsche Wischbezüge, falsches Reinigungsverfahren
Ein nicht beschichteter elastischer Bodenbelag zeigte sich nach Aufnahme der Reinigungsarbeiten schnell ausgeblichen und stumpf. Die Anlage von Musterflächen ergab, dass im Rahmen der Unterhaltsreinigung lediglich das Feuchtwischverfahren angewendet worden ist. Erschwerend kam hinzu, dass keine Mikrofaserwischbezüge verwendet wurden.
Im vorliegenden Fall ist der Betreiber eines Objektes mit dem Reinigungsergebnis nicht zufrieden gewesen. Aufgrund von Vorgaben wurde der elastische Bodenbelag nach der Verlegung nicht beschichtet. Nach Aufnahme der Reinigungsarbeiten wurde durch den Objektbetreiber eine Veränderung der Optik festgestellt. Der eigentlich satte Grundton des Bodenbelags wirkte in seiner Farbgebung ausgeblichen und stumpf. Im Randbereich kam es zu einem deutlich erkennbaren Schmutzaufbau.
Da zum Zeitpunkt der Anlage von Musterflächen durch den Sachverständigen nicht bekannt war, welche Reinigungsmittel im Objekt ihre Verwendung finden, und um zu vermeiden, dass es hier eventuell zu einer Wechselwirkung kommt, entschied sich der Sachverständige dafür, erst einmal zu prüfen, ob eine optische Veränderung erreicht werden könnte, wenn lediglich im zweistufigen Nasswischverfahren gereinigt würde.
Zu diesem Zweck wurde ein Mikrofaserwischbezug mit kaltem Leitungswasser getränkt und langsam über den Boden geführt. Schon in dieser ersten Stufe zeigte sich eine wesentliche Verbesserung der Optik, die nach der Aufnahme der gelösten Schmutzflotte noch besser wurde. Das Ergebnis zeigte deutlich, dass trotz anderslautender Angaben der Reinigungskräfte im Rahmen der Unterhaltsreinigung lediglich das Feuchtwischverfahren zum Einsatz gekommen sein muss.
Einwirkzeit erhöhen
Immer wieder ist festzustellen, dass viele Reinigungsprobleme vermieden werden könnten, wenn die Einwirkzeit der Reinigungsflotte verändert würde. Das zweistufige Nasswischverfahren, bestehend aus dem Auftragen der Reinigungsflotte und der anschließenden Aufnahme der Schmutzflotte, ist im Rahmen der Unterhaltsreinigung geeignet, um eine Vielzahl von Verschmutzungen zu entfernen.
Dass dies im Rahmen des Wettbewerbs nicht immer möglich ist, ist vermutlich jedem bekannt. Dennoch darf hierbei nicht vergessen werden, dass der Schmutzaufbau, so wie er sich auf den dargestellten Fotos zeigt, sich nicht kurzfristig, sondern über einen längeren Zeitraum entwickelt hat.
Des Weiteren wurde der Fehler gemacht, immer noch mit althergebrachten Baumwollmopps zu arbeiten. Der Dienstleister kam in diesem Fall dem Wunsch der Reinigungskräfte nach, Baumwollmopps zu verwenden, weil diese von den Reinigungskräften ermüdungsfreier eingesetzt werden konnten. Die Struktur und Zusammensetzung der Baumwolle sorgt jedoch lediglich dafür, dass die Oberfläche schneller benetzt werden kann, ohne jedoch ein mit einer hochwertigen Mikrofaser vergleichbares Ergebnis zu erzielen.
Der elastische Bodenbelag zeigt sich matt und stumpf. Zudem hat sich eine Schmutzschicht aufgebaut.
Bereits ein erstes Durchwischen mit einem wassergetränkten Mikrofaserwischbezug zeigt eine deutliche Verbesserung der Optik.
Tipps vom Gutachter
Checklisten geben Sicherheit und entlasten
Es ist ratsam, eine Kurzdokumentation anzulegen, aus der hervorgeht, welche Reinigungsanweisungen den Reinigungskräften gegeben worden sind. Hierbei sind das Reinigungsverfahren und das eingesetzte Reinigungsequipment den Oberflächen, dem Schmutzeintrag und dem Nutzer anzupassen und nicht umgekehrt.
Wenn es zu einem Schmutzaufbau kommt, sollte zuerst einmal geprüft werden, ob die Reinigungsarbeiten tatsächlich gemäß den Anweisungen durchgeführt worden sind.
Falls dies der Fall ist, so ist zu prüfen, welche Möglichkeiten im Rahmen der Unterhaltsreinigung bestehen, um das Ergebnis (Optik) zu verbessern und den Kunden so zufrieden zu stellen.
Hierzu sollte jeder Dienstleister seine eigene kleine Checkliste parat haben, die – mit einem kleinen Entscheidungsbaum versehen – den Reinigungskräften im Objekt eine zusätzliche Sicherheit geben und den Vorarbeiter beziehungsweise die Objektleitung entlasten kann.
Ein Beispiel:
Mangel: Schmutzaufbau im Randbereich.
Maßnahmen: Einwirkzeit im Randbereich erhöhen.
Vor der Abnahme von Arbeiten durch den Kunden oder durch den Sachverständigen sollte der Dienstleister darauf bedacht sein, seine eigenen Arbeiten zu kontrollieren.
Personalschulungen helfen in vielen Fällen, den Ausbildungsstand auf ein Niveau zu heben, das die Fehlerquote bei der Ausführung von Arbeiten minimiert.
8. Elastischer Bodenbelag –
Glanznester nach Grundreinigung
Eine Ursachensuche
Nach der Grundreinigung eines elastischen Bodenbelags sind auf dem Boden noch Glanznester zu erkennen. Diese sind den ausführenden Reinigungskräften zwar aufgefallen, seien jedoch nicht zu entfernen gewesen. Eine Ursachensuche.
Im vorliegenden Schadensfall ist ein Dienstleister beauftragt worden, eine Grundreinigung auf einem elastischen Bodenbelag inklusive dreimaliger Beschichtung durchzuführen. Nach schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit entschloss sich der Auftraggeber, die Grundreinigung in mehreren Schritten abzunehmen. Hierdurch wurde unter anderem erreicht, dass der Kosten- und Zeitaufwand für eventuell notwendige Nachreinigungsarbeiten verringert wurde.
Man hielt sich hierbei an die Begriffsdefinitionen, die der Bundesinnungsverband vorgibt, und hat dementsprechend die Einzelabnahmen gegliedert in: Abnahme der Grundreinigungsarbeiten und Abnahme der Einpflege.
In diesem Fall wird lediglich die Abnahme der Grundreinigungsarbeiten beschrieben. Die Grundreinigung hat das Ziel, haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme sowie andere Rückstände, die das Aussehen der Werkstoffoberfläche beeinträchtigen könnten, zu entfernen. Das Ziel ist die Entfernung von haftenden Verschmutzungen, abgenutzten Pflegefilmen sowie anderen Rückständen von den Werkstoffoberflächen. Die Oberflächen sollen, soweit nach dem Stand der Technik möglich, frei sein von Schlieren und Flecken.
Nur wenn haftende Verschmutzungen und abgenutzte Pflegefilme vollständig entfernt werden, ist es anschließend möglich, durch das Auftragen eines geeigneten Pflegefilms eine einheitliche Optik zu erzielen. Das Ergebnis, das der Dienstleister im vorliegenden Fall nach der Grundreinigung hinterlassen hat, war jedoch nicht so, dass aus Sicht des Sachverständigen und des Auftraggebers die Freigabe für das Einpflegen erfolgen konnte.
Mangelhafte Grundreinigung
Im gesamten Objekt fanden sich sogenannte Glanznester. Als Glanznester werden im Allgemeinen die Bereiche bezeichnet, in denen nach einer erfolgten Grundreinigung noch alte Pflegefilmreste zu erkennen sind. Im vorliegenden Fall waren diese sehr deutlich zu erkennen.
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