Lösemittelhaltiges Reinigungsmittel auf der Basis von Orangenterpenen führt zum Erfolg
Zum Nachweis wurden vom Sachverständigen Musterflächen an verschiedenen Stellen angelegt, jeweils mit dem gleichen Ergebnis: Der Sachverständige ist hierbei davon ausgegangen, dass es sich bei dem Fleck um eine durch Malerarbeiten hervorgerufene Verschmutzung handelt.
Ein Eindringen in den Stein konnte nicht festgestellt werden, sodass der Fleck mit einem lösemittelhaltigem Reinigungsmittel in geringer Konzentration auf der Basis von Orangenterpenen benetzt wurde. Hierzu wurde eine Mikrofaser verwendet. Die Schmutzflotte wurde nach kurzer Einwirkzeit wieder aufgenommen und der Boden nochmals „klargespült“. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass klarspülen nicht gleich neutralisieren ist! Wie auf dem Bild unten zu sehen ist, konnten die Verschmutzungen vollständig entfernt werden.
Der Objektbetreiber bemängelte das Ergebnis einer Grundreinigung nach Umbaumaßnahmen.
Im gesamten Bereich, in dem die Bodenplatten verlegt worden waren, zeigten sich dunkle schattenartige Flecken.
Mit einem lösemittelhaltigen Reinigungsmittel in geringer Konzentration auf der Basis von Orangenterpenen wurden die Flecken beseitigt.
Tipps vom Gutachter
Immer Musterflächen anlegen
Bei der Durchführung von Grundreinigungsarbeiten sollte geschultes Personal mit ausreichenden Fachkenntnissen vor Ort sein.
Vor der Ausführung von Grundreinigungsarbeiten sollten immer Musterflächen angelegt werden. Dies erleichtert nicht nur die Kalkulation, sondern schafft auch die Voraussetzung, einen Auftrag in einem angemessenen Zeitraum durchführen zu können, falls erforderlich auch durch Schulungsmaßnahmen für das eingesetzte Personal.
Was kann einem Dienstleister schlimmeres passieren, als nach der durchgeführten Grundreinigung Verschmutzungen festzustellen, die er aufgrund fehlender Vorkenntnisse nicht entfernt hat.
Wer dann noch seine Musterflächen dokumentiert hat, aber bitte kurz und prägnant, der hat schon die halbe Miete der Grundreinigung gezahlt.
Der Mitarbeiter muss sensibilisiert werden, dass Schadensvermeidung günstiger ist als eine Schadensbeseitigung.
6. Elastischer Bodenbelag –
Bauschlussreinigung
Polieren war des Guten zu viel
Ein CV-Belag soll nach der Neuverlegung im Rahmen einer Bauschlussreinigung gereinigt werden. Leider poliert der ausführende Dienstleister den Boden zusätzlich und beschädigt ihn dadurch irreparabel. Damit hat er einen Schaden von 10.000,– € zu verantworten.
„Nach der Grundreinigung haben wir weiße Flecken auf unserem Boden, die der Gebäudereiniger nicht wegbekommt.“ So die Aussage eines Geschäftsführers, der neue Räumlichkeiten bezogen hatte und mit der Optik des elastischen Bodenbelags nicht ganz einverstanden war.
Was sich am Telefon noch nach einer missglückten Grundreinigung anhörte, bei der lediglich zu prüfen ist, um welche Art von Flecken es sich handelte, stellt sich in der Realität dann folgendermaßen dar (siehe Bild 1): Das Bild zeigt einen so genannten CV-Belag, der nach Neuverlegung im Rahmen einer Bauschlussreinigung gereinigt wurde.
Bei genauerer Betrachtung zeigte sich jedoch, dass der elastische Bodenbelag nicht nur gereinigt wurde, sondern auch poliert – und leider ein bisschen mehr, als für den Boden gut war.
Das Metallmaß zeigt deutlich eine Wölbung nach oben (siehe Bild 2), ein Zeichen dafür, dass zu viel Hitze auf den Boden eingewirkt hat. Die Befragung ergab, dass der Dienstleister als Finish den CV-Belag poliert hat. Die Frage war nur noch: Womit? Letztlich stellte sich heraus, dass man sich vonseiten des Dienstleisters für einen UHS-Polierautomaten entschieden hat, der den Boden mit 2000 U/min poliert hat.
Der CV-Belag ist jedoch nicht beständig gegenüber der Einwirkung von Hitze, was dazu führte, dass die Oberfläche irreparabel beschädigt wurde. Ein anschließender Vergleichstest zeigt, wie schnell die Beschädigung hervorgerufen werden kann. Eine Unachtsamkeit beziehungsweise das Ablenken durch einen Telefonanruf oder Ähnliches führt dazu, dass innerhalb von 15 Sekunden die Hitzeentwicklung auf dem CV-Belag so hoch ist, dass die Oberfläche irreparabel beschädigt wird.
Versuchsreihe bringt den Beweis
Für einen vergleichenden Versuch wurde zuerst die Bodentemperatur gemessen um anschließend zu überprüfen, wie lange es dauert, den CV-Belag während des Poliervorgangs zu beschädigen. Die Messung der Bodentemperatur in einem Archivraum, der zu Versuchszwecken genutzt werden durfte, und nicht geheizt war, ergab 16 °C.
Der Sachverständige entschied hiernach, die Versuchsreihe mit einem 15 Sekunden langen Polieren zu beginnen, wobei der Polierautomat in dieser Zeit nicht versetzt werden durfte. (Genau dieser Fehler war die Ursache für den hervorgerufenen Schaden auf dem elastischen Bodenbelag.)
Der Schaden nach 15 Sekunden war noch größer als vermutet und im Objekt vorzufinden (siehe Bild 3). Hiernach wurde die Zeit auf 5 Sekunden Polieren verringert, auch hier wiederum ohne den Polierautomaten zu versetzen.
Der nunmehr entstandene Schaden (siehe Bild 4) entsprach dem Schadensbild im Objekt. Eine weitere Temperaturmessung direkt nach der Beschädigung des CV-Belags ergab auf dem Boden eine Temperatur von nunmehr 71 °C.
Wie kann aber nun erklärt werden, warum das Personal den Polierautomaten nicht ständig bewegte um eine Beschädigung zu verhindern? Der Dienstleister hätte sein Personal wesentlich besser hinsichtlich der Problematik eines CV-Belages schulen müssen. Des Weiteren ist ein UHS-Automat für das polieren eines CV-Belags mindestens als bedenklich einzustufen. Das Resultat war nunmehr ein Schaden von über 10.000,− € den der Dienstleister zu verantworten hatte.

Bild 1: Geschädigter CV-Belag.

Bild 2: Der Boden wölbt sich aufgrund einer zu hohen Hitzeeinwirkung.

Bild 3: Ein Versuch: 15 Sekunden Polieren und der Boden ist hin, …

Bild 4:… wobei auch schon 5 Sekunden für eine Schädigung ausreichen.
Tipps vom Gutachter
Die Tücken eines CV-Belags
CV-Beläge oder Cushioned Vinyls sind geschäumte Bodenbeläge aus PVC mit strukturierter Oberfläche. Die maßgebliche europäische Norm ist die DIN EN 653.
Bei diesen weit verbreiteten Belägen besteht die Rücken- oder Zwischenschicht aus 40 bis 45 Prozent PVC, das nach vorgegebenem Muster reliefartig aufgeschäumt und mit oberseitig aufgedrucktem Dekor versehen wird.
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