Die Sperrzone Die Sperrzone Das Betreten und die Einfahrt in die fünf Kilometer parallel zur Demarkationslinie eingerichtete Sperrzone war ebenfalls nur mit besonderer Genehmigung zulässig. Die im Sperrgebiet lebenden und insbesondere die vorübergehend dort tätigen DDR-Bürger wurden sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise durch Angehörige der Volkspolizei (Gruppenposten) an den mit Schlagbäumen gesperrten Straßen kontrolliert. Westdeutschen Bürgern war das Betreten und Befahren des Sperrgebietes generell untersagt. An den Straßensperren gab es kleinere Postenhäuschen für die wachhabenden VP-Angehörigen. Die ursprünglich individuell gestalteten Postenunterkunftshütten wurden später einheitlich durch gleichgestaltete Fertigteilbauten ersetzt. Im Sperrgebiet selbst kontrollierten Angehörige der Deutschen Grenzpolizei, später der Grenztruppen, der Volkspolizei und deren Helfer insbesondere ortsfremde Personen. Das Verhalten der Bevölkerung wurde intensiv überwacht. Die im Sperrgebiet lebenden Personen waren verpflichtet, unübliche Ereignisse und ortsfremde Personen sofort zu melden. Die Stasi kontrollierte die Meldepflicht, z. B. durch Besuche von getarnt auftretenden MfS-Angehörigen in Verkaufsstellen und Gaststätten. Bei Nichtbeachtung der Meldepflicht mussten die dort beschäftigten Personen mit Verwarnungen, Strafen oder sogar mit dem Verlust ihres Zuhauses durch Ausweisung aus dem Sperrgebiet rechnen. Die Aufenthaltsgenehmigung im Sperrgebiet galt nur für den jeweiligen Landkreis. Für Besuche im Sperrgebiet eines anderen, auch eines benachbarten Kreises benötigte die Bevölkerung wiederum besondere Genehmigungen, die nur in dringenden Fällen erteilt wurden. Kontrollstelle bei Schiedungen im Südharz, ca. 1952 (Foto: U. Dobrinski) Ehemalige Kontrollstelle bei Stöckey im Südharz, ca. 1990 (Foto: Grenzlandmuseum Bad Sachsa) Nach der von der DDR-Regierung am 15. Juni 1972 beschlossenen „Neuen Grenzordnung“ wurde die räumliche Tiefe des Sperrgebietes von fünf auf drei Kilometer zurückgenommen und gegebenenfalls den regionalen Erfordernissen angepasst. Dadurch kamen einige der grenznahen Ortschaften aus dem Sperrgebiet heraus.
Der erste Grenzzaun Der erste Grenzzaun Grenz- und Warnzaun mit angrenzendem Kontrollstreifen, 1952 (Foto: BGS) Grenzzaun mit DGP-Streife, ca. 1954 (Foto: Herkunft unbekannt) In besonders fluchtgefährdeten Gebieten errichtete die Deutsche Grenzpolizei der DDR (DGP) schon ab 1952 unmittelbar hinter der Grenzlinie einen etwa 1,20 Meter hohen Stacheldrahtzaun an Holzpfählen. Zwischen den gegen Verrottung mit Teer getränkten Holzpfosten waren waagerecht 10 bis 12 Reihen unverzinkter Stacheldraht sowie meistens zwei diagonal verlaufende Stacheldrähte gespannt. Teilweise wurden zwischen den waagerechten Stacheldrahtreihen auch senkrechte Stacheldrähte befestigt. Dieser Stacheldrahtzaun stellte für Flüchtlinge, die bis zu ihm vorgedrungen waren, kein ernstes Hindernis beim Verlassen des DDR-Territoriums dar. Ende der fünfziger Jahre war der „Grenz- und Warnzaun“ weitgehend verfallen.
Die hölzernen Beobachtungstürme Die hölzernen Beobachtungstürme Noch im Jahre 1952 wurde von der DGP auch mit dem Bau hölzerner Hochstände zur Beobachtung des Grenzgebietes begonnen. Diese nach sowjetischem Vorbild konzipierten Türme, die für die diensthabenden Posten mit einer witterungsgeschützten Kanzel versehen waren, wurden von den Angehörigen der DGP aus Stangenholz in Eigenleistung von Hand errichtet. Die Türme wurden im Wechsel nur zeitweilig besetzt. Bis Anfang der 60er Jahre entstand so, zum Beispiel auch im Südharz, ein System dieser an übersichtgebenden Stellen errichteten unterschiedlich gestalteten Holztürme. Hölzerne Beobachtungstürme zwischen Hohegeiß und Zwinge (Fotos: ZGD und Grenzschutzschule Lübeck) Die Holztürme wurden, soweit sie nicht schon früher baufällig geworden waren, von 1969 an abgerissen und durch die neuen runden B-Türme aus Betonfertigteilen ersetzt.
Erdbeobachtungsunterstände und -bunker Erdbeobachtungsunterstände und -bunker Zur Überwachung des Schutzstreifengebietes und zur Beobachtung des westlichen Vorfeldes errichteten die Deutsche Grenzpolizei und später die Grenztruppen getarnte Erdbunker und Beobachtungsunterstände in Grenznähe. In massiver Ausführung waren diese mit Holzstämmen und einer Erdschicht abgedeckt. Einfachere Ausführungen waren vielfach nur mit Zeltbahnen überspannt. Erdbunker an der Straße Mackenrode – Nüxei im Südharz, ca. 1952 (Foto: H. Weingardt) Erdbunker am Rainberg bei Ellrich im Südharz, ca. 1960 (Foto: ZGD) Erdbeobachtungsbunker im Raum Mackenrode im Südharz, 1990 (Foto: H. Gundlach) Erdbunker im winterlichen Harz (Foto: P. Schmelter) Etwa ab Mitte der 60er Jahre bauten die Grenztruppen der DDR im Schutzstreifen an gedeckten Stellen Erdbunker aus Betonfertigteilen. Diese bestanden aus drei bis vier übereinander gesetzten quadratischen Betonelementen mit jeweils ein bis zwei, mit Eisenklappen verschließbaren Beobachtungsluken an drei Seiten und einer eisernen Zugangstür an der von der Grenzlinie abgewandten Seite. Diese Betonbunker wurden bis zur Grenzöffnung 1989 genutzt.
Der doppelte Grenzzaun Der doppelte Grenzzaun Da der alte Grenzzaun unmittelbar hinter der Demarkationslinie inzwischen weitgehend verfallen und für Fluchtwillige ohnehin kein wirksames Hindernis war, begannen die Grenztruppen der DDR im Oktober 1961, etwa 10 bis 30 Meter von der Demarkationslinie entfernt, mit dem Bau eines zweireihigen 1,80 Meter hohen Stacheldrahtzaunes an Betonpfählen. Die beiden Zaunreihen waren etwa vier Meter voneinander entfernt. Stellenweise wurde der Zwischenraum zusätzlich mit Stacheldrahtrollen und ersten Minen gesichert. Die Betonpfähle besaßen eingelassene Holzpflöcke zur Befestigung des gespannten Stacheldrahtes mit Krampen. Von Oktober 1967 an wurde der doppelte Stacheldrahtzaun stellenweise durch einen doppelten Metallgitterzaun ersetzt. Bunker und Jeep hinter dem Doppelzaun (Foto: ZGD) Bau des doppelten Stacheldrahtzaunes, 1961 (Foto: ZGD)
Die Erdminenfelder
Der Kraftfahrzeugsperrgraben
Der einreihige Metallgitterzaun
Die Grenzsäulen der DDR
Der Schutzstreifenzaun
Die Splittermine SM-70
Die Bergetrupps
Der Kolonnenweg und der 6-m-Kontrollstreifen
Das Grenzmeldenetz
Die runden Beobachtungstürme aus Betonfertigteilen
Postensignalgeräte
Hundesperren und Diensthunde
Lichtsperren
Gewässersperren
Der Grenzsicherungs- und Signalzaun (GSSZ)
Neue Beobachtungstürme und Führungsstellen
Betonsperrmauern
Die Grenztruppen
Die Grenzaufklärer
Freiwillige Helfer der Grenztruppen (FHG)
Die Volkspolizei
Die Staatssicherheit
Der Abbau der Grenzsperren
Umfang und Wirksamkeit der Grenzsperren
Genutzte Informationsquellen
Schlusswort
Autor Dr. Horst Gundlach
Bis zum Mai 1952 war die Demarkationslinie zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik noch eine quasi offene, wenn auch von östlicher Seite streng bewachte Grenze. Um den Flüchtlingsstrom aus der DDR in den Westen möglichst vollständig zu stoppen, erließ im Auftrag der DDR-Regierung das Ministerium für Staatssicherheit am 27. Mai 1952 die „Polizeiverordnung über die Einführung einer besonderen Ordnung an der Demarkationslinie“. Diese sah die Errichtung einer Sperrzone von fünf Kilometern Tiefe entlang der innerdeutschen Grenze vor und ordnete Verhaltensweisen für die darin lebende Bevölkerung und die Absperrung zum Hinterland an. Die Zufahrtsstraßen und -wege von der Bundesrepublik in die DDR wurden ebenso wie ehemalige Bahnstrecken mit barrikadenähnlichen Verbauen gesperrt.
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