Johannes Czwalina - Das Schweigen redet

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Das Schweigen prägt oft unseren Umgang mit vergangenen Ereignissen. Das größte Beispiel für gescheiterte Vergangenheitsbewältigung ist das Schweigen der Generation des Zweiten Weltkriegs. Der frühere Pfarrer Johannes Czwalina bricht dieses Schweigen. Der nunmehr als Unternehmensberater tätige Czwalina lässt sowohl Täter (z.B. Hitlers Privatsekretär Martin Bormann) als auch Opfer zu Wort kommen, die er persönlich kennengelernt hat. Auch die Täterkinder (der Sohn Martin Bormanns) und die Opferkinder (z.B. Helen Epstein) wie auch das Schweigen von Kirche und Gott geraten in den Fokus. Noch heute wird verhängnisvoll geschwiegen, etwa in Anbetracht des Terrors der RAF und der Stasi. Auch das Erstarken neonazistischer Gruppen geht auf verschwiegene Schuld zurück. Czwalina geht auf theologische Lösungsansätze ein und betrachtet auch außereuropäische Versöhnungsmodelle wie die südafrikanische Wahrheits- und Versöhnungskommission

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Als nach 1935 die Nürnberger Rassengesetze die schrittweise, systematische Ausgrenzung der deutschen Juden aus der Gesellschaft anstießen, war mit Missbilligung seitens breiter Bevölkerungskreise nicht zu rechnen. Die Mehrheit tolerierte zumindest die Ziele der Judenpolitik, diese erst aus der Gesellschaft und dann aus Deutschland hinauszudrängen. Man wagte weitgehend nicht, die vorhandenen Vorbehalte gegen die gewalttätige Art des Vorgehens öffentlich zu äußern.

So entstanden die fließenden Übergänge zwischen Tätern, Mitwissern, Nutznießern und Mitläufern, die ein gutes Funktionieren des destruktiven Maßnahmenpakets sicherstellten, und so war es gerade die weitaus größte Zahl der Mitläufer, die die Pläne der Täter erst zum Erfolg brachten. Ohne die vermeintlich harmlosen Mitläufer hätte gar nichts funktioniert. Die Rolle der Mitläufer als eigentlicher Stützen des Systems darf niemals verharmlost werden. Das wie auch immer geartete Einverständnis des Einzelnen machte die mörderischen Konsequenzen überhaupt erst möglich.

Diese starke Mitverantwortung an den Verbrechen des NS-Systems gerade derer, die sich später als unschuldige Unbeteiligte und Opfer missbrauchten Vertrauens bezeichneten, wird gerade durch die in letzter Zeit zahlreich erschienenen persönlichen Erlebnisberichte immer klarer belegt. Da geht es um die Beschreibung von Denunzierung, Neid, Habgier, Opportunismus, Egoismus, Mitläufertum oder ums Wegschauen. Hunderttausende, wenn nicht gar Millionen, profitierten vom Raub des jüdischen Eigentums, praktisch jeder Deutsche profitierte von der Ausbeutung der besetzten Gebiete Osteuropas, wo man nicht selten so viel nahm, dass man die Ausgeraubten unweigerlich dem Hungertod überließ. Und auch der systematische Raub des Eigentums der jüdischen Mitbevölkerung begann nicht erst mit dem formalen Wegnehmen durch Staatsbedienstete. Die den Juden vor den Deportationen gezahlten Hungerlöhne für die von ihnen geleistete Zwangsarbeit konnten nicht ansatzweise den täglichen Bedarf decken. Dadurch waren die meisten – wenn nicht alle – Juden gezwungen, ihre Habe zu überteuerten Preisen auf dem Schwarzmarkt gegen Nahrung zu versetzen. Die Profiteure dieser ersten Stufe der Enteignung waren unzählige Deutsche, die sich am Elend ihrer Mitmenschen bereicherten. Auch kann sich niemand damit herausreden, dass er von alledem nichts gewusst habe. Praktisch jede Familie hatte einen Vater, Ehemann oder Sohn in Osteuropa, der von den Zuständen berichten konnte. Berücksichtigt man noch die Berichte von Nachbarn und die allgemeine Verbreitung von Nachrichten aus den besetzten Gebieten – die ja für die Menschen an der „Heimatfront“ immer von hohem Interesse waren –, dann kann es keinen Zweifel daran geben, dass die radikale Plünderung der besetzten Gebiete zugunsten der deutschen Bevölkerung ein offenes Geheimnis war.

Das Dilemma aber besteht darin, dass man juristisch gesehen all die Profiteure und Nutznießer sowie Mitläufer nicht als Täter kategorisieren kann, da es ja laut juristischer Festlegung nur der Täter sein kann, der eine Straftat begangen hat. Wer unter Einbezug der Mitläufer die gesamte Bevölkerung zu Tätern erklärt, erklärt auch wieder nichts.73 Dennoch müssen wir jenseits juristischer Festlegungen und Beschränkungen in unserem Kopf und in unserem Herzen den Täterbegriff von der rein strafrechtlichen Definition loslösen. Nur so kriegen wir den Blick frei für die moralische Mitverantwortung der Mehrheit des deutschen Volkes.

Martin Buber sagte anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels im Jahr 1953:

Wenn ich an das deutsche Volk der Tage von Auschwitz und Treblinka denke, sehe ich zunächst die sehr vielen, die wussten, dass das Ungeheure geschah, und sich nicht auflehnten; aber mein der Schwäche des Menschen kundiges Herz weigert sich, meinen Nächsten deswegen zu verdammen, weil er es nicht über sich vermocht hat, Märtyrer zu werden. Sodann taucht vor mir die Menge all derer auf, denen das der deutschen Öffentlichkeit Vorenthaltene unbekannt blieb, die aber auch nichts unternahmen, um zu erfahren, welche Wirklichkeit den umlaufenden Gerüchten entsprach; wenn ich diese Menge im Sinne habe, überkommt mich der Gedanke an die mir ebenfalls wohlbekannte Angst der menschlichen Kreatur vor einer Wahrheit, der sie nicht standzuhalten können fürchtet. Zuletzt aber erscheinen die mir aus zuverlässigen Berichten an Angesicht, Haltung und Stimme wie Freunde vertraut Gewordenen, die sich weigerten, den Befehl auszuführen oder weiterzugeben, und den Tod erlitten oder die erfuhren, was geschah, und weil sie nichts dagegen unternehmen konnten, sich in den Tod gaben. Ich sehe diese Menschen ganz nah vor mir, in jener besonderen Intimität, die uns zuweilen mit Toten, und mit ihnen allein, verbindet; und nun herrscht in meinem Herzen die Ehrfurcht und die Liebe zu diesen deutschen Menschen.74

Das Bestehen eines jeden gesellschaftlichen Systems ist nur dann gewährleistet, wenn es von einer Unzahl sich ergänzender Willensentscheidungen getragen wird. Die Schweigenden, die Mitläufer, sind es, welche die politischen Eliten erhalten. Diese tausendfache individuelle Akzeptanz oder Gleichgültigkeit ist es, die den Erfolg der Schreckensherrschaften gewährleistet. Diese Wahrheit gilt nicht nur in Bezug auf das Dritte Reich, sondern auch in Bezug auf die DDR. Ohne die stillschweigende Billigung der schweigenden Mehrheit hätten das Schreckenssystem Hitlers und die Diktatur der SED niemals funktionieren können. Man kann die Mitschuld der Mitläufer, zu denen die meisten unserer Vorfahren gehörten, nicht schwer genug gewichten.

Der mutige Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer spürte diese Schuld und schrieb am 20. Juli 1944 resigniert und von großen Selbstzweifeln geplagt seinen Beitrag „Stationen auf dem Wege zur Freiheit“:

Wir sind stumme Zeugen böser Taten gewesen, wir sind mit vielen Wassern gewaschen, wir haben die Künste der Verstellung und der mehrdeutigen Rede gelernt, wir sind durch Erfahrung misstrauisch gegen die Menschen geworden und mussten ihnen die Wahrheit und das freie Wort oft schuldig bleiben, wir sind durch unerträgliche Konflikte mürbe oder vielleicht zynisch geworden – sind wir noch brauchbar?75

Diese Haltung des schweigenden Mitläufertums hörte nach dem Krieg nicht auf. Arthur von Schirach, Sohn des Kriegsverbrechers Baldur von Schirach, zeichnet die Erinnerungen aus seiner Jugendzeit in den fünfziger Jahren nach:

„Dass Ansbach eine ‚braune Hochburg‘ gewesen war, erfuhr ich in all den Jahren meiner Schulzeit in den fünfziger Jahren nicht. Es lag eine bleierne Schwere und Stummheit über dieser Zeit. Es wurden keine Fragen beantwortet und keine gestellt. Verborgen und verschwiegen waren auch die Hinterlassenschaft und das Erbe der jüdischen Vergangenheit in der Stadt.“76 So ging es auch mir in meiner Kindheit. Ich habe diese Schwere und Stummheit gespürt. Nicht nur in dem Haus meiner Kindheit, in dem die Gegenwart der deportierten jüdischen Familie noch in der Luft lag, sondern auch auf dem Schulweg am kleinen und großen Wannsee entlang, wo jedes herrschaftliche Haus seine stumme Geschichte mir zu erzählen schien, ohne dass ich Fragen stellen durfte, weil ich sowieso nicht mit einer Antwort rechnen konnte.

4. Das Schweigen redet: Auswirkungen des Schweigens

In der zweiten und dritten Generation ist die Unterscheidung zwischen Tätern und Opfern so nicht mehr stimmig. Es handelt sich in der zweiten Generation vielmehr um zwei unterschiedliche Arten von Opfern, die zum Teil gleiche, aber zum Teil auch ganz unterschiedlich geartete Erblasten zu tragen haben. Deswegen müssen wir die Täter- und die Opferkinder auch getrennt betrachten. Die Kinder der Opfer hatten mehr Schwierigkeiten, ein „erfolgreiches“ Leben zu führen als die Kinder der Täter. Auch war, wie in den vorhergehenden Kapiteln gezeigt werden konnte, das Schweigen der Opfer ein anderes als das Schweigen der Täter. Dem Schweigen der verfolgten Eltern lagen die erlebte Angst und Lebensbedrohung, aber auch die Scham angesichts des eigenen Überlebens zugrunde. Das Schweigen der verfolgenden Täter und NS-Unterstützer, die Menschen ihre Existenzberechtigung zu rauben versuchten und dies zum Teil auch bis zur Vernichtung umzusetzen halfen, ist hingegen auf die Angst vor der Entdeckung ihrer aktiven oder passiven Beteiligung zurückzuführen.

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