Oberhausen - Eine Stadtgeschichte im Ruhrgebiet Bd. 2

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Oberhausen: Eine Stadtgeschichte im Ruhrgebiet Bd. 2: краткое содержание, описание и аннотация

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Kurz nach der Jahreswende 1740/​41 wendete sich von Wenge dann den Erzvorkommen im Vest Recklinghausen zu, das zu dieser Zeit Teil des Fürstbistums Köln war. Am 25. Februar 1741 erreichte ein Schreiben den Kölner Erzbischof Clemens August von Bayern – in Personalunion ebenfalls Fürstbischof von Münster, Hildesheim, Osnabrück und Paderborn sowie Herrscher über weitere deutsche Territorien. Von Wenge, als Domherr in Münster stand er in Clemens Augusts Diensten, stellte in dem Schreiben zunächst fest, dass sich „in der gegendt von Osterfeldt und Buer“ im Vest Recklinghausen ein „Verstreueter steiniger ohrgrundt befinde, woraus dem äußerlich ansehen nach wohl einiges eisen zu erzwingen seyn mögte“. Wenge teilte seinem Landesherrn dann mit, dass er die Eisengewinnung plane. Anschließend stellte er das Gesuch, er nannte es „Approbation“, dieses Erz graben und auf seine Tauglichkeit auf eine Verhüttung prüfen zu dürfen. Sollte das Erz brauchbar sein, so erwartete von Wenge für das Vest Recklinghausen einen starken wirtschaftlichen Aufschwung, wo bisher „fast kein Commercium vorhanden“ sei. Er deutete aber auch an, dass „große Kosten und mühe erforderlich seynd“, um das Erz gewinnen und verwerten zu können.13

Abb 3 Clemens August von Bayern 1700 1761 Erzbischof und Kurfürst von - фото 4

Abb. 3: Clemens August von Bayern (1700 – 1761), Erzbischof und Kurfürst von Köln (ab 1723), Fürstbischof von Münster (ab 1719), Paderborn, Hildesheim und Osnabrück

Abb 4 Erste Seite des am 17 Mai 1752 bei der Hofkammer in Bonn eingegangenen - фото 5

Abb. 4: Erste Seite des am 17. Mai 1752 bei der Hofkammer in Bonn eingegangenen Antrags Franz von Wenges zur Genehmigung der Errichtung einer Eisenhütte (zeitgenössische Abschrift)

Die Hofkammer in Bonn beantwortete noch am Tag, an dem der Antrag von Wenges eingegangen war, das Schreiben und stellte von Wenge einen Mutschein für ein „Eisenbergwerk“ aus. Damit war ihm erlaubt, im Vest Recklinghausen nach Erz zu suchen und dieses auf seine Eignung zur Verhüttung zu prüfen. Üblicherweise wurde nach Freilegung des Erzes vom Besitzer des Mutscheins eine Belehnung mit den Erzfunden beantragt, womit die Erlaubnis zur Ausbeutung der Erzfunde, eigentlich landesherrliches Recht, verbunden war. Im Mutschein vom 25. Februar 1741 wurde von Wenge daher vorgeschrieben, „binnen gehöriger Zeit“ die Belehnung mit einem Eisensteinbergwerk zu beantragen.14

Dieser Vorgabe kam von Wenge jedoch nicht so schnell nach. Es ist nicht festzustellen, ob er noch kein Erz gesucht hatte oder ob er auf Schwierigkeiten bei der Suche gestoßen war. Auf jeden Fall wiederholte er nach zweieinhalb Jahren, am 12. Oktober 1743, seinen Antrag auf Erteilung eines Mutscheins. In weiten Teilen war das Schreiben wortgleich mit dem Antrag von 1741. Wenge bat dieses Mal „gnädigst“ um „ein besonderes protectorium“, damit bei der Erzsuche keine Behinderungen auftreten könnten.15 Wieder reagierte die kurkölnische Hofkammer in Bonn rasch. Schon am 15. Oktober stellte sie von Wenge eine „Cameralerklärung anstatt eines Muthscheins“ aus. Die erste halbe Seite des Schreibens war allein mit der Auflistung einer Auswahl der Titel des Landesherrn Clemens August gefüllt. Der Rest der Seite setzte sich dann allgemein mit der Förderung des Bergbaus im Erzbistum Köln auseinander, wobei auch auf die mögliche Errichtung eines Poch- und Schmelzwerks hingewiesen wurde. Erst die zweite Seite des Schreibens erlaubte von Wenge erneut und nun ausführlich, im Vest Recklinghausen bei Osterfeld ein Eisensteinbergwerk anzulegen. Ihm wurde zugesichert, sobald er das Erz freigelegt habe, das Bergwerk als Lehen zu empfangen, doch wurde ihm aufgegeben, sich an die in der Bergordnung festgesetzten Fristen zu halten.16

Es ist nicht zu vermuten, dass der Freiherr von Wenge als Geistlicher über größere Kenntnisse der Hüttentechnik verfügte. Offensichtlich war er aber vermögend und risikofreudig genug, sich auf die Ausbeutung und Nutzung der Eisenerzlager des Vestes Recklinghausen einzulassen. Und er hatte Ausdauer! Die nächsten Quellen zur Geschichte der St. Antony-Hütte, dieser Name wurde für das Werk erstmals 1764 erwähnt,17 finden sich dann erst wieder 1752. Ob von Wenge mittlerweile Erz gefunden hatte oder überhaupt eine Suche veranlasst hatte, ist nicht festzustellen. Auf jeden Fall zogen sich die Arbeiten zur ▶ Mutung in die Länge. Doch der angehende Unternehmer bereitete die nächsten Schritte schon vor. Am 17. Mai 1752 beantragte er bei der Hofkammer in Bonn die Belehnung mit dem Recht, eine Eisenhütte zu errichten.18 Die lange Dauer zwischen der Erteilung des Mutscheins und dem weiteren Fortgang der Arbeiten begründete er mit großen Schwierigkeiten, die bisher aufgetreten waren, um das Erz zu finden und zu prüfen. Er betonte, dass in der Umgebung des Vestes bisher keine „Bergverständige“ leben würden und daher Fachleute „aus entlegenen orthen mit sonder große Kösten“ angeworben werden mussten. Erst nachdem er erneut den künftigen großen Nutzen einer Eisenhütte für den kölnischen Staat betont hatte und feststellte, dass er nicht ermüden würde, das Projekt weiter zu führen, bat Wenge um die „Belehnung mit der freyheit und rechte in ahnlegung einer Eißenhütten, und dazu zum guss, Ziehung, und Hammer dienlich oefen, und Haüßer“. Für den Fall der Belehnung erbat er zugleich eine Befreiung von allen Abgaben, Zöllen und Steuern für dreißig Jahre, wie es in ähnlichen Fällen bereits im Hochstift Münster gewährt worden war.

Ohne eine Antwort erhalten zu haben, schrieb Wenge drei Monate später, am 14. August 1752, erneut an die Hofkammer. Nun bat er den Erzbischof, um eine Fristverlängerung für die Freilegung des Erzes, also für den Nachweis, dass sich tatsächlich Raseneisenerz abbauen ließe. Die ihm erteilten Rechte sollten nochmals um mindestens ein Jahr verlängert werden.19 Mit den gleichen Worten wie drei Monate zuvor beschrieb er die Probleme der Erzsuche. Dann fuhr er fort, dass es noch einige Zeit benötigen würde, bis er den „eisen-stein-gang entblößen“ könne. Zur Verstärkung seiner Argumente zitierte von Wenge in seinem Antrag einen Artikel aus der gültigen Bergordnung, der eine Fristverlängerung in besonderen Fällen in Aussicht stellte. Ohne die Verlängerung seiner Rechte zur Suche des Erzes hätte die Errichtung einer Eisenhütte keinen Sinn gemacht. Offensichtlich erhielt von Wenge diese Verlängerung umgehend. Wies er doch selbst in einem undatierten Schreiben auf eine als Anlage beigefügte Genehmigung vom 19. August 1752 hin.20

Doch bei der Genehmigung zur Errichtung einer Eisenhütte mahlten die Mühlen der Verwaltung in Bonn langsamer. Zur Stärkung seiner Position bei der Hofkammer in Bonn setzte von Wenge einen Gewährsmann ein, der den Argumenten Wenges mit der Zahlung von Geldbeträgen und dem Verschenken westfälischer Schinken an die Mitarbeiter der Hofkammer Nachdruck verliehen haben soll. Die im Raum Bonn verfügbaren westfälischen Schinken sollen die Nachfrage aus der Hofkammer nicht haben decken können.21

Von Wenge wiederholte seine Eingabe vor dem 29. Mai 1753, verbunden mit der Bitte um Belehnung mit dem Erzbergwerk – er nannte es „Zur Gottes Gnaden“ –, da er mittlerweile Erz gefunden habe.22 Den geplanten Standort der Hütte beschrieb von Wenge nun am Elpenbach in der Nähe der Bockmühle bei Osterfeld. Vielleicht um den Druck auf die Hofkammer zu erhöhen, erwähnte er, dass er auch mit der Kriegs- und Domänenkammer im preußischen Herzogtum Kleve wegen einer anzulegenden Schmelzhütte schon in Kontakt gestanden habe.

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