Richard Fuchs - Die Hirntod-Falle

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»Ohne Frage sind in diesem Buch viele Dokumente zusammengetragen, die sonst schwer auf einen Blick zu finden sind. Das Buch von Richard Fuchs konfrontiert den Leser mit vielen Argumenten und Fakten, die ohne Zweifel bedacht werden müssen, wenn sich Vertrauen der Bevölkerung und der potentiellen SpenderInnen in einen transparenten und ›gerechten‹ Umgang mit den Wartelisten wieder einstellen soll. Solche Argumente zu kennen, ist für den Diskurs wichtig.« (Ein Professor der Universität Bremen zur 1. Auflage unter dem Titel, Organspende – Die Verschwiegene Wahrheit, emu-Verlag, Lahnstein 2012) – Wo findet man Rat, hinter dem man nicht irgendeine Lobbygruppe vermuten muss? Richard Fuchs ist diesen Fragen nachgegangen. Er hat den Mut, die Antworten der BÄK (Bundesärztekammer) zu hinterfragen und zum Teil zu widerlegen. In seinem Buch bleibt kaum eine Frage offen. Ich habe es mit großem Interesse und Respekt vor der hartnäckigen und gründlichen Recherche des Autors, bis zu Ende gelesen. Wer Hilfe sucht und klare Antworten nicht scheut, ist mit diesem Buch gut beraten.„ (Zeitschrift der Telefonseelsorge Deutschland AUF DRAHT im April 2013) – Dr. Christina Krumreich, eine Leserin, schrieb: “Sehr geehrter Herr Fuchs, Ihr Buch ›Organspende – Die verschwiegene Wahrheit‹ las ich mit Gewinn und Respekt! Was mich am stärksten beeindruckte: Die breite und differenzierte Basis und Ihre behutsame und informative Interpretation. Ihr Mut ist ein Labsal. Ihnen gebührt Dank, Anerkennung und Erfolg. Ich werde Ihr Buch allen Betroffenen und Ärzten empfehlen.«

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Niedergelassene Neurologen, die seit Jahren kein Beatmungsgerät mehr gesehen haben

Die DSO greife vermehrt auf niedergelassene Neurologen zurück, die aber keine aktuellen Erfahrungen mit der Arbeit auf Intensivstationen hätten. »Ein Niedergelassener, der seit Jahren kein Beatmungsgerät mehr gesehen hat, kann nicht einfach Apnoe-Tests22 durchführen oder den Hirntod diagnostizieren.« Zudem kümmere sich die DSO nur noch eingeschränkt um die Qualität der vormals zum Teil zertifizierten Spezialteams. »Die Untersucher bescheinigen sich die Qualität jetzt selbst und machen sich so zu Experten«, so Weiser. Bei der DSO wollte man hingegen von den Problemen nichts wissen. Laut dem damaligen Vorstandsvorsitzenden der DSO, Kirste, sei das Ganze seit 2000 bundesweit geregelt.

In über einem Drittel der Fälle wurde ein Hirntod fälschlicherweise vermutet

Wie oben bereits erwähnt, untersuchte der Neurologe Prof. Dr. Deutschmann in einer internen Studie über die DSO-Regionen Mitte und Nordost, wie sicher die Hirntoddiagnostik in den Kliniken in der Region sei. Das Ergebnis war: »Nicht selten werde zudem der Hirntod von den Ärzten in kleineren Krankenhäusern, aber auch in Unikliniken fälschlicherweise vermutet oder nicht exakt nach den Regeln der Bundesärztekammer festgestellt. Das Team der Deutschen Stiftung Organtransplantation aus Niedersachsen etwa habe bei knapp 50 Untersuchungen in 21 Fällen den Hirntod nicht sichern können.«23

Das entspricht mehr als einem Drittel der Patienten. Es ist wahrscheinlich, dass diese potenziellen »Organspender« Stunden vorher keine Schmerzmittel mehr bekommen haben. Wenn also ein Hirntod nur vermutet und über entsprechende Diagnosen nicht seriös aufgeklärt wird, nimmt man billigend in Kauf, dass das Unwissen gutwilliger Menschen im Interesse der Organbeschaffung ausgenutzt wird. Wenn Angehörige zur Freigabe des Patienten gebeten werden, geschieht das zudem noch unter Ausnutzung des vagen Begriffs »mutmaßlicher Wille«.

1992: Die Leichen leben noch

Spätestens der Fall des »Erlanger Babys« hätte auch Kirchenvertretern die Augen öffnen können. Denn 1992 entbrannte erstmals die öffentliche Diskussion um die Transplantationsmedizin. Mit der 40-tägigen »posthumen« Schwangerschaft der 18-jährigen Marion P. in der Universitätsklinik Erlangen wurde plötzlich klar, was Transplantationsmediziner Jahre verschwiegen hatten: Die Leichen leben noch. »Hirntod«, ein Vierteljahrhundert als Tod des Menschen propagiert, war nun ein viel diskutiertes Thema in den Medien und in der Öffentlichkeit. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass für die noch lebende schwangere Frau am 8. Oktober 1992 drei Tage nach der Einlieferung der Totenschein ausgestellt wurde – zunächst mit der Option auf Entnahme der Organe. Prof. W. Höfling schreibt hierzu: »Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass im Fall des sog. Erlanger Babys nach Feststellung des Hirntodes die Mutter Marion P. im strafrechtlichen und – da ein Leichenschauschein ausgestellt war – auch im bestattungsrechtlichen Sinne als tot galt. D. h.: eine – mit intensivmedizinischer Hilfe – atmende Leiche war formell zur Bestattung freigegeben. Der zuständige Standesbeamte weigerte sich jedoch, den Tod personenstandsrechtlich zu beurkunden mit der Begründung, ›er stehe dann später vor der Notwendigkeit, die Geburt eines Menschen zu beurkunden, der keine Mutter habe, und das könne er nicht‹ (so der seinerseits am Geschehen mitbeteiligte Rechtsmediziner Hans-Bernhard Wuermeling, in: G. Bockenheimer-Lucius/E. Seidler (Hrsg), Hirntod und Schwangerschaft, 1993, S. 21.)24

Der Philosoph Hans Jonas schrieb damals an seinen Freund Prof. H.-B. Wuermeling: »Keiner von Euch und keiner, der Euren Versuch gut geheißen hat, darf hinfort dafür sein, einem Gehirntoten unter Beatmung, also ›bei lebendigem Leib‹, Organe zu entnehmen.«25

Vermuteter Hirntod, mutmaßlicher Wille

Wenn nun eine Person selber einen Organ- und Gewebespende-Ausweis unterschreibt, bleibt in dem mehr als oberflächlich und irreführend abgefassten Dokument offen, was den »Gutgläubigen« vor und während einer Hirntoddiagnose erwartet. Auch an dieser Stelle ist die Frage erlaubt: Ist das Oberflächlichkeit oder was viel schwerer wiegen würde, Absicht? Die Bevölkerung in Deutschland ist relativ wenig aufgeklärt über die Zusammenhänge zwischen Organspende und Hirntoddiagnostik. Wann immer mir Menschen begegnen, die einen Organspende-Ausweis besitzen, stelle ich in Gesprächen zu meinem Erstaunen fest, dass sie in der Regel gutgläubig und uninformiert sind – und das bei einem Thema, bei dem es um elementare Fragen des Lebens und Sterbens geht.

Deshalb haben die Aussteller von Organspende-Ausweisen eine Bringeschuld, indem nicht nur die Zustimmung zur »Hirntod«-Diagnostik dokumentiert wird, sondern auch eine Aufklärung darüber erfolgt, was das bedeutet. Denn jemanden ohne Zustimmung ausschließlich oder in sonst bedenklicher Weise für fremde Zwecke zu »benutzen«, ist ethisch strikt unzulässig. Wer in eine Organspende einwillige, stimme zugleich auch den dazu erforderlichen Maßnahmen zu, würde nur insoweit gelten, solange diese Maßnahmen keine Belastung und Risiken für ihn darstellen. Dies ist aber im Zusammenhang mit einer Hirntoddiagnose nicht sicherzustellen.

Bleibt zum Schluss: Vor fremdnützigen Eingriffen kann sich letztlich nur der schützen, der durch eine Patientenverfügung oder eine Bevollmächtigung sicherstellt, dass lebensverlängernde Maßnahmen bei einer terminalen Erkrankung unterbleiben, bei gleichzeitiger Basis- und eventueller Palliativ-Versorgung.

HAT DER »HIRNTOTE« PATIENT NOCH SCHMERZEMPFINDUNG?

»Nach dem Hirntod gibt es keine Schmerzempfindung mehr. Deshalb sind nach dem Hirntod bei Organentnahme keine Maßnahmen zur Schmerzverhütung (zum Beispiel Narkose) nötig.«

»Erklärung zum Hirntod« der Bundesärztekammer 2001.

»Es ist in der Tat nicht zu belegen, dass eine für hirntot erklärte Person tatsächlich über keinerlei Wahrnehmungsvermögen, insbesondere Schmerzempfindlichkeit verfügt.«

Prof. Dr. med. Werner Lauchert, damaliger Geschäftsführender Arzt der DSO-Region Baden Württemberg in einem Schreiben vom 25. 9. 2000 an die Pastorin Ines Odaischi (†).

Diese Frage ist so lange im Sinne der Humanität von großer Bedeutung, solange sie nicht eindeutig beantwortet ist. Denn es handelt sich zu Beginn einer Explantation um einen noch lebenden komatösen Patienten, der letztlich durch den schweren Eingriff einer Organentnahme getötet wird. Während bei jeder anderen Operation Patienten zur Abwehr von Schmerzen narkotisiert werden, soll laut einer Erklärung der Bundesärztekammer bei Organentnahmen darauf verzichtet werden. Dabei ist keineswegs auszuschließen, dass der wehrlose Patient Schmerzen empfindet. Er wird bis zur Entnahme des letzten Organs beatmet. Als besonders belastend beschrieb eine Anästhesistin im Deutschen Ärzteblatt (Dr. Friederike Schlemmer, 16. 07. 2001) die undankbare, belastende und schwierige Aufgabe, den Herzkreislaufstillstand nach erfolgter Explantation herbeizuführen.

Bei einer Organentnahme bleibt es dem Anästhesisten überlassen, ob er Schmerzmittel gibt oder nicht. Weder das Transplantationsgesetz von 1997 noch die BÄK kennt an dieser Stelle eine Regel. Letztere hat aber – ungeachtet jeglicher wissenschaftlichen Fundierung – eine eindeutige Meinung dazu. In der »Erklärung zum Hirntod« der BÄK aus dem Jahr 2001 heißt es: »Nach dem Hirntod gibt es keine Schmerzempfindung mehr. Deshalb sind nach dem Hirntod bei Organentnahme eine Maßnahmen zur Schmerzverhütung (zum Beispiel Narkose) nötig.«

Fakten belegen: Werden zur Organentnahme lediglich Muskelrelaxantien gegeben, um mögliche Abwehrbewegungen zu unterdrücken – das dient im Übrigen dem Schutz des Chirurgen – lassen bei dem Opfer Lebenszeichen wie Anstieg des Blutdrucks, Transpiration, Rötung der Haut und Abwehrbewegungen möglicherweise auf Schmerz- und Angstreaktionen schließen. Sollte sich bestätigen, dass das Opfer bei Verzicht auf Narkose tatsächlich Schmerzen erleidet, würde das den Tatbestand eines Verbrechens gegen die Menschheit26 bedeuten – wie es im Nürnberger Ärzteprozess hieß.

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