Ulrich Pothast - Wie frei wir sind, ist unsere Sache

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Wie können wir Freiheit der Person ohne metaphysische Annahmen begründen? Der Essay von Ulrich Pothast ist spannend vom ersten bis zum letzten Satz. Pothast skizziert einen plausiblen Weg. Und er illustriert ihn mit Beispielsituationen aus der Literatur von Jane Austen, Lew Tolstoi, Fjodor M. Dostojewskij, Henrik Ibsen, George Bernard Shaw, Samuel Beckett, Jean Paul Sartre. Er erprobt seinen Gedankengang an den wichtigsten Ansätzen der Philosophiegeschichte, von Platon, Aristoteles und Marc Aurel, über Spinoza, Nietzsche bis zu Harry G. Frankfurt.
Allen Diskussionen gemeinsam ist, dass sie Pothasts Thesen ohne gelehrten Ballast erhellen; stets bleibt das Ziel des Essays für den Leser präsent. Der Essay schließt mit grundsätzlichen Überlegungen, die interessante Konsequenzen für die strafrechtliche Behandlung persönlicher Schuld haben.

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Die Tätigkeit der Philosophen, die sich mit der Frage nach der Willensfreiheit befassten, war im Ganzen nicht nutzlos. Sie hat ungewollt auch für das Gesamtbild personeigener Freiheit Wichtiges beigetragen. Es kam nämlich im Kontext jener Arbeiten neben dem Mainstream metaphysischer Überhöhungen des Menschenbildes auch eine Erkenntnis zustande, die für unsere jetzigen Zwecke große Relevanz besitzt. Sie wurde unter explizit naturwissenschaftlichen Prämissen erworben. Ich meine den Nachweis, dass wir unsere Entscheidungen, die zu konkretem Tun führen, selbst nicht verlässlich voraussagen können. Auch eigenes Handeln können wir nicht verlässlich voraussagen. Sogar wenn wir uns vorstellen, wir seien mit Erkenntnisinstrumenten und -techniken bestmöglich ausgestattet, besser als jede gegenwärtige Phantasie es uns ausmalen kann, ändert sich an dieser Sachlage nichts. Das heißt, dass menschliches Entscheiden und Handeln aus der Erkenntnisperspektive des Handelnden selbst vor dem Zeitpunkt des aktuellen Geschehens unweigerlich als nicht endgültig festgelegt gelten müssen.

Der sachliche Kern des wichtigsten Arguments, welches zeigt, dass eigenes Wählen und Tun für jeden Menschen in einem strengen Sinn unvoraussagbar sind, lässt sich so wiedergeben: Jede Voraussage eigenen Entscheidens und jeder erlebte bzw. zur Kenntnis genommene Rechenvorgang, auf den sich eine solche stützt, sind bewusste Ereignisse in dem Subjekt, das eine Voraussage über eigenes künftiges Handeln macht. Sie können also auf dieses Subjekt und vor allem auf die Richtung seines Wählens und Tuns direkt oder indirekt einen Einfluss ausüben. Dieser Einfluss, der von einer Voraussage bzw. Vorausberechnung eigenen Entscheidens und/oder Tuns ausgehen kann, muss als möglicher kausaler Faktor in der besagten Rechnung und Voraussage wiederum berücksichtigt werden. Es wird also eine Überlegung oder Rechnung höherer Stufe erforderlich, die dies Berücksichtigen der ersten Voraussage-Rechnung leistet. Natürlich bildet diese Rechnung höherer Stufe einen weiteren möglichen Einflussfaktor, der seinerseits in das rechnerische Gesamtbild einbezogen werden muss. Und so fort ins Unendliche. Es ist prinzipiell und endgültig unmöglich, einen Einfluss voraussagender bzw. vorausberechnender Überlegungen einer Person auf eigenes künftiges Wählen und Handeln mit Sicherheit auszuschließen. Ob man hier von Rechnen spricht oder von anderen Weisen erkenntnisbegründender Voraussage, ist sekundär; der unendliche Regress ergibt sich in jedem Fall beim Versuch perfekter Selbst-Voraussage. Hermann Weyl konnte, als er nach stundenlanger Beratung mit seiner Frau auf die Straßenbahn sprang, um per Telegramm die Annahme des Göttinger Rufes zu erklären, unmöglich mit Sicherheit wissen, was genau er telegraphieren würde. Faktisch telegraphierte er das Gegenteil dessen, wozu er beim Sprung auf die Straßenbahn noch entschlossen war: eine Ablehnung.

Die Unvoraussagbarkeit aus der Perspektive des handelnden Subjekts bleibt auch erhalten, wenn man annimmt, es gebe einen äußeren Beobachter mit perfekter Erkenntnisfähigkeit, und dieser teile dem Subjekt seine »objektiv« gewonnene Voraussage mit. Zunächst gilt, dass es auch für den Beobachter Objektivität im strengen Sinn nicht gibt, denn er kann nie sicher sein, ob er etwa beim Sammeln seiner Daten auf den beobachteten Prozess eingewirkt und dessen Richtung verändert hat. Vor allem aber stellt jede Übermittlung von Beobachtungsergebnissen an die beobachtete Person unweigerlich einen Faktor dar, der potentiell, ja wahrscheinlich auf ihre Wahl einen Einfluss ausübt. Dieser Einfluss müsste wieder in einer höheren Kalkulation berücksichtigt werden. Würde man deren Resultat der Person mitteilen, könnte dies gleichfalls sie in ihrem Tun beeinflussen – und so fort ins Unendliche.

Die Kurzformel für diese folgenreiche Erkenntnis lautet: Wir können unsere Handlungen nicht sicher voraussagen, wir sind ihrer erst sicher, wenn wir sie getan haben. Und, auf die handlungsgerichtete Entscheidung bezogen: Wir können unsere Entscheidungen nicht sicher voraussagen, wir sind ihrer erst sicher, wenn wir sie getroffen und die zugeordnete Handlung ausgeführt haben.

Niemand, vor allem auch nicht ein vermeintlich allwissender äußerer Beobachter, sei er ein Gott, ein aus purer Theorie entsprungener Dämon, ein perfekter Wissenschaftler oder Sonstiges, kann menschliche Personen aus dieser charakteristischen Situation entlassen. Aus Sicht der Person selbst ist eigenes Wählen notwendig unbestimmt, solange die Wahl nicht unumkehrbar gefallen und durch fertige Handlung dokumentiert ist. Und aus Sicht der Person selbst ist auch der Verlauf einer Handlung notwendig unbestimmt, solange die Handlung nicht definitiv zu einem Schluss gekommen ist. Zusammenfassend gesagt: Unter den Erkenntnisbedingungen, die für die eigene Person vor eigenem Entscheiden und Tun gelten, stehen solches Entscheiden und Tun für diese Person selbst solange unter notwendiger Unbestimmtheit , wie sie nicht ihren Endpunkt erreicht haben.

Solange diese notwendige Unbestimmtheit besteht, müssen wir uns selbst und niemand sonst als die Instanz betrachten, aus der die Entscheidung hervorgehen und von der die Handlung getan werden wird. Wir können in der Situation notwendiger Unbestimmtheit nicht sagen: »Der allwissende Gott wird es schon lenken«, oder »mein vorherbestimmtes Schicksal wird es schon lenken«, oder »mein Gehirn wird es schon lenken«. Ein solches Abschieben der eigenen Wahl oder des eigenen Handelns auf fremde Instanzen war bereits der Antike als eine durchsichtige Form des Selbstbetrugs bekannt und trug den Titel » argos logos «, »faule Überlegung« oder »faule Vernunft«. Cicero schreibt über den zerstörerischen Effekt solcher Versuche, sich dem Erfordernis eigenen Entscheidens und Tuns zu entziehen: »Zu Recht trägt diese Art der Argumentation den Namen ›faul‹ und ›tatenlos‹, weil auf diese Weise jeglicher Impuls zur Tat aus dem Leben schwinden wird.«2 Schon Cicero hielt es für unabweisbar, dass wir in der Entscheidungssituation selbst aktiv werden und die Entscheidung treffen müssen oder sie verweigern (was auch ein Entscheiden bedeutet), handeln müssen oder das Handeln bewusst unterlassen (was auch ein Handeln darstellt).

Ich nenne das jetzt bezeichnete Erfordernis, selbst in eigener Person die Rolle des Urhebers übernehmen und ausfüllen zu müssen, die Situation unabtretbarer Wahl . Sie besteht im Vorfeld alles eigenen Entscheidens und Tuns. Wir sind aus Gründen der Erkenntnisbedingungen, unter denen wir in der Entscheidungs- bzw. Handlungssituation stehen, unabweisbar gehalten, uns selbst als die Instanz zu betrachten, aus der unser Entscheiden und Tun (oder entsprechendes Unterlassen) hervorgehen wird.3

Die philosophische Position, die sich aus der Erkenntnis prinzipieller Unvoraussagbarkeit des je eigenen Entscheidens und Tuns entwickelt hat, ist mit dem Begriff »Epistemischer Indeterminismus« bezeichnet worden.4 Das ist passend, weil Personen wegen der genannten Unvoraussagbarkeit ihre künftigen Entscheidungen und Taten aus ihrer eigenen Perspektive unter Normalbedingungen als erkenntnismäßig (»epistemisch« ) nicht im Voraus bestimmt oder determiniert betrachten müssen.

Die Unvoraussagbarkeit eigenen Entscheidens und Tuns unter Erkenntnisbedingungen der handelnden Person selbst wurde schon von früheren Philosophen gesehen. In der Aufklärungszeit ragt mit einzelnen Andeutungen Leibniz, im 19. Jahrhundert mit einer anderen Begründungsidee Bergson hervor, im 20. Jahrhundert sind insbesondere Max Planck, aber auch Karl Popper und einzelne von dessen Gefolgsleuten wichtige Stationen.5 Die Unvoraussagbarkeit rechtfertigt zwar nicht den Hauptbestand individueller wie auch sozialer und rechtlicher Folgen nach geschehener Handlung, die man traditionell unter dem Titel »Verantwortung« zum Thema macht. Insofern ist diese Position für ein wichtiges Ziel herkömmlicher Überlegungen zur Freiheit menschlicher Personen nur begrenzt fruchtbar. Darauf werden wir im Schlussteil zurückkommen.

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