–Zinssatz: zum jeweils aktuellen Stand.
> ERP-Kapital für Gründung
–Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Nachrangdarlehens.
–Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 500.000 EUR je Antragsteller.
–Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt, und es wird eine Haftungsfreistellung aufgrund einer Bundesgarantie gewährt.
–Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15 % (alte Länder) bzw. 10 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten. Sie können mit dem Nachrangdarlehen bis auf 45 % (alte Länder) bzw. 50 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten aufgestockt werden.
–Die Laufzeit beträgt 15 Jahre, die Tilgung beginnt nach sieben Jahren.
–Zinssatz: zum jeweils aktuellen Stand.
Die einzelnen Programme sind eventuell auch untereinander kombinierbar. Es darf allerdings zu keiner Überfinanzierung kommen.
d)Aufgaben der Bürgschaftsbanken
Da viele kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere auch Handwerksbetriebe, gerade bei der Geschäftsgründung oder bei späteren Betriebserweiterungen keine banküblichen Sicherheiten leisten können, wurden in Zusammenarbeit mit dem Staat und den Banken Selbsthilfeeinrichtungen in Form der Bürgschaftsbanken geschaffen.
Die Bürgschaftsbanken bestehen in allen Bundesländern (in Hamburg „Bürgschaftsgemeinschaft“).
Zusammengeschlossen haben sich die Institute der einzelnen Bundesländer im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
Ausfallbürgschaften
Eine Bürgschaftsbank gewährt selbst keine Kredite, sondern übernimmt Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite an kleine und mittlere Unternehmen, denen bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Maße zur Verfügung stehen.
Verbürgt werden können Kredite in der Regel bis zu 1,25 Millionen Euro unter anderem für die Finanzierung von Investitionen, Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Betriebsmittelbedarf und Konsolidierungsmaßnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Leasingfinanzierungen verbürgt werden.
Die Bürgschaft wird bis maximal 80 % des Kreditbetrages bei Investitionsfinanzierungen übernommen. Bei Betriebsmitteln gilt ein niedrigerer Satz. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre (bauliche Maßnahmen: bis zu 23 Jahre).
Kreditwürdigkeit
Der Kreditnehmer muss wirtschaftlich und persönlich kreditwürdig sein und nach der gesamten betriebswirtschaftlichen Lage die Gewähr dafür bieten, dass sein Betrieb existenz- und wettbewerbsfähig ist oder durch einen verbürgten Kredit werden kann. Das betriebliche Rechnungswesen muss überdies geordnet sein und jederzeit eine Überprüfung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen. Ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Bürgschaft ist in der Regel über die Hausbank an die Bürgschaftsbank zu richten. Es gibt allerdings auch das Modell der „Bürgschaft ohne Bank“.
Antragsweg
Die Handwerkskammer nimmt in der Regel bei Fällen aus dem Handwerk gutachterlich Stellung.
e)Aufgaben der Beteiligungsgesellschaften
Zur Förderung von Handwerks- und Gewerbebetrieben auf dem Gebiet der Finanzierung bestehen ferner (mittelständische) Beteiligungsgesellschaften. Mit Beteiligungsfinanzierungen lässt sich sowohl die Liquidität verbessern wie auch die wirtschaftliche Eigenkapitalquote erhöhen.
Die Beteiligungsgesellschaften sollen kleinen und mittleren Unternehmen die Kapitalbeschaffung auf Basis der Beteiligung zu tragbaren Bedingungen ermöglichen. Das Engagement erfolgt meist in Form einer stillen Beteiligung.
Beteiligungsfinanzierung
Diese Form der Beteiligungsfinanzierung kommt insbesondere für größere Handwerksbetriebe infrage. Sie eignet sich für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, Erweiterungs-, Rationalisierungs- oder Ersatzinvestitionen genauso wie für Innovationsvorhaben. Über nähere Einzelheiten erteilen die Betriebsberatungsstellen der Handwerkskammern Auskunft.
Am Ende ist es immer Aufgabe des Existenzgründers selbst, die Vor- und Nachteile wie Kosten, Bindungsdauer und sonstige Verpflichtungen der einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen.
f)Beihilferelevanz
Bei öffentlichen Fördermitteln ist zu beachten, dass sie durch ihre Konditionen möglicherweise einen nicht marktüblichen Vorteil ohne entsprechende Gegenleistung bieten. Solche Beihilfen, wie sie die EU nennt, müssen von dieser genehmigt sein. Das Nähere dazu erfährt der Fördermittelempfänger im entsprechenden Bescheid.
Wiederholungsfragen sowie handlungsorientierte, fallbezogene Übungsaufgaben
1.Sie tragen sich mit der Absicht, sich selbstständig zu machen, und wissen, dass Sie dabei vielerlei Aspekte zu beachten und abzuwägen haben, um Fehler zu vermeiden.
Aufgabe: Nennen Sie die wichtigsten Berater, die Sie dazu heranziehen können!
>> Seite 58|
2.Aus der Vorbereitung auf die Meisterprüfung wissen Sie, dass für eine erfolgreiche Existenzgründung die Klärung verschiedener rechtlicher Fragen notwendig ist.
Aufgabe: Nennen Sie die Bereiche, die dabei für einen Handwerksbetrieb besonders einschlägig sind!
>> Seiten 58bis 59|
3.Die Mehrheit der Handwerksbetriebe wird als Einzelunternehmen geführt.
Aufgabe: Beschreiben Sie die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform!
>> Seite 60|
4.Wenn Sie ein Unternehmen gründen, haben Sie auch zahlreiche Anmeldungen und deren Formalitäten zu beachten.
Aufgabe: Nennen Sie dafür die wichtigsten Stellen!
>> Seite 60|
5.Was sollte Ausgangspunkt der Existenzgründung sein?
1 Das Bankgespräch.
2 Die Geschäftsidee.
3 Der Businessplan.
4 Das Errichten eines Betriebsgebäudes.
5 Der Werbeplan.
>> Seite 61|
6.Nennen Sie die wesentlichen Inhalte eines Businessplans!
>> Seiten 61bis 62|
7.Bei der Unternehmensgründung ist auch der Finanzierungsbedarf zu kalkulieren und zu klären.
Aufgabe: Welche Finanzierungspartner bzw. Kapitalgeber kommen dafür infrage?
>> Seite 62|
8.Bei der Gründung von selbstständigen Existenzen gewähren Bund und Länder Finanzierungshilfen, die sich durch günstige Zins- und Tilgungskonditionen auszeichnen. Sie wollen prüfen, ob solche Finanzierungshilfen für Ihre Betriebsgründung zum Tragen kommen können.
Aufgabe: Stellen Sie die wichtigsten Unterlagen zusammen, die bei deren Beantragung vorgelegt werden müssen!
>> Seite 63|
9.Ergänzen Sie folgende Feststellung:
Wer öffentliche Fördermittel nutzen möchte, darf mit seinem Vorhaben _______________ begonnen haben.
>> Seite 64|
10.Für Handwerk sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es für die Existenzgründung besondere Finanzierungs- und Unterstützungsleisten.
Aufgabe: Nennen Sie die wichtigsten Anbieter!
>> Seite 64|
11.Welches sind die Aufgaben der Bürgschaftsbanken?
1 Sie gewähren an Handwerksunternehmen zinsgünstige Kredite.
2 Sie geben Zinszuschüsse für Investitionskredite.
3 Sie übernehmen Ausfallbürgschaften für Kredite, die Handwerksbetrieben gewährt werden.
4 Sie garantieren Handwerksbetrieben bestimmte Kreditlinien zur Finanzierung der Materialvorräte.
5 Sie wickeln Kreditprogramme von Bund und Ländern ab.
>> Seite 66|
12.Über welche Stelle ist in der Regel der Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft an die Bürgschaftsbank zu richten?
1 Handwerkskammer
2 Wirtschaftsministerium
3 Hausbank
4 Gewerbeamt
5 Finanzamt.
>> Seite 66|
13.Wer nimmt in der Regel zum Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank gutachterlich Stellung?
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