> Art und Umfang des Vorhabens sowie
> dem konkreten Finanzierungsbedarf
intensiv auseinanderzusetzen.
Finanzierungspartner
Der Finanzierungsbedarf sollte nicht zu knapp kalkuliert werden. Deshalb sind in den meisten Fällen Finanzierungspartner bzw. Kapitalgeber unverzichtbar. Neben den Hausbanken können das insbesondere sein:
> die öffentlichen Kapitalgeber, also Bund und Länder mit ihren Förderbanken
> Bürgschaftsbanken
> Kapitalbeteiligungsgesellschaften
> die Agentur für Arbeit.
Eigenkapital Leasing
Allerdings wäre es verfehlt, ein Unternehmen nur mit Fremdkapital starten zu wollen. Es muss auch eigenes Geld, also Eigenkapital, zur Verfügung stehen. Welchen Anteil dies an der Gesamtfinanzierung haben sollte, lässt sich nicht pauschal festlegen. Aber im Allgemeinen wird ein Anteil von mindestens 20 Prozent empfohlen. Ohne ausreichend Eigenkapital des Gründers wird eine Fremdfinanzierung in der Regel scheitern und zudem deutlich teurer werden. Eigenkapital verbessert das Rating durch die Bank. Der Existenzgründer signalisiert mit dem Einsatz seines eigenen Geldes schließlich auch, dass er bereit ist, für sein unternehmerisches Risiko einzustehen. Zu prüfen sind ferner immer auch alternative Finanzierungsformen wie Leasing und Factoring.
3.2Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen
3.2.1Angebote für Existenzgründer
a)Öffentliche Finanzhilfen für die Existenzgründung
Im Interesse der Regeneration unserer Volkswirtschaft durch Neugründungen von Betrieben sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze fördern Bund und Länder durch öffentliche Finanzierungshilfen Existenzgründungen.
Alle öffentlichen Kreditprogramme zur Förderung der Existenzgründung zeichnen sich durch günstige Zins- und Tilgungskonditionen (teilweise auch Tilgungszuschüsse) aus. Die Höhe der Verzinsung richtet sich hier aber nicht nach Einheitszinssätzen, sondern ist je nach Bonität risikoorientiert. In die Beurteilung werden auch die angebotenen Sicherheiten einbezogen. Teilweise gibt es auch nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Antragsverfahren
Die Anträge auf Existenzgründungsdarlehen sind vor Investitionsbeginn bei den Kreditinstituten zu stellen.
Diesem Antrag sind in der Regel die in der nachstehenden Abbildung aufgeführten Unterlagen beizufügen.
Die wichtigsten Förderprogramme für Existenzgründerinnen und -gründer und teilweise auch für die Zeit nach der Gründung sind:
Förderprogramme
> Beratungsförderung
> ERP-Kapital für Gründung
> ERP-Gründerkredit – StartGeld
> ERP-Gründerkredit – Universell
> Unterstützung für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (Ermessensleistungen)
–Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld-I-Empfänger
–Einstiegsgeld für Arbeitslosengeld-II-Empfänger
> Weitere Förderprogramme wie
–Investitionszulage
–Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
–ERP-Startfonds als Beteiligungskapital
> Förderprogramme für technologieorientierte Unternehmen.
Wer öffentliche Fördermittel nutzen möchte, darf mit seinem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
Businessplan
Basis für die Beantragung und Bewilligung öffentlicher Finanzierungshilfen, aber auch für die gesamte Beurteilung des Existenzgründungsvorhabens ist wiederum der Businessplan.
3.2.2Spezielle Angebote für Handwerk und KMU
a)Definition von kleinen und mittleren Unternehmen
Für Angebote an kleine und mittlere Unternehmen gelten die folgenden Abgrenzungen:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden definiert als Unternehmen, die
Kriterien
> weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und
> einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR aufweisen.
Daneben gibt es noch die Abgrenzung zwischen Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen:
> Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR,
> kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR,
> mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.
b)Anbieter der besonderen Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für Handwerk und KMU
Daneben gibt es in Einzelfällen auch Angebote auf kommunaler Ebene. Voraussetzungen für die Beantragung derartiger Hilfen sind in der Regel:
Voraussetzungen
> kaufmännische Qualifikation des Existenzgründers
> Vollerwerb, bei Nebenerwerb muss mittelfristig der Vollerwerb angestrebt werden
> Antragstellung vor Investitions-/Vorhabensbeginn, dazu zählen z. B.:
–Bestellung/Lieferung von Investitionsgütern
–Abschluss eines Beteiligungsvertrages
–Abschluss eines Übernahmevertrages
–Abschluss eines Grundstück-Kaufvertrages
–Abschluss eines Pachtvertrages.
Nicht förderschädlich sind z. B.:
> Gewerbeanmeldung, Handwerksrolleneintragung usw.
> Abschluss eines Mietvertrages
> Abschluss eines Gesellschaftsvertrages.
Die zuständige Handwerkskammer muss in der Regel zum Existenzgründungsvorhaben gutachterlich Stellung nehmen. Es empfiehlt sich aus diesem Grund, auch im Hinblick auf eine umfassende Existenzgründungsberatung, rechtzeitig mit dem Betriebsberater der Handwerkskammer Kontakt aufzunehmen.
c)Spezielle Finanzierungshilfen für den Handwerksbetrieb
Zentraler Ansprechpartner für öffentliche Fördermittel ist die KfW. Wichtige Informationen über Fördermöglichkeiten finden sich unter www.kfw.de.
Förderratgeber
Ein interaktiver Förderberater zeigt auf, welche Programme im Einzelfall infrage kommen.
Die Bundesländer haben zum Teil noch ergänzende Programme wie Mittelstandskreditprogramme.
Es ist empfehlenswert, dass sich Interessenten für die genannten und alle anderen Finanzierungshilfen mit den Betriebsberatungsstellen der Handwerkskammern oder mit ihren Hausbanken in Verbindung setzen. Hier wird über Voraussetzungen und Antragswege sowie Konditionen beraten.
Einzelne Programme
Besondere bundeseinheitliche Fördermaßnahmen sind aktuell (Stand: September 2019):
> ERP-Gründerkredit – StartGeld
–Die Förderung wird als Darlehen gewährt.
–Finanzierungsanteil: bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs.
–Darlehenshöchstbetrag: maximal 100.000 EUR, davon Betriebsmittel maximal 30.000 EUR. Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird.
–Laufzeit: maximal zehn Jahre, davon höchstens zwei Jahre tilgungsfrei.
–Haftungsfreistellung: 80-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut.
–Zinssatz: zum jeweils aktuellen Stand.
> ERP-Gründerkredit – Universell
–Die Förderung wird als Darlehen gewährt.
–Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel.
–Darlehenshöchstbetrag: maximal 25 Mio. EUR je Vorhaben.
–Laufzeit: maximal zwanzig Jahre, davon höchstens drei Jahre tilgungsfrei.
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