4 Ja, ein Viertel der Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und des Präsidiums sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
5 Ja, ein Drittel der Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und des Präsidiums sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
>> Seite 39|
35.Welches ist die wichtigste Finanzierungsquelle der Handwerkskammer für die Durchführung ihrer Aufgaben?
1 Alle im Kammerbereich ansässigen Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes und deren Arbeitnehmer sind verpflichtet, an die Handwerkskammer Beiträge zu bezahlen.
2 Alle Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes sind verpflichtet, an die Handwerkskammer Beiträge zu bezahlen.
3 Alle Innungen eines Kammerbereichs sind verpflichtet, einen Teil ihrer Einnahmen an die Handwerkskammer abzuführen.
4 Alle benötigten Finanzmittel erhält die Handwerkskammer vom Staat aus Gewerbeförderungsmitteln.
5 Alle Gemeinden des Kammerbereichs sind verpflichtet, einen Teil (10 %) der von ihnen erhobenen Gewerbesteuer an die Handwerkskammer abzuführen.
>> Seite 39|
36.Bezüglich der Mitgliedschaft in einzelnen Handwerksorganisationen gelten unterschiedliche Regelungen. Sie stehen auch in bestimmter Beziehung zueinander.
Aufgaben: Setzen Sie in die unten stehenden Sätze den jeweils richtigen Buchstaben ein: A = Handwerkskammer; B = Kreishandwerkerschaft; C = Innung
1 Die Rechtsaufsicht über die Innungen hat die _____.
2 Innungen sind Pflichtmitglied bei einer _____.
3 Alle Inhaber von Handwerksbetrieben sind entsprechend Gesetz Mitglied der _____.
4 Freiwillige Mitgliedschaft gilt bei der _____.
>> Seiten 33bis 39|
37.Stellen Sie wichtige Aufgaben der Landes- und Bundesinnungsverbände dar!
>> Seite 40|
38.Aufgaben der Gewerbeförderung sind
1 die Erhaltung und Verbesserung des Leistungsstandes und der Leistungsfähigkeit des Handwerks.
2 nur die Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung.
3 vorwiegend Maßnahmen zur Förderung des Exports und außenwirtschaftlicher Kontakte.
4 vorwiegend Maßnahmen zur Förderung der zwischenbetrieblichen Kooperation.
5 Pflege von Gemeingeist und Berufsehre im Handwerk.
>> Seite 42|
39.Wichtigste Träger von Gewerbe- und Handwerksförderungsmaßnahmen sind
1 die Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen und Verbände.
2 vorwiegend die Handwerkskammern und die Kreishandwerkerschaften.
3 in größtem Umfang der Bundesminister für Finanzen.
4 in größtem Umfang das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
5 vorwiegend die Gewerbeämter.
>> Seite 42|
40. Nennen Sie die wichtigsten Maßnahmen der Handwerksförderung!
>> Seite 42|
41.Welche Ziele werden mit der Durchführung von Messeveranstaltungen im Handwerk angestrebt?
>> Seite 46|
42.Sie sind selbstständiger Handwerksmeister und haben die Erfahrung gemacht, dass zur sachgerechten Leitung eines modernen und erfolgreichen Handwerksbetriebs die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen erforderlich ist. Die Beratungsangebote der Handwerksorganisationen sind neben freiberuflichen Beratungsleistungen, wie z. B. durch Steuerberater und Rechtsanwälte, für Sie die wichtigsten. Damit Sie diese Beratungsleistungen je nach Bedarf in bestmöglicher Weise beanspruchen können, verschaffen Sie sich einen Überblick.
Aufgabe: Erstellen Sie eine Liste über die wichtigsten Beratungsleistungen der Handwerksorganisationen, die Sie in Anspruch nehmen können!
>> Seiten 43bis 46|
43.Stellen Sie die wichtigsten Beratungsangebote der betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer dar!
>> Seite 43|
44.Welche Möglichkeiten bestehen für einen Handwerksbetrieb, freiberufliche Berater über die Handwerksorganisation in Anspruch zu nehmen?
>> Seite 43|
45.Das Handwerk wird wissenschaftlich gefördert
1 durch alle Universitäten in der Bundesrepublik.
2 durch alle Fachhochschulen in der Bundesrepublik.
3 durch alle Fachakademien des Handwerks.
4 in erster Linie durch das Deutsche Handwerksinstitut e. V.
5 nur durch den Bundesminister für Bildung und Forschung.
>> Seite 46|
3.Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen sowie von Förder- und Unterstützungsleistungen bei Gründung und Übernahme eines Unternehmens aufzeigen und bewerten
Kompetenzen
> Anlaufstellen für Gründungsberatung kennen sowie deren Leistungsangebot bewerten.
> Öffentliche Förder- und Unterstützungsprogramme sowie wichtige Voraussetzungen und Anlaufstellen kennen und begründet auswählen.
Vor dem Schritt in die Selbstständigkeit ist es von besonderer Wichtigkeit, dass sich der Existenzgründer auf allen Gebieten gründlich beraten lässt.
Berater
Nur dadurch lassen sich existenzgefährdende Fehler bei der Betriebsgründung und Betriebsübernahme verhindern. Dazu stehen neben den schon beschriebenen Beratern der Handwerksorganisationen auch weitere Experten zur Verfügung. Dies sind unter anderem:
> freiberufliche Unternehmensberater (Zuschüsse zu den Kosten möglich)
> Rechtsanwälte und, sofern erforderlich, Notare
> Steuerberater
> Wirtschaftsförderungsstellen der Gemeinden, Städte oder Landkreise
> Banken und Sparkassen
> die Agenturen für Arbeit
> verschiedene Gründernetzwerke.
Daneben gibt es auch viele Internetportale rund um die Fragen der Existenzgründung.
Eine besondere Fördermaßnahme des Bundes gilt auch für die Zeit nach der Existenzgründung. Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ umfasst insbesondere
> allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie
> spezielle Beratungen, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen. Hierzu gehören unter anderem Beratungen von Unternehmen, die von Frauen, Migrantinnen oder Migranten oder Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden, sowie Beratungen, die zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit und zur Nachhaltigkeit sowie zum Umweltschutz beitragen.
Zu klärende Fragen
Für eine erfolgreiche Existenzgründung ist die Klärung verschiedener rechtlicher (auch steuerrechtlicher) Fragen notwendig. Für einen typischen Handwerksbetrieb sind dabei insbesondere folgende Gebiete einschlägig:
> Handwerksrecht: Vor der Betriebsgründung sind die handwerksrechtlichen Voraussetzungen nach der Handwerksordnung zu prüfen.
> Handelsrecht: Hier ist zu prüfen, inwieweit Vorschriften für Kaufleute zu beachten sind.
> Steuerrecht: Jeder Betriebsinhaber unterliegt besonderen steuerlichen Pflichten.
> Baurecht: Hier sind insbesondere Fragen der Genehmigungsfähigkeit von baulichen Anlagen zu klären.
> Umweltschutzrecht, Immissionsschutz: Zur Vorbeugung und zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen müssen Handwerksbetriebe die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften (Bundesimmissionsschutzgesetz als zentrales bundeseinheitliches Vorschriftensystem und andere) beachten.
> Abfallrecht: Umgang und Behandlung sowie Transport und Entsorgung von Abfällen stellen hohe Anforderungen an einen Betrieb.
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