127Vgl. Martin, Staat, Recht und Kirche, S. 302.
128 „Wir erklären demnach durch Gegenwärtiges, daß Wir das Band, welches Uns bis jetzt an den Staatskörper des deutschen Reichs gebunden hat, als gelöst ansehen, daß Wir das reichsoberhauptliche Amt und Würde durch die Vereinigung der conföderierten rheinischen Stände als erloschen und Uns dadurch von allen übernommenen Pflichten gegen das deutsche Reich losgezählt betrachten und die von wegen desselben bis jetzt getragene Kaiserkrone und geführte kaiserliche Regierung, wie hiermit geschieht, niederlegen .“, Erklärung Kaiser Franz II. zur Niederlegung der Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, hier zit. nach: Martin, Staat, Recht und Kirche, S. 303.
129Vgl. Schuster, Napoleon in Thüringen 1806, S. 31.
130Vgl. P. Braun, Die Franzosen in Weimar, in: Thüringisch-Sächsische Zeitschrift für Geschichte und Kunst 10 (1920), S. 1-64, bes. S. 2-15, und allgemein: Raßloff, Geschichte Thüringens, S. 57.
131Vgl. H. Moritz/M. Moritz , Das Fürstentum Erfurt und die Herrschaft des großen Kaisers. Leben und Sterben in bewegter Zeit. 1806-1814 (Schriften des Museums für Thüringer Volkskunde 26), Erfurt 22008, S. 48. Ein Fortbestehen der Kleinstaaten war keinenfalls gesichert, brachte aber auch Vorteile für die Franzosen, etwa durch die dynastischen Verwandschaftsverhältnisse zum russischen Zarenhaus, wie sie in Weimar und Coburg gegeben waren. Vgl. A. Schmidt, Prestige, Kultur und Außendarstellung, Überlegungen zur Politik Sachsen-Weimar-Eisenachs im Rheinbund (1806-1813), in: ZVThG 59/60 (2005/06), S. 153-192, hier, S. 153.
132Vgl. Moritz, Das Fürstentum Erfurt, S. 49 und Raßloff, Geschichte Thüringens, S. 58
133Vgl. F. Boblenz, Die Wettiner in der napoleonischen Ära, in: H. Hoffmeister/V. Wahl (Hg.), Die Wettiner in Thüringen. Geschichte und Kultur in Deutschlands Mitte, Arnstadt-Weimar 1999, S. 335-341, hier S. 336f.
134Vgl. K.-D. Kaiser, Erfurt, Napoleon und Preußen 1802 bis 1816 (Kleine Schriften des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt e.V. 6), Erfurt 2002, S. 207. Vgl. dazu den Bericht des Ignaz Ferdinand Arnold über das am 27. September 1808 illuminierte Erfurt: „Noch bemerkte ich folgende Inschriften . […] Gäb’s jetzt noch einen Götter-Sohn So wär’s gewiß Napoleon . […] Unter einem Bilde, auf welchem sich über einem Opferaltar die beiden Kaiser die Hände geben: Vivat Napoleon Maximus! Heil diesen Tagen! Heil allen in Erfurts Ringmauern! Der Nährstand leidet, der Wehrstand streitet. Gott, gib Frieden allen Landen! Möchte doch Napoleon Unsre Sehnsucht stillen! Dann lasset uns mit Jubelton Tal und Berg erfüllen!“ Hier zit. nach: John, Quellen zur Geschichte Thüringens, S. 139f. Im Erfurter Fürstenkongress trafen Napoleon und Zar Alexander zu entsprechenden Verhandlungen zusammen. Das Treffen entwickelte sich zu einer der größten Zusammenkünfte des europäischen Adels auf mitteldeutschem Boden. Dabei stand nicht die Notwendigkeit einer Verhandlungsteilhabe, sondern die zu erreichende Aufmerksamkeit im Zentrum des fürstlichen Aufgebots. Viele versprachen sich einen wachsenden Einfluss, wenn sie dem Kaiser in Erfurt als treue Bündnispartner huldigten. Vgl. Kaiser, Erfurt, Napoleon und Preußen 1802 bis 1816, S. 207. Der Erfurter Fürstenkongress zeichnet sich demnach durch seine Symbolkraft aus. Vgl. dazu weiterführend: G. Mai, Das Erfurter Kaisertreffen 1808. Höfisches Zeremoniell – symbolische Ordnung – inszenierte Macht, in: ZThG 64 (2010), S. 269-300. Die Verhandlungen selbst werden in ihrer Tragweite unterschiedlich bewertet. Mai verweist auf diesen Umstand, wonach bei Franz Schnabel, Heinrich von Srbik und Thomas Nipperday der Kongress keine Erwähnung fand, im Gegensatz zu Heinrich von Treitschke, der große politische Folgen für Preußen durch eine Verschärfung der Tilsiter Friedensbeschlüsse sah. Vgl. ebd. S. 269. Zu Tilsiter Friedensbeschlüssen im Speziellen vgl. ebd. S. 279-285.
135Vgl. E. Zeeden, Europa im Umbruch. Von 1776 bis zum Wiener Kongreß (Studienbuch Geschichte Darstellung und Quellen 7), Stuttgart 1982, S. 76f.
136Zwischen den Mächten wurde eine „Heilige Allianz“ proklamiert, die eine undefinierbare Form eines allgemeinen Christentums schuf, das den Gegensatz zum Gedankengut der Revolution unterstrich. Vgl. Besier, Kirche, Politik und Gesellschaft, S. 3 und G. Maron, Das 19. Jahrhundert. Gesellschaft – Staat – Kirche, in: H. Baier (Hg.), Kirche in Staat und Gesellschaft im 19. Jahrhundert (Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche 17), Neustadt an der Aisch 1992, S. 21-47, hier S. 30.
137Vgl. zur angestrebten Rolle Sachsen-Weimar-Eisenachs weiterführend: H. Philippi, Die Wettiner in Sachsen und Thüringen (Aus dem Deutschen Adelsarchiv 9), Limburg 1989, S. 59f.
138Brief des Weimarer Ministers Ernst Christian August von Gersdorff vom Wiener Kongress an den Herzog Carl August, 26. März 1815, hier zit. nach: John, Quellen zur Geschichte Thüringens, S. 147.
139Am 23. Mai 1815 wurden die grundlegenden Vereinbarungen zwischen Preußen und Österreich getroffen, woraufhin die „Deutsche Bundesakte“ erarbeitet, am 8. Juni 1815 paraphiert und am 10. Juni 1815 besiegelt wurde; vgl. J. Müller, Der Deutsche Bund 1815-1866 (Enzyklopädie Deutscher Geschichte 78), München 2006, S. 4.
140Vgl. T. Nipperdey, Deutsche Geschichte, 1800-1866. Bürgerwelt und starker Staat, München 1983, S. 595.
141Den Revolutionären ging es um grundlegende politisch-gesellschaftliche Änderungen mit Forderungen wie: Aufhebung des Parteiverbotes, d.h. gleichzeitig Freigabe der politischen Öffentlichkeit, Pressefreiheit, Demokratisierung der Justiz, Bauernbefreiung und die Schaffung eines deutschen Nationalparlamentes, Punkte, die für die bestehende staatliche Ordnung geradezu revolutionär waren. Vgl. Nipperdey , Deutsche Geschichte, S. 595.
142Schon 1817 forderten Studenten auf dem Wartburgfest eine demokratischere Verfassung und die Vereinigung der deutschen Staaten. Auf dem Hambacher Fest von 1832 wurde gleiches propagiert. Vgl. weiterführend: K. Luys, Die Anfänge der deutschen Nationalbewegung von 1815 bis 1819, Münster 1992, S. 218-222. Am 18. Oktober 1818 fand ein zweiter Burschenschaftstag in Jena statt. In einem politischen Programm, den „Grundsätzen und Beschlüssen des 18. Oktober“, wurden Forderungen klar ausformuliert, am deutlichsten die, die nach der Einheit Deutschlands verlangte und einen eigenen Willen des Volkes propagierte: „1. Ein Deutschland ist und ein Deutschland soll sein und bleiben. Je mehr die Deutschen durch verschiedene Staaten getrennt sind, desto heiliger ist die Pflicht für jeden frommen und edlen deutschen Mann und Jüngling, dahin zu streben, daß die Einheit nicht verloren gehe und das Vaterland nicht verschwinde . […] 16. Der Wille des Fürsten ist nicht das Gesetz des Volkes sondern das Gesetz des Volkes soll der Wille des Fürsten sein.“ Hier zit. nach: John, Quellen zur Geschichte Thüringens, S. 155f. Trotz des Einheitsstrebens blieb auch eine gewisse Anhänglichkeit an die föderative Ordnung Deutschlands bestehen. So forderte die Frankfurter Nationalverfassung eine Bundesstaatenlösung, vgl. H.-W. Hahn, Region und Integration: Landesbewußtsein, Nationalität und europäische Einigung in der hessischen und thüringischen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, in: Hessische Landeszentrale für politische Bildung (Hg.), Region und Integration. Hessen und Thüringen im 19. und 20. Jahrhundert (Kleine Schriftenreihe zur hessischen Landeskunde 1) Wiesbaden o.J., S. 5-23, S. 10.
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