Wann lohnt die Steuererklärung?
Immer dann, wenn Ihr Einkommensverlauf vom Standard abweicht oder Sie besonders steuerwirksame Ausgaben hatten, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie von einer Steuerrückzahlung profitieren, wenn Sie die Einkommensteuererklärung freiwillig abgeben. Bei jungen Leuten machen vor allem die folgenden Konstellationen die Steuererklärung lohnenswert:
Kein ganzjähriges Einkommen.Wenn Sie im Sommer Ihr Studium abgeschlossen haben und im September oder Oktober den ersten Job antreten, haben Sie gute Chancen, einen großen Teil der Lohnsteuer wieder zurückzubekommen.
Hohe Werbungskosten.Diese Kosten haben nichts mit Werbung und Marketing zu tun, sondern sind Aufwendungen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Anstellung anfallen – beispielsweise Fahrtkosten oder selbst bezahlte Fortbildungen. Bereits einkalkuliert ist bei der Lohnsteuer der gesetzliche Pauschbetrag von 1 000 Euro pro Jahr. Nur wenn Ihre Werbungskosten höher liegen, können Sie diese in der Steuererklärung geltend machen und erhalten anteilig die zu viel gezahlte Steuer zurück.
Geförderte Altersvorsorge.Wenn Sie einen Riester-Sparplan eingerichtet haben, bekommen Sie zwar über den Zulagenantrag automatisch Ihre Zulagen. Doch für Sparer ohne Kinder kommt je nach Einkommen oftmals noch eine Steuerrückzahlung obendrauf. Und die gibt es nur, wenn Sie eine Steuererklärung abgegeben haben.
Längere Frist bei freiwilliger Erklärung
Gegenüber denjenigen, die zur jährlichen Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, können die „Freiwilligen“ von einem wichtigen Vorteil profitieren: Während bei Abgabepflicht die Erklärung bis Ende Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen muss, kann auf freiwilliger Basis die Abgabe noch bis zu vier Jahre nach dem Ende des betreffenden Steuerjahres erfolgen, Sie können also die Erklärung für das Jahr 2021 noch bis Ende 2025 abgeben.
Durchblick im Formularwust
Die Einkommensteuererklärung besteht aus verschiedenen Formularen, die je nach angefallenen Einkünften und Aufwendungen im Baukastensystem zusammengefügt werden. Die einzelnen Formulare bezeichnet man im Beamtendeutsch als „Anlage“. Gut zu wissen: Als Berufsstarterin oder -starter können Sie sich dabei auf die für Sie relevanten Anlagen konzentrieren. Der weniger wichtige Teil wird hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
Zunächst einmal müssen Sie den Hauptvordruck ausfüllen, der Angaben zu Ihrer Person wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Steuernummer enthält. Diesen Kernbestandteil reichern Sie dann nach und nach mit den „Anlagen“ an.
Auf der Einkommensseite ist für Angestellte die Anlage N maßgebend. Hier tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein sowie die Werbungskosten, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit angefallen sind. Dazu kommt noch die Anlage VL, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen (VL) bekommen und dafür Arbeitnehmersparzulage erhalten wollen. Zwar gibt es noch einige weitere Anlagen für Einkünfte, etwa die Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder die Anlage KAP für Kapitaleinkünfte, aber die können die allermeisten Berufseinsteiger erst mal links liegen lassen.
Wichtig ist auf der Ausgabenseite die Anlage Vorsorgeaufwand. Hier tragen Sie Ihre Beiträge zur Sozialversicherung ein. Auch private Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen (inklusive Kfz-Haftpflicht) können Sie hier geltend machen. Wenn Sie einen Riester-Sparplan besitzen, tragen Sie die darin eingezahlten Beiträge in die Anlage AV ein. Dann erhalten Sie unter Umständen zusätzlich zur Riester-Zulage noch eine Steuerrückzahlung. In der Anlage Sonderausgaben können Sie unter anderem Ausbildungskosten, Spenden an politische, kirchliche oder gemeinnützige Organisationen sowie die Kirchensteuer geltend machen.
Weitere Anlagen wie die Anlage Kind, die Anlage Außergewöhnliche Belastungen bei hohen Krankheitskosten oder die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen für Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen können je nach persönlicher Situation noch hinzukommen. Allerdings ist dies bei jungen Leuten eher selten der Fall.
Steuerprogramme: Digitale Helfer lichten den Formular-Dschungel
Bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können ganz analog die Papierformulare ausfüllen und mit der Post ans Finanzamt schicken, die Erklärung online auf der Finanzamtsplattform elster.deausfüllen oder ein Steuerprogramm zu nutzen. Wer sich partout nicht mit Steuerkram befassen will, kann auch die Dienste einer Steuerberaterin oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.
Belege nur auf Anforderung: Seit 2017 gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, Steuerpflichtige müssen bei der Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung keine Belege beifügen. Nur wenn das Finanzamt bei der Bearbeitung bestimmte Belege anfordert, müssen Sie diese nachträglich einreichen. Daher sollten Sie steuerrelevante Belege unbedingt aufbewahren.
Die wichtigsten Werbungskosten von A bis Z
Aufwendung |
Das können Sie absetzen |
Beiträge an Berufsverbände |
Dazu zählen unter anderem Beiträge an Ärzte- oder Anwaltskammern, aber auch Gewerkschaftsbeiträge. |
Berufskleidung |
Anerkannt werden Kleidungsstücke, die Sie nicht im Alltag tragen – zum Beispiel Uniformen, Blaumann, Arztkittel oder Sicherheitsschuhe. |
Bewerbungskosten |
In der Bewerbungsphase fallen unter anderem nicht erstattete Reisekosten für Vorstellungsgespräche, Porto, Telefonkosten und Copyshop-Kosten an. Diese können Sie als Werbungskosten geltend machen. |
Doppelte Haushaltsführung |
Hier können Kosten für eine zweite Wohnung angesetzt werden, wenn Sie Wochenendpendler sind. |
Entfernungspauschale für Fahrten zum Arbeitsplatz |
0,30 Euro pro Entfernungskilometer und Arbeitsort, ab dem 21. Kilometer sind es 0,35 Euro. Anerkannt werden bei einer 5-Tage-Woche meist 225 Arbeitstage pro Jahr, bei einer 6-Tage-Woche meist 280 Arbeitstage. Bei 20 km Entfernung und fünf Arbeitstagen pro Woche wären dies bereits 1 350 Euro pro Jahr. Die Pauschale gilt auch, wenn Sie das Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. |
Fachliteratur |
Bücher und Zeitschriften, die ausschließlich beruflich genutzt werden. |
Fortbildungskosten |
Alle Kosten für Weiterbildungen, die der Arbeitgeber nicht übernimmt. |
Pauschale für Kontoführung |
Meist erkennt das Finanzamt 16 Euro pro Jahr ohne Nachweis als Kostenpauschale für die Führung des Gehaltskontos an. |
Reisekosten |
Nicht vom Arbeitgeber übernommene Fahrtkosten mit allen Verkehrsmitteln sowie Übernachtungskosten bei Geschäftsreisen. |
Umzugskosten |
Ist ein Umzug beruflich veranlasst, steht Singles eine Umzugskostenpauschale von einmalig 860 Euro zu. Sind die tatsächlichen Kosten höher, können Sie diese anstatt der Pauschale als Werbungskosten absetzen. Anerkannt wird in der Regel die Aufnahme eines neuen Jobs in einem weiter entfernten Ort oder die Versetzung innerhalb des Unternehmens. |
Verpflegungsmehraufwand |
Pauschale für mehrtägige Reisen in Höhe von je 14 Euro für den An- und Abreisetag und 28 Euro für alle weiteren Tage. Bei eintägiger Abwesenheit 14 Euro, wenn diese mindestens 8 Stunden sowohl von der Wohnung als auch von der Arbeitsstätte beträgt. |
Werbungskostenpauschale |
Für jeden Arbeitnehmer pauschal 1 000 Euro ohne gesonderten Nachweis. Die Pauschale wird bereits bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Sind die tatsächlichen Werbungskosten höher, gilt der nachgewiesene höhere Betrag. |
Papierformular und Elster-Plattform sind zwar kostenlos, bieten jedoch wenig Übersichtlichkeit und keinen Komfort bei der Eingabe der Daten. Immerhin führt die Elster-Plattform eine Plausibilitätsprüfung durch und weist Sie darauf hin, wenn Sie wichtige Angaben vergessen haben. Doch die offizielle Onlineversion der Steuererklärung ähnelt in weiten Teilen dem Papierformular, sodass Sie sich erst mal schlau machen müssen, welche Daten Sie an welcher Stelle einzugeben haben.
Читать дальше