Verständliche Eingabeführung statt unübersichtlicher Formulare
Weitaus nutzerfreundlicher sind Steuerprogramme, die die Nutzer in einem gut verständlichen Eingabedialog durch die Steuererklärung führen. Statt unübersichtlicher Formulare bekommen Sie hier klar strukturierte Aufstellungen und Zusammenfassungen zu Gesicht – damit geht das Erstellen der Steuererklärung nicht nur schneller vonstatten, sondern birgt auch weniger Fehlerquellen.
Bei der Nutzung von Steuerprogrammen gibt es zwei Varianten: Entweder Sie installieren die Software auf Ihrer Hardware – also PC, Tablet oder Smartphone –, oder sie läuft im Internetbrowser. Beides hat jeweils Vor- und Nachteile:
Bei der Installation auf der eigenen Hardwarebleiben die Daten bei Ihnen. Allerdings müssen Sie dann immer dasselbe Gerät nutzen, um an Ihrer Steuererklärung zu arbeiten.
Bei der Nutzung über den Browserwerden die Steuerdaten auf den Servern des Anbieters gespeichert. Bei manchen hat die Stiftung Warentest festgestellt, dass auch persönliche Daten gesendet werden, die für das Funktionieren des Programms nicht unbedingt notwendig sind. Vorteil ist jedoch, dass Sie Ihre Steuererklärung an unterschiedlichen Geräten bearbeiten können.
Wiso-Steuerprogramme schneiden gut ab
In den Tests der Stiftung Warentest haben die Steuerprogramme der Wiso-Familie regelmäßig mit die besten Bewertungen erzielt. Neben dem Wiso-Steuer-Sparbuch und der Onlineversion Steuer-Web hat im letzten Test 2019 auch die abgespeckte und dafür preisgünstigere Version Tax die Note „Gut“ erzielt. Den kompletten Test finden Sie unter test.de/thema/steuerprogramm/.
Extras von Chef oder Chefin
Mehr Netto vom Brutto: Mit diversen Extraleistungen lässt sich das Gehalt so gestalten, dass vom Bruttolohn unterm Strich mehr Gegenwert übrig bleibt.
Gehalt und Sonderzahlungenwie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht alles: Mit der geschickten Nutzung von Extraleistungen können Sie von zusätzlichen Vorteilen profitieren und gleichzeitig Steuern sparen. Manche Sachbezüge oder Vorsorgeleistungen sind nämlich entweder steuerfrei oder werden pauschal versteuert. Alternativ dazu können wie beim vermögenswirksamen Sparen auch staatliche Zuschüsse in Form der Arbeitnehmersparzulage winken, sofern Ihr Gehalt die dazugehörigen Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Ob und in welchem Umfang Ihre Chefin oder Ihr Chef bei solchen Mini-Steuersparmodellen mitmacht, können sie oder er weitgehend frei entscheiden. Lediglich im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge sind Unternehmen seit dem Jahr 2019 gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Gehaltsumwandlung eine Vorsorgemöglichkeit anzubieten und die eingezahlten Beträge unter bestimmten Voraussetzungen zu bezuschussen.
Darüber hinaus können Extraleistungen wie Arbeitgeberbeteiligungen bei den vermögenswirksamen Leistungen in Tarifverträgen vereinbart sein. Ansonsten läuft es nach dem Motto: Eine Pflicht gibt es für Arbeitgeber nicht, aber es lohnt immer, nach Extraleistungen zu fragen.
Bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) helfen im Idealfall Arbeitgeber und Staat beim Sparen.
Vermögenswirksame Leistungen(VL) – der Begriff klingt ziemlich angestaubt. In der Tat wurde dieses Modell schon im Jahr 1961 erfunden, als das erste Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung in Kraft trat. Dass das VL-Sparen auch heute noch beliebt ist, liegt daran, dass die alte Idee gar nicht so altbacken ist: Arbeitnehmer zweigen etwas Geld von ihrem Gehalt auf einen Sparplan ab, die Arbeitgeber legen noch was drauf, und am Ende gibt es noch Zulagen vom Staat – und nach sieben Jahren dürfen sich die Sparer über ein schönes Guthaben freuen.
Beim VL-Sparen gibt es ein paar Grundregeln, die Sie beachten sollten, bevor Sie einen Vertrag abschließen:
Erlaubt sind nur Sparprodukte, die für das VL-Sparen zugelassen sind. Dabei handelt es sich vorrangig um Aktienfonds, Bausparverträge, Banksparpläne und Kapitallebensversicherungen.
Sie können Ihren VL-Sparplan frei wählen und melden diesen dann bei der Personalstelle Ihres Arbeitgebers an.
Die Sparraten zieht die Firma vom Nettolohn ab und überweist sie auf den Anlagevertrag. Ob sie noch einen Zuschuss gewährt, entscheidet sie selbst.
Sie zahlen sechs Jahre lang ein, danach ruht der Vertrag noch ein weiteres Jahr. Erst dann können Sie über das Guthaben verfügen.
Arbeitnehmersparzulage gibt es nicht für alle Anlageformen. Nur Aktienfonds und Bausparverträge werden begünstigt. Für Banksparpläne und Kapitallebensversicherungen gibt es keine staatliche Förderung.
So viel schon vorweg: Das VL-Sparen lohnt sich immer dann, wenn entweder Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht oder Arbeitgeber sich an den Sparraten beteiligen. Ist beides der Fall, profitieren Sie sogar doppelt.
Wie die Arbeitnehmersparzulage funktioniert
Wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfondssparplan oder Bausparvertrag einzahlen, können Sie vom Finanzamt Arbeitnehmersparzulage erhalten. Dabei gibt es unterschiedliche Förderkriterien.
Beim Bausparen gilt:Die Zulage beträgt 9 Prozent für jährliche Einzahlungen bis maximal 470 Euro. Verdienen dürfen Sie maximal 17 900 Euro pro Jahr, wenn Sie ledig sind. Verheiratete dürfen 35 800 Euro verdienen.
Beim Aktiensparen gilt:Die Zulage beträgt 20 Prozent für jährliche Einzahlungen bis maximal 400 Euro. Die Höchstgrenze beim Einkommen beträgt 20 000 Euro pro Jahr für Ledige und 40 000 Euro für Verheiratete.
Zunächst einmal erscheinen die Einkommensgrenzen extrem niedrig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass als Maßstab das zu versteuernde Einkommen dient – und das ist deutlich niedriger als das Bruttogehalt. Bei Angestellten ohne weitere Einkünfte und Werbungskosten wird zunächst der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1 000 Euro pro Jahr abgezogen. Auch ein Teil der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens vom Bruttogehalt abgezogen.
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