Kristina Schröder - FreiSinnig

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Die offene Gesellschaft steht unter Druck. Gleichberechtigung wird immer öfter mit Gleichstellung verwechselt. Kulturelle Toleranz mit Verleugnung unserer Grundwerte. Debattenräume werden enger. Und in der Corona-Krise haben maßgebliche Akteure in Politik und Wissenschaft das fundamentale Prinzip der Verhältnismäßigkeit einem vermeintlich pandemischen Imperativ untergeordnet. Die ehemalige Familienministerin Kristina Schröder plädiert dagegen meinungsstark für Freiheit und Verantwortung und überwindet damit die Sprachlosigkeit der bürgerlichen Mitte. Eine lebensnahe liberal-konservative Agenda für die Zeit nach der Merkel-Ära.

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Christian Drosten will seine Rolle in diesem Drama nicht wahrhaben. In seinem Podcast verwies er auf mediale Darstellungen dieser entscheidenden Tage: „Da stand am Ende sogar drin, dass die Regierung diese Studie genommen hätte, um ihre Entscheidungen zu treffen. Das ist blanker Unsinn. Also das ist auf keinen Fall so. So läuft das einfach nicht.“

Ich fürchte, dass Christian Drosten hier irrt. So läuft das durchaus.

Denn nicht nur in Teilen der Wissenschaft, mindestens ebenso sehr in der Politik gab es seit Beginn der Krise die Neigung, die gewählten Maßnahmen als pandemische Imperative zu interpretieren. Nicht unbedingt in der engen und wenig anschlussfähigen Auslegung, die Drosten im November 2020 in seiner Schiller-Rede vorschlug. Sondern in Form einer sich rational und bescheiden gebenden Beschränkung der eigenen Entscheidungsmöglichkeiten, die die beschlossenen Maßnahmen als objektive Erfordernisse des pandemischen Geschehens deutet, statt als selbst gewählten Weg. Die demokratietheoretisch wichtige Arbeitsteilung zwischen Wissenschaft und Politik wurde dadurch verwischt, der originäre Anteil politischer Entscheidungen an den fundamentalsten Freiheitseinschränkungen in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg blieb vor allem in der ersten Welle in der öffentlichen Debatte merkwürdig blass. Manche politischen Akteure gerierten sich fast wie eine Art Notar, der diese pandemischen Imperative nur noch feststellt, dann aber umso härter durchsetzt. Christian Drostens Veröffentlichung mitsamt ihrer politischen Forderung, die nun das Gütesiegel wissenschaftlicher Objektivität trug, kam unter diesen Umständen gerade recht.

Ähnlich unsauber war die Rollenverteilung zwischen Wissenschaft und Politik beim Beschluss des zweiten harten Lockdowns kurz vor Weihnachten 2020. Nach einem als gescheitert erachteten „Wellenbrecherlockdown“ im November sollte das Land nun über die Weihnachtsfeiertage weitgehend heruntergefahren werden. Wie stets lag ein besonderer Fokus auf den Schulen, debattiert wurde, die Weihnachtsferien früher beginnen zu lassen, und Bundeskanzlerin Angela Merkel flehte mit bewegter Stimme im Bundestag, „für diese drei Tage noch irgendeine Lösung zu finden“. Die Lösung fand sich und dauerte bis Mai. Bis dahin waren die Schulen zumindest für die meisten Mittelstufenschüler in Deutschland komplett dicht.

Berufen konnte sich Angela Merkel auf „die“ Wissenschaft, die einen solchen harten Lockdown fordere. Denn das hatte die Nationale Akademie der Wissenschaften, die Leopoldina, am Tag zuvor in einer Ad-hoc-Stellungnahme getan: Es sei „aus wissenschaftlicher Sicht unbedingt notwendig, die weiterhin deutlich zu hohe Anzahl von Neuinfektionen durch einen harten Lockdown schnell und drastisch zu verringern“.

Eine bemerkenswert apodiktische Aussage, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass wir über die Kosten-Nutzen-Ratio von Lockdowns bis heute immer noch eher wenig wissen. Während der Nutzen in diesem Zusammenhang in der Zahl der durch einen Lockdown verhinderten Infektionen besteht und damit wissenschaftlicher Analyse zumindest prinzipiell zugänglich ist, ist der dadurch entstandene Schaden eher sozialer, ökonomischer oder psychologischer Art. Hier können die Sozialwissenschaften, die Ökonomie und die Psychologie zwar ebenfalls Aufschluss geben. Aber die Abwägung der Schwere dieser Folgen ist unmöglich ohne subjektive Wertüberzeugungen.

Dafür muss man aber vor allem erst einmal anerkennen, dass es diese Folgen gibt, und sie prinzipiell genauso in die Abwägung mit einbeziehen wie die medizinischen Aspekte. Wer dies bereits Ende März 2020, also auf dem Höhepunkt des ersten Lockdowns forderte, war Armin Laschet. Das derzeitige Vorgehen sei selbstverständlich nicht alternativlos, schrieb er in der WELT. „Wir müssen alle Konsequenzen unserer Maßnahmen bedenken: Welche sozialen, ökonomischen, psychologischen und letztlich auch gesundheitlichen Kollateralschäden hätte eine lang andauernde Politik der sozialen Distanzierung und des wirtschaftlichen Shut-downs? Wären nicht gerade die Kinder von den häuslichen und familiären Konflikten in ganz besonderer Weise betroffen?“ Daher bedürfe es einer öffentlichen Debatte über die Maßstäbe einer Öffnung, die Erkenntnisse aller relevanten Wissenschaftsdisziplinen mit einbeziehe, so Laschets Postulat. Die „schwierigen ethischen Abwägungsfragen, die sich daraus ergeben“, blieben aber „in der Verantwortung der Politik“.

Armin Laschet hatte es mit diesem klugen Kurs, den er die gesamte Pandemie über durchhielt und der sich beispielsweise auch in der Tatsache widerspiegelt, dass das Corona-Dashboard des Landes NRW konsequent auch soziale Kennziffern, wie etwa die Arbeitslosenquote oder den Anteil der Schüler im Präsenzunterricht, ausweist, oft nicht leicht. Ein Bündnis aus Vertretern meines eigenen politischen Lagers, die gerade in der Krise einen hart durchgreifenden Staat favorisieren, und den zumeist linken Anhängern der „No Covid-Bewegung“, die ein attraktives Ziel mit nach meiner Überzeugung teils totalitären Instrumenten durchsetzen wollten, erkor ihn zum populären Feindbild – und mit ihm etwa den Virologen Hendrik Streeck, zu dem man auf Twitter unter dem Hashtag #SterbenmitStreeck sogar Bezüge zu Auschwitz herstellte.

Ähnlich unterbelichtet wie die sozialen Folgen der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung waren die seit dem Zweiten Weltkrieg umfassendsten Einschränkungen von Grundrechten. Wie schwer wiegen sie, in Abwägung mit den Aspekten des Gesundheitsschutzes, dem damit hoffentlich gedient war? Dies kann auch kein Jurist abschließend beantworten, am ehesten liefert hier noch die Rechtsphilosophie Anhaltspunkte. Der liberale Wisssenschaftsphilosoph Michael Esfeld, Mitglied der Leopoldina seit 2010, traf den wunden Punkt, als er den Präsidenten der Akademie der Wissenschaften in einem Brief zur Zurücknahme der 7. Ad-hoc-Stellungnahme für einen harten Lockdown kurz vor Weihnachten 2020 aufforderte:

„Ethisch gibt es insbesondere in der auf Immanuel Kant zurückgehenden Tradition Gründe, grundlegende Freiheitsrechte und die Würde des Menschen auch in der gegenwärtigen Situation für unantastbar zu halten. Zur Würde des Menschen gehört dabei insbesondere die Freiheit, selbst entscheiden zu dürfen, was die jeweilige Person als ein für sie würdiges Leben erachtet und welche Risiken sie für diesen Lebensinhalt einzugehen bereit ist …“

„Ethisch gibt es (…) Gründe“, schreibt Michael Esfeld. Mit anderen Worten: Man kann das so sehen, muss es aber nicht. Was zählt, ist die Kraft des Arguments und die wertgeleitete Abwägung derer, die vom Souverän zu solchen Entscheidungen legitimiert worden sind. Sie sind es, die sich dafür auch vor den Bürgern verantworten müssen. Eine Wissenschaft, die versucht, bestimmte Ergebnisse dieser Abwägung als „aus wissenschaftlicher Sicht unbedingt notwendig“ durchzudrücken, schadet diesem für unseren Staat fundamentalen Prozess politischer Legitimation genauso wie eine Politik, die sich dankbar solcher angeblicher pandemischer Imperative bedient, um den originär politischen Anteil möglichst blass erscheinen zu lassen.

Ich fürchte, dass dies auf Dauer Folgen für unsere Gesellschaft haben wird. Uns droht ein Long-Covid politischer und gesellschaftlicher Art. Dass Bundesbildungsministerin Karliczek kurz vor den Sommerferien 2021 behauptete, dass angeblich niemand garantieren könne, dass die Schulen im nächsten Schuljahr offen blieben, „weil wir nicht wissen, was diese Mutationen, die auf der Welt unterwegs sind, uns da noch zumuten“, lässt nichts Gutes erahnen.

Aber auch abseits der Pandemie fürchte ich, dass viele von uns sich daran gewöhnt haben, bestimmte Themen besonderer Tragweite als der üblichen wertgeleiteten politischen Abwägung entzogen zu betrachten und uns deshalb künftig leichter mit einem schlichten „Hört auf die Wissenschaft“ zu begnügen. Aber „die Wissenschaft“ wird es auch in Zukunft nicht geben, meistens bereits nicht auf der Ebene der Tatsachenaussagen, niemals aber auf der der Werturteile. Künftig werden diejenigen in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft daher einen immensen Machtzuwachs erringen, denen es gelingt, ihre Deutung dessen, was „die Wissenschaft“ angeblich fordert, politisch durchzusetzen. Sind sie damit erfolgreich, sind unsere Gesellschaft und offenbar auch unsere Justiz bereit, sehr weit zu gehen oder zumindest mitzulaufen. Der Werkzeugkasten hierfür, dessen Gebrauch sich vor zwei Jahren fast niemand in unserem Land hätte vorstellen können, steht jetzt geöffnet auf dem Tisch. Bei der Bundestagswahl geht es daher auch um unsere Freiheit, weiter abwägen zu dürfen – und uns keine Imperative welcher Art auch immer aufzwingen zu lassen.

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