8 Das Vermächtnisrecht
8.1 Legate nach ius civile
8.1.1 Vindikations- und Damnationslegat
8.1.2 Duldungs- und Präzeptionslegat
8.1.3 Nebenbestimmungen zum Legat
8.1.4 Erwerb des Legats
8.2 Unwirksamkeit und Beschränkungen des Legats nach ius civile
8.2.1 Inhaltsmängel
8.2.2 Legatsbeschränkungen, lex Falcidia
8.3 Prätorischer Schutz im Legatsrecht
8.3.1 Interdictum quod legatorum
8.3.2 Cautio legatorum servandorum causa
8.4 Kaiserzeitliche Eingriffe in das Legatsrecht des ius civile
8.4.1 Das senatusconsultum Neronianum
8.4.2 Lex Iulia et Papia
8.5 Formlose Vermächtnisse des ius novum (Fideikommisse)
8.5.1 Zur Formlosigkeit des Fideikommisses
8.5.2 Erbschaftsfideikommiss
8.5.3 Familienfideikommiss
8.6 Die weitere Ausgestaltung des Rechts der Fideikommisse
8.6.1 Senatusconsultum Trebellianum
8.6.2 Senatusconsultum Pegasianum
8.6.3 Heimliche Fideikommisse
8.7 Fazit zum Vermächtnisrecht
9 Die Auslegung von Testamenten
9.1 Auslegungsmaximen des ius civile
9.1.1 Plus nuncupatum quam scriptum
9.1.2 Voluntatis quaestio
9.1.3 Legatsrecht: falsa demonstratio non nocet
9.2 Die geringe Bedeutung der Testamentsauslegung im ius praetorium
9.3 Auslegung im ius novum
9.3.1 Materielle Auslegungsprinzipien
9.3.2 Umdeutung von ius civile in ius novum
9.4 Fazit zur Auslegung
10 Ergebnisse
10.1 Rechtsschichten des römischen Erbrechts
10.2 Entwicklungslinien des römischen Privatrechts
10.3 Die römische Rechtsfindung
10.4 Zur Komplexität des römischen Erbrechts
Literatur
Abkürzungen
1. Einleitung
2. Voraussetzungen
3. Das Intestaterbrecht
4. Die Erbenstellung
5. Der Schutz des Erbrechts
6. Die testamentarische Erbfolge
7. Der Schutz der Erwerbserwartung und Enterbungsregeln
8. Das Vermächtnisrecht
9. Die Auslegung von Testamenten
Quellenverzeichnis
Literarische Quellen
Vorjustinianische Rechtsquellen und Sammelwerke
Corpus iuris civilis
Orts- und Personenregister
Sachregister
Übersichten
Übersicht 1: Corpus iuris civilis
Übersicht 2: Erläuterung eines Digestenfragments
Übersicht 3: Das Erbrecht in Gaius’ Institutionen
Übersicht 4: Kapiteltitel in den Abschnitten zum Universalerwerb bei Gaius
Übersicht 5: Zeittafel zur Orientierung
Übersicht 6: Die Jurisprudenz der Kaiserzeit
Übersicht 7: Zeitlicher Rahmen dieses Lehrbuchs
Übersicht 8: Rechtsschichten der Kaiserzeit
Übersicht 9a: Erbfolge der Hauskinder
Übersicht 9b: Nachrücken der Abkömmlinge
Übersicht 9c: Kein Nachrücken bei weiblichen Hauskindern
Übersicht 10: Nova clausula Iuliani
Übersicht 11: Rangfolge der Erbschaft der Mutter nach ihrem Kind
Übersicht 12: Anwendungsprüfung von ius novum und ius antiquum
Übersicht 13: Rechtsschichten des kaiserzeitlichen Intestaterbrechts
Übersicht 14a: Anwachsung bei unterschiedlichen Erbteilen
Übersicht 14b: Anwachsung bei coniunctio re et verbis
Übersicht 15: Vergleich von üblicher Ersitzung und Erbschaftsersitzung
Übersicht 16: Die Fiktion zur Klageerteilung an den bonorum possessor
Übersicht 17: Entwicklung der Vormundschaft über die Frau ( tutela mulieris )
Übersicht 18: Verteilung des caducum an die im Testament bedachten Eltern
Übersicht 19: Voraussetzungen der Erbenstellung seit der lex Iulia et Papia
Übersicht 20: Die Regelungen des senatusconsultum Iuventianum
Übersicht 21: Entwicklungsstufen der hereditatis petitio
Übersicht 22: Erbeinsetzung nach dem System des As
Übersicht 23: Voraussetzungen des wirksamen Testaments nach ius civile
Übersicht 24: Unwirksamkeitsgründe des Testaments nach ius civile und ius praetorium
Übersicht 25: Die vier Arten des Kodizills
Übersicht 26: Umdeutungsmöglichkeiten des Testaments durch Kodizill
Übersicht 27: Konsequenzen der Formfreiheit des Soldatentestaments
Übersicht 28: Das Verbot des Übergehens des Haussohnes nach ius civile
Übersicht 29: Enterbungsregeln für nachgeborene Kinder ( postumi )
Übersicht 30: Das Fallbeispiel Julians zur collatio bonorum
Übersicht 31: Wirtschaftliche Gründe für den Antrag auf bonorum possessio contra tabulas des emancipatus
Übersicht 32: Auswirkungen der nova clausula Iuliani
Übersicht 33: Das System der bonorum possessio contra tabulas
Übersicht 34: Entwicklungsstufen des Enterbungsrechts
Übersicht 35: Legatsformen des ius civile
Übersicht 36: Erwerb des Legats bei Beifügung verschiedener Nebenbestimmungen
Übersicht 37: Stufen des prätorischen Schutzes des Legatars
Übersicht 38: Ursprüngliche Abweichungen zwischen Legaten und Fideikommissen
Übersicht 39: Die Regelungen des senatusconsultum Pegasianum zum Ausgleich zwischen Erbe und Fideikommissar
Übersicht 40: Fortbestehende Differenzen zwischen Fideikommiss- und Legatsrecht
Übersicht 41: Regeln der Testamentsauslegung nach ius civile
Übersicht 42: Umdeutungsentscheidungen vom ius civile zum ius novum
Vorwort zur 2. Auflage
Die erste Auflage des Lehrwerkes hat gute Aufnahme gefunden, so dass eine zweite Auflage auch von Verlagsseite gewünscht wurde. Sie bot zudem die Gelegenheit, manche Schwächen des Erstlings zu beseitigen. Geblieben sind die mit diesem Lehrwerk verfolgten Anliegen. So wird nach wie vor eine vertiefte Auseinandersetzung mit einem Rechtsgebiet des römischen Privatrechts geboten, also eine Akzentsetzung gegenüber den bisher meist üblichen Gesamtdarstellungen. Unverändert ist auch das Anliegen, dem römischen Erbrecht einen Platz in der Ausbildungsliteratur zu geben, um einerseits seiner historischen Bedeutung gerecht zu werden, andererseits, die historische Schichtung des römischen Privatrechts auch für Student*innen erfahrbar zu machen.
Für den Anstoß, diesen Ansatz in einem Unterrichtswerk zu verfolgen, danke ich erneut Prof. Dr. Peter Oestmann (Münster), der die Idee einer neuen Lehrbuchreihe aufgebracht und das Konzept entscheidend geprägt hat. Es mag für die Tragfähigkeit dieses Konzeptes sprechen, dass das Lehrbuch von Prof. Dr. Minoro Tanaka (Nagora) und Prof. Dr. Takeshi Sasaki (Kyoto) ins Japanische übertragen wurde, wofür ich beiden sehr verbunden bin.
Im Einzelnen zu Dank verpflichtet bin ich Prof. Dr. Ulrich Manthe (Passau) für den Korrekturhinweis zur Datierung des senatusconsultum Trebellianum , Prof. Dr. Jens Peter Meincke (Köln) für Hinweise zum richtigen Verständnis des senatusconsultum Tertullianum sowie Prof. Dr. Minoru Tanaka (Nagora) zur Interpretation von D. 35.1.102 Papinianus 9 responsorum. Vor allem aber hat diese neue Version von den vielfältigen kritischen Anmerkungen meiner Mitarbeiterin, Frau lic. phil. Thamar Xandry profitiert, die sich nicht nur den Mühen einer umfassenden Korrektur meines Textes, sondern vor allem auch den Detailproblemen der Übersetzung angenommen hat. Ihre philologischen und textkritischen Hinweise haben zu einer Totalrevision der meisten Übersetzungsvorschläge geführt. Dabei wurden die bestehenden Übersetzungen zur Überprüfung und Anregung herangezogen (Nachweise, Fn. 6), niemals aber einfach übernommen.
Dank gilt schließlich Frau stud. iur. Alice Isepponi, die mich bei der Aktualisierung des Literaturverzeichnisses unterstützt hat, sowie Frau Yvonne Kastner, Herrn BLaw Silvan Schmidt und Frau BLaw Nicole Jaggi für diverse Korrekturarbeiten an der neuen Version.
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