Annette Leonhardt - Grundwissen Hörgeschädigtenpädagogik

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Dieses verständlich geschriebene Lehrbuch liegt nun in der vierten, vollständig überarbeiteten Auflage vor.
Es bietet einen grundlegenden und systematischen Überblick über die Aufgaben und Ziele der Hörgeschädigtenpädagogik, die Arten von Hörschäden und deren Auswirkungen sowie Diagnostik und Fördermöglichkeiten. Berücksichtigt werden auch Erkenntnisse aus der Cochlea-Implantat-Versorgung, der Sprachentwicklungsforschung und der Hörphysiologie.
Der didaktische Aufbau, die Übungsaufgaben mit Lösungshinweisen und das Glossar sowie ausführliche Fallbeispiele erleichtern das Einarbeiten in den Gegenstand und die Fragen der Hörgeschädigtenpädagogik.

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Statistik: Kinder und JugendlicheWie bereits ausgeführt, enthält die Gesamtgruppe der Menschen mit Hörschädigung nur einen vergleichsweise geringen Teil im Kindes- und Jugendalter. Die grundsätzliche Problematik der sehr unterschiedlichen Zahlenangaben verschiedener Statistiken bleibt auch hier bestehen.

Eysholdt (2015) betont, dass es in Deutschland keine genauen Studien über die Prävalenz kindlicher Schwerhörigkeit (es werden hier offensichtlich alle kindlichen Hörschädigungen, also auch die Gehörlosigkeit, gemeint) gibt, abgesehen von epidemiologisch angreifbaren Untersuchungen von Patienten-Interessenverbänden. Schätzungen über die Anzahl von Kindern mit Hörschädigung in sonderpädagogischen Einrichtungen belaufen sich auf etwa 80.000 Kinder, über deren Hörverlust und Altersverteilung wenig bekannt ist.

Nach einer Analyse aktueller angloamerikanischer Studien beziffert Eysholdt (2015) die Inzidenz angeborener Hörschädigung mit 1:10.000. Hinzu kommen erworbene Formen kindlicher Hörschädigungen, die Hirnreifung und Spracherwerb stören (können). Das Risiko für kindliche Hörschäden von 50 dB Hörverlust (und darüber hinaus) kann pauschal mit 1:1.000 angesetzt werden. Gross et al. (1999) sprechen in diesem Zusammenhang von einer Häufigkeit kindlicher Hörstörungen zwischen 0,9 und 13 %. Um die Datenlage zu verbessern, begann man mit dem Aufbau eines „Deutschen Zentralregisters für kindliche Hörstörungen (DZH)“. Das Zentralregister entstand 1994 als ein drittmittelfinanziertes Projekt und hat 1996 damit begonnen, Kinder mit persistierenden (bleibenden) Hörschäden flächendeckend in der Bundesrepublik zu erfassen. Es befindet sich an der Klinik für Audiologie und Phoniatrie am Universitätsklinikum Benjamin Franklin (Berlin) und hat sich zur Aufgabe gestellt, mit Hilfe eines Patientenregisters eine möglichst realistische Darstellung der epidemiologischen, sozialdemographischen und medizinischen Situation von Kindern mit Hörschädigung zu geben. Nach 20 Jahren waren 14.239 Kinder und (mittlerweile) Erwachsene erfasst. Für die Geburtsjahrgänge 1985 – 1989 (Kohorte I, n=922) betrug das durchschnittliche Alter bei Diagnosestellung 6,2 ± 4,4 Jahre, für die Geburtsjahrgänge 2010 – 2014 (Kohorte II, n=1.123) 1,3 ± 1,3 Jahre und für die Geburtsjahrgänge 2015 – 2017 (Kohorte III, n=230) 0,4 ± 0,3 Jahre (Kugelstadt et al. 2017). Diese Entwicklung betraf am deutlichsten geringgradige Hörschäden, also jene mit weniger als 40 dB Hörverlust. Das Alter bei Diagnosestellung und die Zeit bis zur therapeutischen Versorgung konnten also deutlich reduziert werden.

Probst (2008b, 181) nennt für Hörschäden von relevantem Ausmaß eine Häufigkeit von ca. 1 von 1.000 Neugeborenen bei der Geburt. In den folgenden Lebensjahren steigt die Zahl der Kinder mit bleibenden Hörschäden um 50 – 90 %. Im Schulalter sind dann etwa zwei von 1.000 Kindern betroffen. Nicht eingerechnet sind hier vorübergehende Hörstörungen, die im Kleinkind- und Vorschulalter (insbesondere durch Mittelohrentzündungen) gehäuft vorkommen. Eysholdt (2015, 435) verweist aus medizinischer Sicht darauf, dass eine „Schwerhörigkeit im Kindes- und Jugendalter als relativ häufige Erkrankung angesehen werden“ muss.

Die Tabellen 10 – 12 stellen – trotz der gegenwärtig noch immer bestehenden Schwierigkeiten – den Versuch dar, dem Leser ein ungefähres Bild über die Häufigkeit des Vorkommens von Hörschäden im Kindes- und Jugendalter zu vermitteln. Ein völliger Verzicht auf derartige Zahlenangaben wird nicht möglich sein, da sie z. B. als Grundlage für sozialpädiatrische, schulpolitische oder organisatorische Maßnahmen genutzt werden müssen.

Tab. 10: Angaben zum Anteil hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher in der BRD

Literatur betrachtete Population Anteil der betrachteten Population Bezugspopulation
Krüger (1982, 38) kindliche Hörstörungen 3 – 5 % alle altersgleichen Kinder und Jugendlichen
Krüger (1991, 27) mittel- bis hochgradig schwerhörige und gehörlose Kinder 0,1 – 0,5 % alle Gleichaltrigen

Tab. 11: Angaben zum Anteil gehörloser Kinder und Jugendlicher (geordnet nach dem Erscheinungsjahr der zitierten Literatur; Anmerkung: Die Publikation von Bach 1995 [inzwischen in 15. Auflage], aus der Heese zitiert wurde, scheint seit Jahren nicht neu bearbeitet worden zu sein)

Literatur betrachtete Population Anteil der betrachteten Population Bezugspopulation
Sander (1973, 60) gehörlose Schüler der Klasse 1 – 10 0,05 % altersgleiche Schul-pflichtige
Pöhle (1990, 42) gehörlose Kinder 0,044 % Gesamtheit der Schulpflichtigen
Krüger (1991, 27) gehörlose Schüler 0,04 % alle Gleichaltrigen
Pöhle (1994, 23) Gehörlose 0,04 – 0,05 % Geburtsjahrgang
Biesalski (1994, 53) hochgradig hörgeschädigte Kinder, die Sprache spontan nicht erlernen können 0,03 – 0,04 % Kinder von 1 bis 12 Jahren
Heese (1995, 87) gehörlose Kinder und Jugendliche 0,05 % Schulpflichtalter
Wisotzki (1998, 36) gehörlose Kinder und Jugendliche 0,04 % schulpflichtige Bevölkerung

Tab. 12: Angaben zum Anteil schwerhöriger Kinder und Jugendlicher (geordnet nach dem Erscheinungsjahr der zitierten Literatur; Anmerkung: Die Publikation von Bach 1995 [inzwischen in 15. Auflage], aus der Jussen zitiert wurde, scheint seit Jahren nicht neu bearbeitet worden zu sein)

Literatur betrachtete Population Anteil der betrachteten Population Bezugspopulation
Sander (1973, 66) sonderschulbedürftige Schwerhörige der Klassen 1 – 10 0,25 – 0,30 % altersgleiche Schulpflichtige
Jussen (1974, 211) sonderschulbedürftige Schwerhörige im Grundschulalter 0,25 % altersgleiche Schulpflichtige
Pöhle (1990, 43) schwerhörige und im Sprachbesitz ertaubte Kinder, die die Schwerhörigenschule besuchen 0,11 % Gesamtheit der Schulpflichtigen
Jussen (1995, 115f) schwerhörige Kinder und Jugendliche 4 – 6 % alle Kinder und Jugendliche
sonderschulbedürftige schwerhörige Kinder und Jugendliche 0,25 % schwerhörige Kinder im schulpflichtigen Alter
Biesalski (1994, 53) mittelgradig schwerhörige Kinder 0,5 – 1 % Kinder von 1 – 12 Jahren
leichtgradig schwerhörige Kinder (zumeist schallleitungsbedingte Hörstörungen) 3 – 4 % Kinder von 1 – 12 Jahren

Die Tabellen können ein ungefähres Bild der Anzahl der Kinder mit Hörschädigung vermitteln. Im Schuljahr 2015/16 besuchten ca. 45 % aller sich im Schulalter befindlichen Kinder und Jugendlichen mit Hörschädigung die allgemeine Schule (nach KMK 2016a, b) – für die die sonderpädagogische Begleitung sichergestellt werden muss. Nicht erfasst werden von genannten Statistiken all jene Kinder, die zwar hörgeschädigt sind, aber ohne sonderpädagogische Begleitung – zum Teil sogar unerkannt – allgemeine Einrichtungen besuchen. So verweist Claußen (1995, 19) auf eine erhebliche Dunkelziffer von Kindern, die nicht als schwerhörig bekannt werden.

Rechnet man den Personenkreis mit einseitigen und geringen beidseitigen Hörschäden hinzu und beachtet man, dass zum Vorkommen zentraler Hörstörungen kaum Zahlen vorliegen, muss die insgesamte Zahl von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädigung tatsächlich als relativ hoch angesehen werden.

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