Dagmar Fenner - Selbstoptimierung und Enhancement

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Selbstoptimierung ist der in der Gegenwart derzeit am meisten diskutierte gesellschaftliche Trend. Diese ethische Einführung konzentriert sich auf die Selbstoptimierung im engen Sinn oder das «Enhancement», d.h. auf technikbasierte, vorwiegend biomedizinische Methoden zur menschlichen Selbstverbesserung im Unterschied zu traditionellen Methoden. Sie erläutert zunächst die grundlegenden, aber in der Debatte meist nicht genauer beachteten Konzepte «Glück», «Gerechtigkeit», «Freiheit» und «Natur». Im Anschluss gibt sie einen Überblick über die unterschiedlichen Formen des Enhancements, arbeitet in einer klaren Sprache die verschiedenen Problemebenen heraus und systematisiert und prüft die wichtigsten Positionen und Argumente zur Selbstoptimierung. Ziel ist es, durch eine kritische Prüfung der Argumente für und gegen einzelne Optimierungsmaßnahmen zur Versachlichung und Rationalisierung der öffentlichen Diskussion beizutragen.

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Noch schwieriger zu beurteilen sind die verschiedenen Formen von indirektem Zwang, die mit keinen oder subtilen sozialen Sanktionen verbunden sind und die Handlungsfreiheit der Einzelnen nur indirekt beeinträchtigen. Kritiker neuer Enhancement-Technologien sehen die Handlungsfreiheit nichtoptimierter Personen häufig dadurch eingeschränkt, dass sie im WettbewerbWettbewerb mit den optimierten Konkurrenten auf dem Ausbildungs-, Berufs- oder Heiratsmarkt unter massiven Druck geraten: Um am gesellschaftlichen Wettbewerb erfolgreich teilnehmen zu können, seien positionale, relative Selbstverbesserungen für den Einzelnen unumgänglich. Sie geraten in eine Situation „kollektiver Nötigung“, die eine Verringerung des Handlungsspielraums bedeute (vgl. AchAch, Johann 2016, 128). Allerdings führt das Prinzip des WettbewerbWettbewerbs fast unvermeidlich zur Verminderung der Handlungsfreiheit der Konkurrenten und vor allem der Verlierer des Wettbewerbs, ohne dass es in liberalen Gesellschaften deswegen als ethisch disqualifiziert gilt. Vielmehr wird es allgemein gutgeheißen, weil sich auf dem freien Markt die fähigsten Konkurrenten bzw. die mit den besten Angeboten durchsetzen sollen. Auch ein Wettbewerb zwischen Optimierten und Nichtoptimierten wäre nicht schon wegen der ungleichen Auswirkung auf die Handlungsfreiheit der Konkurrenten problematisch, sondern nur im Fall eines unfairen Wettbewerbs und illegitimer Wettbewerbsverzerrungen (Kap. 4.4). Natürlich lässt sich ganz unabhängig vom ethischen Prinzip der FreiheitFreiheit grundsätzlich über das gesellschaftliche und ökonomische Organisationsprinzip des Wettbewerbs diskutieren, indem noch andere ethische Prinzipien wie das Wohlergehen der Einzelnen, ein solidarisches Miteinander oder ökonomische Gerechtigkeit geltend gemacht werden (Kap. 2.2/4.4). Eine andere Form eines indirekten gesellschaftlichen Zwangs ist der soziale GruppendruckDruck, sozialer, der zur Anpassung an bestimmte gesellschaftliche Ideale drängt. Ethisch betrachtet ist ein solcher Gruppendruck aber wiederum nicht allein schon aufgrund der Einschränkung der HandlungsfreiheitFreiheitHandlungs- (negative) bedenklich, da sonst auch der Gruppendruck durch demokratisch legitimierte rechtliche oder moralische Normen verwerflich wäre. Inakzeptabel sind nur jene hinter dem Trend zur Selbstoptimierung stehenden gesellschaftlichen Ideale, die das gute Leben der Einzelnen oder das gerechte Zusammenleben gefährden. Dies dürfte zwar nicht auf gesellschaftliche Ideale wie Gesundheit oder Fitness, aber auf das verbreitete weibliche Schönheitsideal zutreffen, das einen hohen finanziellen Aufwand und das Risiko einer Minimierung von Gesundheit und Glück für die sich ihm „gezwungenermaßen“ unterwerfenden Frauen bedeuten kann (Kap. 3.1).

Interne soziale Beschränkungen

Interne soziale Beschränkungen schließlich sind Beschränkungen sozialer Handlungsressourcen, die zwar sozial bedingt sind, aber gleichwohl zur persönlichen Ausstattung der Individuen gehören. Dazu zählen etwa medizinische Grundversorgung, Bildung, berufliche Qualifikation und Arbeitsbedingungen. Infolge zunehmender gesellschaftlicher Enhancement-Praktiken könnten sich all diese Bedingungen so verändern, dass die individuelle Handlungsfreiheit zumindest bestimmter gesellschaftlicher Gruppen wie etwa den sozioökonomisch Schlechtergestellten verringert wird.

Kritik

FreiheitGrundsätzlich ist am liberalen Modell einer negativen Freiheit zu kritisieren, dass indirekte Formen eines externen gesellschaftlichen Zwangs sowie sozial interne Beschränkungen meist keine Beachtung finden. Von BioliberalenBioliberalismus werden die Selbstoptimierer häufig bereits dann als frei betrachtet, wenn sie nicht durch externe soziale Beschränkungen am Handeln nach ihren eigenen Wünschen gehindert werden. Auf diese Weise werden aber im Rahmen eines überzogenen Individualismus die sozialen, politischen und ökonomischen Hindernisgründe des Handeln-Könnens ausgeblendet. Denn damit gewisse Handlungsoptionen für die Einzelnen überhaupt Bedeutung erlangen können, müssen diese über bestimmte Mittel oder geeignete Fähigkeiten verfügen. Eine rein negative Freiheit als Hindernisfreiheit ist kein Wert an sich und für den Einzelnen solange praktisch nutzlos, als ihm die Voraussetzungen für die Realisierung der ihm offenstehenden Handlungsoptionen fehlen. So können jemandem die für die Aktualisierung der negativen Freiheit notwendigen natürlichen Dispositionen fehlen oder einfach die erforderlichen finanziellen Mittel, um von dem in einer Gesellschaft zur Verfügung stehenden Angebot an Selbstoptimierungstechnologien überhaupt Gebrauch machen zu können. Zynisch wäre es, einem sozioökonomisch Unterprivilegierten zuzurufen, er sei frei, sich nach Belieben selbst zu optimieren (vgl. Koller 1998, 485/Kap. 1.2). Die Rede von HandlungsfreiheitFreiheitHandlungs- (negative) scheint nicht sinnvoll zu sein, wo jemandem die notwendigen Mittel und auch eine Aussicht auf ihren zukünftigen Besitz vollständig fehlen. Trotz der gestiegenen technischen Möglichkeiten zur Selbstoptimierung erfährt er keinen Zugewinn an Handlungsmöglichkeiten im positiven Sinn, sodass sich sein Handlungsspielraum faktisch nicht erweitert. Darüber hinaus ergab die knappe Analyse der vier Hinsichten möglicher Freiheitsschranken, dass weder der rein zahlenmäßige Zugewinn an Handlungsmöglichkeiten ein hinlängliches ethisches Kriterium für die Zulassung oder Förderung sämtlicher Selbstoptimierungs-Praktiken darstellt noch die begründete Einschränkung bestimmter Optionen vermeintlicher „Selbstverbesserungen“ in jedem Fall ethisch unzulässig ist.

2) Willensfreiheit

FreiheitFreiheit im vollen Wortsinn erfordert neben dem negativen Moment der Handlungsfreiheit noch den positiven Aspekt der Willensfreiheit: Negative Freiheit als Freisein von Handlungsschranken stellt lediglich die äußere Bedingung für die Möglichkeit von Freiheit dar, bedeutet aber noch nicht die Wirklichkeit oder den Gebrauch von Freiheit (vgl. Wildfeuer, 359). Denn dafür muss noch die innere Voraussetzung des Wollens und Ergreifens bestimmter Handlungsoptionen durch die handelnde Person gegeben sein. WillensfreiheitFreiheitWillens-, Autonomie (positive) meint die mentale bzw. geistige Fähigkeit, durch bewusste Überlegungen zwischen verschiedenen Handlungsoptionen mit Blick auf persönliche Ideale oder Wertvorstellungen eine Wahl zu treffen und die Verwirklichung der Handlungsziele einzuleiten (vgl. Fenner 2010, 56f.). Gemäß dem entscheidenden Kriterium der Urheberschaftsbedingungdarf die Person nicht bloßer Spielball des Weltgeschehens sein, sondern muss selbst der Ursprung ihres Wollens und Handelns bilden (vgl. Wildfeuer, 360/BieriBieri, Peter, 20). Von Willensfreiheit kann also nur dann gesprochen werden, wenn sich jemand nicht einfach von inneren Faktoren wie Instinkten, Bedürfnissen und charakterlichen Neigungen oder äußeren sozialen Einflüssen leiten lässt, sondern von vernünftigen Gründen. Wie die Wahl letztlich ausfällt und welche Motive oder Wünsche am Ende handlungsleitend werden, muss entscheidend von der Person selbst und ihren Überlegungen abhängen. Während Handlungsfreiheit ein Anders-Handeln-Können meint, ist für Willensfreiheit wichtig, dass sich eine Person auch anders hätte entscheiden können. Ethische Reflexionen oder Theorien sind überhaupt nur sinnvoll, wenn eine solche Willensfreiheit der handelnden Personen vorliegt und sie entsprechend für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden können. Während kein Mensch ein Recht auf maximale Handlungsfreiheit, sondern nur auf ein bestimmtes Minimum davon hat, wird jedem Menschen ein unverletzliches Recht auf Willensfreiheit und auf die damit verbundene Würde zugesprochen (vgl. Fenner 2008, 186ff.). Obgleich die Existenz der Willensfreiheit empirisch weder bewiesen noch widerlegt werden kann, muss sie in der Ethik vorausgesetzt werden. Auch in der Selbstoptimierungs-Debatte wird zwar heftig über Willensfreiheit oder -unfreiheit der Selbstoptimierer gestritten, ohne dabei aber die grundsätzliche Möglichkeit von Willensfreiheit in Frage zu stellen. Im Folgenden geht es daher nicht um empirisch-psychologische Fragen wie diejenige, wie der Wille als mentales Vermögen des Überlegens und Entscheidens eine Kausalkette in der raumzeitlichen Wirklichkeit in Gang setzen kann. Vielmehr geht es um die philosophisch-begriffliche Frage, wann genau einer Person Willensfreiheit zugesprochen werden kann.

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