Dagmar Fenner - Selbstoptimierung und Enhancement

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Selbstoptimierung ist der in der Gegenwart derzeit am meisten diskutierte gesellschaftliche Trend. Diese ethische Einführung konzentriert sich auf die Selbstoptimierung im engen Sinn oder das «Enhancement», d.h. auf technikbasierte, vorwiegend biomedizinische Methoden zur menschlichen Selbstverbesserung im Unterschied zu traditionellen Methoden. Sie erläutert zunächst die grundlegenden, aber in der Debatte meist nicht genauer beachteten Konzepte «Glück», «Gerechtigkeit», «Freiheit» und «Natur». Im Anschluss gibt sie einen Überblick über die unterschiedlichen Formen des Enhancements, arbeitet in einer klaren Sprache die verschiedenen Problemebenen heraus und systematisiert und prüft die wichtigsten Positionen und Argumente zur Selbstoptimierung. Ziel ist es, durch eine kritische Prüfung der Argumente für und gegen einzelne Optimierungsmaßnahmen zur Versachlichung und Rationalisierung der öffentlichen Diskussion beizutragen.

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1 Handlungsfreiheit

2 Willensfreiheit

2.3.1 Philosophische Konzepte von „Freiheit“

1) Handlungsfreiheit

HandlungsfreiheitFreiheitHandlungs- (negative) meint ein Handeln-Können, ohne dabei von inneren oder äußeren Hindernissen oder Zwängen eingeschränkt zu werden (vgl. Fenner 2008, 183). Da diese Form von Freiheit wesentlich negativ als „Freiheit von“ Hindernissen bestimmt ist, wird sie auch als negative Freiheitbezeichnet. Unter raumzeitlichen Bedingungen des irdischen menschlichen Lebens ist eine absolute oder totale Hindernisfreiheit unmöglich. Denn die Handlungsfreiheit wird stets vielfältig durch äußere Fakten und Naturgesetze sowie innere physische oder psychische Schranken der handelnden Personen begrenzt, sodass sie immer nur graduell vorliegt. Dabei kann es geradezu als das Programm der Neuzeit angesehen werden, den jedem Einzelnen zur Verfügung stehenden Bereich ungestörten Handelnkönnens sukzessive auszuweiten (vgl. Wildfeuer, 363): So ist es ein zentrales Anliegen von Aufklärung und Humansimus, die Menschen aus überindividuellen religiösen, politischen und gesellschaftlichen Zwängen zu befreien. Auf diese Weise wird aber auch deutlich, dass eine rein negativ definierte „Freiheit von“ nicht das eigentliche Ziel solcher emanzipatorischer Bemühungen darstellt. Vielmehr ist die negative Freiheit von Handlungsschranken nur deswegen von großem Interesse für die Betroffenen, weil sie im positiven Sinn einen Zugewinn an Handlungsmöglichkeitenbedeutet: Durch den erzielten Wegfall von gesellschaftspolitischen wie aber auch von natürlichen Hindernissen wächst der Spielraum des Handeln-Könnens. Der Einzelne hat dann die Wahl zwischen immer mehr verschiedenen Handlungsalternativen und hätte auf vielfältige Weise anders handeln können. Positiv gewendet steht „Handlungsfreiheit“ also für die Idee des Anders-Handeln-Könnensoder der Optionalität, wodurch sie einen Bestandteil der „Willlkür“- oder „Wahlfreiheit“ bildet: WillkürfreiheitFreiheitWillkür- enthält sowohl Aspekte der Handlungs- als auch der Willensfreiheit und meint die Fähigkeit, ohne Zwänge und Hindernisse zu tun, was man will. LiberaleLiberalismus erachten die Erweiterung des Handlungsspielraums der Menschen zumeist als höchstes ethisches Ziel und als Wert an sich, sodass sie für die Entwicklung, Förderung und Anwendung neuer Selbstoptimierungs-Technologien plädieren. Begründungsbedürftig sei nicht die Freiheit zum Einsatz neuer Enhancement-Methoden, sondern vielmehr die Einschränkung dieser Freiheit von außen (vgl. GalertGalert, Thorsten u.a., 42). Doch wie weit taugt Handlungsfreiheit als normative Bezugsgröße wirklich? Ist ein Zugewinn an Handlungsmöglichkeiten in jedem Fall gut?FreiheitHandlungs- (negative)Freiheit

Hinsichtlich der Art der Handlungsschranken lassen sich nochmals folgende Aspekte unterscheiden (vgl. Koller 1998, 481f.): Zum einen können die Beschränkungen in den Umständen der Umwelt oder aber in den persönlichen Eigenschaften der Individuen liegen, weshalb externevon internenBeschränkungen abzugrenzen sind. Zum anderen können sie entweder von Natur aus bestehen oder gesellschaftlich bedingt sein, sodass zusätzlich natürlicheund soziale Beschränkungenauseinandergehalten werden müssen. Durch die Kombination dieser vier Betrachtungshinsichten erhält man vier Varianten von Handlungsfreiheit:

Externe natürliche Beschränkungen

Damit sind die Grenzen gemeint, die dem menschlichen Handeln durch die Naturgesetze und faktischen Gegebenheiten der Umwelt auferlegt werden. Es ist das große Verdienst der Naturwissenschaften, durch das Ausräumen oder Beherrschbarmachen von Hindernissen und Handlungsschranken in der äußeren nichtmenschlichen Natur den menschlichen Handlungsrahmen ausgeweitet und viel Leid durch unberechenbare Naturgewalten von den Menschen abgewendet zu haben.

Interne natürliche Beschränkungen

FreiheitHandlungs- (negative)Beim Streben nach Selbstoptimierung soll aber nicht der Spielraum an äußeren Gelegenheiten zum Handeln vergrößert, sondern ausschließlich die innere menschliche Natur verbessert werden. Beseitigt werden sollen also interne natürliche Beschränkungen, d.h. Handlungsgrenzen aufgrund angeborener oder erworbener physischer, psychischer und geistiger Eigenschaften oder Dispositionen eines Menschen. Während die persönliche Handlungsfreiheit z.B. durch eine Gehbehinderung oder psychische Störungen wie z.B. einen Waschzwang vermindert wird, kann sie durch eine Steigerung natürlicher Fähigkeiten und Talente vergrößert werden. Vertreter bioliberalerBioliberalismus Positionen plädieren für eine Förderung der Enhancement-Medizin, um auch Eigenschaften im Normalbereich wie mangelnde Konzentrationsfähigkeit oder charakterbedingte Schüchternheit und die damit verbundenen Freiheitsbeschränkungen eliminieren zu können. Aus bioliberaler Sicht sollen Staat und Gesellschaft den Einzelnen ein möglichst breites Angebot an Möglichkeiten der Selbstoptimierung zur Verfügung stellen, ohne aber auf die Bewertung und Auswahl dieser Praktiken Einfluss zu nehmen. Aus ethischer Sicht wäre aber relevant, ob die neu hinzugewonnenen Handlungsoptionen wirklich gut für die handelnden Personen und ihr Umfeld sind und tatsächlich „Verbesserungen“ hin zu einem optimaleren Zustand darstellen. Positive Hilfspflichtengegenüber anderen Menschen werden zudem in der Sozialethik meist auf notwendige Güter oder die Beseitigung von Leid beschränkt, weil sie sich schwerlich auf beliebige von anderen gewünschte Luxusgüter oder Handlungsmöglichkeiten erstrecken können (vgl. Knell, 460ff.).Freiheit

Externe soziale Beschränkungen

Die meisten Kontroversen zum Thema Freiheit im Zusammenhang mit Selbstoptimierung entzünden sich jedoch an sozialen externen Restriktionen: Externe soziale Beschränkungensind Handlungsbarrieren oder Zwänge, die entweder von herrschenden Gesetzen oder gesellschaftlichen Normen oder aber von anderen Personen oder Gruppen z.B. in Form direkter Schädigungen ausgehen. Anders als bei den nur eingeschränkt geltenden positiven ethischen Pflichten zur Hilfeleistung haben nach weitgehender Übereinstimmung in der Moralphilosophie alle Menschen die negative Pflichtzur Unterlassung von Handlungen, mit denen anderen Menschen Schaden zugefügt oder ihre HandlungsfreiheitFreiheitHandlungs- (negative) ohne triftigen Grund eingeschränkt würde (vgl. Knell, 454). Aufgrund des geltenden moralischen Rechts auf Selbstbestimmung und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit demokratischer Legitimierung von rechtlichen und moralischen Normen sind solche externe soziale Beschränkungen nur dann ethisch zulässig, wenn sich angesichts eines großen Nutzens für alle Beteiligten ein rationaler Konsens herstellen lässt. Dies wäre etwa der Fall bei der gesetzlichen Gurtpflicht für Autofahrer, die zwar die Handlungsfreiheit der Autofahrer minimal einengt, aber die Sicherheit sowohl der Fahrenden selbst als auch aller anderen Verkehrsteilnehmer beträchtlich erhöht. Genauso können die meisten restriktiven moralischen Basisnormen wie „Du sollst nicht lügen!“ oder „Du sollst nicht stehlen!“ damit rational begründet werden, dass ihre allgemeine Beachtung die Gemeinschaftsmitglieder von der ständigen Furcht vor gewaltsamen Übergriffen und Diebstahl befreit und dadurch die Lebensqualität aller steigert. Auch ein rechtliches oder moralisches Verbot bestimmter Selbstoptimierungs-Praktiken und damit individuell gewünschter Handlungsoptionen müsste sich durch gute, allgemein nachvollziehbare Gründe rechtfertigen lassen, z.B. durch ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Handlenden selbst oder aber eine damit verbundene Gefahr für ein solidarisches und friedliches Zusammenleben. Ebenso ist ein Druck, sozialer direkter Zwangzu bestimmten Formen des Enhancements weniger wegen der Einschränkung von Handlungsmöglichkeiten ethisch problematisch, sondern wegen des unten zu erläuterten Rechts auf Selbstbestimmung. Denn gute Gründe für die Aufforderung eines Arbeitgebers zur Einnahme bestimmter Psychopharmaka durch den Arbeitnehmer könnten gerade die Ausweitung des Handlungsspielraums im beruflichen Tätigkeitsfeld betreffen, wenn beispielsweise ein Chirurg dank risikofreiem Enhancement mehr und bessere Operationen durchführen kann. Offensichtlich ist die normative Bezugsgröße der Handlungsfreiheit allein kein hinlängliches Kriterium für die ethische Beurteilung von externen sozialen Beschränkungen.Freiheit

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