Andreas Popp - Strafsachen im Internet

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Das «Internetstrafrecht» ist zu einer Spezialmaterie der Strafverteidigung geworden. Die Zahl der Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Internet steigt. Das Handbuch vermittelt das notwendige juristische Rüstzeug zur Bearbeitung internetspezifischer Strafmandate.
Dargestellt werden insbesondere
– die Verantwortlichkeit der Internetprovider und -nutzer
– die praxisrelevanten Straftatbestände in ihren internettypischen Varianten
– strafprozessuale Maßnahmen mit Internetbezug (Ermittlungen und Fahndung im Netz, Überwachung und Aufzeichnung des E-Mail-Verkehrs, Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten, Anordnung des IMSI-Catchers, Beschlagnahme von Internetdaten).
Neu bearbeitet in der 2. Auflage:
– Pornographie- und Jugendschutzstrafrecht
– Durchsuchung, Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern («Online-Durchsuchung», «Staatstrojaner», «Internet-Telefonie», Problematik grenzüberschreitender Zugriffe)
– Betrug durch «Abofallen»
– Berücksichtigung des Gesetzes vom 20.6.2013 zur Änderung des TKG und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft

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[11]

Im Einzelnen hierzu Popp (2002), S. 31 ff.

[12]

Vgl. hierzu Boese (2000), der alleine diesem Thema eine über 200-seitige Dissertation gewidmet hat.

[13]

Eine aktuelle Übersicht hält das Internetangebot des Europarates bereit: http://conventions.coe.int. Zur Umsetzung des materiell-rechtlichen Teils der Konvention vgl. das 41. StÄG v. 7.8.2007.

[14]

Vgl. etwa den Rahmenbeschluss 2004/68/JI zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie v. 22.12.2003 (nunmehr ersetzt durch die Richtlinie 2011/93/EU vom 13.12.2011) oder den Rahmenbeschluss 2005/222/JI über Angriffe auf Informationssysteme v. 24.2.2005.

Teil 1 Allgemeines› II. Das Internet – Grundlagen zum Verständnis

II. Das Internet – Grundlagen zum Verständnis

Teil 1 Allgemeines› II› 1. Vorbemerkung

1. Vorbemerkung

10

Auf die gesellschaftliche Bedeutung des Internets muss heute nicht mehr hingewiesen werden. Das Netz ist zum Massenmedium geworden.[1] Es mag hier der Hinweis genügen, dass der Anteil der Internetnutzer an der Gesamtbevölkerung in Deutschland, der noch zu Anfang der 1990er Jahre völlig unbedeutend war, im Jahr 2003 erstmals die 50 %-Marke überstiegen hat.[2] Heute dürften es bereits um die 80 % sein.[3] Mit der privaten Nutzung hat auch die wirtschaftliche Bedeutung des Internets immer weiter zugenommen.

11

Ebenso wie vom Verteidiger in einem Schwurgerichtsverfahren mit schwierigen Fragen zur Todesursache kein Medizinstudium oder in einem Umweltverfahren wegen Gewässerverschmutzung kein Studium der Chemie verlangt werden kann, so verfehlt wäre die Forderung an den Anwalt in einer „Internetstrafsache“, die hochkomplizierten Vorgänge in Computernetzwerken in allen ihren technischen Details begriffen zu haben. Und dennoch wird der Verteidiger in einem solchen Verfahren nicht umhin können, sich mit der Spezialmaterie jedenfalls grundsätzlich vertraut zu machen und sich die theoretischen und praktischen (!) Grundlagen des Internets anzueignen. Man muss kein „Computerfreak“ sein, um zu verstehen, was es mit dem „World Wide Web“ und den übrigen Internetdiensten auf sich hat, und was beispielsweise passiert, wenn man einen „Hyperlink“ „anklickt“. Wem dagegen überhaupt das Interesse fehlt, sich mit dieser Materie zu befassen, der sollte Mandate in Strafverfahren mit Bezug zum Internet an geeignete Kollegen weitergeben. Insoweit gilt allerdings nichts anderes als bei sonstigen Spezialgebieten des Strafrechts. Im Folgenden sollen die Grundlagen des Phänomens „Internet“ in der gebotenen Kürze dargestellt werden. Hierzu gehören seine Entstehungsgeschichte(1.), die wesentlichen technischen Abläufe(2.) und die im Netz angebotenen Dienste(3.).

Teil 1 Allgemeines› II› 2. Zur Geschichte des Internets

2. Zur Geschichte des Internets[4]

12

Die Ursprünge des heutigen Internets reichen zurück bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts. Sein erster Vorläufer, das so genannte ARPANET(„Advanced Research Project Agency Net“) resultierte aus dem – möglicherweise durch den „Sputnik-Schock“[5] ausgelösten – Bedürfnis des US-Verteidigungsministeriums, ein Kommunikationsnetz zur Verbindung des Pentagon mit Militärstützpunkten in der ganzen Welt zu schaffen, das nicht der Störanfälligkeit eines einzelnen Netzwerkes mit Zentralrechner und daran angeschlossenen Arbeitsplätzen unterliegen sollte. Besonders im Falle eines militärischen Angriffs oder einer Sabotageaktion und dem dadurch bewirkten Ausfall einzelner Netzwerkteile sollte das Kommunikationssystem als Ganzes weiterfunktionieren.

13

Die Lösung des Problems bestand in einem Netzwerk, das erstens nicht hierarchisch, d.h. unabhängig von zentraler Steuerung und Kontrolle, arbeiten, und zweitens bei Eliminierung einzelner Netzteile selbstständig alternative Verbindungsmöglichkeiten erkennen und so die Kommunikation aufrechterhalten würde. Letzteres wurde durch das System der Paketvermittlung(„Pocket-Switching“) erreicht, bei der jede zu übermittelnde Nachricht in einzelne Teile (Pakete) zerlegt und mit einer eigenen Ausgangs- und Zieladresse sowie einer Sequenznummer versehen wird. Erst beim Empfänger werden die Einzelteile mit Hilfe der Sequenznummer wieder zu der ursprünglichen Nachricht zusammengesetzt. Fällt ein Verbindungsweg aus, wird das Paket auf einem anderen Weg zum Empfänger geschickt.

14

Das nach diesen Prinzipien arbeitende ARPANET wurde 1958 gegründet und 1969 in den USA als rein militärisches Netz in Betrieb genommen. Es bestand zunächst aus nur vier Knotenrechnern, die an den Universitäten von Los Angeles, Santa Barbara und Utah sowie am Stanford Research Institute installiert waren. Die Rechner stammten alle von verschiedenen Herstellern und arbeiteten mit unterschiedlichen Betriebssystemen. Dieses Problem wurde durch Netzwerkprogramme überbrückt, die allerdings für jeden Rechnertyp gesondert geschrieben werden mussten. Der große Fortschritt des ARPANET bestand darin, dass es erstmals gelungen war, Rechner unterschiedlicher Art miteinander zu verbinden und arbeiten zu lassen. Die Vernetzung von verschiedenen Computernetzen war allerdings noch nicht möglich. Das „Netz der Netze“ existierte noch nicht.

15

Zur Verbindung verschiedener Netzwerke mit unterschiedlichen Technologien war es notwendig, ein geeignetes Netzwerkprotokollzu entwickeln. Dies gelang im Jahre 1974 Vinton Cerf und Bob Kahn mit dem TCP/IP(„Transmission Control Protocol/Internet Protocol“), das 1975 zum ersten Mal angewendet wurde und noch heute in dieser Form existiert (vgl. unten Rn. 25).

16

DAS TCP/IP wurde im Jahr 1983 zum Standard des ARPANET. Im gleichen Jahr erfolgte die Teilung des Netzes in einen militärischen Teil (MILNET) und einen ausschließlich zivilen Zwecken vorbehaltenen Teil (ARPANET).

17

Auf der Grundlage der ARPANET-Technologie wurden in den 70er und 80er Jahren weitere Netzwerke entwickelt, so etwa von der National Science Foundation (NSF) das so genannte NSFNET(1985). Dieses erfreute sich immer größerer Beliebtheit, während die Frequentierung des ARPANET zurückging. Aus diesem Grund wurde das ARPANET im Jahr 1990 aufgelöst. Seine Funktionen übernahm das NSFNET.

18

Das von der US-Regierung finanzierte NSFNET diente zunächst den angeschlossenen Universitäten und Hochschulen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken. Diese Beschränkung wurde 1995 aufgegeben, als die amerikanische Regierung die Subventionierung stoppte und die Privatisierung des Netzes beschloss. Das Internet steht seither auch für private und kommerzielle Zwecke zur Verfügung.

19

Im Jahr 1984 wurde in Dortmund der erste deutsche Internetanschluss installiert.[6] Der Durchbruch zum Massenmedium[7] erfolgte allerdings erst in den 90er Jahren durch die Entwicklung des Hyperlink-Systemsdurch Tim Berners-Lee am Genfer Cern-Institut (1991), wodurch erst das „Surfen“ im Netz möglich wurde, und durch die Erfindung des Netscape Browsers, der die früher für den Umgang mit dem Internet notwendigen und für den Laien nicht erreichbaren Computerkenntnisse überflüssig machte.

20

Mit dem Schlagwort web 2.0wird etwa seit 2005 auf die zunehmende Tendenz verwiesen, das Internet auch von privater Seite aktiv zum „Teilen“ und Verbreiten von (selbst produzierten oder von anderswo übernommenen) Inhalten verschiedenster Art zu nutzen. Immer häufiger geschieht das auch von unterwegs aus: Moderne Mobiltelefone werden internetfähig, es entwickeln sich weitere Formen mobiler Endgeräte, die unterschiedliche Funktionen und Medien miteinander kombinieren. Soziale Netzwerkegewinnen im Internet weltweit an Bedeutung (im Jahre 2012 verbindet etwa „Facebook“ angeblich eine Milliarde Nutzer). Die sich seit 2013 häufenden Berichte über weitreichende Überwachungsmechanismen (auch) westlicher Geheimdienste (Stichwort: „NSA-Affäre“) deuten darauf hin, dass dem Internet inzwischen auch die Funktion eines globalen Observations- und Kontrollinstruments zugewachsen sein könnte.

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