Kyrill-Alexander Schwarz - Aufenthalts- und Asylrecht

Здесь есть возможность читать онлайн «Kyrill-Alexander Schwarz - Aufenthalts- und Asylrecht» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Aufenthalts- und Asylrecht: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Aufenthalts- und Asylrecht»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Der Inhalt:
Entstehung des Asylrechts, allgemeines Ausländerrecht, formelles und materielles Asylrecht, Ausgang des Asylverfahrens, prozessrechtliche Instrumente sowie Versorgung und Verteilung von Asylbegehrenden und Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis.
Die Konzeption:
Die Skripten der Reihe «JURIQ Erfolgstraining» sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes «Trainingspaket» zur Prüfungsvorbereitung:
Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet, begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps. In den Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten die Kontrolle des eigenen Lernerfolgs. Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als «Lernanker» und erleichtern den Lernprozess. Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils, ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.

Aufenthalts- und Asylrecht — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Aufenthalts- und Asylrecht», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Vorliegend greift der Herkunftsstaat des S in dessen Religionsfreiheit ein, wenn er diesen auf Grund seiner Zugehörigkeit zu einer religiösen Minderheit verfolgt. Durch diesen Eingriff wird er in seiner Freiheit nicht nur beschränkt, sondern diese wird ihm mittelbar sogar verboten und er muss mit Sanktionen und Unterdrückung rechnen. Insofern kann von einer asylrechtlich relevanten Intensität ausgegangen werden.

Des Weiteren wird der S auf Grund seiner Beteiligung an einer Widerstandsbewegung verfolgt und inhaftiert. Dies allein mag allerdings noch keine Rechtsgutbeeinträchtigung in asylrechtlich relevanter Intensität begründen. Zwar wurden Gesetze verschärft, um die Minderheit leichter verfolgen zu können. Es fehlen aber jegliche Angaben hinsichtlich des Ausmaßes der Veränderung und einer evtl. Ungleichbehandlung. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass die Inhaftierungen für sich genommen lediglich einer rechtmäßigen Strafverfolgung dienten.

Eine Rechtsgutbeeinträchtigung könnte sich allerdings durch die körperliche Misshandlung des S im Gefängnis ergeben. Eine solche greift in sein Recht auf körperliche Unversehrtheit ein. Unabhängig vom Grund der Inhaftierung stellt eine körperliche Misshandlung im Gefängnis eine erhebliche Rechtsgutverletzung dar, ist doch der Inhaftierte der staatlichen Gewalt in besonderem Maße ausgeliefert. Wird, wie hier, die Gewaltanwendung mit der Tätigkeit in einer Widerstandsbewegung verbunden, so ist darüber hinaus zu beachten, dass es sich in der Regel insofern um staatliche Maßnahmen handelt, die den Betroffenen einschüchtern sollen, um seine politische Gesinnung zu ändern. Es liegt insoweit also eine Rechtsgutverletzung in asylrechtlich relevanter Intensität vor.

Hinweis

Letztlich geht es hier vor allem um eine gute Argumentation, sodass im Ergebnis vieles vertretbar ist. Wichtig ist, dass Sie die Rechtsgutverletzung benennen und erläutern, warum diese Verletzung auch asylrechtlich relevante Intensität ausstrahlt.

b) Politisch

Ob eine Verfolgung politisch ist, richtet sich nach der Qualität der Verfolgungsmaßnahme. Dabei müssen die objektiven Umstände, die der Flucht zu Grunde liegen, an asylerhebliche Merkmalen anknüpfen.[42] Denn letztlich soll das Asylrecht dann Schutz gewähren, wenn der Betroffene aus einer willkürlichen politischen Überzeugung heraus verfolgt wird.[43] Im Umkehrschluss ergibt sich hieraus aber, dass die Verfolgung an unveränderliche persönliche Merkmale des Betroffenen anknüpft. Nur dann entsteht eine asylrechtlich relevante Intensität.

Die Verfolgung des S beruht vorliegend auf Zweierlei. Zum einen wird er als Angehöriger einer religiösen Minderheit verfolgt. Insoweit beruht die Verfolgung auf einem asylerheblichen Merkmal, nämlich der Religion. Seine religiösen Überzeugungen kann der S auch nicht einfach ändern. Die Religion einer Person gehört zu den unabänderlichen Merkmalen.

Zum anderen wird der S als Mitglied einer Widerstandsbewegung verfolgt. Insoweit erfolgt die Verfolgung auf Grund einer anderen politischen Gesinnung, die der Regierung missfällt. Hierbei unterdrückt diese die freie Meinungsäußerung und -bildung des S. Fraglich ist allerdings, ob es sich auch insoweit um ein unabänderliches persönliches Merkmal handelt. Die politische Überzeugung des S ist hier eng mit seiner Religion und der Verbundenheit mit einer entsprechenden Minderheit in seinem Herkunftsland verknüpft. Es ist ihm wichtig, anderen Angehörigen dieser Religion auch aus dem Ausland zu helfen, weswegen er seine exilpolitische Tätigkeit auch nicht einstellen wird und sich damit weiterhin einer Verfolgung im Heimatstaat aussetzt.

Hinweis

Auch insoweit ist vor allem eine schlüssige Argumentation wichtiger als das Ergebnis.

c) Verfolger

Vorliegend geht die Verfolgung von einer Regierung aus, mithin einer staatlichen Stelle. Es handelt sich damit um einen tauglichen Verfolger.

d) Verfolgte

Um als Verfolger im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG gelten zu können, muss er auch individuell von den Verfolgungsmaßnahmen betroffen sein. Auf Grund der Inhaftierung und der körperlichen Misshandlung ist er jedenfalls hinsichtlich seiner Tätigkeit in der Widerstandsbewegung unmittelbar und individuell betroffen. Aber auch hinsichtlich seiner Religiosität wurde er bereits Opfer von Verfolgungsmaßnahmen.

e) Flucht wegen bzw. vor Verfolgung

Darüber hinaus muss der S auch auf Grund der Verfolgung nach Deutschland geflohen sein. Es bedarf eines Kausalzusammenhangs, für dessen Bewertung auf den Zeitpunkt der Verfolgung abgestellt wird. Der S verließ sein Heimatland unmittelbar nach der Freilassung aus der Haft. Er hatte Angst, erneut inhaftiert zu werden, wenn er nur seine Tätigkeit in der Widerstandsbewegung fortsetzen würde. Diese Annahme wird auch dadurch untermauert, dass er bereits mehrfach in Haft saß.

f) Verfolgungsprognose

Die Verfolgung ist im Falle des S unmittelbar und gegenwärtig. Er wurde bereits Opfer der Verfolgung und sie droht auch bei Rückkehr in sein Heimatland.

Neben dem persönlichen ist somit auch der sachliche Schutzbereich eröffnet.

3. Einschränkungen

Im Rahmen des Asylgrundrechts ist zu beachten, dass der Schutzbereich durch gesetzlich normierte, aber auch ungeschriebene Einschränkungen beschränkt wird.

a) Gesetzliche Einschränkungen

aa) Drittstaatenregelung

Nach Art. 16a Abs. 2 GG sind Schutzsuchende vom Anwendungsbereich des Art. 16a Abs. 1 GG ausgenommen, wenn sie aus einem bestimmten Drittstaat eingereist sind. Hierbei ist zu unterscheiden, ob der Betroffene aus einem anderen EU-Land (Abs. 2 S. 1 Alt. 1) oder anderen vom Gesetzgeber normierten Ländern eingereist ist (Abs. 2 S. 1 Alt. 2). Da der S vorliegend direkt aus Afghanistan nach Deutschland gereist ist, ist er jedenfalls nicht über ein anderes EU-Land eingereist.

Bleibt zu erörtern, ob Afghanistan ein Land i.S.d. Art. 16a Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG ist. Dies richtet sich nach einer gesetzlichen Bestimmung, die von der Legislative nach Art. 16a Abs. 2 S. 2 GG getroffen wird. Diese Länderliste ergibt sich aus § 26a AsylG i.V.m. Anlage I AsylG. Dort ist Afghanistan allerdings nicht aufgezählt, weswegen der S nicht über einen sicheren Drittstaat i.S.d. Art. 16a Abs. 2 GG eingereist ist und die Beschränkung vorliegend nicht greift.

bb) Herkunftsstaatenregelung

Die Herkunftsstaatenregelung aus Art. 16a Abs. 3 GG stellt gerade keine Einschränkung des Asylgrundrechts dar, sondern ermöglicht vor allem ein beschleunigtes Verfahren in offensichtlich unbegründeten Fällen.

Wie auch bei der Drittstaatenregelung richtet sich die Herkunftsstaatenregelung nach einer von der Legislative normierten Länderliste. Diese findet sich in § 29a AsylG i.V.m. Anlage II AsylG. Allerdings ist auch in dieser Liste Afghanistan nicht aufgeführt und damit nicht als sicherer Herkunftsstaat normiert.

b) Ungeschriebene Einschränkungen

Vorliegend kommt, ausweislich des Sachverhaltes, eine inländische Fluchtalternative in Betracht. So scheint die Regierung vor allem im nördlichen Teil des Landes gegen die religiöse Minderheit vorzugehen. Allerdings geht die Regierung grundsätzlich gegen die Minderheit vor. Eine Flucht in andere Landesteile schützt den S jedenfalls nicht von einer Verfolgung.

II. Ergebnis

Der Schutzbereich des Asylgrundrechts ist eröffnet. Auch greifen keine Einschränkungen. Damit steht dem S grundsätzlich ein Asylrecht zu.

Anmerkungen

[1]

Stern/Becker Art. 16a Rn. 62.

[2]

Göbel-Zimmermann/Eichhorn/Beichel-Benedetti Rn. 43; Jarass/Pieroth Art. 16a Rn. 28; Dreier Art. 16a Rn. 92; Mangoldt/Klein/Starck Art. 16a Rn. 117; BVerfGE 9, 174 (184).

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Aufenthalts- und Asylrecht»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Aufenthalts- und Asylrecht» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Aufenthalts- und Asylrecht»

Обсуждение, отзывы о книге «Aufenthalts- und Asylrecht» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x