Klaus Schroth - Die Rechte des Verletzten im Strafprozess

Здесь есть возможность читать онлайн «Klaus Schroth - Die Rechte des Verletzten im Strafprozess» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Die Rechte des Verletzten im Strafprozess: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Die Rechte des Verletzten im Strafprozess»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Das Werk stellt die Entwicklung der «Opferschutzrechte», die Aufgaben und die Tätigkeiten des Verletztenanwalts sowie die Rechte des von Straftaten verletzten Zeugens anschaulich und praxisnah dar. Die allgemeinen Verletztenrechte und der Täter-Opfer-Ausgleich werden genauso behandelt, wie das Klageerzwingungsverfahren, die Nebenklage, das Adhäsionsverfahren, die Privatklage, der Anspruch auf Entschädigung und weitere Rechte des Verletzten außerhalb des Strafprozesses.
Ein Anhang mit Mustern und einer Checkliste für das Mandantengespräch erleichtert die Arbeit und gibt praktische und taktische Ratschläge für Rechtsanwälte, aber auch für Hilfsorganisationen und andere Berufsgruppen sowie Einrichtungen, die sich mit Verletzten von Straftaten befassen.
Die 3. Auflage des Handbuchs berücksichtigt insbesondere die zahlreichen Änderungen durch das 3. Opferrechtsreformgesetz. Aktualisiert wurde auch die Adressenliste der wichtigsten Anlaufstellen und Hilfsorganisationen für Betroffene.
Das Werk ist nicht nur eine Hilfe für Rechtsanwälte, die vorwiegend Verletztenrechte wahrnehmen, sondern auch für Strafverteidiger, die hier viele Ansätze für eine sachgerechte Verteidigung finden können. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Opferschutzeinrichtungen, Zeugenanlaufstellen und weitere öffentliche Einrichtungen, die sich mit dieser Materie befassen.

Die Rechte des Verletzten im Strafprozess — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Die Rechte des Verletzten im Strafprozess», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

78

Bei Antragsdelikten sind die entsprechenden Fristen zu beachten. Zu Beginn der Mandatsübernahme muss dies daher ausführlich mit dem Mandanten besprochen und sollte ihm auch im Anschluss zu Dokumentationszwecken nochmals schriftlich dargelegt werden. Relevante Verjährungsfristen müssen dem Mandanten ebenfalls bekannt gegeben werden und Bestandteil der eigenen Handakten sein.

Teil 3 Die Einleitung des Strafverfahrens› VII. Kosten und Kostenschutz – Rechtsanwaltsvergütung

VII. Kosten und Kostenschutz – Rechtsanwaltsvergütung

79

Der Mandant wird in der Regel wissen wollen, welche Kosten auf ihn zukommen. Darüber muss er ebenso aufgeklärt werden wie über die verschiedenen Möglichkeiten, durch das Gericht oder andere staatliche Einrichtungen finanziell entlastet zu werden. Neben den staatlichen Stellen gibt es mittlerweile verschiedene private Einrichtungen und Stiftungen, die von Fall zu Fall finanzielle Unterstützung gewähren – sei es durch die zumindest teilweise Übernahme der Rechtsanwaltskosten oder direkte Hilfen in Fällen der Not und als Opferentschädigung. Einzelheiten dazu sowie die gesetzlichen Regelungen werden unter Abschnitt K behandelt.

Die oben beschriebenen Tätigkeiten des Rechtsanwalts können einen so umfangreichen Arbeits- und Zeitaufwand notwendig machen, dass der Gebührenrahmen des RVG nicht ausreicht, um die anwaltliche Tätigkeit angemessen zu vergüten. Selbst im Fall einer gerichtlichen Beiordnung muss in diesem Fall mit dem Mandanten darüber gesprochen und über eine mögliche zusätzliche Vergütung verhandelt werden, wenn dieser über weitere finanzielle Mittel verfügt bzw. mit der Hilfe von Dritten verfügen kann. Dies ist ausführlich zu besprechen und durch schriftliche Vergütungsvereinbarungen zu fixieren werden. Wichtig ist dabei der Hinweis, dass beispielsweise im Falle der späteren Verurteilung des Täters dieser dem Verletzten nur die notwendige und keine vom gesetzlichen Gebührenrahmen nach oben abweichende Rechtsanwaltsvergütung aus Vergütungsvereinbarungen zu ersetzen hat.

Teil 4 Die Pflichten und Rechte des Zeugen, insbesondere des Verletztenzeugen – Der anwaltliche Zeugenbeistand

Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeines und Zeugenpflichten

II. Zeugenrechte

III. Rechte des anwaltlichen Zeugenbeistands

IV. Die Rechte des Zeugen bei Vernehmungen

V. Anwaltliche Aufgaben während der Zeugenvernehmung

VI. Die Rechte bei körperlichen Untersuchungen

VII. Kosten und Rechtsanwaltsvergütung

Teil 4 Die Pflichten und Rechte des Zeugen, insbesondere des Verletztenzeugen – Der anwaltliche Zeugenbeistand› I. Allgemeines und Zeugenpflichten

I. Allgemeines und Zeugenpflichten

80

Die Verletzten von Straftaten werden im Strafverfahren regelmäßig als Zeugen benötigt und gemeinhin als „Opferzeugen“ bezeichnet, wobei der Begriff des „Opfers“ aufgrund seiner negativen Konnotation richtigerweise durch den Begriff des „Verletzten“ ersetzt werden sollte[1]. Oft sind diese das weitaus wichtigste Beweismittel und stehen im Mittelpunkt der Beweiserhebung. Dass der Zeugenbeweis vom Beweiswert her oft als ein schwaches Beweismittel anzusehen ist[2], steht seiner hohen Bedeutung in der Praxis nicht entgegen. In der Rolle als Zeuge stehen dem Verletzten alle Rechte und Pflichten zu, die auch ein gewöhnlicher Zeuge hat.

Die Stellung des Zeugen im Strafverfahren ist wesentlich geprägt durch seine Eigenschaft als persönliches Beweismittel. Als solches hat er in erster Linie Auskunft über seine Wahrnehmungen von einem in der Vergangenheit liegenden tatsächlichen Vorgang zu geben.[3] Daneben hat der Zeuge nach § 81c StPO – jedenfalls grundsätzlich[4] – seine körperliche Untersuchung zu dulden, d.h. er muss zur Untersuchung erscheinen und sich für diese zur Verfügung stellen. Zur aktiven Mitwirkung ist er hingegen nicht verpflichtet.

81

In Bezug auf die Kundgabe seiner Wahrnehmungen ergeben sich für den Zeugen im Wesentlichen drei Pflichten[5]: Der Zeuge muss vor Gericht erscheinen, wahrheitsgemäß aussagen und seine Aussage – nötigenfalls – beeiden.[6]

Zeugenpflichten

Erscheinungspflicht gem. § 48 Abs. 1 StPO;
Aussage- und Wahrheitspflicht gem. §§ 48 Abs. 1, 57 StPO;
Beeidigungspflicht gem. §§ 57, 59 ff. StPO.

82

Diese Verpflichtungen werden nicht erst durch die StPO begründet, sondern stellen bereits staatsbürgerliche Pflichten dar.[7] Die Verpflichtung zum Erscheinen und Aussagen besteht gemäß § 161a Abs. 1 S. 1 StPO auch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Gegenüber der Polizei besteht eine Erscheinenspflicht nach § 163 Abs. 3 S. 1 StPO dagegen nur, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

Die Zeugenpflichten sind sanktionsbewehrt. Erscheint ein ordnungsgemäß geladener Zeuge nicht oder verweigert er unberechtigt das Zeugnis oder die Eidesleistung, können ihn als Ungehorsamsfolgen nach §§ 51, 70 StPO die Auferlegung der dadurch entstandenen Kosten, die Festsetzung von Ordnungsmitteln und gegebenenfalls die Anordnung der zwangsweisen Vorführung treffen. Dies gilt nicht bei rechtzeitiger Entschuldigung des Zeugen gem. § 51 Abs. 2 S. 1 StPO. Ein legitimer Entschuldigungsgrund liegt vor, wenn dem Zeugen das Erscheinen nicht zugemutet werden kann, wobei private und berufliche Pflichten grundsätzlich nachrangig sind.[8] Die Entschuldigung erfolgt rechtzeitig, sofern es dem Gericht nach ihrem Zugang im gewöhnlichen Geschäftsgang noch möglich ist, den Termin aufzuheben und andere Prozessbeteiligte abzuladen.

Der Zeuge ist zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, vgl. § 57 StPO. Bei Verweigerung des Zeugnisses drohen ihm Zwangsmittel, insb. auch die Beugehaft nach § 70 Abs. 2 StPO. Entspricht die Zeugenaussage nicht der Wahrheit, so läuft der Zeuge Gefahr, dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, insb. wegen den §§ 153 ff. bis § 258 StGB.

Voraussetzung für die Beeidigung der Zeugenaussage ist gem. § 59 Abs. 1 S. 1 StPO, dass die Beeidigung aufgrund der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahren Aussage notwendig ist. Mögliche Einschränkungen hiervon ergeben sich aus §§ 60, 61 StPO.

83

Die Aufklärungspflicht der Strafverfolgungsorgane gebietet es, zur Wahrheitsfindung auch auf die Wahrnehmungen des Verletztenzeugen zurückzugreifen. Daneben stehen häufig auch gewichtige Verfahrensmaxime wie der Öffentlichkeitsgrundsatz einer weitgehenden Schonung des Zeugen im Rahmen der Hauptverhandlung entgegen. Insbesondere die Verletzten von Sexualstraftaten beklagen daher oft zu Recht, dass die Belastungen, denen sie im Rahmen der Hauptverhandlung ausgesetzt sind, den Beeinträchtigungen ihrer Rechte durch die Straftat selbst nicht wesentlich nachstehen. Nicht zuletzt sind es die sich im Laufe des Strafverfahrens wiederholenden Vernehmungen, die für Zeugen erhebliche Stresssituationen darstellen.[9]

84

Im Strafverfahren hat der Zeuge stets Anspruch auf angemessene Behandlung und auf Ehrenschutz.[10] Die staatlichen Strafverfolgungsorgane sind dem Zeugen gegenüber verpflichtet, für seinen Schutz vor Lebens- oder Leibesgefahr, in die er durch die Mitwirkung in einem Strafverfahren geraten kann, zu sorgen. Dem Schutz des Zeugen dient insbesondere die Möglichkeit auf die Angabe einer Privatadresse zu verzichten oder die Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm.[11]

→ Muster 5, Rn. 527: Antrag auf Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm

Anmerkungen

[1]

Siehe Teil 1 Rn. 46 ff.

[2]

Rückel PdS 9, Rn. 32; Kühne NStZ 1985, 252. Ausführlich zu aussagepsychologischen Aspekten von Zeugenaussagen: Jansen PdS 29.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Die Rechte des Verletzten im Strafprozess»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Die Rechte des Verletzten im Strafprozess» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Die Rechte des Verletzten im Strafprozess»

Обсуждение, отзывы о книге «Die Rechte des Verletzten im Strafprozess» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x