Robert Esser - Handbuch des Strafrechts

Здесь есть возможность читать онлайн «Robert Esser - Handbuch des Strafrechts» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Handbuch des Strafrechts: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Handbuch des Strafrechts»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Band 1 widmet sich den «Grundlagen des Strafrechts» aus rechtsphilosophischer, rechtssoziologischer und geistesgeschichtlicher Sicht. Auch verfassungsrechtliche Vorgaben, Fragen der juristischen Methodenlehre und neue dogmatische Herausforderungen werden eingehend diskutiert. Zur Klärung der empirischen Grundlagen sind Kriminologie und Kriminalstatistik prominent vertreten. Den bestehenden Entwicklungen des deutschen Strafrechts wird ebenso Rechnung getragen wie neueren Diskussionsfeldern, z.B. der strafrechtlichen Compliance und der zunehmenden Interkulturalität.
Konzeption:
Das auf neun Bände angelegte «Handbuch des Strafrechts» ist eine Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird.
Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die Grundlagen sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts und die dritte das Strafverfahrensrecht.
Das Handbuch des Strafrechts stellt dezidiert die Dogmatik in den Mittelpunkt. Es berücksichtigt vor allem die Grundlagen und deren Fortentwicklung. Losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks und des Einzelfalls begleitet es die Entwicklung des deutschen Strafrechts beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz. Es trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen. Aufgrund von Interdisziplinarität und Einbeziehung europäischer und internationaler Tendenzen ist das Werk über die nationalen Grenzen hinaus für die gesamte strafrechtliche Forschung und Praxis von Interesse.

Handbuch des Strafrechts — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Handbuch des Strafrechts», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

121

Landsberg schreibt zu Unrecht, dass der Inhalt der Reformvorschläge mehr oder weniger identisch gewesen sei.[211] Wie zuletzt Christoph Luther im Detail dargelegt hat, brachte die Debatte um die Strafrechtsreform „keine einheitlichen Lehren hervor – im Gegenteil: Vermutlich war die Bandbreite rechtlicher Lehren niemals größer als im späten 18. Jahrhundert. In dieser Epoche kollidierte das traditionelle Rechtsverständnis mit den Lehren einer neuen, autonomen Vernunft. Sie brachte unterschiedliche Menschenbilder hervor, mit denen unterschiedliche Gerechtigkeitsvorstellungen korrespondierten. Die Aufklärung hat deshalb kein einheitliches Rechtsdenken hervorgebracht, sondern eine Mehrzahl konkurrierender Denkstile.“[212] Einig war man sich allenfalls in der Ablehnung der überkommenen religiös durchtränkten, willkürlichen und grausamen Strafrechtspraxis, die durch ein besseres Kriminalsystem ersetzt werden sollte.

122

Als wichtiger Vermittler zwischen den rechtspolitischen Forderungen der Zeit und der preußischen Gesetzgebung wirkte Ernst Ferdinand Klein (1743–1810),[213] der Hauptverfasser der strafrechtlichen Teile des preußischen Allgemeinen Landrechts (1794). Darin wurden, zum ersten Mal in der deutschen Strafgesetzgebung, neben Strafen auch Sicherungsmaßregeln vorgesehen, und damit das heutige zweispurige System vorweggenommen. Kleins Straftheorie setzt auf Spezial- und Generalprävention gleichermaßen.

123

Eine besonders enge Verbindung zwischen Strafrechtswissenschaft und Aufklärungsphilosophie kennzeichnet das Werk des Würzburger Strafrechtslehrers Gallus Aloysius Caspar Kleinschrod (1762–1824). In seinem 1794–1796 erschienenen Hauptwerk über die „Systematische Entwicklung der Grundbegriffe und Grundwahrheiten des peinlichen Rechts“ entwickelte er, ausgehend vom Humanitätsgedanken der Aufklärer, eine vor allem auf Spezialprävention setzende Straftheorie.

124

1802 legte Kleinschrod den „Entwurf eines peinlichen Gesetzbuchs für die Kurpfalzbairischen Staaten“ vor, der das längst überholte Bayerische Strafgesetzbuch von 1751 ersetzen sollte. Bei allen Verdiensten mangelte es Kleinschrods Entwurf jedoch an Systematik und begrifflicher Schärfe, was Feuerbach die Gelegenheit gab, sich durch eine fulminante Kritik des Kleinschrod’schen Entwurfs an die Spitze der Reformbewegung zu setzen.[214] Im Hinblick auf ihren philosophischen Hintergrund unterscheiden sich Kleinschrod und Feuerbach weniger, als dies oft angenommen wird.[215] Neben der begrifflich-technischen Überlegenheit war es vor allem Feuerbachs leidenschaftliche Rhetorik, die es ihm ermöglichte, Kleinschrod in den Hintergrund zu drängen.

2. Abschnitt: Strafrechtsgeschichte› § 6 Die geistesgeschichtlichen Grundlagen des heutigen Strafrechts in der Aufklärung› F. Kant

F. Kant

125

In der deutschen Rechtsphilosophie, die Philosophie des Strafrechts eingeschlossen, gilt Immanuel Kant vielen als Höhepunkt der Aufklärung.[216] Diese Vorstellung ist, jedenfalls was die praktische Philosophie angeht, unzutreffend.[217] Unstrittig ist allerdings, dass Kant vor allem in seinen eher populären Schriften eindeutig im Sinne der Aufklärung gewirkt hat. Seine berühmte „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“, gehört zu den meistzitierten Passagen der Philosophiegeschichte:[218]

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.

Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen …, dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt, u.s.w.: so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen. Daß der bei weitem größte Teil der Menschen (darunter das ganze schöne Geschlecht) den Schritt zur Mündigkeit, außer dem daß er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte: dafür sorgen schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen haben.“

126

In der theoretischen Philosophie greift Kant die Erkenntnisskepsis David Humes auf und verbindet sie mit dem kontinentalen Rationalismus. Folgt man diesem (insofern Hume verpflichteten) Ansatz, so kann es kein sicheres Wissen geben, auch und gerade kein sicheres moralisches Wissen. Es ist deshalb überraschend, dass Kant dennoch zu meinen scheint, im „Kategorischen Imperativ“ ein solches Wissen gefunden zu haben. Seine Begründung hierfür ist bemerkenswert: Der „Kategorische Imperativ“ wird von ihm als „Faktum der Vernunft“ einfach vorgefunden, m.a.W.: sein Geltungsanspruch beruht auf einer bloßen Behauptung. Aber auch seine praktische Umsetzbarkeit wirft eine Fülle von Fragen auf; Hans Welzel hat einige der Probleme, die sich bei der Anwendung des Kategorischen Imperativs ergeben, treffend beschrieben.[219]

127

Kants wichtige Konzeption von „Würde“ wirkte sich im Strafrecht erst nach der expliziten Aufnahme des Würdeschutzes im Grundgesetz von 1949 aus (→ AT Bd. 1: Hilgendorf , Strafrecht im Kontext der Normenordnungen, § 1 Rn. 64). Kant griff die Humanitätsforderungen der Aufklärung auf und versuchte, sie als unverlierbaren Eigenwert des Menschen zu fassen.[220] Inwieweit ihm dies gelungen ist, ist bis heute umstritten.[221]

128

Kants praktische Philosophie lässt sich vor allem deswegen nur mit erheblichen Einschränkungen der Aufklärung zurechnen, weil er den von seinen aufgeklärten Zeitgenossen für überwunden gehaltenen Vergeltungsgrundsatz des alten theokratischen Strafrechtsverständnisses rehabilitierte und den für die Denker der Aufklärung prägenden Eudämonismus scharf ablehnte. Glück oder auch nur das Wohlergehen der vom Recht Betroffenen sind für ihn keine philosophisch relevanten Größen. Kant geht so weit, von den „Schlangenwindungen der Glückseligkeitslehre“ zu sprechen, die es zu überwinden gelte.[222] Die Vorstellung, Strafrecht nach seinen praktischen Wirkungen für die Bevölkerung zu bewerten und strafrechtliche Reformen als Reaktion auf Unrechtserfahrungen zu konzipieren, liegt diesem Ansatz fern. Beccarias Forderung nach Schaffung eines humanen Strafrechts nennt Kant schlichtweg Folge „teilnehmender Empfindelei einer affektirten Humanität“.[223]

129

Es überrascht deshalb nicht, dass Kant nicht nur verstümmelnden Strafen das Wort redet, sondern in scharfem Gegensatz zu Beccaria auch in seiner Verteidigung der Todesstrafe wieder hinter die Aufklärung zurückfällt. Schon sein vielzitiertes „Inselbeispiel“ spricht insofern Bände.[224] Alles in allem wird man deshalb Grünhut zuzustimmen haben, wenn er schreibt, Kant erscheine in der Geschichte der Rechtswissenschaft „wie ein wahrer Januskopf zugleich der geschichtlichen Vergangenheit und der zukünftigen Entwicklung zugewandt.“[225]

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Handbuch des Strafrechts»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Handbuch des Strafrechts» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Robert Silverberg - Am Ende des Winters
Robert Silverberg
Handbuch des Verwaltungsrechts
Неизвестный Автор
Hans-Peter Schwintowski - Handbuch des Aktienrechts
Hans-Peter Schwintowski
Handbuch des Deutschen in West- und Mitteleuropa
Неизвестный Автор
Handbuch des Strafrechts
Неизвестный Автор
Отзывы о книге «Handbuch des Strafrechts»

Обсуждение, отзывы о книге «Handbuch des Strafrechts» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x