Charlotte Schmitt-Leonardy - Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?

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Der Inhalt:
Unternehmen haben im letzten Jahrhundert eine herausragende Bedeutung für die soziale Wirklichkeit erlangt: Sie sind global player, corporate citizen und zunehmend Adressat gesellschaftlicher Erwartungen. Die Attribution strafrechtlicher Verantwortung für Rechts(guts)verletzungen, die im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit stehen, scheint vielen der nächste logische Schritt zu sein. Dieser Schritt hin zu einer Unternehmensstrafe ist jedoch voraussetzungsreicher, als es die internationale Präferenz oder die gesetzgeberische Freiheit vermuten lassen.
Die Autorin geht der Frage nach, was genau unter Unternehmenskriminalität zu verstehen ist, welches interpretatorische Konstrukt des Unternehmens überzeugt und inwieweit die Phänomenologie des Problems überhaupt für eine normative Entscheidung von Bedeutung ist. Sie entwirft das Unternehmen als primitiv intentionalen, korporativen Akteur, der Krimineller sui generis, aber nicht Strafrechtsperson sui generis sein kann und plädiert nach Analyse der Rechtslage de lege lata für die Einführung eines parastrafrechtlichen Systems.

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Zunächst ist hiernach also die Intensität des Zieles ein relevanter Faktor für die Entstehung von Wirtschaftskriminalität. Ein Akteur, dem viel daran gelegen ist, einen bestimmten Gewinn zu erwirtschaften, wird sich nach dieser Ansicht eher abweichend verhalten als ein Akteur, dem der wirtschaftliche Erfolg gleichgültig ist. Allerdings ist diese Zielorientierung nicht die einzige Komponente: Ebenso bedeutsam in Bezug auf das abweichende Verhalten ist die Intensität der legitimen Normen . Handelt es sich beispielsweise um den „ehrbaren Kaufmann“, dem es sehr wichtig ist, in Übereinstimmung mit Qualitätsanforderungen und den normativen Vorgaben zu leben, dann wird von einer geringeren Wahrscheinlichkeit für abweichendes Verhalten ausgegangen werden müssen. Ist allerdings die Intensität der legitimen Normen gering, hängt die Entscheidung für abweichendes Verhalten gemäß der Anomietheorie zudem davon ab, wie stark illegitime Mittel akzeptiert sind. Wird also beispielsweise die Verletzung oder Tötung eines Menschen abgelehnt, jedoch in der Schädigung des Staates durch Vorenthalten von Steuergeldern jedenfalls eine „moralische Vertretbarkeit“ gesehen, dann wird eine Steuerhinterziehung wahrscheinlicher sein. Auf den Wirtschaftskontext übertragen bedeutet dies, dass ein Akteur, der den intensiven Wunsch nach Profitsteigerung hat und die legitimen Normen in einem hohen Maße akzeptiert, jedoch illegitime Mittel auch nicht ablehnt, wirtschaftskriminell handeln wird, wenn er glaubt, seine Ziele mittels illegitimer Mittel eher erreichen zu können als auf legalem Weg.[4]

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Diese Thesen wurden erstmals von Opp empirisch überprüft und fanden sich auch in den genannten Studien bestätigt. Sie scheinen aber auch – deduktiv – aus folgender Überlegung heraus zu tragen: Im wirtschaftlichen Kontext ist die Gewinnerzielung und -maximierung eine notwendige Voraussetzung der Teilnahme und des Bestehens am Markt, sodass die Vermutung einer sehr hohen Intensität dieses Zieles naheliegt. Es wird von Akteur zu Akteur zwar unterschiedlich sein, ob daneben andere Ziele wie Mitarbeitermotivation, Produktqualität oder bestimmte Unternehmensphilosophien eine Rolle spielen, aber letztlich wird auch bei diesen Zielen unterstellt werden müssen, dass sie eine gegenüber der Gewinnerzielung untergeordnete Priorität haben, weil das „Überleben“ auf dem Markt wiederum die Voraussetzung für die Realisierung der anderen Ziele ist. Demgegenüber müsste eine Einschätzung der Intensität der legitimen Normen erfolgen können, doch dies erscheint mangels empirischer Daten unmöglich. Gleichwohl gibt es auch hier einige Eckpunkte: Bestimmte (Wirtschaftsstraf-)Tatbestände, wie die Bestechung, wurden lange als akzeptable Geschäftshandlungen gewertet; jedenfalls drängt sich dieser Eindruck angesichts der erst 1998 abgeschafften steuerlichen Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern auf.[5] Es wird zudem in Langzeitstudien der modernen Werteforschung eine zunehmende Fragmentierung der Wertgeltung konstatiert.[6] Wertesysteme sind in der Folge nicht mehr widerspruchsfrei integriert, sodass sich der Akteur nicht mehr grundsätzlich gegen das geltende Werte- und Normensystem auflehnen muss. Werte verlieren dadurch ihre absolute Geltung und es wird lediglich ein „Wertekompromiss“ geschlossen. Hinzu kommt, dass die Perzeption der legitimen wie illegitimen Mittel im ökonomischen Kontext höher sein wird als in anderen Kriminalitätsbereichen, weil aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Ausnutzung steuerlicher Vorteile, das Ausbauen von Wettbewerbsvorteilen und viele weitere ökonomisch sinnvolle Handlungen eine genaue Kenntnis der (noch) legalen Möglichkeiten erfordern. Und schließlich spielt die bereits erwähnte geringere Affektivität der Wirtschaftsstraftaten eine Rolle.

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Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass der Merton'sche Innovationstyp auch den in den empirischen Erhebungen beschriebenen Wirtschaftskriminellen charakterisiert, der die in der Gesellschaft verankerten kulturellen Ziele billigt und akzeptiert, sie jedoch infolge des Fehlens legitimer Mittel über illegitime Wege zu erreichen sucht. Dieses abweichende Verhalten ist nach Merton jedoch kein bloßes Ergebnis von Nützlichkeitserwägungen und rationalem Kalkül, sondern hier steht vielmehr der akute Druck im Mittelpunkt, der aus der Diskrepanz zwischen den kulturell bedingten Zielen und den sozial strukturierten Chancen entsteht. Diese Drucksituation ist insbesondere im Wirtschaftskontext leicht vorstellbar, der eine Betonung von ökonomischen Erfolgszielen bei gleichzeitiger Knappheit der Mittel aufweist. Da es sich bei den meisten Wirtschaftsdelikten zudem um „kaum sichtbare“ Rechtsgutsverletzungen handelt, ist die Wahrscheinlichkeit – unter Voraussetzung der Fixierung auf die genannten Ziele – einer Bereitschaft, entsprechende Risiken einzugehen, als hoch anzusehen. Weiterhin scheinen die legalen Mittel auf den ersten Blick weniger wirkungsvoll als illegale, wie sich am Beispiel illegaler Insider-Geschäfte leicht demonstrieren lässt. Die Anomietheorie erklärt schließlich aufgrund ihrer dynamischen Struktur auch das auf den ersten Blick nur bedingt zu erklärende strafbare Verhalten hoch dotierter Manager, die „alles haben“ und sich dennoch illegitimer Möglichkeiten bedienen. Merton stellt nämlich auf die Spannung bzw. Drucksituation zwischen beliebigen Zielen und den vorhandenen legalen Möglichkeiten ihrer Erreichung ab. Insofern kann auch auf einem Vorstandsvorsitzenden ein Anomiedruck lasten, wenn seine materiellen Ziele höher gesteckt sind.[7]

Anmerkungen

[1]

Vgl. hierzu Merton Social Theory and Social Structure und Merton in: Kriminalsoziologie S. 283.

[2]

Vgl. hierzu Durkheim Über soziale Arbeitsteilung, S. 437 ff. und Durkheim in: Soziologie S. 394. Zwar näherte sich Durkheim unter dem Einfluss der Industriellen Revolution in De la division du travail social dem Thema an und legte somit einen anderen sozioökonomischen Kontext zugrunde als Merton . Jedoch ging Durkheim ebenfalls von einem Menschen aus, der von Natur aus unersättlich ist.

[3]

Vgl. hierzu auch die umfangreichen Ausführungen von Opp Soziologie der Wirtschaftskriminalität, S. 77 ff.

[4]

Die relativen Variablen für das Auftreten abweichenden Verhaltens sind also: (1) die Intensität der Ziele, (2) die Intensität der legitimen Normen, (3) die Intensität der illegitimen Normen, (4) der Grad der perzipierten legitimen Möglichkeiten und (5) der Grad der perzipierten illegitimen Möglichkeiten. Siehe die ausführliche Darstellung bei Opp Soziologie der Wirtschaftskriminalität, S. 78 f.

[5]

Vgl. insoweit das IntBestG vom 10.9.1998.

[6]

Vgl. hierzu die Arbeit von Schlegel u. a. Wirtschaftskriminalität und Werte. Zur Relevanz seiner Ergebnisse vgl. Rn. 857.

[7]

Vgl. hierzu auch die Beobachtungen von Bussman / England / Hienzsch MschrKrim 2004, 244 (245).

4. Techniken der Neutralisierung

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Wenn man – wie hier – nicht von einem stets rational agierenden, kühlen und gegenüber den sozialen Folgen seiner egoistischen Entscheidung indifferenten homo oeconomicus ausgehen will, bedarf es in der Merton'schen Drucksituation zusätzlicher Parameter, die eine deviante Handlung favorisieren. Dies bedeutet nicht, dass vorliegend nicht von rationalen Überlegungen[1] auszugehen wäre, denn es muss zumindest im Kontext der Wirtschaft unterstellt werden, dass der Mensch zunächst auf die Verwirklichung seiner Interessen bedacht ist und bei der Entscheidung seines Handelns weniger das Gesamtinteresse oder Gesamtwohl berücksichtigt. Zum einen deshalb, weil er nicht ein umfassendes Verständnis der Bedeutung dieser Handlungen für die Gesellschaft als Ganzes besitzt,[2] zum anderen, weil die Bedingung der Teilnahme am Markt an den wirtschaftlichen Erfolg geknüpft ist.[3]

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