Charlotte Schmitt-Leonardy - Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?

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Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?: краткое содержание, описание и аннотация

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Der Inhalt:
Unternehmen haben im letzten Jahrhundert eine herausragende Bedeutung für die soziale Wirklichkeit erlangt: Sie sind global player, corporate citizen und zunehmend Adressat gesellschaftlicher Erwartungen. Die Attribution strafrechtlicher Verantwortung für Rechts(guts)verletzungen, die im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit stehen, scheint vielen der nächste logische Schritt zu sein. Dieser Schritt hin zu einer Unternehmensstrafe ist jedoch voraussetzungsreicher, als es die internationale Präferenz oder die gesetzgeberische Freiheit vermuten lassen.
Die Autorin geht der Frage nach, was genau unter Unternehmenskriminalität zu verstehen ist, welches interpretatorische Konstrukt des Unternehmens überzeugt und inwieweit die Phänomenologie des Problems überhaupt für eine normative Entscheidung von Bedeutung ist. Sie entwirft das Unternehmen als primitiv intentionalen, korporativen Akteur, der Krimineller sui generis, aber nicht Strafrechtsperson sui generis sein kann und plädiert nach Analyse der Rechtslage de lege lata für die Einführung eines parastrafrechtlichen Systems.

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c) Forschungsprojekt: Wirtschaftskriminalität und die Privatisierung der DDR-Betriebe

3. Kritische Würdigung der durch die Studien gewonnenen Ergebnisse

II. Begriffsbildung Wirtschaftskriminalität

1. Aktuelle Definitionskonzepte

2. „White collar criminality“ – Die Erkenntnisse von Sutherland

a) Eine Straftat …

b) … die von ehrbaren Personen mit hohem Ansehen und sozialem Status …

c) … im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit begangen wird.

d) Fortführung und Abkehr von Sutherlands Konzept

3. Schlussfolgerungen

III. Wirtschaftskriminologische Theoriebildung – der Bezugsrahmen

1. Theorie der differentiellen Assoziation

2. Rational Choice

3. Die Anomietheorie von Merton

4. Techniken der Neutralisierung

5. Kriminogener Einfluss der „Wirtschaft“?

6. Fazit

IV. Unternehmenskriminalität – ein „täter“orientierter Versuch der Begriffsbildung

1. Wirtschaftsstraftäter im Unternehmen

a) Unternehmen als Lern- und Neutralisierungskontext – sozialpsychologische Gesichtspunkte

b) Unternehmen als Kontext der Tatgelegenheiten: die „organisierte Unverantwortlichkeit“ und „kriminelle Verbandsattitüde“

c) Schlussfolgerungen

2. Unternehmen als Wirtschaftsstraftäter?

a) Systemtheoretische Perspektive

aa) Allgemeines

bb) Unternehmen als „Autopoiesisautopoietische Systeme“

(1) „Entscheidung“ – „Alternativen“ – „Zeitdimension“

(2) „Entscheidungsprämissen“ und „Entscheidungsprogramme“

(3) Mitgliedschaft

(4) Die Einbettung innerhalb des Wirtschaftssystems

cc) Von hierarchischen zu heterarchischen Strukturen

dd) Problem: Informationswege

ee) Fazit

b) Das Unternehmen als krimineller Akteur?

aa) Anthropomorphe Interpretationen – die neue persona oeconomica?

bb) Dilemmata

cc) Zwischenergebnis

c) Das Unternehmen als krimineller Akteur?

V. Fazit

1. Abgrenzungen und Definitionsvorschlag

2. Begriffssubstanz

3. Schlussfolgerungen

Teil 2 Strafrechtliche Regulierung – de lege lata und de lege ferenda

A. Strafbedürftigkeit

I. Verantwortungsattribution in komplexen Prozessen

II. Steuerung des Unternehmens durch Bestrafung der Individuen?

1. Die Strafbarkeit im Bereich der Sonderdelikte: § 14 StGB und § 9 OWiG

2. Die Strafbarkeit im Bereich der Allgemeindelikte

a) Untere Hierarchieebenen

b) Leitungsebene

aa) Mittelbare Täter?

bb) Garanten?

cc) Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG

c) Der Compliance-Officer

3. Stellungnahme

a) Dogmatische Inkonsistenzen

b) Wahrnehmungsdefizit des Individualstrafrechts

III. Einbeziehung des Unternehmens in die kriminalstrafrechtliche Kommunikation?

1. Gegenargument: Selbstregulierung

a) Governance-Paradox?

b) Verhandlungen „im Schatten der Hierarchie“

2.Gegenargument: Fehlende Sanktionslücke

a) Alternative Steuerungsmodelle im Recht

b) „Quasi-strafrechtliche Haftung“ des Unternehmens

aa) Die Geldbuße gegen Unternehmen gemäß § 30 OWiG

bb) Einziehung

cc) Verfall

c) Stellungnahme

aa) Haftung, die keine Ahndung ist

bb) Ahndung ohne Vorwurf

IV. Fazit: Strafbedürftigkeit aus „Pluralität guter Gründe“?

B. Unternehmensstrafbarkeit – eine Dekonstruktion

I. Historische Konzepte

1. Die römische Argumentationslinie

2. Das kanonische Recht

3. Weiterentwicklung der kanonistischen Aspekte durch Bartolus und Savigny, Friedrich CarlSavigny

4. Die germanische Argumentationslinie

5. Weiterentwicklung des Rechts bis heute

6. Schlussfolgerungen

II. Aktuelle Konzepte

1.Identifikationstheoretische Auffassungen

a) Darstellung

b) Kritik

2.Auf das Kollektiv ausgerichtete Ansätze – Zusatzbedingungen mit Bezug zur Unternehmensstruktur

a) Darstellung

b) Kritik

3.Konzepte originärer Unternehmensdelinquenz

a) Darstellung

b) Kritik

III. Stellungnahme: das Unternehmen als Strafrechtsperson sui generis?

1. Das Unternehmen als institutionelle Tatsache

a) Das Unternehmen als „Normadressat“

b) Personifizierungssubstrat

c) Fazit

2. Analoge Handlungsfähigkeit

a) Vorüberlegungen

b) Übertragung auf den unternehmensstrafrechtlichen Kontext

3. Analoge Schuldfähigkeit

a) Vorüberlegungen

b) Übertragung auf den unternehmensstrafrechtlichen Kontext

aa) Andershandelnkönnen des Unternehmens?

bb) Normativ gesetzte Zuständigkeit des Unternehmens?

4. Legitimität einer Strafe gegenüber Unternehmen

a) Gegenargument: „no soul to be damned, no body to be kicked“

b) Gegenargument: Verstoß gegen das Schuldprinzip

c) Gegenargument: Mitbetroffenheit Unschuldiger

d) Gegenargument: Sinn der Strafe

IV. Fazit

Teil 3 Alternativen und Ausblick

A. Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?

I. „Unternehmensinterventionsrecht“

1. „Matrix-top-down“ statt „bottom-up“

2. Die Unternehmenstat

a) Tatbestandsverwirklichung

aa) Die objektive Zurechnungsebene

bb) Die „subjektive“ Zurechnungsebene

b) Folgenverantwortungsdialog

3. Die strafrechtliche Sanktionierung der Unternehmensmitglieder

a) Zurechnungsmaßstäbe

b) Besonderheit: Leitungsebene

aa) Neuausrichtung des strafbaren Unterlassens

bb) Obliegenheiten und Strafverschärfung

II. Rechtsfolgen

1. Wiedergutmachung

2. Unternehmenskorrektur

B. Zusammenfassung der Ergebnisse

Literatur

Stichwortverzeichnis

Teil 1 Interdisziplinäre Grundlagen der Unternehmenskriminalität

Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

B. „Unternehmen“

C. „Unternehmenskriminalität“ – Konstruktion eines Begriffs

Teil 1 Interdisziplinäre Grundlagen der Unternehmenskriminalität› A. Einführung

A. Einführung

1

Blackstone scheint in obigem Zitat ein anderes Unternehmen vor Augen gehabt zu haben als dasjenige, das Anlass für eine nicht abreißende Kontroverse über die Unternehmensstrafbarkeit ist. Das Unternehmen, dem lediglich eine Hilfsfunktion bei der Bewältigung komplexer gesellschaftlicher Aufgaben zukam um die gesellschaftliche Prosperität zu erhöhen, kann heute global player sein. Als corporate citizen spielen Unternehmen eine gesellschaftlich sogar so herausragende Rolle, dass ihre Macht mit der von Staaten oder Religionen verglichen wird.[1]

2

Die Geburt des modernen Unternehmens im industriellen Zeitalter[2] ließ kaum vermuten, was aus dieser Schöpfung des Wirtschaftslebens erwachsen würde: Unternehmen waren anfangs in ihren Interaktionsmöglichkeiten sehr beschränkt, da sie, mit einem konkreten Unternehmenszweck ausgestattet, nur für eine mit dem Zweck in Zusammenhang stehende, begrenzte Zeit existierten, die Höhe der Kapitalisierung festgeschrieben und die persönliche Haftung der Anteilseigner vorgesehen war. Mit Vordringen der Idee einer „beschränkten Haftung“ der Anteilseigner[3] entwickelte sich eine auf Dauer angelegte, organisierte Wirtschaftseinheit, die durch Anerkennung als juristische Person an Interaktionsmöglichkeit gewann und eine immer größer werdende Akkumulation an Kapital und Information darstellte.[4] Die Träger dieser Einheiten waren ursprünglich die Unternehmer , also jene im 18. und 19. Jahrhundert noch als „Fabricanten“ oder „Entrepreneur“ bezeichneten Menschen, die neben der Bereitstellung des notwendigen Kapitals auch die Verwaltung der Mittel für geschäftliche Zwecke, den Entwurf des Betriebsplans und die Beaufsichtigung der Erwerbsgeschäfte zur Aufgabe hatten. Aus diesen „heroischen Erneuerern“,[5] die nach dem Ideal des ehrbaren Kaufmanns oder umsichtigen Buchhalters das Gemeinwohl förderten und als treibende Kraft einer Gesellschaft galten, wurden Ende des 20. Jahrhunderts Mehrheiten von Anteilseignern. Damit ging eine Veränderung der Kernkompetenzen des Unternehmers vom lenkenden Eigentümer zum angestellten Manager einher, die einen veränderten Unternehmertyp hervorbrachte.[6] Die Annahme des Unternehmens als eigenes Rechtssubjekt bis hin zur Anerkennung als Person , die ideologisch aufgeladen werden kann, waren schließlich die Folge des Wunsches einer leichteren Interaktion auf dem Markt.[7] Und die so entwickelte, effektive und flexible Institution scheint der Gesellschaft nun auch Schaden zufügen zu können.[8]

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