[142]
Im September 2016 hat die Europäische Kommission drei strategische Konnektivitätsziele aufgestellt, die bis 2025 erreicht werden sollen. Demnach sollen alle Bereiche mit besonderer sozioökonomischer Bedeutung mit einer Internetanbindung mit Sende- und Empfangsgeschwindigkeiten von 1 Gigabit pro Sekunde ausgestattet werden, Privathaushalte sollen unabhängig davon, ob sie sich auf dem Land oder in der Stadt befinden, einen Internetanschluss mit einer Empfangsgeschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s haben. Alle Stadtgebiete sowie alle wichtigen Straßen- und Bahnverbindungen sollten durchgängig mit einer 5G-Anbindung ausgestattet sein (vgl. Pressemitteilung der Kommission vom 14.9.2016, http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3008_de.htm). Sehr ähnliche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Digitalen Agenda 2014-2017 (vgl. www.digitale-agenda.de). Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung bis 2018 mittels eines effizienten Technologiemix eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s zu schaffen.
[143]
Vgl. https://werdrosselt.de/deutsche-telekom/.
[144]
Das LG Köln (MMR 2014, 137) hatte der Deutschen Telekom – auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin – die vorgesehene Reduzierung der Übertragungsgeschwindigkeit ab Erreichen eines bestimmten Datenlimits untersagt. Die betreffende Regelung sei nach § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam, weil das vertragliche Äquivalenzverhältnis aufgrund der erheblichen Verminderung des Leistungsversprechens gestört und der von dem Kunden mit Abschluss des Pauschaltarifs verfolgte Zweck gefährdet sei. Mit dem Begriff „Flatrate“ verbinde der Durchschnittskunde nach wie vor einen Internetzugang zum Festpreis ohne Einschränkung, etwa beim Streaming von Fernseh-Angeboten und Filmen. Die Telekom hat das Urteil akzeptiert und wird keine Berufung einlegen. Die streitigen Volumen-Klauseln sollen aus allen Flatrate-Tarifen ersatzlos gestrichen werden. Zwar sollen Volumentarife auch künftig angeboten, jedoch nicht mehr als Flatrate bezeichnet werden.
[145]
Vierter Zwischenbericht der Enquete-Kommission v. 2.2.2012, BT-Drucks. 17/8536, S. 24.
[146]
Vierter Zwischenbericht der Enquete-Kommission v. 2.2.2012, BT-Drucks. 17/8536, S. 26.
[147]
Stellungnahme der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten v. 12.7.2013 (abrufbar unter www.die-medienanstalten.de).
[148]
So der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom Obermann in einem Brief an den ehemaligen Wirtschaftsminister Rösler v. 25.4.2013 in Bezug auf die Fernsehplattform „Entertain“; allgemeiner Enßlin pro media 06/2013, 32, 33.
[149]
§ 41a TKG wurde aufgehoben mit Wirkung vom 4.7.2017 durch Gesetz vom 27.6.2017 (BGBl I S. 1963 Nr. 42).
[150]
Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE v. 14.5.2013, BT-Drucks. 17/13466; Vierter Zwischenbericht der Enquete-Kommission v. 2.2.2012, BT-Drucks. 17/8536, 45.
[151]
NNVO-E in der überarbeiteten Version v. 31.7.2013.
[152]
Stellungnahme der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten v. 23.8.2013, abrufbar unter www.die-medienastalten.de.
[153]
Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes v. 23.8.2013, abrufbar unter www.vzbv.de/12151.htm.
[154]
Stellungnahme des Branchenverbandes BITKOM v. 16.7.2013.
[155]
Vgl. Schlussbericht der Enquente-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ v. 5.4.2013, BT-Drucks. 17/12550 sowie den vierten Zwischenbericht vom 2.2.2012, BT-Drucks. 17/8536, 46.
[156]
Http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0343-17.pdf.
[157]
Vgl. neugefasster § 149 Abs. 1a, b und Abs. 2 TKG.
1. Teil Medienrecht› Rundfunkrecht› 2. Kapitel Rundfunk im internationalen Recht
2. Kapitel Rundfunk im internationalen Recht
Inhaltsverzeichnis
I. Rundfunk im Völkerrecht
II. Rundfunkregulierung im Recht der Europäischen Union
Literatur:
Bernhard/Nemeczek Grenzüberschreitende Fußballübertragungen im Lichte von Grundfreiheiten, geistigem Eigentum und EU-Wettbewerbsrecht, GRURInt 2012, 293; Castendyk/Böttcher Ein neuer Rundfunkbegriff für Deutschland? Die Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste und der deutsche Rundfunkbegriff, MMR 2008, 13; Dörr Die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa, 1997; ders. Ein Grundrecht der Medienfreiheit – Gleiches Recht für alle?, K&R Beihefter 2/2013 zu Heft 5, 9; Dörr/Kreile/Cole Handbuch Medienrecht, 2. Aufl. 2010; Dörr/Schwartmann Medienrecht, 5. Aufl. 2014; Dörr/Zorn Die Entwicklung des Medienrechts, NJW 2005, 3114; Fink/Cole/Keber Europäisches und Internationales Medienrecht, 2008; Fink/Keber/Roguski Die Zukunft der Medienregulierung im Europarat, ZUM 2011, 292; Geppert/Schütz/Attendorn et al. Beck'scher TKG-Kommentar, 4. Aufl. 2013; Gersdof Der Rundfunkbegriff – Vom technologieorientierten zum technologieneutralen Begriffsverständnis, Schriftenreihe LPR Hessen, Bd. 24, 2007; Gornig Der grenzüberschreitende Informationsfluss durch Rundfunkwellen, EuGRZ 1988, 1; Grabenwarter/Pabel Europäische Menschenrechtskonvention, 6. Aufl. 2016; Grewenig Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation (TK-Review) durch die Europäische Kommission – aus Sicht des privaten Rundfunks, ZUM 2007, 96; Gundel Die EMRK und das Verbot der ideellen Rundfunkwerbung – Entwarnung für § 7 Abs. 9 RStV?, ZUM 2013, 921; Hahn Eine kulturelle Bereichsausnahme im Recht der WTO?, ZaöRV 1996, 315; Hilf/Oeter WTO-Recht, 2. Aufl. 2010; Holtz-Bacha Von der Fernseh- zur Mediendiensterichtlinie, Media Perspektiven 2/2007, 113; Holznagel Frequenzzuteilung und Rundfunkspektrum, MMR 2008, 207; Kleist/Lamprecht-Weißenborn Der europäische Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation – Reformpläne und neue Regulierungsansätze, 2007; Kleist/Lamprecht-Weißenborn/Scheuer Audiovisuelle Mediendienste heute und morgen – Die Revision der EG-Fernsehrichtlinie, 2007; Klotz/Brandenberg Der novellierte EG-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation – Anpassungsbedarf im TKG, MMR 2010, 147; Kreile Ende territorialer Exklusivität – Der EuGH als Totengräber?, ZUM 2012, 177; Leitgeb Die Revision der Fernsehrichtlinie – Überblick über die wesentlichen geplanten Änderungen unter besonderer Berücksichtigung der Liberalisierung des Verbotes von Produktplatzierung, ZUM 2006, 837; Michel Senden als konstitutiver Bestandteil des Rundfunkbegriffs?, ZUM 2009, 453; Obwexer Der Beitritt der EU zur EMRK: Rechtsgrundlagen, Rechtsfragen und Rechtsfolgen, EuR 2012, 115; Potthast Die Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste aus Ländersicht, ZUM 2009, 698; Ranke/Roßnagel Dienstleistungsfreiheit, Urheberrecht und Wettbewerbsschutz im Satellitenfernsehen, Auswirkungen des EuGH-Urteils zu territorialen Exklusivitätsvereinbarungen von Lizenzen, MMR 2012, 152; Schiwy/Schütz/Dörr Lexikon des Medienrechts, 5. Aufl., 2010; Schladebach/Simantiras Grundstrukturen des unionalen Rundfunkrechts, EuR 2011, 784; Schütz Rundfunkbegriff: Neutralität der Inhalte oder der Übertragung? Konvergenz und Innovation, MMR 2009, 228; Schwartmann Europäischer Grundrechtsschutz nach dem Verfassungsvertrag, AVR 43 (2005), 129; Schwartmann/Hentsch Falltraining im Urheberrecht, 2017; Skouris Medienrechtliche Fragen in der Rechtsprechung des EuGH, Grundrechtliche Aspekte des Medienrechts und Charta der Grundrechte der EU, MMR 2011, 423; Spindler/Schuster Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl. 2015; Stender-Vorwachs/Theißen Die Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste – Fernsehrichtlinie reloaded?, ZUM 2007, 613; Streinz Europarecht, 10. Aufl. 2016; Trute/Broeml Der Verbreitungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Einspeisung und Vergütung von Programmen mit Must-Carry-Status in Kabelnetzen, MMR-Beil. 2012, 1.
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