Jennifer Fraser - Markenrecht

Здесь есть возможность читать онлайн «Jennifer Fraser - Markenrecht» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Markenrecht: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Markenrecht»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Der Schwerpunkt des Heidelberger Kommentars liegt auf der praxisnahen Kommentierung des MarkenG unter Berücksichtigung der umfassenden gesetzlichen Änderungen, insbesondere des Markenrechtsmodernisierungsgesetzes (MaMoG). Sie bietet dem Spezialisten wie dem Nichtspezialisten eine schnelle Orientierung über die wesentlichen Gesichtspunkte des deutschen und europäischen Kennzeichenrechts sowie zuverlässige Informationen über die aktuelle Rechtsprechung. Im II. Kapitel wird ein umfassender systematischer Überblick über die Unionsmarke, die UnionsmarkenVO sowie die Verfahrensweise des EUIPO und die Entscheidungen der Beschwerdekammern gegeben. Im dritten Teil geben ausgewiesene Kenner der jeweiligen Rechtsordnung einen Überblick über das Markenrecht in verschiedenen europäischen Staaten, aber auch in China, Japan, Russland oder den USA.

Markenrecht — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Markenrecht», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

VIII. Markenrecht und Internationales Privatrecht

22

Das internationale (Marken-)Privatrecht entscheidet darüber, welches Recht bei Fällen mit Auslandsberührung anwendbar ist. Insb angesichts des Fehlens einer ausdrücklichen internationalprivatrechtlichen Regelung der Immaterialgüterrechte im Allgemeinen und des Markenrechts im Besonderen in Deutschland, angesichts der Globalisierung der Wirtschaft und angesichts der Möglichkeiten des Internet ist die derzeitige Rechtslage de lege lata und de lege ferenda umstr (vgl Fezer Einl Rn 154 ff). Ganz allg gilt für das Markenrecht der Territorialitätsgrundsatz, aus dem das sog Schutzlandprinzipfolgt. Bestand und Schutz von Markenrechten unterfallen demnach dem Recht des Staates, für dessen Territorium der Schutz des Markenrechts in Anspruch genommen wird. Hinsichtlich der Einzelheiten muss auf die einschlägigen Kommentierungen insb zu Art 40 EGBGB verwiesen werden.

23

Die VO EG/864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (sog „Rom II“-Verordnung), die im Januar 2009 in Kraft getreten ist, enthält in Art 8 Regelungen über das im Bereich der außervertraglichen Schuldverhältnisse anzuwendende Recht bei Verletzungen des geistigen Eigentums. Sie hält in Art 8 Abs 1 für nationale Schutzrechte am Schutzlandprinzip fest und legt in Art 8 Abs 2 Regelungen für die Anknüpfung bei unionsweit geltenden Schutzrechten – wie etwa der Unionsmarke – fest.

Kapitel I Gesetz über den Schutz von Marken

und sonstigen Kennzeichen

(Markengesetz – MarkenG)

vom 25.10.1994 (BGBl. I S. 3082, ber. 1995 S. 156),

zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2357)

Inhaltsverzeichnis

Teil 1 Anwendungsbereich

Teil 2 Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz

Teil 3 Verfahren in Markenangelegenheiten

Teil 4 Kollektivmarken

Teil 5 Gewährleistungsmarken

Teil 6 Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Unionsmarken

Teil 7 Geographische Herkunftsangaben

Teil 8 Verfahren in Kennzeichenstreitsachen

Teil 9 Straf- und Bußgeldvorschriften; Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr

Teil 10 Übergangsvorschriften

Kapitel I Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen› Teil 1 Anwendungsbereich

Teil 1 Anwendungsbereich

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen

§ 2 Anwendung anderer Vorschriften

Kapitel I Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen› Teil 1 Anwendungsbereich› § 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen

§ 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen

Nach diesem Gesetz werden geschützt:

1. Marken,
2. geschäftliche Bezeichnungen,
3. geographische Herkunftsangaben.

Kommentierung

I. Allgemeines1

II.Geschützte Kennzeichen2 – 4

1. Marken2

2. Geschäftliche Bezeichnungen3

3. Geographische Herkunftsangaben4

I. Allgemeines

1

§ 1umschreibt den sachlichen Anwendungsbereich des MarkenG: Es gewährt Marken ( § 1 Nr 1), geschäftlichen Bezeichnungen ( § 1 Nr 2) und geographischen Herkunftsangaben ( § 1 Nr 3) Kennzeichenschutz. Grdl inhaltliche Neuerungen bringt das MarkenG im Zuge der Umsetzung der MRL (89/104/EWG) nur für das Recht der Marke (vgl BT-Drucks 12/6581, 55; Berlit NJW 1995, 365). Dagegen war weder bei geschäftlichen Bezeichnungen, noch bei geographischen Herkunftsangaben eine Abkehr von früher entwickelten Rechtsgrundsätzen beabsichtigt ( Ingerl/Rohnke § 5 Rn 4, vor §§ 126–139 Rn 1). Soweit der Schutz geschäftlicher Bezeichnungen und geographischer Herkunftsangaben betroffen ist, fand daher weniger die Absicht einer inhaltlichen Reform des Kennzeichenrechts, als vielmehr der Wille Ausdruck, die Rechtsanwendung durch die Zusammenfassung verwandter Vorschriften in einem Gesetz zu erleichtern. Das MarkenG schließt allerdings die Heranziehung anderer als markengesetzlicher Vorschriften zum Kennzeichenschutz nicht aus ( § 2).

II. Geschützte Kennzeichen

1. Marken

2

Marken kennzeichnen Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens und unterscheiden diese Produkte von denjenigen anderer Unternehmen ( § 3 Abs 1). Die Marke lässt sich vor dem Hintergrund ihrer Funktion im Geschäftsverkehr als produktidentifizierendes Unterscheidungszeichendefinieren ( Fezer § 1 Rn 13). Zu beachten ist, dass ein Kennzeichen nicht nur das Produkt eines Unternehmens, sondern zugleich das Unternehmen selbst identifizieren kann; für ein und dieselbe Bezeichnung kommt daher je nach betroffenem Funktionsbereich sowohl Markenschutz als auch ein Schutz nach dem Recht der geschäftlichen Bezeichnungen in Betracht (BGH GRUR 1957, 87, 88 – Meisterbrand; § 5 Rn 4). Zu den Marken iSd MarkG zählen als Marken eingetragene Zeichen (Registermarken, § 4 Nr 1), weiterhin solche Zeichen, die durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben haben (Benutzungsmarken, § 4 Nr 2) sowie notorisch bekannte Marken (Notorietätsmarken, § 4 Nr 3). Vorschriften zum Schutz dieser Marken sind in den §§ 3, 4, 6–14und 16–31geregelt; die entsprechenden verfahrensrechtlichen Normen in den §§ 32–96. Ebenfalls zu den Marken zählen die Kollektivmarken ( §§ 97–106) und neuerdings die Gewährleistungsmarken ( §§ 106a–106h), ferner international registrierte Marken ( §§ 107–125). Schließlich zählen zu den Marken iSd § 1 Nr 1auch die Unions- oder Gemeinschaftsmarken ( Ingerl/Rohnke § 1 Rn 5), auf welche – neben der Unionsmarkenverordnung – die §§ 125b–125iergänzend Anwendung finden.

2. Geschäftliche Bezeichnungen

3

Der kennzeichenrechtliche Schutz der geschäftlichen Bezeichnungen ist in §§ 5, 15und 18–24geregelt. Während § 5zur Schutzfähigkeitgeschäftlicher Bezeichnungen Auskunft gibt, enthält insb § 15Vorschriften zum Schutzumfang. Zu den geschäftlichen Bezeichnungen zählen Unternehmenskennzeichen und Werktitel ( § 5 Abs 1). Im Unterschied zu Unternehmenskennzeichen ( § 5 Abs 2) weisen Werktitel ( § 5 Abs 3) nicht auf ein bestimmtes Unternehmen hin, sondern dienen der Kennzeichnung des Werkes selbst ( § 5 Rn 80). § 5 Abs 2 S 2ergänzt den in § 5 Abs 2 S 1genannten Kreis von Unternehmenskennzeichen insofern, als auch solche Bezeichnungen als Unternehmenskennzeichen gelten, die die Fähigkeit, kennzeichenmäßig auf ein Unternehmen hinzuweisen, erst nach Ingebrauchnahme durch Verkehrsgeltung erworben haben ( § 5 Rn 1).

3. Geographische Herkunftsangaben

4

Geographische Herkunftsangaben kennzeichnen Waren oder Dienstleistungen nicht – im Unterschied zu Marken – hinsichtlich ihrer betrieblichen, sondern ihrer geographischen Herkunft (BT-Drucks 12/6581, 116; vgl § 126 Abs 1). Die Rechtsnaturdes in den §§ 126–129geregelten Schutzes geographischer Herkunftsangaben ist str. In einer neueren Entscheidung hat sich der BGH – in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung – dafür ausgesprochen, geographische Herkunftsangaben als immaterialgüterrechtliche Vermögensrechte aufzufassen und dementsprechend als subjektive Rechte einzuordnen ( BGH GRUR 2016, 741 – Himalaja-Salz). Bei dem Schutz geographischer Herkunftsangaben handelt es sich demnach um einen kennzeichenrechtlichen, mithin nicht um einen rein wettbewerbsrechtlichen Schutz ( Büscher GRUR 2017, 105, 115 f). Der BGH hat sich damit der wohl überwiegenden Auffassung in der Lit angeschlossen (vgl zu den in dieser Diskussion vorgebrachten Argumenten Fezer § 126 Rn 4–8 m zahlreichen weiteren Nachweisen). Zu den geographischen Herkunftsangaben zählen ferner Ursprungsbezeichnungen und geschützte geographische Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, die nach Maßgabe der VO (EU) Nr 1151/2012vom 21.11.2012 unionsrechtlichenSchutz genießen. Die nationalen Vorschriften zur Ausführung dieser VO finden sich in den §§ 130–136.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Markenrecht»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Markenrecht» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Markenrecht»

Обсуждение, отзывы о книге «Markenrecht» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x