Brigitte Studer - Frauenstimmrecht

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"Alle Schweizer sind vor dem Gesetz gleich", hiess es in der 1848 geschaffenen Verfassung des neuen Bundesstaates. Doch die Kämpfe waren lang und zäh bis zur Einführung des Frauenstimmrechts 1971. Es gibt viele Einzeluntersuchungen dieser Entwicklungsgeschichte, aber keine umfassende Darstellung, die den Bogen über den gesamten Zeitraum spannt und bislang unerschlossene Kantone integriert. Diese Lücke schliesst das Buch von Brigitte Studer und Judith
Wyttenbach. Im historischen Teil werden unter anderem die vielschichtigen Ausschlussmechanismen analysiert. Und der juristische Teil greift erstmals jedes einzelne Urteil zur Frage des Frauenstimmrechts chronologisch und mit knapper Darstellung auf. In der Synthese zum Schluss zeigen die Autorinnen, weshalb der ganze Prozess in der Schweiz so lange gedauert hat.

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Konstanz und Wandel über die Zeit

Eine Längsschnittstudie der Berner Frauenorganisationen, basierend auf 200 Namen von Aktivistinnen des Frauenstimmrechtsvereins Bern 161und des BSF, von denen für eine kollektivbiografische Auswertung allerdings nur von 72 Namen genügend Daten zur Verfügung standen, bestätigt die gezeigte Dominanz einer Herkunft aus der oberen Mittelschicht oder der Oberschicht für die Zeit vor 1945 nicht nur von Vorstandsmitgliedern, sondern auch von einem grossen Teil der Vereinsmitglieder. 162Erst nach dem Zweiten Weltkrieg traten einige Frauen auf den Plan, die aus einfachen Verhältnissen oder der Mittelschicht stammten. 163Bis dahin hatte das nur für Emma Graf (1865–1926) als Tochter einer Wirtin und eines kaufmännischen Angestellten gegolten. Für den gesamten Untersuchungszeitraum zwischen 1916/17 und 1968 finden sich im familiären Umfeld vieler Frauen einflussreiche oder gesellschaftlich anerkannte Berufe wie Arzt, Direktor, Seminarlehrer, Jurist, Oberförster und Politiker.

Die Zugehörigkeit zu einer höheren Gesellschaftsschicht kann sich auch an den Freizeitbeschäftigungen an den Stichdaten 1916/17 und 1930 ablesen, denn einige der Berner Frauen gehörten zu den ersten Automobilistinnen oder Bergskifahrerinnen. Unter den Frauenrechtlerinnen selbst finden sich überdurchschnittlich viele Akademikerinnen. Im Stichjahr 1916/17 trugen 25 Prozent der erfassten Frauen einen Doktortitel (während es im Jahr 1908 noch keine war), 1930 stieg deren Anteil sogar auf fast 38 Prozent, um sich an den restlichen Stichdaten 1945, 1956 und 1968 bei einem Drittel einzupendeln. Wie in den anderen in dieser Studie berücksichtigten Kantonen, aber vielleicht noch ausgeprägter, erweist sich in Bern der Anteil der Lehrerinnen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts als dominant. 1908 und 1916/17 war der Lehrberuf sogar der einzige, der sich für die Aktivistinnen finden lässt. Ab 1930 erweiterte sich das Berufsspektrum, während der Anteil der Lehrerinnen auf rund dreissig Prozent sank. 1945 waren es sogar nur noch etwa ein Fünftel, um danach auf etwa ein Achtel zu schrumpfen. Auffällig ist nach 1945 der rapide Zuwachs der Juristinnen. Befanden sich 1945 Ärztinnen, Geisteswissenschaftlerinnen und Juristinnen zahlenmässig noch ungefähr im Gleichgewicht, wuchs der Anteil Letzterer allmählich, und zwar ganz deutlich ab dem Stichjahr 1956. Dass ab 1959 und in den 1960er-Jahren zwei Juristinnen den SVF führten, darf zweifellos als Hinweis auf den wachsenden Einfluss von Rechtsfragen in der Auseinandersetzung um das Frauenstimmrecht gelesen werden. Dazu kam, dass ab 1923 die Anwaltsprofession gesamtschweizerisch auch den Frauen zugänglich war. 164

Was den Zivilstand angeht, waren die Berner Aktivistinnen lange Zeit mehrheitlich ledig. Doch schon 1930 war ein gutes Drittel verheiratet, ein Anteil, der kontinuierlich stieg. 1945 traf dies bereits auf etwas mehr als die Hälfte zu. Ab 1956 pendelte sich der Anteil der verheirateten Frauenrechtlerinnen bei sechzig Prozent ein. Soweit dies aus den hier verwendeten Daten ersichtlich ist, erhöhte sich das Durchschnittsalter nach dem Zweiten Weltkrieg: Drehte sich dieses zuvor um die 40, erreichte es 1945 ungefähr 50 und 1956 rund 54 Jahre. Da altgediente Kämpferinnen wohl bekannter und etablierter waren, mag sich hier ein Bias ergeben. Anhand von Beispielen lässt sich aber zeigen, dass etliche prominente Aktivistinnen für das Frauenstimmrecht sehr lange engagiert blieben. Dies trifft etwa für die Berner Bankierstochter, promovierte Lehrerin und Journalistin Agnes Debrit-Vogel (1892–1974) und die Sekundarschullehrerin Helene Stucki (1889–1988) zu, die von den 1910er- bis in die 1970er-Jahre aktiv blieben. In den 1930er-Jahren gesellten sich die promovierte Juristin Helene Thalmann-Antenen (1906–1976) und ab Ende des Jahrzehnts die an der Universität ausgebildete Journalistin Gerda Stocker-Meyer (1912–1997) hinzu. 1942 trat die Lehrerin und Juristin Marie Boehlen, die sich ab 1945 auch in der SP engagierte, dem Berner Stimmrechtsverein bei. 165In den 1950er-Jahren kam als weitere einflussreiche Persönlichkeit Marthe Gosteli (1917–2017) hinzu, die von 1964 bis 1968 den Berner Stimmrechtsverein und 1970/71 die Arbeitsgemeinschaft der schweizerischen Frauenvereine für die politischen Rechte der Frau präsidierte. Sämtliche Genannten blieben mindestens bis 1971 aktiv.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei den Gegnerinnen

Abschliessend richtet sich der Blick nun auf die Gegnerinnen des Frauenstimmrechts, wobei die Zusammensetzung des Zentralvorstands des Bundes der Schweizerinnen gegen das Frauenstimmrecht zwischen 1959 und 1965 mein Analysematerial darstellt. Als erster Unterschied zum SVF fällt die räumliche Verortung auf. Für den hier behandelten Zeitrahmen lag der Schwerpunkt der im Zentralvorstand repräsentierten Sektionen im Vergleich zum SVF geografisch im östlichen und zentralen Teil der Schweiz. Die Vorstandsmitglieder kamen nämlich aus den Kantonen Bern, Luzern, Zürich, Thurgau, Obwalden, Appenzell Innerrhoden und Aargau, wobei auch eine Frau aus Basel und eine andere aus Genf anwesend waren, die aber vorwiegend sich selbst repräsentierten. Eine nennenswerte Zahl organisierter Gegnerinnen gab es offenbar nur in den Kantonen Bern, Zürich und Thurgau. 166Nach dem Ersten Weltkrieg war das noch anders gewesen. Mit der Waadtländerin Suzanne Besson (1885–1957) war die erste Frauenstimmrechtsgegnerin aufgetreten. Die einflussreiche Journalistin initiierte und präsidierte 1919 zuerst die kurzlebige Ligue vaudoise féministe antisuffragiste, 1920 dann die nationale Organisation Ligue suisse des femmes patriotes, die eine intensive Propaganda gegen das Frauenstimmrecht lancierte. 167Doch nach 1959 war die Schlacht in den drei frankofonen Westschweizer Kantonen geschlagen, die Gegnerinnen konzentrierten sich nun auf diejenigen Deutschschweizer Kantone, in denen ihr Kampf am erfolgreichsten schien. Zwischen den beiden verfeindeten Verbänden der Gegnerinnen und Befürworterinnen gab es freilich auch gewisse Gemeinsamkeiten. Als Erstes fällt der hohe Anteil Akademikerinnen auf. Betrachtet man die Ausbildung und den Beruf der Frauen, zeigt sich, dass von den zehn führenden Gegnerinnen, über die Daten vorhanden sind, 168vier studiert hatten, drei davon bis zur Promotion (zwei in den Geisteswissenschaften, eine in den Rechtswissenschaften). Auch die Anzahl Lehrerinnen ist mit drei von zehn Personen hoch zu veranschlagen. Von den anderen, die eine berufliche Ausbildung vorweisen konnten oder einen Beruf ausübten, hatte eine Frau eine Handelsschule und je eine andere eine Haushaltungs- sowie die Soziale Frauenschule in Luzern absolviert (doch waren beide nicht erwerbstätig), eine weitere war Anwältin und Quästorin des Aargauischen Hochschulvereins, eine war Angestellte des Fürsorgeamts in Sarnen und eine war Mitinhaberin eines Baugeschäfts in Winterthur. Ein drittes Vergleichselement scheint auf den ersten Blick die gesellschaftlich privilegierte Stellung der Mitglieder dieser Gruppe zu sein. Von den 15 Frauen waren 12 verheiratet, und zwar mit Männern in statushohen und finanziell gut dotierten Berufsgattungen. Vier waren mit einem Arzt verheiratet, eine mit einem Notar und Regierungsstatthalter, zwei mit einem Anwalt, eine mit einem Gymnasiallehrer, eine mit einem Kantonsschullehrer, der auch Bankier war, und eine mit einem Baugeschäftsleiter. Eine auffällige soziokulturelle Differenz im Vergleich zu den Frauenrechtlerinnen war aber der hohe Anteil an Hausfrauen und mithelfenden Familienmitgliedern. Illustrieren lässt sich das an den beiden prominentesten Frauen, der Präsidentin Gertrud Haldimann-Weiss (1907–2001) aus Bern und der Vizepräsidentin Josefine Steffen-Zehnder (1902–1964) aus Luzern. Haldimann-Weiss, die ein Pharmaziestudium vorweisen konnte, half ihrem Mann in seiner Arztpraxis, Steffen-Zehnder, die in Geschichte promoviert hatte, führte mit ihrem Mann zusammen ein Heim für Studierende. Beide Frauen waren dank ihres Studiums und ihrer Ehe soziale Aufsteigerinnen: Haldimann-Weiss war die Tochter eines Spenglermeisters, die einen Augenarzt geheiratet hatte, und Mutter von sechs Kindern; Steffen-Zehnder war die Tochter eines Bauern, die einen Gymnasiallehrer geheiratet hatte, und Mutter von drei Kindern. Durch die gewählte Berufsausübung machten sie ihren sozialen Aufstieg bewusst stärker von der Stellung ihres Mannes als von der Valorisierung ihres eigenen Studiums abhängig. Die traditionelle Geschlechterordnung war folglich für sie mit Privilegien verbunden – Privilegien, die eine Entwicklung der weiblichen Gleichberechtigung womöglich hätten gefährden können. Höher als materielle Interessen dürfte freilich die ideologische Einstellung veranschlagt werden. Politisch unterschieden sich die beiden Gruppen deutlich. Vier der Ehemänner waren National- und/oder Ständeräte, wobei mit ihrer Zugehörigkeit zur CVP, der FDP und der Republikanischen Bewegung allesamt bürgerliche bis rechtsbürgerliche Positionen vertraten. Sozialdemokratische oder linksliberale Affinitäten lassen sich bei den Gegnerinnen nicht finden.

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