Nach dem Vernehmlassungsverfahren im Sommer 1969 (bei dem der SVF beinahe übergangen worden wäre), legte die Regierung am 23. Dezember 1969 ihre Botschaft vor. 132Sie war mit 42 Seiten vergleichsweise knapp und schlug die Einführung des Frauenstimmrechts über die Partialrevision von Artikel 74 der BV vor. Die Vorlage passierte die eidgenössischen Räte, wenn nicht ganz ohne Diskussion, so doch am Schluss einstimmig. Die letzten Verzögerungsversuche durch die Verschiebung der Abstimmung auf ein Datum nach den Nationalratswahlen im Herbst 1971 wurden ebenso deutlich abgelehnt wie derjenige des Rechtspopulisten James Schwarzenbach (1911–1994), der noch zu diesem Zeitpunkt zuerst eine Konsultativabstimmung unter Frauen durchführen wollte.
Ebenso wenig ging das Parlament auf den Vorschlag Arnolds ein, im Sinne «des Grundsatzes der Rechtsgleichheit» den Absatz zu streichen, dass «Abstimmungen und Wahlen der Kanhtone und Gemeinden weiterhin dem kantonalen Recht vorbehalten» seien. Bundesrat Ludwig von Moos (1910–1990) wehrte den Antrag als «mit der föderativen Struktur unseres Staates nicht vereinbar» ab. Denn «die Bezeichnung und Umschreibung des Staatsund Wahlkörpers» sei eines der wichtigsten Prärogative der Kantone. 133Der katholisch-konservative Innerschweizer Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements hatte in der vorparlamentarischen Phase bereits auf Verwaltungsebene verhindert, dass die Einführung des Frauenstimmrechts durch den Bund auch auf die Kantonal- und Kommunalebene ausgedehnt werde und sich dabei gegen das EPD durchsetzen können. Dieses war nämlich der Meinung, dass ansonsten der Vorbehalt zum Frauenstimmrecht bei der EMRK nicht aufgehoben sei. 134Derselben Meinung war Nationalrat Arnold. Sein parlamentarischer Antrag wurde jedoch mit 16 gegen 122 Stimmen abgelehnt, womit er seine Befürchtung realisiert sah, dass «es im Ermessen der Kantone [liegen bliebe], ob wir in 10, 15 oder 20 Jahren in kantonalen Angelegenheiten noch weibliche Untertanen haben werden». 135
Das Ergebnis der Volksabstimmung am 7. Februar 1971 war mit 65,7 Prozent Ja-Stimmen und einer Stimmbeteiligung von 57,7 Prozent eine deutliche Zustimmung zur politischen Teilhabe der Schweizerinnen. Acht Kantone (AR, AI, GL, OW, SZ, SG, TG, UR) lehnten das Begehren aber nach wie vor ab.
Die Akteurinnen und Akteure
Dieses Kapitel zeichnet eine Art Phantombild der zentralen Aktivistinnen und Aktivisten für und gegen das Frauenstimmrecht. Das skizzenhafte Kollektivporträt der Kämpferinnen und Kämpfer für das Stimmrecht fragt nach dem Geschlecht, der sozialen Herkunft, dem familiären Umfeld, dem Beruf, dem Alter, dem Zivilstand, dem weltanschaulich-politischen Hintergrund und den Motiven des Engagements sowie nach dem Wandel dieser Analysekategorien über die Zeit. Es bezieht sich fast ausschliesslich auf die Verbandsspitzen auf ausgewählter lokaler und auf nationaler Ebene. 136Einfache Mitglieder des SVF und Aktivistinnen anderer Frauenorganisationen sowie politischer Parteien, insbesondere der Frauengruppen der beiden Linksparteien SP und KP, bleiben daher ausgeblendet. Für die Mobilisierung der Stimmbürger und den Mentalitätswandel der Menschen brauchte es jedoch zahlreiche Frauen wie Marie Schmid, eine ehemalige Hilfsarbeiterin aus Basel, die vor jedem Urnengang auf der Strasse Flugblätter verteilten, Stände aufstellten und Passantinnen und Passanten ansprachen, um sie zu überzeugen. 137Gegen aussen und in der medialen Öffentlichkeit waren es jedoch die Mitglieder der Leitungsgruppe, die den Frauenstimmrechtskampf repräsentierten. Dies trifft auch auf die Gegnerinnen zu, hier analysiert anhand des Zentralvorstands des 1959 gegründeten Bundes der Schweizerinnen gegen das Frauenstimmrecht. 138
Eine kleine, organisierte Minderheit
Hauptträger des politischen Handelns für das Frauenstimmrecht war zwischen 1909 und 1971 der kontinuierlich aktive Schweizerische Verband für Frauenstimmrecht (SVF), wohingegen sich die Gegnerinnen in wechselnden, meist ad hoc gebildeten Bündnissen organisierten.
Obschon zahlenmässig bedeutender als die gegnerischen Organisationen, handelte es sich beim SVF, auf dem im Folgenden der Fokus liegt, um einen relativ schwachen Kollektivakteur. Zur Zeit der Gründung der nationalen Organisation 1909 zählte er wie erwähnt 765 Mitglieder und sieben Sektionen, während der BSF 1904 33 Mitgliedervereine und 11 000 Frauen repräsentierte. 139Bis 1916 gab es mehr SVF-Sektionen in der Westschweiz, dann kehrte sich das Verhältnis um. 1950 konnte der Verband 33 Sektionen ausweisen. 1401959 hatte sich die Anzahl Mitglieder nach Jahren des Rückgangs auf 6056 und die Zahl der Sektionen auf 34 erhöht. 141In der Zeit zwischen 1934 und 1968 oszillierte die Mitgliederzahl zwischen 4000 und 6000. 142Der SVF war eine gemischte Organisation und zählte vor allem in den ersten zwei Jahrzehnten etliche männliche Mitglieder. Wohl um dem Vorwurf zuvorzukommen, sie seien vom Ausland gesteuert, nahm der Zentralvorstand nur Schweizerinnen auf, während auf lokaler Ebene vereinzelt auch Ausländerinnen aufgeführt sind. Die ersten Gruppen entstanden auf lokaler Ebene, meist aus einer Fusion zwischen philanthropischen und sittlichmoralischen Kreisen und dem progressiven Teil der frühen Frauenbewegung, je nach örtlichen Verhältnissen mit unterschiedlich starker Beteiligung von sozialdemokratischen und einzelnen bürgerlichliberalen, fortschrittlich eingestellten Politikern.
Vor allem in den Anfangsjahren war der SVF durch eine starke Beteiligung der Männer charakterisiert – Männer, die sich aus weltanschaulichen Gründen politisch für die Rechte der Frauen einsetzten. Vor dem Zweiten Weltkrieg sassen im Zentralvorstand des SVF insgesamt neun männliche Mitglieder, darunter zwei SP-Nationalräte und ein FDP-Nationalrat, ein Zürcher Regierungsrat, ein Pfarrer und ein Professor. Nach 1945 sind im Zentralvorstand des SVF allerdings keine Männer mehr zu finden, obschon in den Sektionen durchaus noch Männer aktiv waren. 143
Die Rolle der Männer in der ersten Zeit lässt sich beispielhaft an der 1907 gegründeten Genfer Sektion zeigen, einem Zusammenschluss zwischen religiös-sozialen, abolitionistischen Kreisen und der Union des femmes de Genève. Gründer der Association genevoise pour le suffrage féminin und im ersten lokalen Leitungskomitee Co-Vizepräsident (zusammen mit Camille Vidart) war der wie seine Mutter philanthropisch engagierte Genfer Ingenieur und Grossrat Auguste de Morsier (1864–1923). De Morsier war von 1909 bis 1912 auch erster Zentralpräsident des SVF. Männer bildeten im ersten Genfer Komitee mit vier Vertretern die Mehrheit. Neben de Morsier waren dies der sozialdemokratische Grossrat, Schriftsteller und Redaktor des Peuple genevois Valentin-Henri Grandjean (1872–1944), der aus Ungarn stammende Soziologe André de Maday (1877–1958), damals noch Privatdozent an der Universität Genf, später Professor an der Universität Neuenburg und ab 1924 Direktor der Bibliothek des Bureau International du Travail in Genf, der französische Sozialist und Professor für politische Ökonomie Edgard Milhaud (1873–1964) und ein näher nicht identifizierter Paul Robert als Kassier. 1910 kamen drei Frauen als neue Mitglieder hinzu: Emilie Gourd, die bald zur prägenden Figur des Stimmrechtskampfs mit transnationalem Netzwerk werden sollte, die Ehefrau von Grossrat Grandjean und die Ehefrau von André de Maday, Marthe de Maday-Henzelt, spätere Autorin von Studien über die Mutterliebe. Dazu kam Dr. Alexandre Claparède (1858–1913), früherer Grossrat, Naturwissenschaftler und Sekretär der Société des Arts de Genève. Die Funktion der Präsidentin fiel allerdings einer Frau zu: Aline Hoffmann-Rossier (1856–1920), Leiterin eines Mädchenpensionats und Schriftstellerin – auch sie dem Abolitionismus nahestehend. Als weitere Frau sass seit der Gründung Pauline Chaponnière-Chaix (1850–1934) in der Leitung. 144
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