Brigitte Studer - Frauenstimmrecht

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"Alle Schweizer sind vor dem Gesetz gleich", hiess es in der 1848 geschaffenen Verfassung des neuen Bundesstaates. Doch die Kämpfe waren lang und zäh bis zur Einführung des Frauenstimmrechts 1971. Es gibt viele Einzeluntersuchungen dieser Entwicklungsgeschichte, aber keine umfassende Darstellung, die den Bogen über den gesamten Zeitraum spannt und bislang unerschlossene Kantone integriert. Diese Lücke schliesst das Buch von Brigitte Studer und Judith
Wyttenbach. Im historischen Teil werden unter anderem die vielschichtigen Ausschlussmechanismen analysiert. Und der juristische Teil greift erstmals jedes einzelne Urteil zur Frage des Frauenstimmrechts chronologisch und mit knapper Darstellung auf. In der Synthese zum Schluss zeigen die Autorinnen, weshalb der ganze Prozess in der Schweiz so lange gedauert hat.

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–In den Kantonen Neuenburg und Genf finden sich schon früh und wiederholt politische Auseinandersetzungen über das integrale Frauenstimmrecht: Im Kanton Neuenburg gab es vier Abstimmungen (1919, 1941, 1948, 1959), bevor das Frauenstimmrecht 1959 mit der fünften eingeführt wurde, ebenso im Kanton Genf 1960 (1921, 1940, 1946, 1953). Der Kanton Waadt weicht freilich von diesem Muster ab. 99

–Die drei Kantone wiesen historisch vor allem ab dem Zweiten Weltkrieg mit der SP und der PdA eine starke Linke auf, zwei Parteien, die sich seit den 1920er-Jahren auf institutioneller Ebene für das Frauenstimmrecht eingesetzt hatten; zu ihnen stiessen in den 1950er-Jahren Vertreter bürgerlicher Parteien (in erster Linie des Freisinns und der Liberalen). In allen drei Kantonen war auf der Ebene der Legislative und im Rahmen eines Abstimmungskomitees eine Zusammenarbeit zwischen den grossen Parteien zugunsten des Frauenstimmrechts entstanden. In Genf wurde bereits die Motion, die zur Abstimmung von 1953 führte, von den Vertretern von vier Parteien (SP, PdA, Liberale, Christlich-Soziale) eingereicht. In Neuenburg waren es die Vertreter von fünf Parteien. Im Kanton Waadt war es der aus drei Freisinnigen, einem Liberalen und drei Sozialdemokraten zusammengesetzte Regierungsrat, der 1957 die Initiative ergriff.

–In den drei Kantonen manifestierte sich bereits früh ein aktives Engagement von einzelnen Männern aus der politischen und soziokulturellen lokalen Elite; in der Zwischenkriegszeit vor allem aus dem vom Abolitionismus geprägten christlich-sozialen Milieu und aus der SP, ab den 1950er-Jahren waren es wie erwähnt auch Freisinnige und andere Bürgerliche.

–Die Frauen verfügten bereits seit Ende des 19. respektive Beginn des 20. Jahrhunderts über partielle Stimm- und/oder Wahlrechte, sei es in Schulkommissionen und in Kirchenangelegenheiten, sei es in Vormundschaftsbehörden und in Gewerbegerichten. In Genf besassen sie seit 1886 das passive Wahlrecht in Schulkommissionen, im Kanton Waadt seit 1906, in Neuenburg seit 1908. Genf ging auch in Kirchenangelegenheiten voran. Bereits 1891 erteilte die Eglise libre Frauen das aktive Wahlrecht, die reformierte Landeskirche folgte 1910. 100Im Kanton Waadt hatte die reformierte Landeskirche diesen Schritt bereits 1903 getan, in Neuenburg erfolgte dieser 1916, nun aber mit dem aktiven und passiven Wahlrecht. Die Eglise libre des Kantons Waadt ihrerseits führte bereits 1926 die Frauenordination ein. Als erste Kantone nahmen Genf 1910 (allerdings 1914 wieder abgeschafft) und Neuenburg 1916 Frauen in gewerbliche Schiedsgerichte auf. In Neuenburg wurden sie 1927 auch in die Vormundschaftsbehörden wählbar und erhielten damit in Scheidungsprozessen richterliche Funktionen (siehe Karten 1– 3, S. 191– 193).

Sozioökonomische Faktoren:

–Als die Akzeptanz des Frauenstimmrechts fördernde Faktoren können der Protestantismus (im Unterschied zum Katholizismus), der Grad der Urbanisierung und ein eher zentralistischer Staatsaufbau gelten. Sowohl die Waadt als auch Neuenburg waren konfessionell mehrheitlich protestantisch oder wie im Fall von Genf trotz einer katholischen Mehrheit von confédérés protestantisch dominiert. Zudem waren die drei Kantone stark städtisch geprägt. Sie zählten mit Genf, Lausanne und La Chaux-de-Fonds drei Städte, die unter den zehn grössten der Schweiz figurierten; in Genf, Lausanne und Neuenburg war ferner dank einem ausgebauten Verkehrsnetz das funktionale Stadtgebiet überdurchschnittlich ausgedehnt. 101Ein mehr oder weniger ausgeprägter urbaner Charakter respektive die Existenz grösserer Städte kann als positiver Faktor gewertet werden. Städtische Gemeinden, die in der modernen Schweiz bis in die jüngste Gegenwart durchgehend einen höheren Anteil Frauen aufwiesen (auf dem Land waren hingegen die Männer in der Mehrheit), 102waren und sind Orte, die neue Lebensformen begünstigen und einen relativen Freiraum für weibliche Emanzipation bieten. Die Akzeptanz des Frauenstimmrechts war in den Städten stets signifikant höher als auf dem Land. Horte der Verteidigung von Männerprivilegien finden sich hingegen in den Landgemeinden. Der Widerstand gegen die politische Partizipation neuer Gruppen war in den Gemeinden mit ausgeprägten politischen Vorrechten besonders langdauernd. 103Wohingegen die Gemeinden der drei Westschweizer Kantone über eine geringe politische Autonomie im Vergleich zu den Deutschschweizer Kantonen verfügten. 104

–Eine Korrelation lässt sich ferner mit einer modernen Wirtschaftsstruktur und einem hohen Lebensstandard erkennen. Die drei Kantone wiesen 1960 einen hohen Anteil des Sekundär- (v. a. Neuenburg 61%) und des Tertiärsektors (Genf 56%) und einen wenig gewichtigen Primärsektor (Neuenburg 6,4%, Genf 3%) auf, wobei allerdings die Waadt mit 13 Prozent eine Ausnahme bildete. 1950 gehörten Genf und Neuenburg (neben Basel-Stadt und Zürich) zu den Kantonen mit den höchsten Volkseinkommen pro Kopf; die Waadt lag im Schweizer Durchschnitt. Alle drei wiesen ein überdurchschnittliches BIP auf (Genf und Neuenburg deutlich, die Waadt leicht). 105Thomas Held und René Levy konstatieren in ihrem Bericht über die Lage der Frauen in der Schweiz auch für 1970 einen Zusammenhang zwischen Bruttosozialprodukt pro Kopf und Zustimmung zum Frauenstimmrecht. 106

Soziokulturelle Faktoren:

–Nicht zuletzt ist die ökonomische Stellung des weiblichen Geschlechts in den drei Kantonen hervorzuheben, die auf eine gewisse gesellschaftliche Akzeptanz der Gleichberechtigung hinweist. Verglichen mit Deutschschweizer Kantonen (mit Ausnahme von Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie dem Tessin) war der Mädchenanteil in den drei Westschweizer Kantonen 1970 in Mittel- und Maturitätsschulen überdurchschnittlich. 107Auch der Zuwachs an weiblichen Studierenden war zwischen 1950/51 und 1960/61 an den Universitäten Lausanne mit 95 Prozent, Neuenburg mit 139 Prozent und Genf mit 120 Prozent im Vergleich zum gesamtschweizerischen Durchschnitt (83%) deutlich höher. 108

–Die Kantone Genf und Neuenburg wiesen zwischen 1900 und 1950 eine überdurchschnittliche Frauenerwerbsquote auf. Für den Kanton Waadt galt das allerdings nicht. Zudem lag auch in einigen Deutschschweizer Kantonen wie Zürich und Glarus der Anteil erwerbstätiger Frauen an der weiblichen Bevölkerung über dem Schweizer Durchschnitt. 109Auffällig ist hingegen, dass die Bedeutung der weiblichen Erwerbstätigkeit im Vorfeld der drei Abstimmungen von den kantonalen Behörden positiv hervorgehoben wurde (im Unterschied zum Bundesrat in seiner Botschaft von 1957).

–Schliesslich handelte es sich um «weltoffene» Grenz- und Universitätskantone, die wissenschaftlich, kulturell und im Fall von Genf auch politisch transnational intensiv vernetzt waren und deren Arbeitsmarkt eine hohe Anzahl ausländischer Arbeitskräfte respektive Grenzgängerinnen und Grenzgänger aufwies. Ein Vergleich von Deutschschweizer und Westschweizer Frauenpresse bei den beiden eidgenössischen Abstimmungen zeigt im Übrigen, dass Letztere öfter Vergleiche mit und Bezugnahmen zum Ausland machte, was offenbar in der deutschen Schweiz kaum je der Fall war. 110Einen Einfluss hatte möglicherweise auch die kulturelle Nähe zu Frankreich mit seinem nach dem Zweiten Weltkrieg sozialstaatlich geförderten positiven Frauenmodell der Verbindung von Mutterschaft und Erwerbstätigkeit.

Die 1960er-Jahre: progressive Radikalisierung

Die katastrophale Niederlage von 1959 war für die Schweizer Frauen ernüchternd, provozierte Wut und führte auch zu Resignation. International löste das Abstimmungsergebnis Unverständnis aus, die Menschenrechtskommission der UNO erklärte, sie habe es mit «Enttäuschung» («disappointment») zur Kenntnis genommen. 111Der BSF bekräftigte gleichwohl sein Festhalten am eingeschlagenen Weg der sanften Überzeugungsarbeit der männlichen Stimmberechtigten. 112Der SGF hingegen distanzierte sich von den «schmollenden Frauenstimmrechtlerinnen». 113

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