Herbert Storn - Business Crime – Skandale mit System

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Von der Fleischindustrie über Geldwäsche bis zur Fahrzeugbranche, von Umweltverbrechen über Cum-Ex bis Wirecard – die Headlines über kriminelle Praktiken in der Wirtschaft reißen nicht ab. Alles Einzelfälle, alles nur ›Skandale‹? Oder offenbaren diese Vorgänge eine tieferliegende kriminelle Struktur? Eine Struktur, die zu unserer Wirtschaftsordnung gehört? Wie kommt es, dass der Rechtsstaat so oft als Kontrollinstanz versagt? Oder versagt er gar nicht, weil er nicht alles kontrollieren will? Ist es gerade das kapitalistische System, das von der Ausbeutung menschlicher Arbeit und der Natur lebt, dem eine solche kriminelle Affinität eingeschrieben ist? Herbert Storn geht diesen Fragen nach. Anlass ist das 30-jährige Bestehen von ›Business Crime Control‹, einer Organisation, die sich mit Wirtschaftskriminalität und Korruption beschäftigt. Eine kriminelle Ökonomie darf nicht mehr länger toleriert werden. Mit einem Interview mit Hans See, dem Gründungsvorsitzenden von ›Business Crime Control‹.

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Denn die Polizei sei für Wirtschaftsverbrechen prinzipiell die falsche Adresse, weil sie damit schlicht überfordert sei. Bei Wirtschaftsverbrechen gehe es um strukturelle Probleme, um kriminelle Kapitalbeschaffung, -verwertung oder -sicherung.

Die schwierige legale Beschaffung von Kapital sei ein Motiv, es verbrecherisch zu erlangen. Unter stark erschwerten Bedingungen werde auch seine Verwertung immer sozialschädlicher und damit seine Sicherung – und sei es durch Etablierung kapitalhöriger Diktaturen – immer notwendiger.

Und bei den Verbrechen gebe es jenseits des Strafrechts auch »Verbrechen in einem nicht justiziablen, in einem moralischen und gesellschaftspolitischen Sinne.« 3

»Wenn Kapitalbeschaffung, Kapitalverwertung und Kapitalsicherung zwar legal, aber mit Hilfe sozialschädlicher, umweltfeindlicher und damit auch menschenverachtender Praktiken betrieben werden, nennen wir sie in einem moralisierenden Sinne verbrecherisch. Hier muss die kriminalpolitische Debatte einsetzen und die Frage nach Möglichkeiten der Verhinderung oder Bestrafung solcher Taten aufgeworfen werden.« 4

Und angesichts der von Konzernen dominierten Globalisierung ist es nicht vermessen, wenn Hans See davon spricht, dass auch »der Frieden zwischen den Völkern, die Menschen- und Freiheitsrechte und das friedliche Zusammenleben der Bürger … nicht dauerhaft gesichert werden (können), wenn die komplexen wirtschaftsverbrecherischen Ursachen von sozialen Konflikten und ökologischen Katastrophen nicht nachgewiesen und breitenwirksam publik gemacht werden.« 5

Im weiteren Verlauf des Vortrags versucht See dann eine begriffliche Unterscheidung von Wirtschaftskriminalität und Organisiertem Verbrechen, die aber zugleich die Überschneidung bzw. gegenseitige Durchdringung klarmacht:

»Das Organisierte Verbrechen zielt von vornherein darauf ab, kriminalisierte Bedürfnisse zu bedienen, um eine hohe Risikoprämie bei doch oftmals niedrigem Risiko zu kassieren.

Wirtschaftskriminalität umfasst dagegen die Straftaten der von vornherein auf legale Geschäfte angelegten Wirtschaft, die aber durch verzerrten Wettbewerb, Krisen, Konkurrenzgefahr und durch die auf der Hand liegenden Wettbewerbsvorteile des illegalen Wirtschaftens in die berühmte Sog- und Spiralwirkung des Wirtschaftsverbrechens gerät.« 6

Dazu verweist See auf einen 1990 in der Zeitschrift Kriminalistik veröffentlichten Bericht, in dem einige Experten die Auffassung vertraten, dass eine ausschließlich legale Unternehmensführung in Zukunft wegen mangelnder Konkurrenzfähigkeit kaum noch möglich sein werde.

1.Kontroll- und Steuerungsverlust in Krisenzeiten

Wirtschaftskriminalität ist kein ›Kavaliersdelikt‹. Mit einem Begriff wie diesem wird umgangssprachlich gerne die Grenze zwischen legal und illegal aufgeweicht. Und bezeichnenderweise werden Verstöße gegen Steuervorschriften an erster Stelle genannt, wie Umfragen zeigen. Damit ist es denjenigen, die für schwere Steuerrechtsverletzungen verantwortlich sind, gelungen, ihren damit verbundenen Anschlag auf die Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge als (annähernd) legitime persönliche Bereicherung hinzustellen. Die meinungsprägenden Medien waren dabei sehr behilflich. Es ist erstaunlich, wie gut ihnen das gelungen ist. Denn wenn es um die schlechte Ausstattung des Gemeinwesens geht, werden Staat und Kommunen gnadenlos kritisiert und als unfähig hingestellt. Wenn es dagegen darum geht, ihnen Steuergelder abzutrotzen, ihnen also die Hilfsmittel zu entziehen, werden Staat und Kommunen genauso gern als Gegner, noch besser als ›Räuber‹ dargestellt – eine inszenierte Schizophrenie.

Rund um die Bundestagswahl vom 26.9.2021 konnte man dieses ›Spiel‹ bei den Kontrahenten Kevin Kühnert (SPD) und Christian Lindner (FDP) beobachten, als Kühnert dabei Lindner als ›Luftikus‹ bezeichnete, weil er Superreiche steuerlich entlasten wolle, gleichzeitig aber kein seriöses Finanzkonzept habe. 7

Wirtschaftskriminalität ist auch keine Angelegenheit, die sich, wie manche vielleicht assoziieren, vornehmlich im Bereich der Buchführung, also quasi ›auf dem Papier‹ abspielt und Menschen nicht wirklich beeinträchtigt. Dass auch dieses gern vermittelte Bild nicht stimmt, soll im Kapitel über die beträchtlichen und – was den ökologischen Aspekt angeht – oft irreversiblen Schäden an einigen Beispielen beleuchtet werden.

Wenn von sozialen Konflikten, persönlichen Schäden und ökologischen Katastrophen gesprochen wird und Wirtschaftskriminalität mit Verbrechen assoziiert wird, dann kommt man der Sache schon näher.

Aber auch das wird von interessierter Seite gern als ›Kollateralschaden‹ bezeichnet, also als bedauernswertes Abfallprodukt einer eigentlich dem Gesamtwohl zuarbeitenden Wirtschaft.

Wenn nun aber tatsächlich neben der Schädigung vieler Einzelpersonen dauerhafte Umweltzerstörung und Kriege die Folge sind, fällt es schon schwer, hier noch von Kollateralschäden zu sprechen! Erst recht natürlich, wenn aus Tausenden von ›Einzelfällen‹ der systemische Charakter sich als Grundgewebe immer deutlicher abzeichnet.

Da hilft es auf Dauer nicht, immer wieder das Wort ›Skandal‹ zu bemühen! Aber die auf Push-Nachrichten getrimmten Medien leben eben eher und mehr von der Ausnahme als der Regel oder gar der Struktur, die zu kritisieren wäre.

Wenn im Folgenden die Kriminalität der großen Wirtschaftsunternehmen in den Blick genommen wird, werden sehr schnell eine Struktur und ein Mechanismus erkennbar, welche es nahelegen, wechselseitige Übergänge von legalen Wirtschaftsoperationen zu illegalen und umgekehrt als Normalzustand anzusehen. So stehen inzwischen fast alle gesetzlichen Maßnahmen, seien es solche zum Umweltschutz, zum Arbeitsrecht oder zur Besteuerung unter dem Verdikt, dass große transnational operierende Konzerne (und das sind praktisch alle) einer gesetzlichen Regelung durch die Verlagerung ihrer Tätigkeit in ein nicht reguliertes Territorium ausweichen können und dies auch tun. Als giftig eingestufte Stoffe werden in all den Ländern weiter eingesetzt, die es nicht verbieten. Die primitivsten Arbeitsschutzregelungen werden durch Produktionsverlagerungen umgangen. Durch Einschaltung immer weiterer Subunternehmen kann die rechtliche Verantwortung so verwischt werden, dass sie dem Ausgangsunternehmen nicht mehr nachzuweisen ist. Diese Problematik spielt nicht zuletzt bei der Lieferkettengesetzgebung eine wichtige Rolle. Auf diese Weise können im Extremfall geheime Firmen mit nicht legalen Operationen betreut werden, was insbesondere bei Rüstungsgeschäften nicht unüblich ist.

Umgekehrt ist die ›Geldwäsche‹ das Mittel, illegale Gelder in legale zu transformieren. Nicht ohne Grund ist das Bankgeheimnis bis heute ein schützenswertes Rechtsgut und kann es fast mit dem Beichtgeheimnis der katholischen Kirche aufnehmen.

Man könnte einwenden, dass das Ausweichen in nicht regulierte Bereiche nicht illegal sei, und dass hier bestenfalls von illegitim , also von einer ethischen Warte aus zu sprechen sei.

Damit wird das Problem aber nicht entschärft, weil

a.diese Grenze fließend ist, wie an den Cum-Ex-Geschäften gezeigt werden kann und

b.die Grenzziehung selbst oft in den Händen der Profiteure liegt oder in dieselben gegeben wird,

c.ein Wirtschaftssystem, das mit Rankings von Maximalprofiten arbeitet, permanenten Druck auf diese Grenzziehung zulasten der Regulierung ausübt.

Solches kann natürlich weder aus der Demokratieperspektive noch aus der Perspektive des Rechtsstaats akzeptiert werden. Die Schäden für Demokratie und Rechtsstaat, aber auch für Gesellschaft und Ökologie wären auf Dauer unerträglich.

Deshalb sollen im folgenden Abschnitt zunächst Streiflichter auf die Schäden geworfen werden, denn mehr als Streiflichter würde den Rahmen sprengen. Es handelt sich dabei nicht, wie oben bereits angedeutet, um abstrakte Schäden, die lediglich ›auf dem Papier‹ begangen werden und ansonsten keine größeren Probleme bereiten. Ganz im Gegenteil: Das Ausmaß dieser Schäden ist beträchtlich und erreicht schwindelerregende Größenordnungen.

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