Im Zentrum dieser Arbeit steht eine umfassende Diskursanalyse. Neben dem vorgeburtlichen Kind, sozusagen passiver Diskurspartner, stehen dabei vor allem die betroffenen Eltern, der Staat als Gesetzgeber (für den ersten Teil dieser Arbeit muss es korrekt heißen: die beiden deutschen Staaten als Gesetzgeber), die Bundesländer als Gesetzgeber, Mediziner und die Kirchen als Akteure im Mittelpunkt der Betrachtung.
Dabei kann im Blick auf die Entwicklungsdynamik der für diese Untersuchung relevanten gesetzlichen Veränderungen eine grobe Einteilung geltend gemacht werden: Zunächst gab es in Folge gesetzlicher Neudefinitionen in der DDR, die den vorgeburtlichen verstorbenen Menschen betrafen, und der Liberalisierung der Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch in der DDR wie auch in der BRD einige wenige Aufsätze von Medizinern, die sich ernsthaft mit dem Status des vorgeburtlichen Menschen beschäftigen. Hinweise auf einen öffentlichen Diskurs oder Diskursteilnehmer anderer Bereiche sind für den Raum der DDR nicht zu finden. In der Bundesrepublik der damaligen Zeit stellt sich das anders dar. Ebenfalls ausgehend von der Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch aber auch der konkreten Rechtsgestaltung hinsichtlich fehl- und totgeborener Kinder etwa in Bezug auf personenstandsrechtliche Festlegungen und (fehlende) Möglichkeiten der Bestattung waren es hier vor allem die betroffenen Eltern, die sich aktiv in den Diskurs einbrachten. So gesehen kann das Einreichen der ersten Petition an den Bundestag 1988 als entscheidendes Ereignis innerhalb des hier analysierten Diskurses um die Anerkennung des vorgeburtlichen verstorbenen Menschen angesehen werden. Denn erst in der Folge haben auch andere Partizipanten aus Politik und Medizin Stellung bezogen. Wie sich der Diskurs in der Folge verändert hat und welche Auswirkungen dies hatte, wird Gegenstand der Untersuchungen sein.
Es ist offensichtlich, dass jeder Diskursteilnehmer eine ganz eigene Sprache verwendet. Innerhalb der Arbeit unterscheiden sich in dieser Hinsicht Stellungnahmen des Gesetzgebers, der Vertreter aus der Medizin und auch der Eltern mit ihrer eigenen, intuitiven nicht-wissenschaftlichen Sprache, mit der sie etwa ihre je eigene, lebensweltliche Situation schildern, eindrücklich. An dieser Stelle ist auch die Unabgeschlossenheit des Diskurses zu betonen. Medizinischer Fortschritt, von den Eltern als solche erkannte und angezeigte bleibende Insuffizienzen, Unklarheiten und nicht nachvollziehbare Differenzen in der Gesetzgebung sowie das föderale System in der Bundesrepublik Deutschland, mit dem beispielsweise eine einheitliche Personenstandsgesetzgebung, aber sechzehn unterschiedliche Bestattungsgesetzgebungen verbunden sind, legen die Tatsache des Fortdauerns des Diskurses nahe.
1Die Rechtschreibung aller Zitate wurde der modernen Form vorsichtig angeglichen.
2Zur Methode der Diskursanalyse vgl. in der unübersehbaren Literatur zum Thema: M. Foucault, Die Ordnung des Diskurses. Frankfurt a.M. 122012; J. Angermuller / M. Nonhoff (Hg.), Diskursforschung. Ein interdisziplinäres Handbuch. 2 Bde. Bielefeld 2014.
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