• bautechnische Nachweise nach Art. 62 BayBO,
• Bauprodukte-/arten nach BayBO und EU-BauPVO,
• Qualitätssicherung nach HOAI und AHO-Schriftenreihe Nr. 17,
• Brandschutzdokumentation zum Nachweis eines ausreichenden Brandschutzes
einen hohen Sachverstand erlangt.
Der Autor hat das Thema „Die Brandschutzdokumentation“ gewählt, da er in seiner Berufspraxis ständig mit fehlenden, unzureichenden und fehlerhaften Unterlagen zu Brandschutz konfrontiert ist. Dabei stellt er immer wieder erhebliche Wissenslücken bei den am Bau Beteiligten hinsichtlich der Pflichten und rechtlichen Grundlagen in Bezug auf die Anfertigung und Bereitstellung von Unterlagen fest. Damit hat er ein wesentliches Problem in (der brandschutztechnischen) Baupraxis aufgegriffen.
Bedanken möchte ich mich bei Frau Dr. Ing. Marita Kersken-Bradley und meinen Kollegen, die es mir ermöglicht haben, im Ingenieurbüro Kersken + Kirchner vielfältige Erfahrungen zu sammeln, um dieses Handbuch auf den Weg zu bringen. Ebenfalls herzlichen Dank richte ich an die Ministerien, Institute und Ingenieurbüros für die zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Und das gleiche bin ich auch meinem lieben Sohn Erwin schuldig: ganz innigsten Dank auszusprechen für die Ermutigung und die liebevolle Förderung in jeder Hinsicht.
Grünwald, im November 2020
M. Eng. (FH) Suad Semic
Weil Sicherheit immer an erster Stelle steht und erschöpfend nachgewiesen werden muss, ist in Gebäuden der Brandschutzdokumentation besondere Beachtung zu schenken. Von den brauchbaren Nachweisen kann nur dann ausgegangen werden, wenn die konkreten Brandsicherheitsbedingungen, die in diesem Handbuch erläutert sind, eingehalten werden.
§ 16 der Bauvorlagenverordnung begründet für den Bauherrn und dessen Rechtsnachfolger eine Aufbewahrungspflicht – bis zur Beseitigung der baulichen Anlagen oder einer in der Genehmigungsfrage insgesamt neu aufzuwerfenden Änderung oder Nutzungsänderung – hinsichtlich aller für das Bauvorhaben relevanten Unterlagen und bei einer rechtsgeschäftlichen Veräußerung des Bauvorhabens die Unterlagen an den jeweiligen Rechtsnachfolger weiterzugeben. In diesem Handbuch geht es ausschließlich um brandschutztechnische Aspekte und die Konsequenz daraus.
Daraus folgt, dass die Brandschutzdokumentation ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudedokumentation ist; sie umfasst alle brandschutzrelevanten Unterlagen, die der Planung und Errichtung eines Gebäudes zugrunde lagen und die für die Nutzung und den Betrieb notwendig sind.
Die Erfahrung aus der Praxis beweist jedoch, dass die Brandschutzdokumentation bei bestehenden Gebäuden oft nicht existiert, mangelhaft oder unvollständig ist. Es zeigt sich außerdem, dass Bauherren großen Problemen haben, sich in allen Bau- und Nutzungsphasen regelkonform zu verhalten. Das liegt zum einen daran, dass der Bauherr bei Übernahme des Gebäudes nicht die erforderlichen Unterlagen erhält, zum anderen auch daran, dass eine Fortschreibung von Unterlagen während der Nutzung unterbleibt.
Die Grundlagen dieses Handbuches sollen dem Anwender praxisorientiert dabei helfen, eine sinnvolle Entscheidung zu treffen. Hervorzuheben ist, dass nicht nur das Erfordernis von Unterlagen, sondern auch deren Sinn erläutert wird. Mit diesem Handbuch wird aus baupraktischer Sicht unter Berücksichtigung der formellen und materiellen Anforderungen aufgezeigt, welche Vorschriften bezüglich der Unterlagen bestehen, wo es erfahrungsgemäß Probleme gibt und wie sie sich im Vorfeld lösen lassen und wie der Bauherr seinem Anspruch auf Aushändigung der Unterlagen Nachdruck verleihen kann. Auf die berührten öffentlich-rechtlichen Vorschriften und sonstigen Bestimmungen wird themenspezifisch eingegangen. Bei länderspezifischen Vorschriften erfolgt die Erläuterung anhand der bayerischen Regelwerke. In den meisten anderen Bundesländern gelten vergleichbare Vorschriften. Unmittelbar geltende Vorschriften der Europäischen Union werden ebenfalls berücksichtigt.
Die Gliederung des Handbuches orientiert sich nach Bayerische Bauordnung bzw. nach Leistungsphasen gemäß den Regelungen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, da sie den idealtypischen Beurteilungsmaßstab am besten darstellen.
Nur durch diese Unterlagen kann letztendlich das baurechtlich angestrebte Schutzniveau in Gebäuden nachgewiesen werden. Mit der Brandschutzdokumentation wird nachgewiesen, dass
• Gebäude den zum Zeitpunkt der Genehmigung und Errichtung geltenden Vorschriften und technischen Regeln entsprach,
• so gebaut und geprüft wurde wie genehmigt,
• etwaige Änderungen den zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Vorschriften und technischen Regeln entsprachen,
• genehmigungspflichtige Änderungen genehmigt wurden und
• die erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen, Wartungs- und Pflegeleistungen erbracht wurden.
Eine gut geführte Brandschutzdokumentation bringt jedoch mehr als nur einen Nachweis. Sie ist eine Gebrauchsanleitung für die Nutzung und den Betrieb. Sie trägt dazu bei, ausgeführte Brandschutzmaßnahmen besser zu verstehen.
Sie ist ein Nachschlagewerk, um gewünschte Änderungen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit, erforderlicher Anpassungen des Brandschutzes und somit des Aufwands zielsicher abzuschätzen. Bei Neubewertungen des Gebäudes ist es möglich, den Umfang des Bestandsschutzes zu ermitteln.
Die in diesem Handbuch genannten Unterlagen sind insgesamt aufzubewahren. Bauherren und Betreiber sollten im eigenen Interesse eine vollständige Dokumentation bei Übernahme des Gebäudes einfordern und diese dann fortführen – und sie nicht als verzichtbare Administration abtun. Auch auf die Frage, ob das Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist oder nicht, kommt es nicht an. Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlichen-rechtlichen Bestimmungen zunächst an die Unterlagen gestellt werden.
Grünwald, im November 2020
M. Eng. (FH) Suad Semic
AaRdT |
Allgemein anerkannte Regeln der Technik |
ABZ |
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
ABP |
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
AHO |
Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. |
ASR |
Arbeitsstättenrichtlinie |
ASERI |
Advanced Simulation of Evacuation of Real Individuals |
ArbStättV |
Arbeitsstättenverordnung |
AÜE |
Alarmübertragungseinrichtung |
AVCP |
Assessment and Verification of Constancy of Performance |
AVB |
Allgemeine Vertragsbedingungen |
BFR GBestand |
Baufachliche Richtlinie Gebäudebestandsdokumentation |
BauGB |
Baugesetzbuch |
BauKaG |
Baukammerngesetz |
BauNVO |
Baunutzungsverordnung |
BauVorlV |
Bauvorlagenverordnung |
BauPAV |
Bauprodukte- und Bauartenverordnung |
EU-BauPVO |
Bauproduktenverordnung |
BayBO |
Bayerische Bauordnung |
BayFwG |
Bayerisches Feuerwehrgesetz |
BauKaG |
Baukammerngesetz |
BayStMB |
Bayerisches Staatsministerium des Innern |
BayVwVfG |
Bayerisches Verwaltungsgesetz |
BBA |
Brandbekämpfungsabschnitt |
BetrSichV |
Betriebssicherheitsverordnung |
BGB |
Bürgerliches Gesetzbuch |
BImSchG |
Bundes-Immissionsschutzgesetz |
BMA |
Brandmeldeanlage |
BMZ |
Brandmeldezentrale |
BOS |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben |
BRL |
Bauregelliste |
BSK |
Brandschutzklappe |
BStättV |
Beherbergungsstättenverordnung |
BSO |
Brandschutzordnung |
BVB |
Besondere Vertragsbedingungen |
CAD |
Computer-Aided Design |
CE |
Comunidad Europea |
CFAST |
Consolidated Model of Fire Growth and Smoke Transport |
CFD |
Computational Fluid Dynamics |
DGUV |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung |
DIBt |
Deutsches Institut für Bautechnik |
DIN |
Deutsches Institut für Normung |
EU |
Europäische Union |
EAD |
European Assessment Document |
ETB |
Eingeführte Technische Baubestimmungen |
EBD |
Europäisches Bewertungsdokument |
ETB |
Europäische Technische Bewertung |
ETA |
European Technical Assessment |
ETK |
Einheitstemperaturzeitkurve |
EOTA |
European Organisation for Technical Assessment |
ETZ |
Europäische Technische Zulassung |
FDS |
Fire Dynamics Simulator |
FeuV |
Feuerungsverordnung |
FM |
Facility Management |
FSD |
Feuerwehrschlüsseldepot |
GaStellV |
Garagen- und Stellplatzverordnung |
GastBauV |
Gaststättenbauverordnung |
GaV |
Garagenbauverordnung |
GefStoffV |
Gefahrstoffverordnung |
hEN |
Harmonisierte Norm |
HOAI |
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
ILSG |
Gesetz über die Errichtung und den Betrieb integrierter Leitstellen (Integrierte Leitstellen-Gesetz) |
KhBauVO |
Krankenhausbauverordnung |
KVR |
Kreisverwaltungsreferat |
KÜO |
Kehr- und Überprüfungsordnung |
LBO |
Landesbauordnung |
LE |
Leistungserklärung |
LV |
Leistungsverzeichnis |
LPH |
Leistungsphase |
MBO |
Musterbauordnung |
MPA |
Materialprüfanstalt |
MPrüfVO |
Muster-Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen nach Bauordnungsrecht |
MRA |
Maschinelle Rauchabzugsanlage |
NRA |
Natürliche Rauchabzugsanlage |
PrüfVBau |
Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen |
RDA |
Rauchschutz-Druck-Anlage |
RBBau |
Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes |
RWA |
Rauch- und Wärmeabzugsanlage |
SAA |
Sprachalarmanlagen |
SigG |
Signaturgesetz |
SPA |
Sprinkleranlage |
SPrüfV |
Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung |
StMB |
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr |
StGB |
Strafgesetzbuch |
StVO |
Straßenverkehrs-Ordnung |
SchfHwG |
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz |
TAB |
Technische Anschlussbedingungen der Feuerwehr |
TGA |
Technische Gebäudeausrüstung |
UrhG |
Urheberrechtsgesetz |
VdS |
Verband der Schadensversicherer |
VOB |
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen |
VStättV |
Versammlungsstättenverordnung |
VVB |
Verordnung über die Verhütung von Bränden |
ZPO |
Zivilprozessordnung |
ZTV |
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen |
ZVB |
Zusätzliche Vertragsbedingungen |
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