»Die sexuelle Entwicklung verlangt – wie andere Entwicklungsbereiche auch – Anregung und Übung. Wer allzu selten Zärtlichkeit empfängt, der lernt auch nicht zärtlich zu sein; sein Körper wird für sexuelle Reize nicht empfindsam. Es kommt also vor allem auf die liebevollen zärtlichen Körperkontakte an, auf die bereits Babys mit Reaktionen des Wohlfühlens reagieren« (Wagner-Stolp, 2004).
Beratung im Umgang mit Sexualität
Im alltäglichen Zusammenleben mit geistig behinderten Menschen bereitet der Umgang mit sexuellen Ambitionen der Klienten nach wie vor große Umsetzungsschwierigkeiten. Viele Erzieherinnen, pädagogisch-therapeutische Mitarbeiterinnen und Eltern stoßen an persönliche und fachliche Grenzen, wenn es um die Förderung und Verwirklichung sexueller Selbstbestimmung für Menschen mit einer geistigen Behinderung geht. Das Sexualleben geistig behinderter Menschen löst nach wie vor in ihrem Umfeld häufig Hilflosigkeit und Befangenheit aus (vgl. Walter, 1994).
Schon in einer 1980 veröffentlichten Studie wurde herausgefunden, dass die Sexualität geistig behinderter Menschen und ihr jeweiliges Sexualverhalten in erster Linie abhängig sind von der Toleranzbreite der moralischen Einstellung und den Ge- bzw. Verboten ihrer Eltern und Betreuerinnen (vgl. Walter, 1994).
Es ist eine wichtige Voraussetzung für Mitarbeitende, die Klienten mit geistigen Behinderungen »sexualpädagogisch« zu betreuen und eine entspannte, offene Haltung ihrer eigenen Sexualität gegenüber zu haben. Beratungsinhalte, bei denen sich Mitarbeitende nicht sicher fühlen, können auch an externe Berater (z. B. Psychologen) delegiert werden.
In der pflegerischen Arbeit mit Menschen begegnen Mitarbeitende zwangsläufig auch dem Thema Sexualität und haben die Aufgabe, das Thema in den Alltag zu integrieren, die Klienten bei der Suche nach ihrer sexuellen Identität zu unterstützen, ihnen für Fragen (z. B. Verhütung, körperliche Veränderungen) zur Verfügung zu stehen und auf Befindlichkeiten (z. B. Schamgefühl) Rücksicht zu nehmen. So kann beispielsweise die erste Regelblutung oder der erste nächtliche Samenerguss unaufgeklärte Jugendliche in Angst und Schrecken (z. B. schwer krank zu sein oder zu verbluten) versetzen. Es ist herauszufinden, ob Klienten (in bestimmten Lebensphasen oder grundsätzlich) gleichgeschlechtliche pflegerische Unterstützung wünschen.
Fallbeispiel
Bezüglich der Selbstbefriedigung ihres 17-jährigen Sohnes mit Trisomie 21 berichtet eine Mutter wie folgt:
»Tim geht, wenn er aus der Werkstatt nach Hause kommt, stets zunächst in sein Zimmer, legt sich bäuchlings auf den Teppich und fängt an zu rütteln, zu stoßen, er macht beischlafähnliche Bewegungen. Mir ist klar, dass Tim sexuell erregt ist und sich befriedigen will, aber offensichtlich weiß er nicht, wie das geht. Schließlich bleibt er mit knallrotem Gesicht, atemlos, völlig verschwitzt erschöpft liegen. Noch eine Weile danach ist er schlecht gelaunt« (pro familia, 1998, S. 12).
Das Fallbeispiel verdeutlicht, dass Tim Hilfe braucht, um eine Methode der Selbstbefriedigung zu erlernen, die es ihm ermöglicht, diese lustvoll auszuleben. Dies gilt selbstverständlich auch für Mädchen und junge Frauen, die ihre Klitoris auch nicht immer auf Anhieb finden (vgl. pro familia, 1998, S. 12).
Selbstbefriedigung zu erlernen ist nicht nur von Bedeutung, weil darüber Lust empfunden und Aggressionen abgebaut werden können, sondern weil es für einige Menschen mit geistiger Behinderung der einzige Weg ist, sexuelle Befriedigung zu erlangen. Schließlich ist aufgrund vieler sexueller Barrieren (z. B. mangelnde Intimsphäre durch Heimunterbringung, Unterdrückung sexueller Ambitionen durch Eltern und Mitarbeitende) davon auszugehen, dass ein Teil der Menschen mit geistigen Behinderungen nie Geschlechtsverkehr haben kann.
Schwangerschaftsverhütung
Laut pro familia (1998) ist nicht zu erwarten, dass es schon recht bald nach Beginn der Pubertät zum ersten Geschlechtsverkehr kommt. Menschen mit geistiger Behinderung freuen sich im Allgemeinen recht lange Zeit über Zärtlichkeiten, sollten jedoch frühzeitig über die Möglichkeiten der Schwangerschaftsverhütung aufgeklärt werden. »Wir können zumeist davon ausgehen, dass Menschen, die gelernt haben, einen Geschlechtsverkehr zu vollziehen, auch in der Lage sind, für eine Schwangerschaftsverhütung zu sorgen« (Stolp-Wagner, 2004).
Wobei davor gewarnt werden sollte, dass die diesbezügliche Anleitung so klausuliert erfolgt, dass der Klient sie dann doch nicht versteht. So wurde der Autorin von einem Klienten berichtet, dass ihm die Anwendung von Kondomen praktisch am Besenstiel vorgeführt wurde. Kurz darauf kam es zur Schwangerschaft, obwohl der Besenstiel mit übergezogenem Kondom neben dem Bett stand.
Mädchen, Frauen, Jungen und Männer mit geistiger Behinderung unterliegen einer höheren Gefahr, Opfer sexuellen Missbrauchs zu werden. Täter haben es leichter, die sexuelle Selbstbestimmung zu verletzen, wenn Opfer sich nicht äußern können und nicht selbstsicher und stark genug sind, Übergriffe auf ihren Körper abzuwehren. Wie in der übrigen Bevölkerung erfolgt der sexuelle Missbrauch von Menschen mit geistiger Behinderung auch überwiegend durch nahestehende Personen. Als Täter kommen Verwandte (Vater, Onkel), aber auch Nachbarn oder enge Bezugspersonen (z. B. Mitbewohner, Mitarbeitende der internen und externen Tagesstruktur) infrage. Als präventive Maßnahmen dienen insbesondere
• die Stärkung der Selbstbestimmung,
• frühzeitige sexuelle Aufklärung,
• die Förderung der sexuellen Entwicklung.
Durch die Auseinandersetzung mit der Problematik des sexuellen Missbrauchs wurde erkannt, dass sexuell auffälliges und nicht altersadäquates Verhalten Folge eines sexuellen Missbrauchs sein kann. Auffälligkeiten können sich beispielsweise in der häufigen Verwendung obszöner sexualisierter Begriffe zeigen (vgl. Enders, 1990). Jedoch können auch Körperschädigungen wie z. B. Hämatome auf den Oberschenkelinnenseiten Hinweise darauf sein. Wird ein Klient beispielsweise vom Fahrdienst nach Hause gebracht und es besteht der Verdacht, dass der Fahrer den Klienten missbraucht haben könnte, ist es wichtig, diesem Verdacht auch nachzugehen. Hierzu gehören sowohl die Sicherstellung des Verdachtsmaterials (Inkontinenzmaterialien und Kleidung, auf denen z. B. Sperma nachgewiesen werden könnte) als auch die Information der Bereichsleitung, um weitere Schritte (z. B. eine Anzeige) einzuleiten.
Nicht selten entwickeln Klienten sexuelle Fantasien bis hin zu klaren erotischen, sexuellen Wünschen, die sich teilweise auch auf ihre Betreuer richten. Sie äußern oder zeigen ihr Bedürfnis nach Berührung, Zärtlichkeit und wollen nicht als Kinder, sondern als sexuelle Wesen wahrgenommen werden. Hier bedarf es einer klaren Abgrenzung der Mitarbeitenden gegenüber den Klienten und eines Verhaltens, das unrealistischen Wunschvorstellungen keine Nahrung gibt.
3.5 Alterungsprozess und Umgang mit Sterben und Tod
Alterungsprozesse gehen bei allen Menschen – ob behindert oder nicht behindert – mit körperlichen Veränderungen einher. Folgende Veränderungen sind zu beobachten:
• verminderte körperliche und geistige Leistungsfähigkeit
• Abnutzungserscheinungen der Sinnesorgane (z. B. Seh- und Hörverschlechterung) und der Gelenkfunktionen (z. B. Arthrose)
• vermehrtes Auftreten von langwierigen und/oder chronischen Erkrankungen
• Beeinträchtigung der Beweglichkeit, Mobilitätsverlust
• Nachlassen der Kräfte, schnelle Ermüdbarkeit mit einem erhöhten Bedarf an Ruhepausen
Читать дальше