Manuel Rieger - Maßnahmen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades und der Akzeptanz von Mediation

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Mediation ist in der Gesetzgebung der Republik Österreich fest verankert. Seit dem Jahr 2003 gilt das Zivilrechtsmediationsgesetz und es beinhaltet eine Vielzahl von gesetzlich geregelten Anwendungsbereichen. Ob bei Scheidungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, dem außergerichtlichen Tatausgleich oder Lehrlingskündigungen, in vielen Bereichen ist die Methode der Mediation möglich oder vorgeschrieben. Dennoch scheint Mediation als Möglichkeit der Konfliktbehandlung nicht wahrgenommen zu werden. Auf die fehlende Bekanntheit der Mediation lässt auch ein Bericht des Ö1 Mittagsjournal aus dem Jahre 2011 schließen.
Mediation zielt darauf ab, für alle Konfliktparteien eine befriedigende Lösung zu erarbeiten. Ein weiterer Vorteil für die Parteien liegt darin, dass sich durch eine Mediation die Kommunikationsfähigkeiten und die Fähigkeiten im Konfliktmanagement verbessern können. Auch Zeitersparnis ist für viele Parteien, die sich für die Methode der Mediation als Konfliktregelung entschließen, ein wichtiger Faktor. Die Kostenersparnis ist zwar nicht immer ausschlaggebend, wird aber dennoch auch als positiv wahrgenommen.
Das Buch zeigt auf, wie die Bekanntheit und Akzeptanz von Mediation weiter gesteigert werden kann, anhand des Beispiels des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Graz.

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Maßnahmen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades und der Akzeptanz von Mediation in der Steiermark aus Sicht ausgewählter Richterinnen und Richter des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Graz

Manuel Rieger, MBA, BA

Sommer 2016

Abstrakt

Die Methode der Mediation scheint im Umfeld der Justiz mittlerweile angekommen und bekannt zu sein. Wie Forschungen und Statistiken jedoch zeigen, wird diese Methode der außergerichtlichen Streitschlichtung noch zu wenig wahrgenommen. Die zentralen Fragen der Arbeit sind, was getan werden kann, um Mediation am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz bekannter zu machen und welche Maßnahmen gesetzt werden müssten, damit Richterinnen häufiger Mediation als Alternative zu Gerichtsprozessen oder Vergleichen anbieten könnten.

Ziel der Arbeit war es, im ersten Schritt den derzeitigen Informationsstand der Richterinnen am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz zu erheben. Der nächste Schritt war Anhaltspunkte zu erhalten, was getan werden könnte, um Richterinnen häufiger dazu zu bewegen, Mediation anzubieten.

Die Ergebnisse der empirischen Erhebung zeigten, dass Mediation den Richterinnen am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz ein Begriff ist. Auch was Mediation ist, konnte von den Richterinnen in eigenen Worten wiedergegeben werden. Die Erhebung zeigte jedoch, dass die Anwendungsbereiche und das konkrete Vorgehen bei der Methode der Mediation den Richterinnen nicht gänzlich klar sind. Auch haben bisher nur vier der zwölf interviewten Richterinnen im Zuge ihrer Tätigkeit Mediation angeboten. In der empirischen Erhebung wird dargestellt, dass Richterinnen die Methode der Mediation wertschätzen, aber es dennoch Bedenken gibt, wenn es darum geht, Mediation aktiv an Streitparteien anzubieten. Erwähnenswert scheint, dass die Richterinnen höchst interessiert und kooperativ an das Projekt herangegangen sind und sie von der Methode der Mediation grundsätzlich überzeugt sind, wenn es sich um die Bearbeitung von menschlichen und emotionalen Themen in Streitigkeiten handelt.

Der theoretische Teil der Arbeit stellt die rechtliche Situation in Österreich und innerhalb der Europäischen Union dar. Es wird innerhalb der Europäischen Union auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten eingegangen. Im Zuge der Sekundärforschung werden vorhandene Studien vorgestellt und analysiert.

Inhaltsverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung 2

Abstrakt 3

Inhaltsverzeichnis 5

Vorwort zur Nutzung der weiblichen und männlichen Form in wissenschaftlichen Arbeiten 7

1 Einleitung 8

1.1 Ziel der Arbeit 10

1.2 Forschungsfragen 11

1.3 Hypothesen 11

1.4 Methodisches Vorgehen im Zuge der Arbeit 11

2 Methodik der Mediation 13

2.1 Definition und Geschichte der Mediation 13

2.2 Methode der Mediation 14

2.3 Kommunikation und Fragetechniken im Zuge der Mediation 16

2.4 Abgrenzung zu anderen Disziplinen 18

3 Gesetzliche Grundlagen zur Mediation in der Europäischen Union und in Österreich 20

3.1 Zivilrechts-Mediations-Gesetz in Österreich 20

3.2 EU-Mediationsrichtlinie 2008 22

3.3 Gesetzliche Bestimmungen der EU-Mitgliedsstaaten mit den meisten Mediationsfällen und österreichs direkten Nachbarn Slowenien und Ungarn 24

3.3.1 Deutschland 24

3.3.2 Italien 25

3.3.3 Niederlande 25

3.3.4 England und Wales 26

3.3.5 Slowenien 27

3.3.6 Ungarn 28

3.4 Zusammenfassung und Resümee der rechtlichen Grundlagen in Österreich und den EU-Mitgliedsstaaten 29

4 Bisherige Forschungsergebnisse und aktuelle Situation 30

4.1 Ergebnisse der „Ersten österreichischen Mediations-Wochen“ 30

4.2 Ergebnisse der Forschung „Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen“ 33

4.3 Ergebnis der „Züricher Mediationswochen“ 36

4.4 Fallbeispiel der Industrie- und Handelskammer für Hessen, Mediation im wirtschaftlichen Kontext 37

5 Vor- und Nachteile der Mediation und etwaige Vorbehalte 38

5.1 Eskalationsstufen nach Glasl 38

5.2 Vorteile der Mediation 42

5.3 Nachteile der Mediation 44

5.4 Mögliche Vorbehalte gegen Mediation 46

5.5 Zusammenfassung der Vor- und Nachteile 49

6. Empirische Forschung 50

6.1 Ausgangslage zur qualitativen Forschung 50

6.2 Vorgehensweise im Zuge der Datenerhebung 51

6.3 Ergebnisse der empirischen Erhebung 52

6.3.1 Interviewleitfaden im Überblick und Zuordnung zur Beantwortung der Forschungsfrage 52

6.3.2 Verteilung der Interviews auf männliche und weibliche Teilnehmerinnen 54

6.3.3 Altersverteilung der Richterinnen 55

6.3.4 Berufserfahrung der Richterinnen 55

6.3.5 Einschätzung der Bekanntheit von Mediation am LGZ Graz 56

6.3.6 Frage zur persönlichen Bekanntheit von Mediation 57

6.3.7 Eigene Definition von Mediation 58

6.3.8 Bisherige Bezugsquellen der Informationen 59

6.3.9 Angabe, ob die Angebotenen Informationen ausreichend sind 60

6.3.10 Wunschmöglichkeiten für zusätzliche Informationen über die Methode der Mediation 61

6.3.11 Möglichkeiten zur Steigerung des Bekanntheitsgrades von Mediation am LGZ Graz 63

6.3.12 Kurze Zusammenfassung zur Beantwortung der ersten Forschungsfrage 65

6.3.13 Bisherige Erfahrung mit Mediation 65

6.3.14 Anwendungsbereiche von Mediation aus Sicht der zwölf interviewten Richterinnen 67

6.3.15 Mögliche Vorbehalte gegenüber der Methode der Mediation 71

6.3.16 Mögliche Gefahren aufgrund einer Mediationssitzung 73

6.3.16 Gedankenexperiment in Bezug auf mögliche Vorteile und Nachteile 75

6.3.17 Zusammenfassung zur Beantwortung der zweiten Forschungsfrage 77

7 Conclusio 79

7.1 Zusammenfassung der Ergebnisse 79

7.2 Beantwortung der Forschungsfragen 80

7.3 Weiteres Vorgehen 83

Quellenangaben 85

Literatur 85

Gesprächsnotizen 86

Internetquellen 87

Abbildungsverzeichnis 91

Interviewleitfaden 93

Vorwort zur Nutzung der weiblichen und männlichen Form in wissenschaftlichen Arbeiten

Über die Genderthematik wird in Österreich häufig diskutiert. Von Punkteabzügen für nicht gegenderte Bachelor- und Master-Arbeiten, über Millionen von weggeworfenen Strafzetteln, bis hin zu Strafanzeigen wegen vermeintlichem Sexismus für nicht ausreichendes Gendern, ist in Österreich schon alles vorgekommen. Da es keine gesetzlichen Regelungen zum Thema Gendern in wissenschaftlichen Arbeiten gibt und auch an Hochschulen unterschiedliche Richtlinien gelten, teilweise sogar zwischen den einzelnen Fakultäten, wählt der Autor die rein weibliche Form für diese wissenschaftliche Arbeit.

Im Studienfach Pädagogik ist es an der Karl-Franzens-Universität Graz bereits üblich, die rein weibliche Form zu verwenden. Dies bringt Vorteile beim Verfassen und Lesen von wissenschaftlichen Arbeiten. Das Verfassen und das Lesen gestalten sich flüssiger und einfacher. Den Genderregeln wird mit der rein weiblichen Form ausreichend entsprochen.

1 Einleitung

Mediation ist in der Gesetzgebung der Republik Österreich fest verankert. Seit dem Jahr 2003 gilt das Zivilrechtsmediationsgesetz und es beinhaltet eine Vielzahl von gesetzlich geregelten Anwendungsbereichen. Ob bei Scheidungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, dem außergerichtlichen Tatausgleich oder Lehrlingskündigungen, in vielen Bereichen ist die Methode der Mediation möglich oder vorgeschrieben. 1Dennoch scheint Mediation als Möglichkeit der Konfliktbehandlung nicht wahrgenommen zu werden. Auf die fehlende Bekanntheit der Mediation lässt auch ein Bericht des Ö1 Mittagsjournal aus dem Jahre 2011 schließen. 2

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