Timo Müller
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vertragsdurchführung in Tanzschulen, Fitnessstudios und Eventagenturen
Eine juristische Aufarbeitung völlig neuer Fragen
Dieses ebook wurde erstellt bei
Inhaltsverzeichnis
Titel Timo Müller Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vertragsdurchführung in Tanzschulen, Fitnessstudios und Eventagenturen Eine juristische Aufarbeitung völlig neuer Fragen Dieses ebook wurde erstellt bei
Über den Autor und dieses Buch
Abkürzungsverzeichnis
A. Einleitung
I. Entdeckung und Ausbreitung des neuen Coronavirus
III. Situation in den betroffenen Unternehmen heute und Aufriss der Problemfrage
B. Die Betroffenheit der Unternehmer in Deutschland
I. Eingriffsbefugnisse des Staates bei einer Pandemie
II. Grundsatz: Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten)
III. Geregelte Ausnahmen zu diesem Grundsatz
IV. Leistungspflichten – Nichtleistung von Privatschulen, Tanzschulen und Fitnessstudios aufgrund von behördlichen Schließungsmaßnahmen
V. Schließung des Betriebes – Entschädigung durch den Staat?
C. Fazit
Impressum neobooks
Über den Autor und dieses Buch
Der Autor betreibt das Tanz- und Eventhaus "Tanzhaus Bonn", die Hotel-Eventlocation "Villa Waldesruh" in Siegburg und das Restaurant "Traubenwirt" in Sankt Augustin.
Alle drei Locations waren von der Schließung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus massiv betroffen. Ähnlich wie er, stehen die betroffenen Unternehmen zwangsläufig vor vielen, bislang nie dagewesenen Fragen. Als Jurist hat er sich diesen gestellt und mithilfe seines rechtlichen Fachwissens beantwortet. Zum Beispiel: Muss ich meine Mitarbeitenden weiterbezahlen? Kann ich sie ins Homeoffice schicken? Darf ich meine Mitgliedsbeiträge weiter einziehen? Muss ich Tanzkursbeiträge erstatten? Darf ein Mitarbeiter zuhause bleiben, weil er Angst hat, sich anzustecken? Muss ich die Miete für eine bereits gebuchte Veranstaltungshalle bezahlen? Muss ich bereits gebuchte Künstler wie Bands oder Show-Acts bezahlen, Ticketpreise und Vorverkaufsgebühren erstatten?
Wir alle erleben derzeit Geschichte live. Noch vor wenigen Wochen war es kaum vorstellbar, dass das soziale Leben in Deutschland derart zum Erliegen kommt, wie es nun seit Mitte März 2020 der Fall ist. Tanzschulen, Fitnessstudios und Eventagenturen gehören zu den am stärksten betroffenen Branchen und wurden durch Schließungsanordnungen und Verbote weitgehend lahm gelegt. Der Autor hat die wichtigsten Rechtsfragen wissenschaftlich aufgearbeitet und weist den besonderen Vorteil auf, nicht nur als Schreibtischtäter zu agieren, sondern sich mit den Besonderheiten der aufgeführten Branchen auch in der Praxis bestens auszukennen.
Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) Timo Müller ist Bonner Unternehmer und wurde 1976 in Bergisch Gladbach geboren und wohnt in Köln. Nach seiner Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zum Tanzlehrer (ADTV) studierte Timo Müller zunächst Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Nordhessen (Diploma) dann und Rechtswissenschaften (Jura) an der Universität zu Köln .
Literaturverzeichnis
Brox , Hans / Walker , Wolf-Dietrich, Allgemeines Schuldrecht, 44., aktualisierte Auflage 2020, (zitiert: Brox/Walker )
Falter, Gernot , Die Arbeitsleistung in der Pandemie, in: Betriebs-Berater, BB 37.2009, 1974 (zitiert: Falter , BB 1976)
Kopp , Ferdinand (Begr.)/ Ramsauer , Ulrich , Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 20. Auflage, 2019 (zitiert: Kopp / Ramsauer )
Looschelders , Dirk, Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 17., neu bearbeitete Auflage 2019, (zitiert: Looschelders )
Palandt , Otto (Begr.): Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 79. Auflage, 2020 (zitiert: Palandt, §, Rn.)
Spenner, Katharina / Estner, Brigitte , Absage von Veranstaltungen wegen des Coronavirus – wer zahlt? Eine Reise durch die Vertragsbeziehungen – auch unter Berücksichtigung des COVID-19-Pandemie-Gesetzes , in: Betriebs-Berater, BB 2020, 852-856 (zitiert: Spenner/Estner, BB 2020, 852-856)
Weller, Marc-Philippe / Lieberknecht, Markus / Habrich , Victor , Virulente Leistungsstörungen – Auswirkungen der Corona-Krise auf die Vertragsdurchführung, in: NJW 2020, 1017 (zitiert: Weller / Lieberknecht / Habrich , in: NJW 2020, 1017)
ABl. |
Amtsblatt |
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Absatz |
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Begr. |
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in der Regel |
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i. S. d. |
im Sinne des/der |
MDR |
Monatsschrift für Deutsches Recht |
MERS |
Middle East Respiratory Syndrome |
NJW |
Neue Juristische Wochenschrift |
OIE |
Weltorganisation für Tiergesundheit |
Rn. |
Randnummer |
SARS |
Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom |
SARS-CoV2 |
(vormals 2019-nCoV), Verursacher der COVID-19-Pandemie |
sog. |
sogenannt(e) |
vgl. |
vergleiche |
WHO |
Weltgesundheitsorganisation |
Im Übrigen wird verwiesen auf Kirchner , Hildebert , Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 9. Auflage, 2018.
Wir alle erleben derzeit Geschichte live. Mag der ein oder andere den Zeitpunkt des Mauerfalls noch nicht aktiv und bewusst wahrgenommen haben, so ist spätestens jetzt klar: die derzeitigen Geschehnisse werden in die Geschichtsbücher, Jahresrückblicke und in die Erinnerung eines jeden Einzelnen eingehen. Noch vor wenigen Wochen war es kaum vorstellbar, dass das soziale Leben in Deutschland derart zum Erliegen kommt, wie es nun seit Mitte März 2020 der Fall ist. Tanzschulen, Fitnessstudios und Eventagenturen gehören zu den am stärksten betroffenen Branchen und wurden durch Schließungsanordnungen und Verbote weitgehend lahm gelegt. Die betroffenen Unternehmen stehen zwangsläufig vor vielen, bislang nie dagewesenen Fragen. Muss ich meine Mitarbeitenden weiterbezahlen? Kann ich sie ins Homeoffice schicken? Darf ich meine Mitgliedsbeiträge weiter einziehen? Muss ich Tanzkursbeiträge erstatten? Darf ein Mitarbeiter zuhause bleiben, weil er Angst hat, sich anzustecken? Muss ich die Miete für eine bereits gebuchte Veranstaltungshalle bezahlen? Muss ich bereits gebuchte Künstler wie Bands oder Show-Acts bezahlen, Ticketpreise und Vorverkaufsgebühren erstatten? Diese kurze juristische Ausarbeitung hat sich zum Ziel gesetzt, diese Fragen nach einer kurzen Einführung in die Thematik und der Definition der wichtigsten Begriffe zu beantworten. Wenn in dieser Ausarbeitung von Unternehmern, Tanzschulinhabern oder Fitnessstudiobetreibern die Rede ist, dann ist immer auch die weibliche und die diverse Form gemeint. Die Verwendung der jeweiligen Form dient dann nur der Vereinfachung des Leseflusses.
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