Hugo Friedländer - Pitaval des Kaiserreichs, 4. Band

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Pitaval des Kaiserreichs, 4. Band: краткое содержание, описание и аннотация

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Das breite Publikum begeistert sich für die Einblicke in das pralle Leben des Deutschen Kaiserreichs und seine Schattenseiten. Mörder und Betrüger, hochrangige Politiker und anarchistische Terroristen, einfache Arbeiter und adlige Rittergutsbesitzer – alle landen bei Hugo Friedländer irgendwann vor dem Kadi. Er zitiert wortwörtlich den verbalen Schlagabtausch vor Gericht. Da fetzt sich der Staatsanwalt mit der Verteidigung und der Richter treibt dem Angeklagten im Kreuzverhör die Schweißperlen auf die Stirn. Zwischendurch darf es auch ruhig mal menscheln und gelacht werden. Hier verwandeln sich die Kriminalfälle in «Forensische Dramen», wie es Hugo Friedländer selbst nennt. Spannung bis zur Urteilsverkündung ist garantiert. Man weiß ja nie, wie es ausgeht.

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Zeuge Pauli bemerkte alsdann: Eine solche Äußerung hat allerdings niemals ein Häusling getan, ich habe auch nur sagen wollen, daß es den Häuslingen, den Umständen angemessen, in Brauweiler gefallen habe.

Direktor Zietschmann: Den Häuslingen werde bei ihrer Einlieferung die Hausordnung vorgelesen, in der das Beschwerderecht mitgeteilt sei. Letzteres werde den Häuslingen noch allmonatlich extra bekannt gemacht.

Vors. : Es wird behauptet, daß Sie einmal Herrn Direktor Schellmann mit einem Revolver bedroht haben?

Zeuge : Das ist vollständig unwahr.

Vors. : Haben Sie denn mit Herrn Direktor Schellmann Differenzen gehabt?

Zeuge : Ich hatte wohl einige Male Differenzen mit Herrn Direktor Schellmann, diese wurden jedoch sämtlich sehr bald friedlich beigelegt.

Es erschien als Zeuge der katholische Anstaltsgeistliche von Brauweiler, Pastor Peiner. Er sei 31 Jahre Anstaltsgeistlicher in Brauweiler und habe niemals Mißhandlungen von Häuslingen wahrgenommen. Zwei Häuslinge haben sich allerdings bei ihm über Mißhandlungen von Aufsehern beklagt, er habe die Aufseher deshalb zur Anzeige gebracht. Er habe einmal der Korrigendin Zimmer wegen Ungehorsams mit einem Reitstock ein paar Schläge versetzt. Die Häuslinge haben sich niemals über schlechte Behandlung seitens des Direktors Schellmann beklagt. Er habe auch niemals wahrgenommen, daß Häuslinge an Entkräftung oder infolge von Mißhandlungen gestorben seien.

Vors. : Haben Sie sich einmal bei dem Landesdirektorium über Direktor Schellmann beschwert?

Zeuge : Nein, niemals.

Vors. : Sie sollen einmal zu einem Aufseher gesagt haben: »Vor Schellmann hat kein Mensch Achtung, der Mann ist nur gefürchtet?«

Zeuge : Das ist mir nicht erinnerlich, das kann ich auch nicht gesagt haben.

Der hierauf vernommene evangelische Anstaltsgeistliche van de Loo schloß sich im wesentlichen den Bekundungen des Vorzeugen an. Direktor Schellmann sei sowohl den Häuslingen als auch den Beamten gegenüber sehr wohlwollend gewesen.

Vert. : Es wird morgen vor dem hiesigen Schwurgericht gegen einen Arbeiter Jaffka wegen vorsätzlicher Brandstiftung verhandelt werden. Dieser Mann ist aus Brauweiler durchgebrannt und hat darauf einen Schober in Brand gesteckt, um ins Zuchthaus oder ins Gefängnis anstatt nach Brauweiler zu kommen. Ich beantrage, diesen Mann morgen hier als Zeugen zu vernehmen. Dem Herrn Staatsanwalt wird die Sache bekannt sein, da sie in der Anklageschrift steht.

Der Gerichtshof beschloß, dem Antrage des Verteidigers stattzugeben.

Der Vorsitzende teilte hierauf mit, daß der Arzt der Königlichen Regierung, Medizinalrat Dr. Meyhöfer die Bitte geäußert habe, der Verhandlung beiwohnen zu dürfen. Der Vorsitzende genehmigte sofort dies Gesuch.

Es wurde alsdann der bereits vorhandelte Fall Szaplewski erörtert. Bekanntlich ergab die Verhandlung gegen den früheren Aufseher, Bauwächter Szaplewski, daß dieser den 63jährigen Häusling Haarhaus bei Gelegenheit der Zuckerkampagne in Jülich wegen schlechten Bettmachens so furchtbar mit dem Säbel auf den Kopf geschlagen hatte, daß der Häusling stark blutete und mehrere liefe Löcher im Kopfe hatte. Szaplewski wurde deshalb bekanntlich zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Haarhaus: Er habe infolge der erlittenen Verwundung sich den Kopf verbinden und lange Zeit in dieser Weise arbeiten müssen; auch die Heilung habe lange Zeit gedauert.

Vors. : Als Sie nach Brauweiler zurückkamen, hatten Sie da auch noch den Kopf verbunden?

Zeuge : Jawohl.

Vors. : Haben Sie sich der Mißhandlung wegen bei Herrn Direktor Schellmann beschwert?

Zeuge : Nein.

Vors. : Weshalb taten Sie das nicht?

Zeuge : Weil ich Furcht hatte, daß es mir dann noch schlechter gehen würde.

Schellmann: Es sei nicht möglich, daß Haarhaus mit verbundenem Kopfe nach Brauweiler zurückgekommen sei, er hätte dies sonst zweifellos wahrgenommen. Die Personalakten ergeben lediglich, daß der Zeuge einmal wegen Schwäche einige Tage im Lazarett war.

Vert. : Wie war die Kost in Brauweiler?

Haarhaus : In Brauweiler war sie schlecht und zu wenig, in Jülich war sie besser.

Vors. : Die Kost in Brauweiler war auch nicht ausreichend?

Zeuge : Man bekam in Brauweiler so wenig zu essen, daß, wenn ich noch vierzehn Tage in Brauweiler hätte bleiben müssen, ich vor Entkräftung gestorben wäre. Ich war gar zu schwach.

Rechtsanwalt Gammersbach : Wie war denn die Beköstigung im Lazarett?

Zeuge : Die war gut.

Aufseher Wenner bekundete noch, daß er mehrfach, vor einiger Zeit sogar mit einer Rübengabel von Häuslingen bedroht worden sei. Er habe die Mißhandlung des Szaplewski nicht zur Anzeige gebracht, sondern diesem nur gesagt, daß er es im Wiederholungsfalle tun werde. Es sei ein alter Befehl, die Häuslinge nicht zu schlagen, dieser Befehl werde auch von Zeit zu Zeit erneuert.

Vert. Rechtsanwalt Östreich : Herr Direktor Schellmann, weshalb haben Sie, als Sie von der von Szaplewski verübten Mißhandlung hörten, nicht Anzeige erstattet?

Schellmann : Ich erfuhr von dieser Mißhandlung erst nach zwei Jahren. Inzwischen war sowohl Szaplewski als auch der betr. Häusling längst entlassen.

Staatsanwalt : Szaplewski war, als Schellmann von der Mißhandlung erfuhr, nicht mehr Beamter. Schellmann hatte infolgedessen weder Veranlassung, noch war er verpflichtet, Anzeige zu machen.

Vert. : Ich habe aus folgendem Grunde die Frage gestellt: Herr Direktor Schellmann zeigte den Fall Szaplewski nicht an. Als wir jedoch Szaplewski als Zeugen vorschlugen, erstattete Schellmann Anzeige, um einen unbequemen Zeugen unglaubhaft zu machen.

Staatsanwalt : Ich bin der Meinung, daß das ins Plädoyer gehört.

Rechtsanwalt Gammersbach : Ich bitte festzustellen, daß, als Direktor Schellmann von der Szaplewskischen Mißhandlung erfuhr, er den Namen des betreffenden Häuslings nicht kannte. Es steht in den Akten bloß: »ein Häusling«.

Aufseher Esser: Die Häuslinge wußten, daß sie sich beschweren können. Direktor Schellmann habe alle Beschwerden mit Ruhe angehört.

Vors. : Wenn Sie glauben, durch Beantwortung einer Frage sich einer strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen, haben Sie das Recht, Ihr Zeugnis zu verweigern. Wenn Sie aber antworten, dann müssen Sie die volle Wahrheit sagen. Sie sollen einmal mit dem Häusling Schlosser Kehrmann bei einer Arrestzelle vorübergekommen sein; da soll ein Insasse heftig geschrien und Sie darauf zu Kehrmann gesagt haben: Geben Sie doch dem Kerl eins auf den Kopf, damit er ruhig wird.

Zeuge : Davon weiß ich nichts.

Vors. : Wissen Sie, daß ein Mann in der Arrestzelle gestorben ist, der als Leiche mit Fußschellen gefesselt war?

Zeuge : Das weiß ich nicht.

Vors. : Wurden die Häuslinge von den Aufsehern geschlagen?

Zeuge : Nein.

Vors. : Wurden nicht die in der Cachotte befindlichen Arrestanten geschlagen?

Zeuge : Ja, die Arrestanten erhielten bisweilen Ohrfeigen.

Vors. : Hing nicht in jeder Cachotte ein Seil?

Zeuge : Ja.

Vors. : Welchen Zweck hatte das Seil?

Zeuge : Um den Gefangenen eins überzuziehen. (Heiterkeit im Zuhörerraum.)

Vors. : Hing das Seil so, daß es Direktor Schellmann sehen konnte?

Zeuge : Nein, das Seil war in dem Flur in einem Kästchen, auf dem ein Gebetbuch lag, aufbewahrt.

Vors. : Haben Sie auch einmal einen Gefangenen mit dem Seil geschlagen?

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