Hugo Friedländer - Pitaval des Kaiserreichs, 3. Band

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Pitaval des Kaiserreichs, 3. Band: краткое содержание, описание и аннотация

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Das breite Publikum begeistert sich für die Einblicke in das pralle Leben des Deutschen Kaiserreichs und seine Schattenseiten. Mörder und Betrüger, hochrangige Politiker und anarchistische Terroristen, einfache Arbeiter und adlige Rittergutsbesitzer – alle landen bei Hugo Friedländer irgendwann vor dem Kadi. Er zitiert wortwörtlich den verbalen Schlagabtausch vor Gericht. Da fetzt sich der Staatsanwalt mit der Verteidigung und der Richter treibt dem Angeklagten im Kreuzverhör die Schweißperlen auf die Stirn. Zwischendurch darf es auch ruhig mal menscheln und gelacht werden. Hier verwandeln sich die Kriminalfälle in «Forensische Dramen», wie es Hugo Friedländer selbst nennt. Spannung bis zur Urteilsverkündung ist garantiert. Man weiß ja nie, wie es ausgeht.

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Vors. : Sie halten nicht alle Gemälde für unecht?

Prof. Dr. Muther : Nein, ich halte nur fünf, bestimmt aber den »Polyphem«, die »Vision« und die »Meeresidylle« für unecht. Ich bin überzeugt, wenn mir diese heute vorgelegt würden, dann müßte ich sie auch jetzt noch für unecht erklären.

R.-A. Dr. Jaffé : Es ist nicht richtig, daß die Einigung gescheitert ist, weil Carlo Böcklin von dem Herrn Privatangeklagten die Erklärung verlangte: Er habe sich von der Echtheit der Bilder überzeugt.

Vors. : Wieviel Böcklinsche Bilder waren auf der Venetianischen Ausstellung aufgehängt?

Prof. Dr. Muther : Ich habe elf gesehen, laut Katalog waren es zwölf.

Es wurden alsdann die Aussagen der kommissarisch vernommenen Zeugen verlesen. Der Direktor der Nationalgalerie, Professor v. Tschudi (Berlin), hatte bekundet: Er habe schon 1894 bei Arnold Böcklin die »Jagd der Diana« und die drei Supraporten gesehen. Auf der Venetianischen Ausstellung sei er nicht gewesen.

Kunstmaler Röbbecke (Berlin): Er habe 1897 die drei Supraporten bei Arnold Böcklin gesehen und darüber mit dem Meister gesprochen. Die Ausstellung in Venedig habe er nicht gesehen. Der Redakteur der »Zeit«, Dr. Haberfeldt (Wien), hatte bekundet: Er habe in Gemeinschaft mit Dr. Muther die Venetianische Ausstellung besucht. Ihm seien die riesengrößen Monogramme der Böcklinschen Ausstellung aufgefallen. Die Bilder machten zumeist einen so schlechten Eindruck, daß er sie auch für unecht halte. Er sei der Meinung, Professor Muther habe sich durch seinen Artikel im »Tag« ein Verdienst um die Kunst erworben.

Kunstmaler Müller-Coburg (Florenz) hatte bekundet: Er habe die »Jagd der Diana« und den »Polyphem« zu einer Zeit bei Arnold Böcklin gesehen, als Carlo noch gar nicht Maler war. Diese Bilder können auch nur von der Hand eines Meisters herrühren.

Frau Müller-Coburg hatte sich der Bekundung ihres Gatten angeschlossen.

Kunstmaler Professor Firle (München) hat bekundet: Er habe die Venetianische Ausstellung gesehen. Die Böcklinschen Bilder haben einen solch minderwertigen Eindruck gemacht, daß der Verdacht der Unechtheit sehr begreiflich erscheint. Man müsse um so mehr zu dieser Ansicht kommen, da Carlo Böcklin schließlich zugeben mußte, bei dem »Heiligen Hain« insofern eine Fälschung begangen zu haben, indem er das Bild als echten Böcklin an Hermes & Co. in Frankfurt a.M. verkauft hatte, und schließlich eingestand, das Bild war kein Böcklin, er sei bei der Herstellung mit tätig gewesen.

Maler Landsinger (München) hatte ausgesagt: Er habe die drei Supraporten in der Böcklinschen Villa gesehen, sie waren zweifellos echt, die Venetianische Ausstellung habe er nicht gesehen.

Der Redakteur der »Kunst für Alle«, Kunstmaler Professor Schwartz (München), bekundete: Die drei Supraporten habe er in der Villa des Arnold Böcklin gesehen. Bezüglich des »Schweigens im Walde«, des »Heiligen Hain« und des »Spiels der Wellen« sei er allerdings stutzig geworden. Carlo Böcklin habe ja auch bezüglich des »Heiligen Hain« zugegeben, daß er dabei mitgearbeitet habe. Daß damit eine Fälschung beabsichtigt war, gehe schon aus dem Umstande hervor, daß das Bild von Carlo Böcklin für 15000 Francs an Hermes & Co. verkauft und von Hermes & Co. für 39500 Mark weiterverkauft worden sei. Eine Frau Rieß in München habe dem Carlo Böcklin einen Münchener Kunsthändler als russischen Gräfen oder Fürsten vorgestellt. Dieser habe zwei Bilder gekauft, an denen Carlo Böcklin mitgearbeitet habe. Ihm (Zeugen) seien fünf Bilder bekannt, an denen Carlo Böcklin mitgearbeitet habe.

Kunstmaler Knopff (München) hatte bekundet: Er habe in der Familie des alten Böcklin verkehrt und könne nur sagen, daß die von Professor Muther als unecht bezeichneten Bilder schon 1895 von Arnold Böcklin gemalt worden seien, also zu einer Zeit, als Carlo Böcklin noch Architekt in Berlin war. Der Meister habe niemals einer Hilfe bedurft, erst in der letzten Zeit seines Lebens habe Arnold Böcklin belanglose Handlangerdienste in Anspruch genommen. Arnold Böcklin habe erst 1896 das Verlangen gestellt, Carlo solle seinen bisherigen Beruf aufgeben und nach Florenz kommen. Carlo sei zunächst Sekretär seines Vaters gewesen und alsdann vom Vater als Maler ausgebildet worden.

Kunstmaler Professor Eduard Grützner (München) hatte bekundet: Er sei in Venedig gewesen. Er halte es für sehr begreiflich, wenn der Verdacht der Unechtheit entstanden sei. Wenn wirklich Arnold Böcklin die Bilder gemalt habe, dann müsse er sich zur Zeit schon in einer Art geistigen Niederganges befunden haben. Die ganze Ausstellung machte den Eindruck einer Pietätlosigkeit für den großen Meister. Die riesengroßen Monogramme haben allgemeines Ärgernis erregt.

v.d. Mühl (Basel) hatte vor einigen Jahren die »Jagd der Diana« von Arnold Böcklin gekauft, an der Echtheit des Bildes habe er niemals gezweifelt.

Die Beweisaufnahme war alsdann beendet.

Der Vertreter des Privatklägers, R.-A. Dr. Jaffé, führte aus: Der Beweis, daß Carlo Böcklin gefälscht und betrogen habe, sei in keiner Weise erbracht worden. Es sei von keinem Zeugen bekundet worden, die Bilder seien gefälscht. Es seien bloß Urteile abgegeben worden. Dagegen sei von einer Anzahl Zeugen ausdrücklich bekundet worden, sie haben als unecht bezeichnete Bilder zu einer Zeit in dem Böcklinschen Atelier gesehen, als Carlo Böcklin noch nicht den Pinsel führen konnte. Daß der inkriminierte Artikel eine schwere Beleidigung für Carlo Böcklin enthalte, bedürfe nicht weiterer Ausführung. Er beantrage, den Privatangeklagten auf Grund der §§ 185 und 186 des Strafgesetzbuches zu bestrafen.

Verteidiger Justizrat Bernstein (München): Hoher Gerichtshof! Wie auch Ihr Urteil ausfallen möge, fest steht, daß der moralisch Verurteilte in diesem Prozeß Carlo Böcklin ist. Leider ist der Wahrheitsbeweis auf die Venetianische Ausstellung beschränkt worden. Aber es ist doch über den Fall Hermes Beweis erhoben und festgestellt worden, daß Carlo Böcklin eingestanden hat, er habe eine Fälschung und einen Betrug begangen. Carlo Böcklin verkaufte an Hermes & Co. den »Heiligen Hain« für 15000 Francs und bescheinigte, das Gemälde sei ein echter Böcklin, es sei ausschließlich von der Hand seines Vaters gemalt. Carlo Böcklin wußte, daß er einen Betrug beging. Er wußte ebensogut, wie die Kunsthändler Hermes & Co. in Frankfurt a.M., daß für 15000 Francs ein echter Böcklin nicht zu haben sei. Dafür spricht ja schon der Umstand, daß Hermes & Co. das Gemälde für 39500 M. weiterverkauft haben. Carlo Böcklin, in die Enge getrieben, wollte zunächst beeiden, daß das Gemälde ausschließlich von der Hand seines Vater sei. Als er aber den Eid leisten sollte, da lehnte er ihn ab und bequemte sich zu dem Geständnis, er sei allerdings bei der Herstellung des Gemäldes mit tätig gewesen. Hoher Gerichtshof! Ein Mann, der offen zugibt, daß er eine Fälschung und einen Betrug begangen habe, der ist moralisch gerichtet, und von dem kann man auch annehmen, daß er auch noch andere Fälschungen begangen hat. Auf der einen Seite steht ein Mann, der in der Gelehrtenwelt einen großen Namen hat, und der über einen Künstler von Weltruf seine schützende Hand gebreitet hat, damit sein Name nicht weiter geschändet werde, und auf der anderen Seite steht ein Mann, der allerdings den Namen Böcklin trägt, im übrigen aber lediglich imstande ist, mit einem Pinsel irgendeine Sudelei auf die Leinwand zu werfen. Aber abgesehen von dem Fall Hermes, so ist doch die Aussage des Professors Schwartz, dem fünf Bilder bekannt sind, an deren Herstellung Carlo Böcklin mit tätig gewesen ist, geradezu vernichtend. Ich will ohne weiteres zugeben, daß neun Zehntel der Bilder, die in der Venetianischen Ausstellung aufgehängt waren, von der Hand des Meisters waren. Aber Arnold Böcklin hat, wie jeder Künstler, auch Bilder gemalt, die nicht gelungen und deshalb für die Öffentlichkeit nicht bestimmt waren. Dadurch, daß Carlo Böcklin des Geldes halber diese nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Bilder ausgestellt, hat er das Andenken seines Vaters beschmutzt. Arnold Böcklin war eine echte Künstlernatur, der lieber hungerte, als daß er dem Geschmack der Menge Rechnung trug. Dadurch, daß Carlo Böcklin Werke seines Vaters, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren, des Gelderwerbes halber ausgestellt, hat er gezeigt, daß er nur physisch mit seinem Vater verwandt war, nicht aber geistig und seelisch. Ja, durch den Umstand, daß Carlo Böcklin die nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Bilder seines Vaters von Ausstellung zu Ausstellung schickte, hat er bewiesen, daß er kein Böcklin ist, er ist nur ein Carlo. Herr Professor Dr. Muther mußte annehmen, daß auch ein Teil der venetianischen Bilder gefälscht waren. Er hatte daher ein Recht, ja eine Pflicht, seine schützende Hand über das Bild des Strahlenden zu halten. Er wollte, daß das Andenken Böcklins dem deutschen Volke, ja der ganzen Welt unverfälscht erhalten bleibe. Wenn Hunderttausende die Venetianische Ausstellung besuchen, so zahlen sie das Eintrittsgeld, weil sie erhoffen, an den Böcklinschen Bildern einen Kunstgenuß zu erhalten. Dieser Kunstgenuß ist dem Publikum schon durch die großen marktschreierischen Monogramme verleidet worden. Herr Professor Dr. Muther hat einmal im Interesse des die Kunstausstellung besuchenden und kaufenden Publikums gehandelt, in der Hauptsache war es ihm aber darum zu tun, den Namen Böcklin nicht verdunkeln zu lassen. Er hielt sich für verpflichtet, der Welt mitzuteilen, daß von Arnold Böcklin Bilder an die Öffentlichkeit kommen, die entweder nicht von ihm oder nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren. Professor Muther hat daher in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt. Daß der Artikel temperamentvoll geschrieben ist, gebe ich zu. Professor Muther, der vom Staate angestellt ist, um die akademische Jugend Kunstgeschichte zu lehren, hat die Pflicht, darüber zu wachen, daß die Kunstgeschichte nicht gefälscht wird. Wenn ein solcher Mann seine schützende Hand über das Strahlende hält, wie es in dem vorliegenden Falle geschehen ist, dann kann er nicht anders als temperamentvoll schreiben. Professor Muther muß aber auch schon deshalb freigesprochen werden, da er jedenfalls nicht die Absicht der Beleidigung hatte. Carlo Böcklin ist Herrn Professor Muther vollständig gleichgültig, ein Stück Luft. Carlo Böcklin ist ein ganz einfacher Maler, der nichts versteht. Wenn Professor Muther jeden Maler, der nichts kann, beleidigen wollte, dann käme der Herr Angeklagte nicht aus dem Gerichtssaale heraus. Laut Reichsgerichtsentscheidung steht aber dem Angeklagten schon der § 193 des Strafgesetzbuches zur Seite, wenn er nur glaubt, in Wahrnehmung berechtigter Interessen zu handeln. Daß Professor Muther diesen Glauben gehabt hat, muß doch auf alle Fälle angenommen werden. Die Freisprechung des Angeklagten muß daher aus juristischen Gründen erfolgen. Mag aber Ihr Urteil ausfallen, wie es wolle: Herr Professor Muther geht aus dem Prozeß als glänzender Sieger hervor. Er hat jedenfalls das Bewußtsein, der Welt, speziell der Kunst, einen großen Dienst geleistet zu haben.

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