Rainer Bartelt
Mobilfunk kommt, der Rechtsstaat geht
Strafsache Netzagentur: Wie eine obere Bundesbehörde sich selbst ins Zwielicht rückt
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Inhaltsverzeichnis
Titel Rainer Bartelt Mobilfunk kommt, der Rechtsstaat geht Strafsache Netzagentur: Wie eine obere Bundesbehörde sich selbst ins Zwielicht rückt Dieses ebook wurde erstellt bei
Mobilfunk kommt Mobilfunk kommt Mobilfunk-Anwohner und Allgemeinheit sollten vor starker Verstrahlung geschützt sein. Eigentlich. Auch da, wo sie sich nur vorübergehend aufhalten. So das deutsche Recht, so die Beteuerungen der Politik. Doch vor Gericht kommt plötzlich alles anders: Das Verwaltungsgericht hintergeht den Kläger, Netzbetreiber und Agentur belügen das Gericht, und zu guter Letzt betrügen sie alle drei gemeinsam auch noch die übrigen bundesdeutschen Mobilfunk-Anwohner um wichtige Schutzrechte. Ebenso wie alle sonstigen Personen, die sich zum Beispiel als Handwerker in der Nähe von Funkanlagen aufhalten müssen. Alles das, indem sich Richter und beklagte Behörde sowohl das Recht, als auch die unverrückbaren Fakten ganz nach Belieben im Sinne der Netzbetreiber zurechtbiegen. Die Göttinger Staatsanwaltschaft wird aufmerksam und hakt nach. Ausgang ungewiss, gewiss ist nur: Weil es beim Mobilfunk nicht nur um ein bisschen, sondern in Wahrheit um ziemlich viel Geld geht, sollten die Anwohner im Genehmigungsverfahren eigentlich so weit wie möglich außen vor bleiben, auch und nicht zuletzt in Sicherheitsfragen. Denn Netzbetreiber, Behörde und Politik gehen nicht ganz zu Unrecht davon aus, dass der normale bundesdeutsche Anwohner sowieso mit so gut wie nichts einverstanden wäre, was Hochleistungs-Funkantennen angeht, die seiner eigenen Wohnstätte allzu sehr auf den Pelz rücken – vorausgesetzt den Fall, man würde ihm dazu überhaupt eine Stimme geben. Der Urteilsbegründung nach war’s der beklagten Netzagentur ganz offensichtlich vollkommen egal, ob das Gericht wirklich wusste, was gespielt wird oder nicht. Am Ende scheint es den an einem möglichst geräuschlosen Netzausbau interessierten Prozessparteien einzig und allein wichtig gewesen zu sein, dass die für die Netzbetreiber vom Grundsatz her brandgefährliche Klage von dem in jeder Hinsicht überforderten Göttinger Verwaltungsgericht ohne jedes Wenn und Aber abgewiesen wurde. Dumm gelaufen für bundesdeutsche Mobilfunk-Anwohner und alle gleichermaßen davon betroffenen Handwerker: Das bisherige und – wenn’s nach dem inzwischen rechtsgültigen Gerichtsurteil geht – wohl auch zukünftig nahezu vollständige Außerachtlassen aller benachbarter Grundstücke bei der Auswahl neuer und Erweiterung bestehender Funkstandorte ist unter bestimmten Voraussetzungen schon allein aus ausgesprochen banalen technischen Gründen unsicher und nicht mit geltendem Recht vereinbar. In der Tat so wenig mit dem geltenden Recht vereinbar, dass sich sogar die Göttinger Staatsanwaltschaft gezwungen sah, in Sachen Netzagentur und Betreiber aktiv zu werden.
...der Rechtsstaat geht
Zwielicht, TEIL 1: Antworten en gros
Die Antwort der Bundesnetzagentur
Ein Rechtsvertreter der Bundesnetzagentur
Ein selbsternannter Experte
Das Göttinger Verwaltungsgericht
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Zwielicht, TEIL 2: Strafsache Netzagentur
1 Begründung der Anträge
1.1 Die Beklagte...
1.2 Die Nulllinie...
1.3 In Übereinstimmung...
1.4 Der Sicherheitsabstand,...
1.5 Es ist aber...
1.6 Aber auch dann,...
2 Nachweis der uneidlichen Falschaussage
3 Beweismittel [vgl. Teil 3]
4 Mögliche Tatzeugen
5 Eigene Motivation
Zwielicht, TEIL 3: Die Anlagen
Die BEMFV vom 14. August 2013
Das Göttinger Urteil 4 A 345/17
Die Standortbescheinigung vom 10. Mai 2016
Der Verwaltungsvorgang
Fachaufsichtsbeschwerde vom 21. Juni 2020
Die 26. BImSchV vom 14. August 2013
Zwielicht, TEIL 4: Empfehlungen
Technik
Gesundheitsrisiken
Wirtschaftliche Nachteile
Petition Nummer eins
Petition Nummer zwei
Warum lügt die Behörde vor Gericht?
Nein, die Politik lügt nicht
Was tun?
Deutschland = rote Laterne bei der Sicherheit?
Warum es der Netzagentur egal war
Nachwort
Vom gleichen Autor
Impressum neobooks
Mobilfunk-Anwohner und Allgemeinheit sollten vor starker Verstrahlung geschützt sein. Eigentlich. Auch da, wo sie sich nur vorübergehend aufhalten. So das deutsche Recht, so die Beteuerungen der Politik. Doch vor Gericht kommt plötzlich alles anders: Das Verwaltungsgericht hintergeht den Kläger, Netzbetreiber und Agentur belügen das Gericht, und zu guter Letzt betrügen sie alle drei gemeinsam auch noch die übrigen bundesdeutschen Mobilfunk-Anwohner um wichtige Schutzrechte. Ebenso wie alle sonstigen Personen, die sich zum Beispiel als Handwerker in der Nähe von Funkanlagen aufhalten müssen. Alles das, indem sich Richter und beklagte Behörde sowohl das Recht, als auch die unverrückbaren Fakten ganz nach Belieben im Sinne der Netzbetreiber zurechtbiegen.
Die Göttinger Staatsanwaltschaft wird aufmerksam und hakt nach. Ausgang ungewiss, gewiss ist nur: Weil es beim Mobilfunk nicht nur um ein bisschen, sondern in Wahrheit um ziemlich viel Geld geht, sollten die Anwohner im Genehmigungsverfahren eigentlich so weit wie möglich außen vor bleiben, auch und nicht zuletzt in Sicherheitsfragen. Denn Netzbetreiber, Behörde und Politik gehen nicht ganz zu Unrecht davon aus, dass der normale bundesdeutsche Anwohner sowieso mit so gut wie nichts einverstanden wäre, was Hochleistungs-Funkantennen angeht, die seiner eigenen Wohnstätte allzu sehr auf den Pelz rücken – vorausgesetzt den Fall, man würde ihm dazu überhaupt eine Stimme geben.
Der Urteilsbegründung nach war’s der beklagten Netzagentur ganz offensichtlich vollkommen egal, ob das Gericht wirklich wusste, was gespielt wird oder nicht. Am Ende scheint es den an einem möglichst geräuschlosen Netzausbau interessierten Prozessparteien einzig und allein wichtig gewesen zu sein, dass die für die Netzbetreiber vom Grundsatz her brandgefährliche Klage von dem in jeder Hinsicht überforderten Göttinger Verwaltungsgericht ohne jedes Wenn und Aber abgewiesen wurde.
Dumm gelaufen für bundesdeutsche Mobilfunk-Anwohner und alle gleichermaßen davon betroffenen Handwerker: Das bisherige und – wenn’s nach dem inzwischen rechtsgültigen Gerichtsurteil geht – wohl auch zukünftig nahezu vollständige Außerachtlassen aller benachbarter Grundstücke bei der Auswahl neuer und Erweiterung bestehender Funkstandorte ist unter bestimmten Voraussetzungen schon allein aus ausgesprochen banalen technischen Gründen unsicher und nicht mit geltendem Recht vereinbar. In der Tat so wenig mit dem geltenden Recht vereinbar, dass sich sogar die Göttinger Staatsanwaltschaft gezwungen sah, in Sachen Netzagentur und Betreiber aktiv zu werden.
Mobilfunk gibt es in Deutschland seit mehr als einem halben Jahrhundert. Anwohner ebenfalls. Und doch gibt es wenigstens eine Kernfrage des direkten nachbarschaftlichen Zusammenlebens, die noch vollkommen ungeklärt zu sein scheint, sowohl praktisch, als auch juristisch gesehen. Diese Frage lautet kurz, knapp und allgemeinverständlich formuliert:
Ist es eigentlich rechtlich zulässig und technisch unbedenklich, dass private Gartenbäume im unmittelbaren Funkfeuer liegen, soll heißen: innerhalb der von der Aufsichtsbehörde berechneten Sicherheitsabstände?
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