Rainer Bartelt - Mobilfunk kommt, der Rechtsstaat geht

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Mobilfunk kommt, der Rechtsstaat geht: краткое содержание, описание и аннотация

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Seit Einführung des ersten internetfähigen Funkstandards 3G (UMTS) wurde das amtliche Berechnungsverfahren für Sicherheitsabstände schon mindestens zweimal nachgeschärft. Aus diesem Grund ist die Feldstärkenexposition von Anwohnern und anderen Personen in unmittelbarer Nähe von Funkanlagen heutzutage ungleich höher als in der Anfangsphase der modernen, internetfähigen Mobilfunktechnik. Das allen gültigen Rechtsnormen widersprechende, im Buch dokumentierte Göttinger Verwaltungsgerichtsurteil schafft deshalb einen in hohem Maße gefährlichen Präzedenzfall. Denn das Urteil befreit Netzbetreiber und Aufsichtsbehörde nicht nur auf unzulässige Art und Weise von eindeutigen Vorgaben des Gesetzgebers, sondern auch von unbedingt notwendigen Anforderungen des Immissionsschutzes und der Personensicherheit: Falsche Höhenangaben zum Beispiel sind von der Sache her gleichbedeutend mit falschen Sicherheitsabständen. Sollten derartige Urteilssprüche zukünftig Schule machen, dürfte in Deutschland niemand mehr vor Grenzwertüberschreitungen elektromagnetischer Hochfrequenzstrahlung sicher sein – ob vorübergehend oder dauerhaft. Die Verantwortung, dies zu verhindern, liegt bei der Göttinger Staatsanwaltschaft. Erfahrungsbericht eines Anwohners mit zahlreichen Statements von offizieller Seite und 14, teils farbigen Abbildungen.

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Rainer Bartelt

Mobilfunk kommt, der Rechtsstaat geht

Strafsache Netzagentur: Wie eine obere Bundesbehörde sich selbst ins Zwielicht rückt

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Inhaltsverzeichnis Titel Rainer Bartelt Mobilfunk kommt der Rechtsstaat geht - фото 1

Inhaltsverzeichnis

Titel Rainer Bartelt Mobilfunk kommt, der Rechtsstaat geht Strafsache Netzagentur: Wie eine obere Bundesbehörde sich selbst ins Zwielicht rückt Dieses ebook wurde erstellt bei

Mobilfunk kommt Mobilfunk kommt Mobilfunk-Anwohner und Allgemeinheit sollten vor starker Verstrahlung geschützt sein. Eigentlich. Auch da, wo sie sich nur vorübergehend aufhalten. So das deutsche Recht, so die Beteuerungen der Politik. Doch vor Gericht kommt plötzlich alles anders: Das Verwaltungsgericht hintergeht den Kläger, Netzbetreiber und Agentur belügen das Gericht, und zu guter Letzt betrügen sie alle drei gemeinsam auch noch die übrigen bundesdeutschen Mobilfunk-Anwohner um wichtige Schutzrechte. Ebenso wie alle sonstigen Personen, die sich zum Beispiel als Handwerker in der Nähe von Funkanlagen aufhalten müssen. Alles das, indem sich Richter und beklagte Behörde sowohl das Recht, als auch die unverrückbaren Fakten ganz nach Belieben im Sinne der Netzbetreiber zurechtbiegen. Die Göttinger Staatsanwaltschaft wird aufmerksam und hakt nach. Ausgang ungewiss, gewiss ist nur: Weil es beim Mobilfunk nicht nur um ein bisschen, sondern in Wahrheit um ziemlich viel Geld geht, sollten die Anwohner im Genehmigungsverfahren eigentlich so weit wie möglich außen vor bleiben, auch und nicht zuletzt in Sicherheitsfragen. Denn Netzbetreiber, Behörde und Politik gehen nicht ganz zu Unrecht davon aus, dass der normale bundesdeutsche Anwohner sowieso mit so gut wie nichts einverstanden wäre, was Hochleistungs-Funkantennen angeht, die seiner eigenen Wohnstätte allzu sehr auf den Pelz rücken – vorausgesetzt den Fall, man würde ihm dazu überhaupt eine Stimme geben. Der Urteilsbegründung nach war’s der beklagten Netzagentur ganz offensichtlich vollkommen egal, ob das Gericht wirklich wusste, was gespielt wird oder nicht. Am Ende scheint es den an einem möglichst geräuschlosen Netzausbau interessierten Prozessparteien einzig und allein wichtig gewesen zu sein, dass die für die Netzbetreiber vom Grundsatz her brandgefährliche Klage von dem in jeder Hinsicht überforderten Göttinger Verwaltungsgericht ohne jedes Wenn und Aber abgewiesen wurde. Dumm gelaufen für bundesdeutsche Mobilfunk-Anwohner und alle gleichermaßen davon betroffenen Handwerker: Das bisherige und – wenn’s nach dem inzwischen rechtsgültigen Gerichtsurteil geht – wohl auch zukünftig nahezu vollständige Außerachtlassen aller benachbarter Grundstücke bei der Auswahl neuer und Erweiterung bestehender Funkstandorte ist unter bestimmten Voraussetzungen schon allein aus ausgesprochen banalen technischen Gründen unsicher und nicht mit geltendem Recht vereinbar. In der Tat so wenig mit dem geltenden Recht vereinbar, dass sich sogar die Göttinger Staatsanwaltschaft gezwungen sah, in Sachen Netzagentur und Betreiber aktiv zu werden.

...der Rechtsstaat geht

Zwielicht, TEIL 1: Antworten en gros

Die Antwort der Bundesnetzagentur

Ein Rechtsvertreter der Bundesnetzagentur

Ein selbsternannter Experte

Das Göttinger Verwaltungsgericht

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Zwielicht, TEIL 2: Strafsache Netzagentur

1 Begründung der Anträge

1.1 Die Beklagte...

1.2 Die Nulllinie...

1.3 In Übereinstimmung...

1.4 Der Sicherheitsabstand,...

1.5 Es ist aber...

1.6 Aber auch dann,...

2 Nachweis der uneidlichen Falschaussage

3 Beweismittel [vgl. Teil 3]

4 Mögliche Tatzeugen

5 Eigene Motivation

Zwielicht, TEIL 3: Die Anlagen

Die BEMFV vom 14. August 2013

Das Göttinger Urteil 4 A 345/17

Die Standortbescheinigung vom 10. Mai 2016

Der Verwaltungsvorgang

Fachaufsichtsbeschwerde vom 21. Juni 2020

Die 26. BImSchV vom 14. August 2013

Zwielicht, TEIL 4: Empfehlungen

Technik

Gesundheitsrisiken

Wirtschaftliche Nachteile

Petition Nummer eins

Petition Nummer zwei

Warum lügt die Behörde vor Gericht?

Nein, die Politik lügt nicht

Was tun?

Deutschland = rote Laterne bei der Sicherheit?

Warum es der Netzagentur egal war

Nachwort

Vom gleichen Autor

Impressum neobooks

Mobilfunk kommt

Mobilfunk-Anwohner und Allgemeinheit sollten vor starker Verstrahlung geschützt sein. Eigentlich. Auch da, wo sie sich nur vorübergehend aufhalten. So das deutsche Recht, so die Beteuerungen der Politik. Doch vor Gericht kommt plötzlich alles anders: Das Verwaltungsgericht hintergeht den Kläger, Netzbetreiber und Agentur belügen das Gericht, und zu guter Letzt betrügen sie alle drei gemeinsam auch noch die übrigen bundesdeutschen Mobilfunk-Anwohner um wichtige Schutzrechte. Ebenso wie alle sonstigen Personen, die sich zum Beispiel als Handwerker in der Nähe von Funkanlagen aufhalten müssen. Alles das, indem sich Richter und beklagte Behörde sowohl das Recht, als auch die unverrückbaren Fakten ganz nach Belieben im Sinne der Netzbetreiber zurechtbiegen.

Die Göttinger Staatsanwaltschaft wird aufmerksam und hakt nach. Ausgang ungewiss, gewiss ist nur: Weil es beim Mobilfunk nicht nur um ein bisschen, sondern in Wahrheit um ziemlich viel Geld geht, sollten die Anwohner im Genehmigungsverfahren eigentlich so weit wie möglich außen vor bleiben, auch und nicht zuletzt in Sicherheitsfragen. Denn Netzbetreiber, Behörde und Politik gehen nicht ganz zu Unrecht davon aus, dass der normale bundesdeutsche Anwohner sowieso mit so gut wie nichts einverstanden wäre, was Hochleistungs-Funkantennen angeht, die seiner eigenen Wohnstätte allzu sehr auf den Pelz rücken – vorausgesetzt den Fall, man würde ihm dazu überhaupt eine Stimme geben.

Der Urteilsbegründung nach war’s der beklagten Netzagentur ganz offensichtlich vollkommen egal, ob das Gericht wirklich wusste, was gespielt wird oder nicht. Am Ende scheint es den an einem möglichst geräuschlosen Netzausbau interessierten Prozessparteien einzig und allein wichtig gewesen zu sein, dass die für die Netzbetreiber vom Grundsatz her brandgefährliche Klage von dem in jeder Hinsicht überforderten Göttinger Verwaltungsgericht ohne jedes Wenn und Aber abgewiesen wurde.

Dumm gelaufen für bundesdeutsche Mobilfunk-Anwohner und alle gleichermaßen davon betroffenen Handwerker: Das bisherige und – wenn’s nach dem inzwischen rechtsgültigen Gerichtsurteil geht – wohl auch zukünftig nahezu vollständige Außerachtlassen aller benachbarter Grundstücke bei der Auswahl neuer und Erweiterung bestehender Funkstandorte ist unter bestimmten Voraussetzungen schon allein aus ausgesprochen banalen technischen Gründen unsicher und nicht mit geltendem Recht vereinbar. In der Tat so wenig mit dem geltenden Recht vereinbar, dass sich sogar die Göttinger Staatsanwaltschaft gezwungen sah, in Sachen Netzagentur und Betreiber aktiv zu werden.

...der Rechtsstaat geht

Mobilfunk gibt es in Deutschland seit mehr als einem halben Jahrhundert. Anwohner ebenfalls. Und doch gibt es wenigstens eine Kernfrage des direkten nachbarschaftlichen Zusammenlebens, die noch vollkommen ungeklärt zu sein scheint, sowohl praktisch, als auch juristisch gesehen. Diese Frage lautet kurz, knapp und allgemeinverständlich formuliert:

Ist es eigentlich rechtlich zulässig und technisch unbedenklich, dass private Gartenbäume im unmittelbaren Funkfeuer liegen, soll heißen: innerhalb der von der Aufsichtsbehörde berechneten Sicherheitsabstände?

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