Dr. Hanspeter Hemgesberg - Natürlich gesund mit Hopfen
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1040 n. Chr.
Aufzeichnungen aus dem Kloster in Weihenstephan (ehemalige Benediktiner-Abtei), die älteste heute noch betriebene Brauerei der Welt.
1070 nach Chr.
Aufzeichnungen über Hopfenanbau in den Klöstern des heutigen Elbe-Saale-Gebietes in der Nähe Magdeburgs.
1156 nach Chr.
Kaiser Barbarossa (Kaiser Friedrich I. - 1122-1190) erlässt in der Stadt Augsburg eine neue Rechtsverordnung, die be-rühmte „Justitia Civitatis Augustensis“ .
Darin wird für das Bier festgehalten:
„Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden ...“
Um 1200 nach Chr.
Erste Nachweise über die Ausfuhr von Bier von norddeutschen Brauereien nach Skandinavien und Flandern. Die Hansestadt Hamburg ist wichtigster Hopfenmarkt, wichtigstes Hopfenanbaugebiet ist das heutige Land Mecklenburg.
1338 nach Chr.
Erste Aufzeichnungen über den Hopfenanbau in der Hersbrucker Region.
1341 nach Chr.
Erste Aufzeichnungen über den Hopfenanbau in der Region Spalt.
Nürnberg
1393 n.Chr.
Auf Beschluss des Stadtrates darf nur noch Gerste zum Brauen verwendet werden.
München
1363 nach Chr.
wird 12 Mitgliedern des Stadtrates die Bieraufsicht übertragen.
1420 nach Chr.
Die Münchener Stadtverwaltung befiehlt rund 30 Jahre später, 1420, das Bier nach dem Brauen eine Zeitlang zu lagern.
1447 nach Chr.
Die Stadträte verlangen ausdrücklich von den Brauern, dass sie zum Bierbrauen nur Gersten, Hopfen und Wasser verwenden dürfen "... und sonst nichts darein oder darunter tun oder man straffe es fuer valsch" .
Regensburg
1447 n.Chr.
Die Regensburger beauftragen ihren Stadtarzt, das in der Stadt gebraute Bier regelmäßig zu kontrollieren und ein besonderes Augenmerk darauf zu haben, was an Zutaten in das Bier gegeben wird. Nach den schlechten Erfahrungen des Stadtarztes bringen sie 1453 eine Brauordnung heraus.
Herzogtum Bayern-Landshut
1493 nach Chr.
Herzog Georg der Reiche erlässt für sein gesamtes Herzogtum Bayern-Landshut, das altbayerische Kerngebiet, diese Vorschrift:
„Die Bierbrauer und andere sollten nichts zum Bier gebrauchen denn allein Malz, Hopfen und Wasser, noch dieselben Brauer, auch die Bierschenken und andere nichts anderes in das Bier tun - bei Vermeidung von Strafe an Leib und Gut."
Alle diese Verordnungen werden kontrolliert: Bierbeschauer besuchen regelmäßig die Brauer, prüfen und versuchen das Bier. Auch sie selbst sind strengen Bestimmungen unterworfen und dürfen höchstens sechs Prüfungen am Tag vornehmen. Außerdem dürfen sie an Prüfungstagen weder Speisen zu sich nehmen, die die Geschmacksnerven beeinträchtigen könnten, noch ist es ihnen erlaubt, Wein zu trinken oder gar zu rauchen.
Ingolstadt
23. April 1516
Es wird beim bayerischen Landständetag - einer Zusammenkunft von Landadel und Ritterschaft - in Ingolstadt durch Herzog Wilhelm IV . das Reinheitsgebot für alle bayerischen Brauer erlassen.
Die norddeutschen Brauer, die bis dahin aufgrund ihrer strengen Zunftordnung mit ihren Bierqualitäten unerreicht sind, müssen zusehen, wie Bayern schnell aufholt. Es gibt in Deutschland hinsichtlich des Bieres zwei unterschiedliche Rechtssysteme:
Städte- und Zunftrecht im Norden
Bier gilt während des Mittelalters als „bürgerliche Nahrung“ und untersteht bürgerlichem Recht, das sich in den Städten entwickelt hat und das die Bürger erfolgreich gegen Adel und Geistlichkeit vertreten. Deshalb sind hier das Bier betreffende Verordnungen in erster Linie Sache der Stadtverwaltungen und der Zünfte.
Landesrecht im Süden
Im Süden hingegen nehmen die Landesherren direkten Einfluss auf alle Verordnungen, die das Bier betreffen. Das wirkt sich beim Reinheitsgebotbesonders positiv aus, denn es gilt sofort und flächendeckend in ganz Bayern. Das strenge Gesetz setzt einen verbindlichen Qualitätsstandard für ganz Bayern und schiebt fortan allen Verfälschungen und Panschereien einen Riegel vor. Eine Steuer für einheimisches Bier wird in Bayern auch erst wesentlich später, nämlich 1572, eingeführt.
Das bayerische Reinheitsgebotfindet nach und nach überall in Deutschland Freun-de und Anwendung, auch wenn man die bayerische Vorschrift nicht einfach über-nimmt.
1511 nach Chr.
Ankunft des Hopfens in England, eingeführt wahrscheinlich durch flämische Ein-wanderer. Ale wird zwar schon gebraut, aber bis Mitte des 16. Jahrhunderts nicht gehopft.
1517 nach Chr.
Böhmische Adlige erzwingen im "Wenzel-Vertrag" das Braurecht der königlichen Städte und der Klöster. Dieses trägt zur raschen Ausbreitung der Brauereien und des Hopfenanbaus in ganz Böhmen bei.
1538 nach Chr.
Der Eichstätter Fürstbischof verleiht der Stadt Spalt das erste Hopfensiegel.
1589 nach Chr.
Das Hofbräuhaus in München wird gegründet.
1618-1648
Der 30-jährige Krieg vernichtet fast vollständig den Hopfenanbau im Norden Deutschlands. Im Süden wird dagegen der Weinbau zum Großteil zerstört, was dem Hopfen als bayerischer Kultur nach dem Krieg großen Auftrieb gibt und ihn zum wirtschaftlichen Faktor macht.
1629 nach Chr.
Einwanderer bringen den ersten Hopfen aus Europa in die USA.
1638 nach Chr.
USA: Erste Brauereien entstehen in der Gegend um Manhattan.
1652 nach Chr.
Jan van Riebeek legt den ersten Hopfengarten am Kap der Guten Hoffnung in Südafrika an.
1700 nach Chr.
Die untergärige Brauweise, die sich bereits im 15. Jahrhundert vermutlich als Folge des Reinheitsgebotes im Süden ausgebreitet hat, wird in Bayern obligatorisch. Die Herstellung obergäriger Weizenbiere ist ausschließlich den kurfürstlichen Brauhäusern vorbehalten.
1730 nach Chr.
Urkundliche Erwähnung des Hopfenanbaus in der Schweiz.
1731 nach Chr.
Es wird versucht, den starken Hopfenimport aus Böhmen einzudämmen. Der Stadt Hersbruck wird das Hopfensiegel verliehen und der Anbau von Hopfen wird reglementiert und gefördert.
1743 nach Chr.
Bayern: Kurfürstliches Mandat zur Hebung der Qualität des bayerischen Hopfens. Der bis dahin zum Großteil gehackte Hopfen muss demnach wie in Böhmen gezupft und von Blatt und Stängeln befreit werden.
1749 nach Chr.
Hopfenanbau floriert in Sachsen und Thüringen.
1685-1775
Erste schriftliche Anleitungen zum Anbau von Hopfen durch „Experimentalökonömen“ wie Christian Reichard .
1780 nach Chr.
USA: Der Hopfenanbau breitet sich in Massachussets aus.
1794 nach Chr.
Das heutige Hopfenhandelshaus Joh. Barth & Sohn wird gegründet.
1805 nach Chr.
Erster dokumentierter Hopfenanbau auf dem australischen Kontinent.
1806 nach Chr.
Gründung des Königreichs Bayern. Maximilian Joseph Graf von Montgelas (12.09.1759-14.06.1838 - Minister unter König Maximilian I.) baut aus dem zersplitterten Gebiet einen straff verwalteten Zentralstaat.
Im Königreich sind nun alle wesentlichen Hopfenbaugebiete Deutschlands vereinigt. Der Staat kann nunmehr größeren Einfluss auf die Hopfenwirtschaft ausüben.
1815 nach Chr.
Aufzeichnungen belegen den Anbau von Hopfen von Pas-sau bis zum Rheinland.
1844 nach Chr.
Auf Anregung von J. N. von Lentz und engagierten Bürgern Tettnangs beginnt in dieser Region am Bodensee der Anbau von Hopfen.
1845 nach Chr.
Gründung des heutigen Handelshauses S. S. Steiner.
1846 nach Chr.
Amtliche Gründung des Nürnberger Hopfenmarktes.
1870 nach Chr.
In der Spatenbrauerei München beginnen die ersten Versuche mit künstlicher Kühlung unter Carl v. Linde .
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