Folgende Punkte sollten Sie als Vermittler berücksichtigen:
-Einmalige Zahlungen für Verwertungen (Patente, Lizenzen, Verfahren) gewähren ihnen sofort entsprechende Provisionen.
-Bei regelmäßigen Lizenzzahlungen ist dies auch möglich, jedoch nicht über die ganze Laufzeit sicher.
-Einmalige Zahlungen sind gegenüber langfristigen Zahlungsvereinbarungen vorzuziehen, wenn die Konditionen bei längerfristigen Vereinbarungen nicht spürbar besser sind.
Risiken bei der Verwertung:
-Die Firma als Lizenznehmer kann in Konkurs gehen. Sämtliche Ansprüche des Erfinders und damit auch ihre Provision verfallen. Um dieses Hauptrisiko auszuschalten sind immer Pauschalzahlungen zu vereinbaren, die ev. nachher bei Lizenzfertigungen angerechnet werden.
-Das Produkt erweist sich trotz anderer Annahmen als nicht erfolgreich. In diesem Fall kann sich eine Vereinbarung nur mit Zahlungen aus dem Verkauf als sehr negativ erweisen. Der Erfinder und Sie gehen voll ins Risiko und müssen bei einem mangelnden Erfolg mit negativen Auswirkungen auf erwartete Zahlungen rechnen, denn die Firma wird die Produktion des Produktes einstellen, falls sich die Situation nicht ändert.
-Das Unternehmen beteuert zwar, das Produkt anzufertigen, doch aus fadenscheinigen Gründen kommt die Produktion nicht voran. Folge: Sie warten und warten und warten ewig auf mögliche Zahlungen. In Wahrheit möchte die Firma die vermittelte Erfindung oder das Patent einschließen und in der Schublade verschwinden lassen. Das fällt natürlich eindeutig schwerer, wenn zuvor Pauschalzahlungen zu leisten sind. Dann kostet diese Maßnahme Geld, das wenigstens dem Erfinder und ihnen zugutekommt.
-Das Unternehmen nimmt den Erfinder unter Vertrag, versucht aber gleichzeitig mit Hilfe der eigenen Entwicklungen ein neues Patent zu erhalten, das der Firma ermöglicht, ohne Lizenzgebühren etc. auszukommen.
Die letzten Ausführungen kommen Ihnen vielleicht etwas zu weit hergeholt vor, doch dies hat es alles schon gegeben und ein Erfinder sowie sein Berater sollten diese Tricks kennen, bevor man ernsthaft in Verhandlungen tritt.
Die Interessen beider Parteien sind unterschiedlich. Trotzdem kann es vorkommen, dass man gemeinsam an einem Strang zieht. Das Unternehmen möchte eine neue Idee einsetzen und möglichst wenig Geld dafür bezahlen, während der Erfinder natürlich den maximalen Ertrag für sich bekommen will. Zwischen diesen beiden Extremen gilt es, einen vernünftigen Kompromiss zu erzielen. Aufgabe des Vermittlers ist die Bündelung der Interessen, sowie (wichtig) den Vertragsabschluss zu forcieren. Wenn eine Erfindung erst einmal unter Dach und Fach gebracht wurde, folgen die nächsten Projekte.
Akzeptieren Sie also im Sinne des Erfinders Pauschalzahlungen. Nicht jeder Tüftler hat einen großen Namen, mit dem man besondere Forderungen verbinden kann. Teil des Kompromisses ist auch das Entgegenkommen in Sinne des Unternehmens, das in die neue Idee, oder ein Verfahren konkret Geld investiert. Ein Beharren auf bestimmten Vorstellungen des Erfinders wird nicht zum Erfolg führen.
Patentverkauf
Der Verkauf von Patenten ist eine ertragreiche Alternative, wenn kein Unternehmen zur direkten Verwertung im Sinne des Erfinders gewonnen werden kann. Investorengruppen, Hersteller oder andere Firmen sind gelegentlich am Kauf von Patenten interessiert. Hier darf auch der Erfinder nicht seiner Entwicklung nachtrauern. Man muss einfach damit leben können, nicht alle Erfindungen nach Wunsch zu platzieren. Für den Vermittler ergeben sich Vorteile, da hier sofort Geld fließt, d.h. Sie erhalten anteilig Provision.
Vor allem in den USA ist der Handel mit Patenten üblich. Im Adressenteil finden Sie entsprechende Kontakte.
Weitere Möglichkeiten der Geldbeschaffung:
Sponsoren
Erfinder sind fast immer in Geldnot. Sie brauchen Geld, um ihre Erfindungen zu präsentieren und den Patentschutz aufrecht zu erhalten. Daher liegt es nahe, bei privaten und institutionellen Anlegern anzuklopfen und die Ideen vorzustellen.
Damit wir uns richtig verstehen: Die Beteiligung an einer Erfindung ist immer ein risikoreiches Geschäft, dass für den Investor jedoch auch sehr gute Erträge zur folge haben kann. Es ist mit einer unternehmerischen Beteiligung zu vergleichen. Niemand kann den Erfolg garantieren, doch die Wahrscheinlichkeit eines Wagnisses ist für Vertreter der jeweiligen Branche einzuschätzen. Es liegt daher nahe, bei Personen vorzusprechen, die etwas von der Materie der jeweiligen Erfindung verstehen. Wenn jemand die Chancen erkennt, ist die Bereitschaft zu investieren größer, als bei Unkenntnis des betreffenden Marktes.
Als Vermittler arbeiten Sie für den Erfinder und versuchen auch, Geld zu beschaffen. Selbstverständlich sind Investoren dann entsprechend ihrer Einlagen am Ergebnis zu beteiligen. Ohne deren Gelder könnte Erfindung nicht realisiert - bzw. an der richtigen Stelle präsentiert werden. Für erfolgreiche Vermittlung von Sponsoren lassen sich Vermittler entlohnen. Je nach Aufwand und Summe gehören dem Vermittler bis zu 40% der Summen. Klar: Ohne die Tätigkeit des Vermittlers wäre überhaupt kein Geld vorhanden.
Wo trifft man Sponsoren?
Ideale Veranstaltungen für die Ansprache potenzieller Sponsoren sind Messen. Hier treffen sich die Industrie, Business Angels, Vertreter von Venture Capital Unternehmen, um neue Geschäfte einzuleiten. Für Vermittler sind Messen also wichtige Termine zum Ausbau / zur Erweiterung eigener Kontakte. Weiterhin sollten Sie sich in Technologiezentren umschauen, die oft auch von Firmen unterstützt werden. Unter Umständen besteht die Möglichkeit, mit der vorhandenen Entwicklung eines Erfinders, selbst in diesen Zentren eine Firma zu gründen, Gleichgesinnte für eine Zusammenarbeit zu finden und dadurch von kompetenten Unternehmen von Anfang an Unterstützung zu erhalten. Starke Arme eines Konzerns können hier wahre Wunder vollbringen.
Der Vermittler / Beratervertrag
Um ihre Rechte als Vermittler oder Berater durchsetzen zu können, brauchen Sie einen Beratervertrag, in dem alle Konditionen der Zusammenarbeit geregelt sind.
Beispiel: Muster Beratervertrag
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zwischen Vermittler und Erfinder
1. Der Berater verpflichtet sich, in den Bereichen Produktion und Öffentlichkeitsarbeit den zu Beratenden durch seine Geschäftsbeziehungen und sein Wissen Unterstützung zu leisten und in seinem Rahmen administrative Arbeiten im Zusammenhang mit dem Erfinder zu erledigen.
2. Die beratende Tätigkeit erstreckt sich nur auf Produkte, Verfahren, Entwicklungen, Patente des Erfinders.
3. Der Berater gibt keine Garantie für Geschäftsabschlüsse.
4. Der Berater ist berechtigt im Auftrag des Erfinders Verträge für die Produktion, Lizenzvergabe und den Vertrieb abzuschließen.
5. Der Berater vertritt die Belange des Erfinders gegenüber der verwertenden Firma, des Herstellers.
6. Der Erfinder zahlt dem Berater eine Vergütung von 20 % seiner gesamten Bruttoeinnahmen exklusiv der Mehrwertsteuer. Einnahmen / Zahlungen können auch direkt von Herstellern entsprechender Produkte anteilig ausgeschüttet werden.
7. Für Einnahmen durch Sponsoren zahlt der Künstler 35 % der Summe vor Steuer an den Berater als Vergütung.
8. Kosten, die dem Berater im Rahmen seiner Tätigkeit für den Erfinder entstehen, sind neben der Vergütung zu erstatten.
9. Bei der ersten Pauschalzahlung der Unternehmen und der ersten Lizenzabrechnung wird die Vergütung fällig.
10. Die Dauer dieses Vertrags beträgt 10 Jahre.
11. Bei Auflösung des Vertrages erhält der Berater seine Vergütung für die von ihm getätigten Geschäfte bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Vertragsauflösung.
12. Nach Ablauf der 10 Jahre verlängert sich Vertrag stillschweigend um weitere 10 Jahre.
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