Johanna H. Wyer
Hinrichtung, Scheiterhaufen und Todesstrafe
Sterben im Mittelalter im Namen der Gerechtigkeit?
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Inhaltsverzeichnis
Titel Johanna H. Wyer Hinrichtung, Scheiterhaufen und Todesstrafe Sterben im Mittelalter im Namen der Gerechtigkeit? Dieses ebook wurde erstellt bei
Im Namen der Wahrheit – Hinrichtung und Tod auf dem Scheiterhaufen Im Namen der Wahrheit – Hinrichtung und Tod auf dem Scheiterhaufen Dieses Buch auch der Reihe „Im Namen des Volkes und der Wahrheit“ begibt sich auf die Spuren nicht nur des Mittelalters. Sicher hat die Faszination dieser Zeit auch mit den dunklen Seiten zu tun. Bei der Lektüre dieses Buches werden Ihnen Wörter begegnen die Sie heute in einer anderen Bedeutung kennen. Ich lade Sie ein gemeinsam mit mir das Gefühl zu erleben froh darüber zu sein nicht alles miterleben zu müssen. Heute laufen einem richtige Schauer über den Rücken, was einst im Namen der Gerechtigkeit in diesem Bereich als angemessen betrachtet wurde. Hier ist sicher nicht von „der guten alten Zeit“ zu sprechen. In diesem Sinne eine gute Zeit und interessante Lektüre
Was ist die Todesstrafe? Was ist die Todesstrafe? Die Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als gesetzlich vorgesehene Strafe für ein Verbrechen, dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird. Seit Jahrtausenden werden als besonders schwere Verbrechen geltende Tatbestände durch das Töten der als Täter geltenden Personen geahndet. Im 18. Jahrhundert in Europa stellten Humanisten das Recht der Machthaber dazu in Frage; einige Staaten schafften die Todesstrafe ab. Ihre allgemeine Abschaffung wurde erstmals 1795 in Frankreich gefordert. Nach den beiden Weltkriegen, und verstärkt seit 1970 und 1990, haben immer mehr Staaten sie abgeschafft: darunter Deutschland mit Art. 102 des Grundgesetzes, die Schweiz mit Artikel 10 Absatz 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Österreich mit Artikel 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes. Heute ist die Todesstrafe im Strafrecht international ethisch, rechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit den Menschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Als Schritt dorthin fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007 ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen.
Scheiterhaufen und Feuertod
Der elektrische Stuhl
Enthauptung
Erhängen
Erschießung
Steinigung
Giftspritze - letale Injektion
Ausdärmen
Lebendig begraben
Erdolchen
Erdrosseln
Ertränken
Enthäuten
Kreuzigung
Mazzolata
Säcken
Lingchi
Pfählung
Vierteilung
Gaskammer
Fustuarium
Rädern
Interessante Rahmenhinweise und Fußnoten
Rechtlicher Hinweis
Impressum neobooks
Im Namen der Wahrheit – Hinrichtung und Tod auf dem Scheiterhaufen
Dieses Buch auch der Reihe „Im Namen des Volkes und der Wahrheit“ begibt sich auf die Spuren nicht nur des Mittelalters. Sicher hat die Faszination dieser Zeit auch mit den dunklen Seiten zu tun.
Bei der Lektüre dieses Buches werden Ihnen Wörter begegnen die Sie heute in einer anderen Bedeutung kennen. Ich lade Sie ein gemeinsam mit mir das Gefühl zu erleben froh darüber zu sein nicht alles miterleben zu müssen.
Heute laufen einem richtige Schauer über den Rücken, was einst im Namen der Gerechtigkeit in diesem Bereich als angemessen betrachtet wurde.
Hier ist sicher nicht von „der guten alten Zeit“ zu sprechen.
In diesem Sinne eine gute Zeit und interessante Lektüre
Die Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als gesetzlich vorgesehene Strafe für ein Verbrechen, dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird.
Seit Jahrtausenden werden als besonders schwere Verbrechen geltende Tatbestände durch das Töten der als Täter geltenden Personen geahndet. Im 18. Jahrhundert in Europa stellten Humanisten das Recht der Machthaber dazu in Frage; einige Staaten schafften die Todesstrafe ab.
Ihre allgemeine Abschaffung wurde erstmals 1795 in Frankreich gefordert. Nach den beiden Weltkriegen, und verstärkt seit 1970 und 1990, haben immer mehr Staaten sie abgeschafft: darunter Deutschland mit Art. 102 des Grundgesetzes, die Schweiz mit Artikel 10 Absatz 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Österreich mit Artikel 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Heute ist die Todesstrafe im Strafrecht international ethisch, rechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit den Menschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Als Schritt dorthin fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007 ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen.
Scheiterhaufen und Feuertod
Der Scheiterhaufen (Scheiter: alte Pluralform von Scheit, althochdeutsch scît: Holzstück) ist ein aufgeschichteter Haufen Holz zur Verbrennung eines Toten oder zur Hinrichtung eines Verurteilten durch den Feuertod.
Der Feuertod (das Lebendig verbrennen) war im Römischen Reich der Spätantike eine verbreitete Form der Todesstrafe. Im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit wurden Menschen, die der „Häresie“ sowie der „Hexerei“ beschuldigt und danach zum Tod verurteilt wurden, üblicherweise durch den Feuertod hingerichtet.
Bereits das Zwölftafelgesetz |1|(ca. 450 v. Chr.) sieht bei Brandstiftung die Verbrennung des Brandstifters vor, wobei dieser Regelung offenbar ein Talionsprinzip zugrunde liegt. Aus der römischen Republik ist indes die Anwendung nicht bekannt, was allerdings auf die Quellenlage zurückgeführt werden kann. Obwohl sporadische Belege für diese Strafform bereits unter Kaiser Tiberius vorliegen, wurde sie vermutlich erstmals unter Nero bei der Bestrafung von Christen, die der Verursachung des großen Brandes von Rom 64 n. Chr. beschuldigt waren, in größerem Umfang angewandt.
Die antike Geschichtsschreibung schreibt diese Handlung dem grausamen Charakter des Kaisers zu, allerdings handelte es sich wohl eher um eine konsequente Anwendung des vorliegenden Rechts, wenn auch die tatsächliche Beteiligung der Christen am Brand zumindest zweifelhaft ist. In der Zeit nach Konstantin konnten auch die römischen Militärangehörigen mit dieser Strafe belegt werden, wenn diese sich der Verschwörung (coniuratio transfuga) mit dem Feind schuldig gemacht hatten.
Spätere christliche Märtyrerdarstellungen zeugen davon, dass das Lebendig verbrennen deliktunabhängig bei Christenprozessen zur Anwendung kam. In der von Religionskämpfen geprägten Spätantike drohte der nichtchristliche Kaiser Diokletian den Feuertod gegenüber der synkretistischen Glaubensgemeinschaft der Manichäer an.
Nach der Umwandlung des Christentums zur Staatsreligion unter Theodosius I. wurden trotz der früheren Verfolgungen Andersgläubige häufig mit dieser Hinrichtungsart bedroht, da einerseits die Kreuzigung nun aus religiösen Gründen abgelehnt wurde, andererseits Verurteilungen im Amphitheater, wie die Damnatio ad bestias oder die Damnatio ad ferrum, wegen des ursprünglich paganen Ursprungs der Einrichtung nicht erwünscht waren. Auch sah man im Verbrennen eine reinigende Wirkung |2|.
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