Winfried Brinkmeier - Demokratie macht Spaß!
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„Die Amnesie ist eine deutsche Krankheit, man könnte auch sagen, eine deutsche Kunst: gezieltes Vergessen zum eigenen Vorteil“, schrieb dazu Ernst Piper im Berliner Tagesspiegel (Ausgabe vom 13. Mai 2013).
Der Artikel in der taz beschäftigte sich mit einem Symposium in Berlin, das sich jüngst mit der Erforschung der NS-Geschichte bundesdeutscher Ministerien befasst hatte. Dabei kommt dem Bundesjustizministerium eine zentrale Rolle zu. Weil es nicht nur die Verfolgung von NS-Tätern beeinflusste, sondern der Ort war, an dem die Republik zum Rechtsstaat geformt wurde. Eine Studie „Die Rosenburg“ (früherer Sitz des Bundesjustizministeriums in Bonn) versuchte eine Bestandsaufnahme. Danach waren Ende der 1950er Jahre 48 Prozent aller Beamten des Justizministeriums NS-belastet, bei den Abteilungsleitern waren es sogar 60 Prozent. So kam es, dass der Jurist Eduard Dreher, 1943 als Staatsanwalt in Innsbruck an Todesurteilen wegen Bagatelldelikten beteiligt, nach dem Krieg Karriere im Bundesministerium der Justiz machte. Er wurde Ministerialdirigent. 1968 schrieb Dreher in ein damaliges Ordnungswidrigkeiten-Gesetz einen Paragrafen, der einen großen Teil von NS-Tätern künftig vor der Justiz schützte. Danach konnten Planer des Holocaust (der Ermordung der Juden) nicht mehr für Mord, sondern nur noch für Mordversuch angeklagt werden. Dies war 1960 verjährt. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz, ohne den darin aufgeführten Passus zu bemerken.
Mit seiner Nazi-Geschichte hat sich in den letzten Jahren intensiv das Auswärtige Amt (AA) befasst. Dass dies geschah, ist das große Verdienst des Politikers der Grünen und deutschen Außenministers von 1998 bis 2005, Joschka Fischer. Der hatte am 11. Juli 2005 eine unabhängige Historikerkommission mit hochqualifizierten international renommierten Wissenschaftlern eingesetzt, um die Geschichte des Auswärtigen Amtes und des Auswärtigen Dienstes in der Nazi-Zeit sowie in der Bundesrepublik Deutschland zu untersuchen. Anlass dazu waren der Nachruf--Erlass und die Nachruf-Affäre. Die Kommission veröffentlichte ihre Ergebnisse am 21. Oktober 2010 als Buch (mittlerweile auch als Taschenbuch erhältlich) unter dem Titel: „Das Amt und die Vergangenheit“.
Joschka Fischer verfügte als Chef des Auswärtigen Amtes im Jahre 2003, dass frühere NSDAP-Mitglieder künftig keinen ehrenden Nachruf mehr in der Mitarbeiterzeitung des AA erhalten. Dies führte zu öffentlichen Protesten von MitarbeiterInnen des Auswärtigen Dienstes, die noch im aktiven Berufsverhältnis standen, sowie von pensionierten Diplomaten. Es war der bisher erste öffentliche Protest von aktiven und pensionierten Diplomaten des Auswärtigen Dienstes; die Wogen kochten also hoch. Man muss dazu wissen, dass gerade Diplomaten von Berufs wegen mit öffentlichen Protesten sehr zurückhaltend sind. Daraufhin kündigte Joschka Fischer die genannte Historikerkommission an. Sie sollte die personelle Kontinuität nach 1945 und den Umgang des Auswärtigen Amtes mit der eigenen Vergangenheit auf wissenschaftlichen Grundlagen erforschen.
Nach dem Kriege haben interessierte Beschäftigte des Auswärtigen Amtes in der jungen Bundesrepublik Deutschland die Rolle des Auswärtigen Amtes im System der Nazi-Schrecken bewusst verharmlost. Man versuchte, den “Mythos des sauberen Diplomaten“ der Öffentlichkeit glaubhaft zu machen. Dies war genauso erlogen wie der „Mythos des braven deutschen Soldaten“ im Zweiten Weltkrieg. Große Teile der deutschen Wehrmacht haben an schrecklichen Verbrechen gegen Juden, Geisteskranke, Zigeuner u. a. in den damals von Deutschen besetzten Gebieten teilgenommen (dies wird auch durch die Wehrmachtsausstellung des Instituts für Sozialforschung des Herrn Reemtsma bewiesen; es kann z. B. nachgelesen werden in dem Buch von Jonathan Littell: „Die Wohlgesinnten“).
Die Verharmlosung der Rolle des Auswärtigen Amtes und Dienstes im Nationalsozialismus ging schon los mit der verklärenden Rolle, die interessierte Kreise dem Staatssekretär im Auswärtigen Amt von 1938 bis 1943 Ernst von Weizsäcker zuschrieben. Ernst von Weizsäcker war Mitglied der NSDAP und SS-Brigadeführer, was einem Generalmajor der deutschen Wehrmacht entsprach; damit gehörte er zum ausgesuchten Führungspersonal der Nazidiktatur. Er wurde 1947 von den Amerikanern verhaftet. In den Kriegsverbrecher-Prozessen in Nürnberg wurde er als Kriegsverbrecher angeklagt. Am 14. April 1949 erfolgte seine Verurteilung als aktiver Mitwisser an der Deportation französischer Juden nach Auschwitz wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit; dafür erhielt er 5 Jahre Haft. Aufgrund einer allgemeinen Amnestie kam er bereits im Oktober 1950 frei.
Die Historikerkommission kommt in ihrem Buch „Das Amt und die Vergangenheit“ zu dem Ergebnis, dass die Rolle des Auswärtigen Amtes im Dritten Reich neu bewertet werden müsse. Es sei kein Hort des Widerstands gewesen, sondern Wegbereiter der „Endlösung“. Im AA fanden sich viele aktive Unterstützer der Judendeportationen und der Judenvernichtung. Der historischen Verantwortung und Schuld habe sich das Auswärtige Amt nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland nicht gestellt. Im Gegenteil: Gegenüber der Öffentlichkeit wurden die Widerstandskämpfer aus den Reihen des AA übermäßig hervorgehoben.
1968 erschien das das „Braunbuch – Kriegs- und Naziverbrecher in der BRD und Westberlin“. Darin sind viele Lebensläufe von ehemaligen Nazis in der Bundesrepublik aufgelistet. Netzwerke und Seilschaften (Burschenschaften, Kameradschaften u. A.) hatten sich gebildet und gegenseitig Wege geöffnet. Dabei wurden auch gegenseitig „Persilscheine“ ausgestellt, das heißt, es wurden gegenseitig Erklärungen unterschieben, dass Personen vom Nationalsozialismus unbelastet waren. Oder es wurden gegenseitige Empfehlungsschreiben zur Verfügung gestellt. Genauso wurde es im Justizministerium gehandhabt. Wie zum Beispiel bei dem Leiter der Strafrechtsabteilung im BMJ Eduard Dreher (s. o.). Über alldem hielt der Regierungschef Konrad Adenauer seine schützende Hand. Aber ein böser Kommunist, der ein paar Handzettel verteilt hatte, wurde rauschgeschmissen. Die Kommunisten waren im Übrigen die Einzigen neben den Sozialdemokraten, die während der Zeit des Nationalsozialismus gegen die Nazis gekämpft hatten und dafür die schlimmsten Verfolgungen erdulden mussten.
Das Ergebnis der Untersuchung im Auswärtigen Amt bestätigte im Nachhinein den damaligen Bundesaußenminister Fischer in seiner kritischen Sicht der Dinge und seinem erwähnten Erlass. Das Buch wurde heftig kritisiert. Bei aller Kritik muss jedoch zusammenfassend festgestellt werden, dass das Auswärtige Amt stark in die nationalsozialistische Ideologie und deren Verbrechen verwickelt war. Wie dies bei allen anderen Ministerien und in der Gesellschaft allgemein so war. Die Beschäftigten des AA halten sich zwar stets für etwas Besseres, das ist bekannt; aber sie waren nicht besser als andere.
Derzeit wird laut taz (siehe Quellen 1) die Geschichte von vier weiteren Ministerien und zwei Behörden untersucht. Über den Bundesnachrichtendienst soll eine Gesamtgeschichte veröffentlicht werden. Mit der Fertigstellung wird für 2016 gerechnet. Über das Bundeswirtschaftsministerium ist eine Geschichte von 1919 bis 1990 in vier Bänden geplant. Untersucht werden ebenso das Arbeitsministerium und der Verfassungsschutz. Abgeschlossen sind die Studien über das Auswärtige Amt (siehe oben) und über Altnazis im Bundeskriminalamt.
Urteil im ersten Bonner WCCB-Prozess: Schuldspruch für die drei Angeklagten (12. Mai 2013)
In dem Prozess um den Bauskandal bei der Errichtung des World Conference Center Bonn (WCCB) wurde das Urteil gesprochen: Der Hauptangeklagte Man-Ki Kim wurde nach 120 Verhandlungstagen von der Bonner Wirtschaftsstrafkammer des zweifachen Betruges im besonders schweren Fall und der falschen Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung für schuldig befunden und zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Ebenfalls verurteilt wurden seine beiden Rechtsberater Ha-Sung Chung zu drei Jahren und drei Monaten und Wolfdietrich Thilo zu zweieinhalb Jahren Haft.
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