Asymmetrische Verschlüsselung
Asymmetrische Verschlüsselungsverfahren arbeiten mit unterschiedlichen Schlüsseln: Der öffentliche Schlüssel dient nur zum Verschlüsseln und kann beliebig verteilt werden. Zum Entschlüsseln benötigt man den geheimen / privaten Schlüssel.
Das Problem, ein Passwort / einen Schlüssel sicher austauschen zu müssen, stellt sich bei asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren nicht. Diese arbeiten grundsätzlich mit einem Schlüssel paar.Der öffentliche Schlüssel dient nur zum Verschlüsseln (und zum Kontrollieren von digitalen Signaturen) und kann – wie der Name schon andeutet – veröffentlicht werden. Man kann ihn auf die WWW-Seite stellen, auf sog. Schlüsselserver hochladen oder auf sonstigen Wegen verteilen. Will man mit einem Mandanten sicher kommunizieren, muss man also zunächst nur die öffentlichen Schlüssel austauschen.
Asymmetrische Verschlüsselungsverfahren basieren auf mathematischen Problemen. So ist es etwa sehr einfach möglich, zwei sehr (SEHR) große Primzahlen zu multiplizieren; es ist aber sehr aufwändig, eine solche Zahl wieder in ihre Primfaktoren zu zerlegen.
76.333 x 80.149 = 6.118.013.617 lässt sich auch ohne weitere Hilfsmittel „schriftlich“ einfach berechnen. Um 4.634.629.529 ohne Hilfsmittel in ihre Primfaktoren (58.417 und 79.337) zu zerlegen, müsste man aber eine ganze Weile knobeln.
Die Sicherheit asymmetrischer Verschlüsselungsverfahren basiert auf der Annahme, dass die zugrunde liegenden mathematischen Probleme tatsächlich ungelöst sind. Sollte ein Geheimdienst eine der übrigen Menschheit unbekannte Möglichkeit finden (oder bereits gefunden haben), Zahlen in ihre Primfaktoren zu zerlegen, wären die entsprechenden Verschlüsselungsmethoden nicht mehr sicher. Allerdings spricht derzeit nichts dafür, dass Geheimdienste über mathematische Erkenntnisse verfügen, die dem Rest der Menschheit in den letzten paar tausend Jahren verborgen geblieben sind.
Bildlich gesehen kann man sich asymmetrische Verschlüsselungsverfahren so vorstellen, dass man sich zunächst einen Schlüssel anfertigt. Zu diesem Schlüssel erstellt man nun mehrere Schlösser, die man frei verteilt (wobei der Vergleich hier schon hinkt, weil man aus dem Schloss regelmäßig auf den Schlüssel zurückschließen kann – was bei asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren gerade nicht der Fall ist [oder jedenfalls nicht sein sollte]). Will ein Mandant seinem Anwalt nun ein vertrauliches Schreiben zukommen lassen, beschafft er sich zunächst ein Schloss. Nun kann er seine Nachricht in eine Kiste packen und mit dem Schloss verschließen. Öffnen kann man die Kiste jetzt nur noch mit dem (Anwalts-) Schlüssel.
Der entscheidende Vorteil einer asymmetrischen Verschlüsselung ist, dass man keinen vertraulichen Kanal benötigt, um ein Passwort / einen Schlüssel auszutauschen. Bietet man seinen öffentlichen Schlüssel über die eigene WWW-Seite an, kann auch ein potentieller Mandant / Patient / Kunde / Klient, mit dem man zuvor noch keinen Kontakt hatte, eine sicher verschlüsselte Anfrage per E-Mail verschicken.
Der praktisch größte Hemmschuh ist allerdings, dass asymmetrische Verschlüsselung zunächst komplizierter ist als symmetrische. Während man den meisten Mandanten noch erklären kann, dass man ihnen Schriftsatzentwürfe als verschlüsselte ZIP-Datei zukommen lässt und sie nach dem Doppelklick ein Passwort in das dann erscheinende Feld eingeben müssen, wird man häufig auf Unverständnis stoßen, wenn man nach dem GnuPG- oder S/MIME-Schlüssel fragt. Auch hier kommt es wieder auf das individuelle Bedrohungsszenario an. Jedenfalls wenn damit gerechnet werden muss, dass ernsthafte Versuche unternommen werden könnten, die Kommunikation zu belauschen – sei dies nun ein Geheimdienst, der Industriespionage betreibt, ein ermittelnder Staatsanwalt oder ein technisch versierter Ehepartner –, sollten dem Mandanten / Patienten / Klienten / Kunden eindrücklich die entsprechenden Risiken erläutert werden und es sollten Hilfestellungen beim Einrichten der benötigten Programme gegeben werden.
Hybride Verschlüsselungsverfahren
Hybride Verschlüsselungsverfahren kombinieren die jeweilen Vorteile symmetrischer und asymmetrischer Verschlüsselung.
Asymmetrische Verschlüsselungsverfahren sind regelmäßig (seeeehr viel) langsamer als symmetrische. Deshalb kommen in der Praxis hybride Verfahren zum Einsatz, die beide Systeme kombinieren: Zunächst wird ein zufälliges Passwort erzeugt, mit dem die Nachricht dann mit einem symmetrischen Verfahren verschlüsselt wird. In einem weiteren Schritt wird das Passwort mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers verschlüsselt. Beides wird zusammen verschickt. Der Empfänger entschlüsselt dann zunächst mit seinem privaten Schlüssel das zufällige Passwort und kann hiermit die symmetrisch verschlüsselte Nachricht entschlüsseln. Von dieser doppelten Verschlüsselung bekommt der Anwender üblicherweise nichts mit.
E-Mail
Dichtung und Wahrheit
Häufig liest man, wer E-Mails verschicke, könne auch gleich zur Postkarte greifen. Teilweise wird sogar diskutiert, ob man als Anwalt überhaupt unverschlüsselte E-Mails nutzen dürfe. Hinter solchen Befürchtungen stehen mitunter diffuse Ängste und häufig Unkenntnis der technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Bei E-Mails muss man den gleichen Unternehmen vertrauen wie bei Telefonaten – allerdings sind es regelmäßig mehr. Weil E-Mails schon in digitaler Form vorliegen, lassen sie sich viel einfacher abfangen.
Der Transport einer E-Mail kann in verschiedene Etappen unterteilt werden: Zunächst muss die E-Mail vom eigenen Rechner zum eigenen E-Mailversandserver transportiert werden. Von hier wird die E-Mail dann zum Empfangsserver des Empfängers transportiert. Dort lagert sie, bis der Empfänger sie abholt – oder auch dauerhaft, wenn der Empfänger seine E-Mails online verwaltet (und z. B. IMAP nutzt). Der Transport erfolgt auf der untersten Ebene über das Internet-Protokoll (IP). Dazu wird die E-Mail in (regelmäßig mehrere) Pakete aufgeteilt, die nacheinander durch das Internet geschickt werden. Theoretisch „sucht“ sich jedes Paket eine optimale Route. Dabei sollte (theoretisch) der schnellste Weg zum Ziel gewählt werden. Da in der Praxis aber auch wirtschaftliche Aspekte eine Rolle spielen und der kürzeste Weg nicht unbedingt der (für den jeweiligen Provider) (kosten-) günstigste Weg ist, kann es aber auch passieren, dass Pakete längere „Umwege“ nehmen, so dass ein IP-Paket von München nach Hamburg durchaus über das Vereinigte Königreich geroutet werden kann. Auf dem Weg durch das Internet können die Pakete theoretisch an jeder Verzweigung (den Routern) auch abgefangen werden. Allerdings handelt es sich bei den Betreibern der Übertragungsinfrastruktur (jedenfalls regelmäßig) um die gleichen Unternehmen, die uns auch ansonsten mit Telekommunikationsdienstleistungen versorgen. So wie ein Mitarbeiter der Telekom theoretisch ein Telefonat abhören könnte, kann er auch eine E-Mail abfangen. Gefahren gehen also zunächst von den TK-Unternehmen und ihren Mitarbeitern aus. Diesen muss man vertrauen. Insoweit unterscheidet sich die Kommunikation über IP aber nicht von der Kommunikation über das normale Telefon. In beiden Fällen gilt: Wer Zugriff auf die Infrastruktur hat, kann das Fernmeldegeheimnis auch verletzen. Allerdings gilt auch: Wer keinen Zugriff auf die Infrastruktur hat, für den ist es nur äußerst schwierig möglich, Zugriff auf die übertragenen Inhalte zu nehmen. Die Idee, jeder böse Hacker, der irgendwie im Internet ist, könne auch jede E-Mail abfangen, ist deshalb falsch. Jedenfalls insoweitist eine E-Mail nicht unsicherer als ein Telefonat oder ein Fax. Allerdings sollte man daran denken, dass Angreifer auch im lokalen Netz laueren können. Insbesondere in offenen WLANs – etwa in Cafés oder an Flughäfen – muss man damit rechnen, dass ein gelangweilter „Hacker“ mitliest. Hierauf gehe ich späternoch einmal ausführlicher ein.
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